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Document 92002E003816
WRITTEN QUESTION E-3816/02 by Isidoro Sánchez García (ELDR) to the Commission. Abolition of international telephone rates for calls between EU Member States.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3816/02 von Isidoro Sánchez García (ELDR) an die Kommission. Abschaffung der internationalen Telefontarife zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3816/02 von Isidoro Sánchez García (ELDR) an die Kommission. Abschaffung der internationalen Telefontarife zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
ABl. C 222E vom 18.9.2003, pp. 112–113
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3816/02 von Isidoro Sánchez García (ELDR) an die Kommission. Abschaffung der internationalen Telefontarife zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Amtsblatt Nr. 222 E vom 18/09/2003 S. 0112 - 0113
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3816/02 von Isidoro Sánchez García (ELDR) an die Kommission (9. Januar 2003) Betrifft: Abschaffung der internationalen Telefontarife zwischen den EU-Mitgliedstaaten Die Europäische Union befindet sich gegenwärtig in einer Umbruchsituation. Im Jahr 2004 soll eine Regierungskonferenz stattfinden, deren Hauptzweck darin besteht, die Verträge zu reformieren und sie an die neuen Gegebenheiten in einem erweiterten Europa anzupassen. Seit dem Gipfel von Laeken scheint allen Maßnahmen der EU der Gedanke zugrunde zu liegen, das Gefühl der Zugehörigkeit zur EU zu vertiefen und zu verstärken. Bei diesem Vorgehen, das ich uneingeschränkt unterstütze, wäre es nur folgerichtig, Maßnahmen zu ergreifen, die sich am nachhaltigsten auf die europäischen Bürger auswirken. In diesem Zusammenhang läge es im Interesse der Verbraucher, sich erneut damit zu befassen, dass die Telefontarife zwischen den Mitgliedstaaten internationale Telefontarife sind, obgleich ihre Beibehaltung in einem Binnenmarkt ohne Grenzen, der sich ausdrücklich auf den freien Verkehr von Personen, Dienstleistungen und Kapital als einen seiner Grundpfeiler bezieht, keinen Sinn mehr macht. Hält die Kommission die Beibehaltung der internationalen Telefontarife auf unbestimmte Zeit für vereinbar mit dem Binnenmarkt? Kann die Kommission die Gründe angeben, die sie daran hindern, diese Tarife abzuschaffen, und kann sie ferner angeben, welche Verfahren einzuhalten sind, um dieses Ziel zu erreichen? Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission (24. Februar 2003) Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes galt von Anfang an als Grundstein beim Aufbau des Binnenmarktes. Seit dem 1. Januar 1998 ist der Telekommunikationsmarkt in den meisten Teilen der Union liberalisiert und verbindet Wettbewerb mit verstärkter Harmonisierung, um die Möglichkeiten eines Binnenmarktes optimal zu nutzen. Der bisherige Rechtsrahmen sollte in erster Linie die Umstellung vom Monopolbetrieb auf den Wettbewerb steuern. Daher konzentrierte er sich auf die Schaffung eines wettbewerbsorientierten Marktes und die Rechte neuer Marktteilnehmer. Was Auslandsgespräche betrifft, so wurden die Tarife der etablierten Betreiber im Zeitraum 1998-2002 dank der Liberalisierung um 40 % gesenkt. Ferner geht aus dem Bericht über die Umsetzung des Reformpakets für den Telekommunikationssektor(1) hervor, dass Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl bei Auslandsgesprächen von 412 bzw. 272 Unternehmen angeboten werden. In einigen Fällen werden von alternativen Betreibern Preisnachlässe von bis zu 65 % gegenüber den Tarifen der etablierten Betreiber gewährt. Der neue Rechtsrahmen soll bei Tarifen und Dienstqualität einen verschärften Wettbewerb zugunsten des Verbrauchers herbeiführen. Die neue Verordnung gestattet es den nationalen Regulierungsbehörden, den Markt zu analysieren und einzuschätzen und Regulierungsmaßnahmen zu treffen, wenn er nicht vom Wettbewerb bestimmt wird. Verpflichtungen werden nur auferlegt, wenn kein echter Wettbewerb herrscht. Bestehende Verpflichtungen sind aufzuheben, es sei denn, dass der Markt nicht wettbewerbsorientiert ist. Angesichts dieser Lage haben sich die Unterschiede zwischen Orts- und Ferngesprächen in einigen Mitgliedstaaten bereits verwischt. Ebenso hindern die derzeitigen Rechtsvorschriften die Betreiber nicht daran, einen einheitlichen Tarif für Anrufe in anderen Mitgliedstaaten anzubieten, sofern die Bedingungen für einen freien, wettbewerbsbestimmten Markt eingehalten werden. Unterschiede zwischen In- und Auslandstarifen sind jedoch wirtschaftlich bedingt, vor allem durch Abweichungen bei den zugrunde liegenden Kosten und Probleme, die sich aus Tarifungleichgewichten ergeben. Selbst in integrierten Wirtschaftssystemen wie dem amerikanischen werden unterschiedliche Preise berechnet, die sich nach dem Herkunfts- und Bestimmungsland des Anrufes richten. Dies scheint den Sinn für Bundesstaatsbürgerschaft nicht zu beeinträchtigen, schließt jedoch laufende Verluste der Telefonbetreiber aus. Somit ist der Rechtsrahmen für die Entwicklung eines echten Binnenmarktes für Telefongespräche zwischen Mitgliedstaaten bereits vorhanden und wird nach und nach seine volle Wirkung entfalten. Dies gewährleisten die vorstehend erläuterten neuen Regelungen für den Telekommunikationsmarkt. (1) KOM(2002) 695 endg.