This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 92002E003520
WRITTEN QUESTION E-3520/02 by Ursula Schleicher (PPE-DE) to the Council. Statute and financing of European political parties.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3520/02 von Ursula Schleicher (PPE-DE) an den Rat. Statut und Finanzierung europäischer politischer Parteien.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3520/02 von Ursula Schleicher (PPE-DE) an den Rat. Statut und Finanzierung europäischer politischer Parteien.
ABl. C 222E vom 18.9.2003, p. 79–79
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3520/02 von Ursula Schleicher (PPE-DE) an den Rat. Statut und Finanzierung europäischer politischer Parteien.
Amtsblatt Nr. 222 E vom 18/09/2003 S. 0079 - 0079
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3520/02 von Ursula Schleicher (PPE-DE) an den Rat (10. Dezember 2002) Betrifft: Statut und Finanzierung europäischer politischer Parteien Über die Verordnung des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien wird seit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 17. Mai 2001 bisher ergebnislos im Europäischen Ministerrat beraten. Da diese Verordnung aufgrund der Kritik des Europäischen Rechnungshofes eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten der Vertragsänderung durch Nizza mit der Schaffung einer eigenständigen Rechtsgrundlage sein sollte, frage ich den Rat: Ein etwaiger neuer Vorschlag der EU-Kommission auf der Basis der Rechtsgrundlage des Vertrages von Nizza wird im Mitentscheidungsverfahren mit dem Europäischen Parlament beraten werden. Was gedenkt der Rat zu tun, um für diese Übergangszeit eine tragfähige Regelung herbeizuführen, die auch der Kritik des Europäischen Rechnungshofes standhält? Antwort (13. Mai 2003) Der Vertrag von Nizza, der eine neue Rechtsgrundlage für die Verordnung schafft, auf die sich die Frage bezieht, ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Es gibt daher keine Übergangszeit mehr in dem Sinne, wie sie die Frau Abgeordnete in ihrer Frage versteht.