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Document 52003AE0074
Opinion of the European Economic and Social Committee on the "Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on the inspection and verification of good laboratory practice (GLP) (codified version)" (COM(2002) 529 final — 2002/0233 (COD))
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inspektion und Überprüfung der guten Laborpraxis (GLP) (kodifizierte Fassung)" (KOM(2002) 529 endg. — 2002/0233 (COD))
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inspektion und Überprüfung der guten Laborpraxis (GLP) (kodifizierte Fassung)" (KOM(2002) 529 endg. — 2002/0233 (COD))
ABl. C 85 vom 8.4.2003, p. 137–137
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inspektion und Überprüfung der guten Laborpraxis (GLP) (kodifizierte Fassung)" (KOM(2002) 529 endg. — 2002/0233 (COD))
Amtsblatt Nr. C 085 vom 08/04/2003 S. 0137 - 0137
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inspektion und Überprüfung der guten Laborpraxis (GLP) (kodifizierte Fassung)" (KOM(2002) 529 endg. - 2002/0233 (COD)) (2003/C 85/29) Der Rat beschloss am 28. November 2002, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 95 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss, die Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch mit der Vorbereitung der Arbeiten zu beauftragen und bestellte Herrn Bedossa zum Hauptberichterstatter. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss verabschiedete auf seiner 396. Plenartagung am 23. Januar 2003 einstimmig folgende Stellungnahme. Einleitung Die Neufassung des rechtlichen Rahmens der Europäischen Union ist eine offensichtliche Notwendigkeit und muss in regelmäßigen Abständen erfolgen. Die diesbezüglichen Zielsetzungen dieses Richtlinienvorschlags sind klar und einfach und sollen vor allem zu konkreten Ergebnissen führen. Diese formelle Revision der Kodifizierung bezüglich der Inspektion und Überprüfung der guten Laborpraxis dient, weil sie zukunftsorientiert ist und nicht nur das bestehende Recht betrifft, der Vereinfachung und Verbesserung der Methoden. Besondere Bemerkungen Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss billigt die mit diesem Richtlinienvorschlag ergriffene Initiative aus folgenden Gründen: - Zwar steht die Abschaffung überholter Rechtsvorschriften selbstverständlich im Vordergrund, doch muss die Vereinfachung der Vorschriften zu einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit des Gemeinschaftsrechts führen. - Durch die notwendige regelmäßige Kodifizierung der Rechtsvorschriften wird die Rechtssicherheit jederzeit und in jedem konkreten Fall gewährleistet. - Die Vereinfachung der Rechtsvorschriften ist im Binnenmarktes wichtig, denn eine mangelnde Harmonisierung der Rechtsinstrumente stellt ein erhebliches Hindernis dar, das in Fragen der guten Laborpraxis zu zahlreichen Streitfällen führen kann. - Die Vereinfachung kommt zum richtigen Zeitpunkt, nämlich noch vor der Erweiterung. - Diese Richtlinie zur guten Laborpraxis ist zwar lediglich formeller Art, jedoch notwendig, denn eine rechtliche Regelung in diesem Bereich ist unerlässlich. - Schließlich geht diese Richtlinie in die richtige Richtung, weil sie die Vereinfachung und Kodifizierung der bestehenden Rechtsakte beschleunigt und darüber hinaus die Bewertung der Wirkung der Rechtsvorschriften ermöglicht. Zudem ist die konsolidierte Fassung der Richtlinie ausgezeichnet formuliert. Brüssel, den 23. Januar 2003. Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Roger Briesch