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Document 92002E003528
WRITTEN QUESTION E-3528/02 by Amalia Sartori (PPE-DE) to the Council. Indirect funding for the Burmese government.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3528/02 von Amalia Sartori (PPE-DE) an den Rat. Indirekte Finanzhilfen für die birmanische Regierung.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3528/02 von Amalia Sartori (PPE-DE) an den Rat. Indirekte Finanzhilfen für die birmanische Regierung.
ABl. C 222E vom 18.9.2003, pp. 81–82
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3528/02 von Amalia Sartori (PPE-DE) an den Rat. Indirekte Finanzhilfen für die birmanische Regierung.
Amtsblatt Nr. 222 E vom 18/09/2003 S. 0081 - 0082
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3528/02 von Amalia Sartori (PPE-DE) an den Rat (10. Dezember 2002) Betrifft: Indirekte Finanzhilfen für die birmanische Regierung British American Tobacco, ein internationaler Tabakkonzern mit Sitz in London, ist einer der größten britischen Investoren in Birma (Myanmar). Das Unternehmen verwaltet den Rothmans-Konzern, der seinerseits ein 40/60 %iges Joint-venture-Unternehmen mit Economic Holding Myanmar bildet, eine Gesellschaft im Besitz der Militärregierung, die traurige Berühmtheit wegen ihrer anhaltenden Menschenrechtsverletzungen erlangt hat. Seit 1962 herrscht in Birma eine Militärdiktatur, die für Folter, Misshandlungen, Inhaftierungen, Zwangsarbeit und die Ermordung einer Vielzahl von Männern, Frauen und Kindern verantwortlich ist. Birma ist darüber hinaus das Land mit der höchsten Anzahl von Kindersoldaten in der Welt. Die British American Tobacco macht sich durch ihre Investitionen zum Komplizen des diktatorischen Regimes, indem sie dieses unterstützt und zu dessen Machterhalt beiträgt. Was gedenkt der Rat zu tun angesichts der Tatsache, dass ein Regime, welches weltweit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich gemacht wird, finanzielle Unterstützung erhält und dass hierbei ein Mitgliedstaat und somit die gesamte Union involviert ist? Antwort (5. und 6. Mai 2003) 1. Seit 1996 hat der Rat eine Reihe gemeinsamer Standpunkte betreffend Birma/Myanmar angenommen. Im Wesentlichen sind dies der Gemeinsame Standpunkt 96/635/GASP vom 28. Oktober 1996(1), verlängert und geändert durch den Gemeinsamen Standpunkt 2000/346/GASP vom 26. April 2000(2), und der Gemeinsame Standpunkt 2002/831/GASP vom 21. Oktober 2002(3). Der derzeit geltende Gemeinsame Standpunkt 2002/831/GASP des Rates vom 21. Oktober 2002 umfasst gezielte Sanktionen gegen das birmanische Regime, darunter ein Verzeichnis von gegenwärtigen und früheren Mitgliedern der birmanischen Regierung, Mitgliedern des Staatsrats für Frieden und Entwicklung (SPDC), früheren Mitgliedern des SLORC und militärischen Befehlshabern, für die ein Visumerteilungsverbot gilt und deren Guthaben einzufrieren sind. 2. Der Rat hat allerdings weder zu etwaigen Investitionen europäischer Unternehmen in Birma/Myanmar Stellung genommen noch hat er die spezifische Frage des Joint Venture zwischen B.A.T./Rothmans und Economic Holding Myanmar erörtert. (1) ABl. L 287 vom 8.11.1996, S. 1-2. (2) ABl. L 122 vom 24.5.2000, S. 1-5. (3) ABl. L 285 vom 23.10.2002, S. 7-11.