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Document 92003E000050
WRITTEN QUESTION E-0050/03 by Bart Staes (Verts/ALE) to the Commission. Byrne-FIA correspondence on tobacco advertising.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0050/03 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission. Briefwechsel Byrne — FIA zur Werbung für Tabakerzeugnisse.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0050/03 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission. Briefwechsel Byrne — FIA zur Werbung für Tabakerzeugnisse.
ABl. C 222E vom 18.9.2003, p. 142-144
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0050/03 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission. Briefwechsel Byrne — FIA zur Werbung für Tabakerzeugnisse.
Amtsblatt Nr. 222 E vom 18/09/2003 S. 0142 - 0144
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0050/03 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission (21. Januar 2003) Betrifft: Briefwechsel Byrne FIA zur Werbung für Tabakerzeugnisse Aus der Kopie eines Schreibens vom 13. Dezember 2002 von Max Mosley, Präsident des internationalen Automobilverbandes FIA, an das für Verbraucherfragen zuständige Kommissionsmitglied David Byrne wird ersichtlich, dass nach Mosley's Auffassung Byrne den Belangen der Sponsoren des Automobilsports nicht Rechnung getragen hat, als der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des gemeinschaftlichen Verbots der Werbung für Tabakerzeugnisse auf den 31. Juli 2005 festgelegt wurde. In der vom Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärten Richtlinie von 1998 war dieses Datum noch auf den 1. Oktober 2006 festgesetzt worden. Mosley beruft sich auf die Belange der Sponsoren des Automobilsports und weist zwischen den Zeilen darauf hin, dass Europa für lange Zeit von Formel 1-Rennen ausgeschlossen sein könnte. In manchmal aggressiver Weise macht er dafür Kommissionsmitglied Byrne persönlich und voll verantwortlich. Nach dem Schreiben von Mosley hat es im Hinblick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens offenkundig rege Kontakte zwischen dem FIA und den Dienststellen der Kommission, insbesondere Dienststellen von Kommissionsmitglied Byrne gegeben. Mosley schreibt unter anderem, dass er Kommissionsmitglied Byrne im Dezember 2001 brieflich die den Rennställen gegebenen Ratschläge mitgeteilt und der Besorgnis des FIA über die Gefahr Ausdruck gegeben hat, dass durch das vorgezogene Datum ein weltweites Verbot im Jahr 2006 gefährdet sein könnte. Laut Mosley antwortete das Kommissionsmitglied, dass die Kommission das Problem sieht und Rat und Parlament sich noch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens äußern müssten. Durch Gespräche mit dem Kommissionsmitglied und seinen Dienststellen wurde der FIA ermutigt, beim Europäischen Parlament für eine Änderung lobbyistisch tätig zu werden, um, laut Mosley, das Inkrafttreten in das Jahr 2006 zu verschieben. Mosley ist abschließend der Auffassung, dass der aktuelle gemeinschaftliche Ansatz ein weltweites Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse verhindert wird, da Nicht-EU-Länder die Verwirrung nutzen werden und Vorschläge für Veranstaltungen ohne jegliche Sponsorenbeschränkung machen werden. Mosley hofft, dass es im Rahmen des WHO-Übereinkommens gelingen wird, die global dringend nötig gleichen Voraussetzungen wiederherzustellen. Kann die Kommission mitteilen, ob Mosley's Darstellung mit der Wirklichkeit übereinstimmt? Haben Kommissionsmitglied Byrne und/oder seine Dienststellen dem FIA tatsächlich empfohlen, beim Europäischen Parlament und beim Rat lobbyistisch tätig zu werden? Welche Haltung vertritt die Europäische Kommission diesbezüglich gegenüber der WHO? Welche Initiativen hat die Kommission inzwischen ergriffen, um die Gesundheit der Bürger der Gemeinschaften nicht nur durch ein Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse, sondern auch durch ein Zurückdrängen der Beihilfen für den Tabakanbau zu schützen? Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission (24. Februar 2003) Mehrmals hat Herr Mosley, Präsident des Internationalen Automobilverbands (FIA), gegenüber dem für Gesundheit und Verbraucherschutz verantwortlichen Mitglied der Kommission und dessen Dienststelle seine Bedenken zum Termin für die Umsetzung der vorgeschlagenen Richtlinie über die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Werbung für Tabakerzeugnisse und das Sponsoring(1) geäußert. Hierbei wurde die FIA davon unterrichtet, dass diese Angelegenheit im Rat und im Parlament als normaler Bestandteil des Mitentscheidungsverfahrens erörtert werde. Der Bericht des Ausschusses für Recht und Binnenmarkts des Parlaments, der am 20. November 2002 auf der Plenarsitzung vorgelegt und verabschiedet wurde, enthält zwei Änderungen im offensichtlich von der FIA unterstützten Sinne. Das für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Mitglied der Kommission hat gegenüber dem Europäischen Parlament erklärt, die Kommission wäre bereit, diese Änderungen anzunehmen. Keine dieser beiden Änderungen wurde vom Parlament verabschiedet. Im Rahmen der Verhandlungen über ein Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums haben viele Länder vehement ihr Engagement zum Verbot der Tabakwerbung und des Sponserns geäußert. Die Kommission teilt diese Auffassung und wird alles Erdenkliche unternehmen, um sicherzustellen, dass der Schlusstext die einschlägigen gemeinschaftlichen Rechtsbestimmungen berücksichtigt. Die Tatsache, dass die Gemeinschaft beschlossen hat, das Sponsern internationaler Veranstaltungen durch Tabakunternehmen zu verbieten, zeigt klar, dass sich die Gemeinschaft entschlossen für die Bekämpfung des Tabakkonsums einsetzt, so dass die gleiche Entschlossenheit anderer Länder hoffentlich verstärkt wird. Zur Subvention des Tabakanbaus betont die Kommission die Notwendigkeit der Anpassung der Tabakregelung nach deren Evaluierung im Jahre 2002, um die schrittweise Einstellung der Subventionen des Tabakanbaus zu ermöglichen, wobei gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden sollen, um für Tabakanbauer und die für sie tätigen Arbeiter alternative Einkommensquellen und wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeiten zu entwickeln sowie einen entsprechend frühzeitigen Termin in ihrer Mitteilung Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine bessere Weltstrategie der Europäischen Union für eine nachhaltige Entwicklung(2) zu beschließen. Daher legte die Kommission dem Rat und dem Parlament einen Vorschlag(3) vor, der ausdrücklich auf das Auslaufen der Tabaksubventionen verweist. Sowohl das Parlament als auch der Rat waren gegen die Aufnahme eines solchen Verweises in den Text. (1) ABl. C 270 E vom 25.9.2001. (2) KOM(2002) 264 endg. (3) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Prämien und Garantieschwellen für Tabakblätter nach Sortengruppen und Mitgliedstaaten für die Ernte 2002, 2003 und 2004 sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2075/92, KOM(2001) 684 endg.