This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 92002E003492
WRITTEN QUESTION E-3492/02 by Renzo Imbeni (PSE) to the Council. Adapting the occupation of customs agent in response to EU enlargement.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3492/02 von Renzo Imbeni (PSE) an den Rat. Anpassung des Berufs des Zollspediteurs im Rahmen der Erweiterung.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3492/02 von Renzo Imbeni (PSE) an den Rat. Anpassung des Berufs des Zollspediteurs im Rahmen der Erweiterung.
ABl. C 222E vom 18.9.2003, pp. 75–76
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3492/02 von Renzo Imbeni (PSE) an den Rat. Anpassung des Berufs des Zollspediteurs im Rahmen der Erweiterung.
Amtsblatt Nr. 222 E vom 18/09/2003 S. 0075 - 0076
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3492/02 von Renzo Imbeni (PSE) an den Rat (9. Dezember 2002) Betrifft: Anpassung des Berufs des Zollspediteurs im Rahmen der Erweiterung Die Erweiterung der Europäischen Union wird zur Abschaffung der Zollformalitäten im Handel mit den neuen Mitgliedsländern der Union führen. Kann die Kommission mitteilen, ob die Abschaffung schrittweise erfolgen wird und ob im Handel mit diesen Ländern weiterhin Zolldokumente ausgestellt werden wie beispielsweise das Dokument T2 im Falle von Waren, die dem internen gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegen und durch eines der Länder befördert werden? Würde der Rat für den Fall der völligen Abschaffung aller Zollformalitäten eine Verordnung befürworten, in der flankierende gemeinschaftliche Maßnahmen zugunsten von Zollspediteuren mit spezifischen und außerordentlichen Aktionen zur Vervollständigung der Maßnahmen der Strukturfonds vorgesehen werden? Antwort (5. und 6. Mai 2003) Der Rat bestätigt, dass die neuen Mitgliedstaaten den Besitzstand im Bereich des Zollwesens ab dem Tag ihres Beitritts zur EU anwenden müssen. Alle beitretenden Staaten haben sich verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Besitzstand in diesem Bereich geraume Zeit vor dem Beitritt zu übernehmen und umzusetzen und ihre Verwaltungskapazitäten entsprechend anzupassen. Besonderes Augenmerk wird auf einer wirksamen Grenzüberwachung, der Einführung neuer Technologien, Berufsethos im Zollwesen und Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Verwaltungsdienststellen liegen. Es ist Sache jedes beitretenden Staates, die notwendigen Maßnahmen in dieser Hinsicht zu treffen, einschließlich Personalumverteilung und Umschulung, und sich hinsichtlich der Finanzierung entsprechender Initiativen an die Kommission zu wenden. Es wird dem Herrn Abgeordneten empfohlen, Fragen zu praktischen Einzelheiten an die Kommission zu richten.