Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92003E000173

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0173/03 von Theresa Villiers (PPE-DE) an die Kommission. Mincemeat und Lemon curd.

ABl. C 222E vom 18.9.2003, pp. 157–158 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92003E0173

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0173/03 von Theresa Villiers (PPE-DE) an die Kommission. Mincemeat und Lemon curd.

Amtsblatt Nr. 222 E vom 18/09/2003 S. 0157 - 0158


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0173/03

von Theresa Villiers (PPE-DE) an die Kommission

(29. Januar 2003)

Betrifft: Mincemeat und Lemon curd

1. Laut jüngsten Zeitungsberichten soll die Europäische Kommission versuchen, die Bezeichnungen Lemon curd für Brotaufstrich mit Zitronengeschmack und Mincemeat für süße Gebäckfuellungen aus Dörrobst und Sirup auf Etiketten zu verbieten. Kann die Kommission bestätigen, ob dies zutrifft?

2. Falls ja, warum hält die Kommission es für notwendig, die Bezeichnung dieser Produkte zu ändern? Welche Namen würde die Kommission statt dessen lieber verwenden?

3. Falls nicht, kann die Kommission zusichern, dass diese Erzeugnisse nicht von Namensänderungen betroffen sein werden?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(5. März 2003)

In den Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs werden lemon curd und mincemeat wie folgt definiert:

- Lemon curd ist ein Erzeugnis, das hauptsächlich aus einer Emulsion essbarer Fette oder Öle (oder beidem), Zucker, ganzen Eiern oder Eigelb (oder beidem) sowie jeder beliebigen Kombination aus Zitronenmark, Zitronenpulpe oder Zitronen besteht;

- Mincemeat ist ein Erzeugnis, das hauptsächlich aus einem Süßungsmittel, getrockneten Weintrauben, Zitrusschale, Zucker oder anderen Kohlehydraten, Rindertalg oder ähnlichem Fett sowie Essig oder Essigsäure mit oder ohne andere Zutaten besteht.

Die Verwendung der Begriffe lemon curd und mincemeat ist nach dem Gemeinschaftsrecht nicht verboten. Die Kommission beabsichtigt auch nicht, die Verwendung dieser Begriffe für die fraglichen Erzeugnisse zu verbieten.

Top