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Dokumentum 92002E003819
WRITTEN QUESTION E-3819/02 by Erik Meijer (GUE/NGL) to the Commission. Evasion of rules on driving hours and rest periods in international road haulage, taking advantage of the fact that data concerning days off are only checked in the home Member State.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3819/02 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission. Umgehung von Fahrt- und Ruhezeiten im internationalen Güterverkehr, indem Angaben über freie Tage nur im eigenen Mitgliedstaat kontrolliert werden.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3819/02 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission. Umgehung von Fahrt- und Ruhezeiten im internationalen Güterverkehr, indem Angaben über freie Tage nur im eigenen Mitgliedstaat kontrolliert werden.
ABl. C 222E vom 18.9.2003., 113–114. o.
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3819/02 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission. Umgehung von Fahrt- und Ruhezeiten im internationalen Güterverkehr, indem Angaben über freie Tage nur im eigenen Mitgliedstaat kontrolliert werden.
Amtsblatt Nr. 222 E vom 18/09/2003 S. 0113 - 0114
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3819/02 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission (9. Januar 2003) Betrifft: Umgehung von Fahrt- und Ruhezeiten im internationalen Güterverkehr, indem Angaben über freie Tage nur im eigenen Mitgliedstaat kontrolliert werden 1. Hat die Kommission die Untersuchung der niederländischen Justiz betreffend das weit verbreitete Überschreiten der Fahrt- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer von Transportunternehmen zur Kenntnis genommen, was möglich wird, indem einige Arbeitgeber ihren Fahrern regelmäßig Unterlagen mitgeben, aus denen hervorgeht, dass sie einen oder mehr der vorangegangenen Tage frei gehabt haben, so dass die vom Fahrtenschreiber registrierten Angaben betreffend diese Tage bei Kontrollen nicht vorgezeigt werden müssen? 2. Ist der Kommission bekannt, dass diese Verstöße gegen die Vorschriften dadurch gefördert werden, dass die Transportunternehmen daran interessiert sind, mit möglichst wenig Personal schnell verderbliche Güter wie Gemüse, Obst und Blumen an abgelegenen Bestimmungsorten abliefern zu können, während die Fahrer manchmal wochenlang hintereinander 100 bis 120 Stunden pro Woche hinter dem Steuer sitzen und dadurch mehr Geld verdienen, als es mit der maximal gestatteten Stundenanzahl der Fall wäre? 3. Kann die Kommission bestätigen, dass es bislang kein kohärentes System gibt, mit dem im internationalen Verkehr dieselbe Art von effektiver Kontrolle möglich ist wie im inländischen Güterverkehr, weil nicht kontrolliert wird oder kontrolliert werden kann, ob ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens an den betreffenden Tagen tatsächlich frei gehabt hat? 4. Sind der Kommission von Transportunternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten ähnliche Sachverhalte bekannt wie die, die jetzt in den Niederlanden ans Licht der Öffentlichkeit gekommen sind? 5. Sind ihr von Transportunternehmen in den Bewerberländern der EU ähnliche Sachverhalte bekannt? 6. Was kann die Kommission tun, um die Kontrollen der Fahrtzeiten hieb- und stichfest zu machen, auch von Fahrern von Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind als dem, in dem die Kontrolle stattfindet? Damit würde eine Umgehung der Vorschriften unmöglich, und der internationale Straßenverkehr würde nicht mehr besondere Gefahren aufweisen durch ein vermindertes Reaktionsvermögen oder sogar Einschlafen der Fahrer, weil diese durch Betrug bei den Angaben über die Fahrtzeit zwangsläufig erschöpft sind. Quelle: Die niederländische Tageszeitung de Volkskrant vom 12.12.2002. Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission (13. Februar 2003) Der Kommission war die Anfrage des niederländischen Justizministeriums bezüglich Verstößen gegen die Lenkzeit- und Ruhezeitvorschriften der Gemeinschaft nicht bekannt. Mit Hinblick auf die Angelegenheit der gefälschten Urlaubsbescheinigungen verweist die Kommission den Herrn Abgeordneten auf Herrn Bowmans Antwort auf die schriftliche Anfrage P-3827/02(1). Außerdem kann die Kommission bestätigen, dass keine Gemeinschaftsvorschriften zur Regulierung solcher Bescheinigungen existieren; die Annahme solcher Schreiben durch die Durchsetzungsbeauftragten in den verschiedenen Mitgliedstaaten ist eine reine Ermessensfrage. Die Mitgliedstaaten sind gegenwärtig nicht verpflichtet, Statistiken zu erfassen oder eine Stellungnahme dazu abzugeben. Hinsichtlich der Daten über Einhaltung, Verletzungen, Prüfungen und Sanktionen erstellt die Kommission alle zwei Jahre einen Bericht über die Umsetzung der Verordnung(2). Dieser Bericht bezieht sich nur auf Mitgliedstaaten und nicht auf Beitrittsländer. Bisher haben die Mitgliedstaaten das Thema der gefälschten Bescheinigungen im Rahmen ihrer Beiträge zum Bericht nicht als Problem erwähnt. Die Einführung des digitalen Fahrtenschreibers im Jahr 2004 und verbesserte Prüfverfahren sind ein Schritt zur Steigerung der Durchsetzungseffizienz, wie bereits in der Antwort auf die oben genannte schriftliche Anfrage erwähnt wurde. (1) ABl. C 161 E vom 10.7.2003, S. 150. (2) KOM(2001) 767 endgültig: Bericht der Kommission über die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr zwischen 1997 und 1998.