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Document 92002E003569
WRITTEN QUESTION E-3569/02 by Jonas Sjöstedt (GUE/NGL) to the Council. Situation regarding unsafe nuclear reactors in the applicant countries.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3569/02 von Jonas Sjöstedt (GUE/NGL) an den Rat. Lage bezüglich unsicherer Kernkraftwerke in Kandidatenländern.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3569/02 von Jonas Sjöstedt (GUE/NGL) an den Rat. Lage bezüglich unsicherer Kernkraftwerke in Kandidatenländern.
ABl. C 222E vom 18.9.2003, pp. 87–88
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3569/02 von Jonas Sjöstedt (GUE/NGL) an den Rat. Lage bezüglich unsicherer Kernkraftwerke in Kandidatenländern.
Amtsblatt Nr. 222 E vom 18/09/2003 S. 0087 - 0088
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3569/02 von Jonas Sjöstedt (GUE/NGL) an den Rat (12. Dezember 2002) Betrifft: Lage bezüglich unsicherer Kernkraftwerke in Kandidatenländern Eine mit Fragen der Kernkraftsicherheit befasste Arbeitsgruppe des Rates bewertet derzeit das Sicherheitsniveau von Kernkraftwerken in Kandidatenländern. Im Sommer 2001 veröffentlichte diese Arbeitsgruppe eine Liste mit verschiedenen Sicherheitsproblemen zum Beispiel in den Kernkraftwerken in Temelin, Tschechien, und in Paks, Ungarn. Gemäß den Kernkraftgegnern in den Beitrittsländern ist in diesen Ländern nicht viel geschehen, um das Sicherheitsniveau zu erhöhen außer dass zahlreiche Dokumente von den Hauptstädten der Kandidatenländer nach Brüssel geschickt wurden. Indessen seien noch immer keine konkreten Verbesserungen erfolgt, die eine gewisse Sicherheit dieser Kernkraftwerke unter Beweis stellen könnten. Kann der Rat mitteilen, was bezüglich der Maßnahmen zur Verbesserung der Reaktorsicherheit in Temelin und Paks geschehen soll und was ganz allgemein diesbezüglich in den Kandidatenländern geplant is? Antwort (13. Mai 2003) Der Rat weist darauf hin, dass die Gruppe Nukleare Sicherheit im Mai 2001 einen ersten Bericht mit Sicherheitsempfehlungen an die Beitrittsländer erstellt hat und dass sie im Juni 2002 auf der Grundlage der von diesen Ländern erhaltenen Antworten und ihrer Zusagen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einen zweiten Bericht ausgearbeitet hat. Der Herr Abgeordnete wird feststellen, dass der zweite Bericht weitaus weniger Empfehlungen enthält, sowohl an die Beitrittsländer im Allgemeinen als auch an die beiden in der Anfrage genannten Länder, d.h. die Tschechische Republik und Ungarn. Alle diese Länder haben sämtliche in dem ersten Bericht der Gruppe Nukleare Sicherheit enthaltenen Empfehlungen akzeptiert und geprüft und die Abarbeitung noch ungelöster Probleme und offener Fragen versprochen. Bei der Bewertung, die die Grundlage für die beiden Berichte bildete, blieben die Kompetenzen der nationalen Behörden der Beitrittsländer unberührt. Diese Bewertung stellt keine Prüfung im Sinne eines regulären Genehmigungsverfahrens dar, sondern eine unter Fachleuten übliche Evaluierung. Näheres hierzu kann der Herr Abgeordnete den von der Kommission verfassten regelmäßigen Bewertungsberichten entnehmen, in denen auf die bereits erwähnten Berichte der Gruppe Nukleare Sicherheit und die Umsetzung der Sicherheitsempfehlungen durch die Beitrittsländer Bezug genommen wird.