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Document 92002E003789

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3789/02 von Olivier Dupuis (NI) an den Rat. Affäre Antonio Russo.

ABl. C 222E vom 18.9.2003, pp. 107–108 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E3789

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3789/02 von Olivier Dupuis (NI) an den Rat. Affäre Antonio Russo.

Amtsblatt Nr. 222 E vom 18/09/2003 S. 0107 - 0108


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3789/02

von Olivier Dupuis (NI) an den Rat

(6. Januar 2003)

Betrifft: Affäre Antonio Russo

Herr G.G. hat eine Rekonstruktion der am 16. Oktober 2000 in Tiflis in Georgien (wahrscheinlicher, aber nicht sicherer Todestag und Ort des Geschehens) stattgefundenen Ermordung des italienischen Bürgers Antonio Russo, Journalist und Korrespondent des italienischen Rundfunksenders Radio Radicale geliefert. In einem Dokument erklärt Herr G.G., dass Antonio Russo in die Falle gelockt worden sei von Angehörigen des FSB, die alle aus kaukasischen Republiken und zwar sowohl der GUS als auch autonomen Republiken stammen und unter Beteiligung einiger hochrangiger Vertreter bekannter mafiaähnlicher Organisationen von tschetschenischer, georgischer, aserbaidschanischer und armenischer Herkunft, von Provokateuren des russischen Geheimdienstes aufgewiegelt, den Mord begangen haben sollen. An diesem Beschluss soll auch der russische Bürger Fedo Sergijejevic Petov beteiligt gewesen sein, der nicht nur das Vertrauen von Dr. Arlacchi genießt, sondern auch als Protegé eine Reihe von Kanälen aktiviert haben soll, um ein blühendes Geldwäschegeschäft mit Kapital aus illegalen Tätigkeiten, die hauptsächlich in der GUS durchgeführt werden, entwickeln zu können, wobei das Kapital in Banken in Österreich, Ungarn, Kroatien und Griechenland fließen soll. Diese Dokumentation wird so bald wie möglich den georgischen und italienischen Ermittlern, die die Ermordung von Antonio Russo untersuchen, übergeben werden. Darüber hinaus betont der Rat in seiner Antwort auf die Anfrage P-2110/01(1) Folgendes: Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten in Tiflis sowie die Delegation der Kommission vor Ort beobachten ständig die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Tod von Antonio Russo.

Welche Initiativen beabsichtigt der Rat zu ergreifen, um die Glaubwürdigkeit der von Herr G.G. dargelegten Rekonstruktion der Ermordung von Antonio Russo zu überprüfen? Über welche Informationen verfügt der Rat im Zusammenhang mit der Untersuchung des Falles Antonio Russo? Welche Initiativen hat der Rat nach seiner Antwort vom 21. Oktober 2001 ergriffen, und welche neuen Initiativen beabsichtigt er auch in Zusammenarbeit mit den georgischen, französischen und italienischen Behörden zu ergreifen, um die Ermordung von Antonio Russo aufzuklären?

(1) ABl. C 81 E vom 4.4.2002, S. 109.

Antwort

(5. und 6. Mai 2003)

Wie der Rat in seiner Antwort auf die vorhergehende Anfrage zu diesem Thema erklärt hat, ist es nicht seine Aufgabe, sich zu Behauptungen in einem Kriminalfall zu äußern oder sich auf solche Behauptungen einzulassen. Er hat keinerlei detaillierte Informationen über den Stand der Ermittlungen erhalten. Der Rat vertraut bei der Untersuchung der näheren Umstände des Todes von Antonio Russo auf die italienischen, die französischen und die georgischen Behörden. Fragen zu den Ermittlungen sollten an die einschlägigen Behörden gerichtet werden.

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