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Document 92003E000077
WRITTEN QUESTION E-0077/03 by Marco Cappato (NI) to the Council. Death penalty in Sudan.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0077/03 von Marco Cappato (NI) an den Rat. Todesstrafe in Sudan.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0077/03 von Marco Cappato (NI) an den Rat. Todesstrafe in Sudan.
ABl. C 222E vom 18.9.2003, pp. 123–124
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0077/03 von Marco Cappato (NI) an den Rat. Todesstrafe in Sudan.
Amtsblatt Nr. 222 E vom 18/09/2003 S. 0123 - 0124
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0077/03 von Marco Cappato (NI) an den Rat (23. Januar 2003) Betrifft: Todesstrafe in Sudan Die turnusmäßige Präsidentschaft der Europäischen Union missbilligte am 3. Januar 2003 die Todesstrafe und die barbarischen Praktiken gegenüber fünf sudanesischen Staatsbürgern und erklärte diese für absolut unvereinbar mit dem internationalen Recht und den Verpflichtungen, die in dem von Sudan ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte in Bezug auf Folter und andere grausame und unmenschliche Behandlungen niedergelegt sind. Bei dieser Gelegenheit forderte die Europäische Union die Regierung Sudans auf, diese fünf Urteile im Wege einer Begnadigung durch den Präsidenten umzuwandeln und die Hinrichtungen durch Erhängen bzw. die Amputation von Gliedmaßen zu verhindern. Am 6. Januar entgegnete der Justizminister Ali Mohamed Osman Yassin auf diese Forderung, dass islamische Strafen von einem Gericht verhängt würden und nicht von irgendeiner Instanz geändert werden könnten, sobald sie auf der Grundlage der Koranvorschriften festgesetzt worden seien. In Anbetracht der Tatsache, dass bereits drei der fünf Todesurteile vollstreckt wurden, wird der Rat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: - Welche Beziehungen gedenkt die Europäische Union zu einem Staat zu unterhalten, der die Legitimität seines Handelns auf die Koranvorschriften stützt, und zwar unter völliger Missachtung der von ihm ratifizierten internationalen Übereinkommen? - Beabsichtigt die Europäische Union, die Einhaltung des am 10. Dezember 2002 mit der Regierung in Khartum unterzeichneten Abkommens das die Inanspruchnahme eines Fonds zur technischen Vorbereitung der Kooperationsprogramme, die bei Unterzeichnung eines endgültigen Friedensabkommen anlaufen sollen von der Aufhebung der Verurteilungen zum Tod durch Erhängen und der Aufhebung der Strafen, die die Amputation von Gliedmaßen vorsehen, abhängig zu machen? - Welche Rolle gedenkt die Europäische Union im Rahmen des Friedensprozesses zu spielen, da die Regierung in Khartum weiterhin Hindernisse in den Weg legt, die bisher die Einleitung der dritten Runde der Gespräche, die dieser Tage in Machakos beginnen sollen, verhindert haben? Gemeinsame Antwortauf die Schriftlichen Anfragen E-3892/02 und E-0077/03 (13. Mai 2003) Seit dem Beschluss der Europäischen Union im Jahre 1999, den politischen Dialog mit der Regierung Sudans wieder aufzunehmen, finden alljährlich in Khartum Zusammenkünfte auf hoher Ebene statt, die dazu dienen, die Fortschritte in den Bereichen des Dialogs (Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Friedensprozess) zu beurteilen. Das Ergebnis dieser Beratungen ist in einem gemeinsamen Kommuniqué vom 10. Dezember 2002 wiedergegeben. Aus den Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Juni 2002 geht klar hervor, dass Fortschritte im Friedensprozess weiterhin eine Priorität der EU bilden. Die sudanesische Regierung muss jedoch Fortschritte bei allen Themen und Zielen (Benchmarks) des politischen Dialogs als Voraussetzung für die Normalisierung der Beziehungen zu Sudan nachweisen. Auf dieser Grundlage und im Hinblick auf die 2001 festgelegten Ziele beurteilte die EU-Troika im Dezember 2002 die im Laufe des Jahres 2002 erreichten Fortschritte. Mit der von dem Herrn Abgeordneten erwähnten Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit mit einer Finanzhilfe in Höhe von 155 Millionen Euro wird der von der EU im Jahr 2001 gegebenen Zusage Folge geleistet, in deren Rahmen der Sudan im Jahr 2002 insbesondere über die Ausarbeitung des länderspezifischen Strategiepapiers (LSP) mit dem angegebenen Umfang der Finanzhilfe unterrichtet würde. Die Unterzeichnung des LSP wird allerdings erst dann erfolgen, wenn ein Friedensabkommen unterzeichnet ist. Daher sind bislang keine Mittel dieser Hilfe ausgezahlt worden. Die Kommission wird die Verfahren im Hinblick auf eine endgültige Entscheidung (zusammen mit den Mitgliedstaaten im EEF-Ausschuss) über die Auszahlung dieses Betrags fortsetzen, wenn diese Anforderung erfuellt worden ist. Die EU nutzt jede Gelegenheit, Sudan aufzufordern, seine Menschenrechtsbilanz zu verbessern, insbesondere hinsichtlich der Todesstrafe und der Folter. Sie übt auf die Regierung Sudans weiterhin Druck aus, um zu erreichen, dass das Ratifizierungsverfahren im Zusammenhang mit dem Übereinkommen gegen Folter abgeschlossen wird. Leider sind Fragen wie Körperstrafen und Todesstrafen noch immer ein schwieriges Thema im Dialog mit der Regierung Sudans. Angesichts der weit reichenden Folgen dieser spezifischen Fragen versucht die EU auch im Rahmen der Kommission für Menschenrechte in Genf Druck auf Sudan auszuüben. Die EU unterstützt weiterhin den Friedensprozess und ist davon überzeugt, dass das Friedensabkommen weitere Fortschritte bei der Wahrung der Menschenrechte erleichtern würde. Die letzte Gesprächsrunde endete am 5. Februar, und die von beiden Seiten unterzeichnete Vereinbarung zeigt Einvernehmen über einige wichtige Themen. Im Rahmen der nächsten Runde werden neben anderen Themen Einzelfragen beispielsweise in Bezug auf die Teilhabe an der Macht und am Wohlstand behandelt werden.