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Document 92003E000006
WRITTEN QUESTION E-0006/03 by Olivier Dupuis (NI) to the Council. Decision of the judicial authorities in the Russian Federation to regard Colonel Budanov as temporarily insane.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0006/03 von Olivier Dupuis (NI) an den Rat. Beschluss der Justizbehörden der Russischen Föderation, den Oberst Budanov für unzurechnungsfähig zu erklären.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0006/03 von Olivier Dupuis (NI) an den Rat. Beschluss der Justizbehörden der Russischen Föderation, den Oberst Budanov für unzurechnungsfähig zu erklären.
ABl. C 222E vom 18.9.2003, p. 131–131
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SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0006/03 von Olivier Dupuis (NI) an den Rat. Beschluss der Justizbehörden der Russischen Föderation, den Oberst Budanov für unzurechnungsfähig zu erklären.
Amtsblatt Nr. 222 E vom 18/09/2003 S. 0131 - 0131
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0006/03 von Olivier Dupuis (NI) an den Rat (16. Januar 2003) Betrifft: Beschluss der Justizbehörden der Russischen Föderation, den Oberst Budanov für unzurechnungsfähig zu erklären Am 16. Dezember 2002, nach Erstellung des vierten psyschiatrischen Gutachtens im Rahmen des Prozesses gegen den Oberst der Armee der Russischen Föderation, Jurij Budanov, wegen Tötung durch Erwürgen der jungen Tschetschenin Elsa Kungajewa im März 2000, wurde der Oberst für unzurechnungsfähig erklärt und soll sich seiner Taten nicht bewusst gewesen sein. Wie bewertet der Rat dieses Urteil, unter Berücksichtigung der Ankündigung durch die russischen Behörden, dass der Prozess gegen Budanov den Auftakt zu einer Reaktion der russischen Justiz auf die große Zahl von Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bilden soll, die seit Jahren in Tschetschenien begangen werden? Ist der Rat nicht der Meinung, dass die russischen Behörden den Mitgliedern der militärischen und paramilitärischen Streitkräfte durch dieses Urteil signalisieren, dass die im Zusammenhang mit den Operationen in Tschetschenien begangenen Verbrechen vollkommen straffrei bleiben? Welche Maßnahmen beabsichtigen der Rat und die Mitgliedsstaaten hinsichtlich dieser Frage in den dafür zuständigen multilateralen (Europarat, Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, OSZE, ) und bilateralen Gremien zu ergreifen? Antwort (8. Mai 2003) Der Rat hat die Kontroverse um das Urteil, mit dem Oberst Budanow im Zusammenhang mit einem Vorfall zu seiner Zeit als Kommandeur einer Militärdivision für unzurechnungsfähig erklärt wurde, natürlich verfolgt. Grundsätzlich aber nimmt der Rat zu Gerichtsurteilen nicht Stellung.