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Document 31997F0520(02)

Rechtsakt des Rates vom 29. November 1996 über die Ausarbeitung des Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung

ABl. C 151 vom 20.5.1997, p. 15–28 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, GA, IT, NL, PT, FI, SV)

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31997F0520(02)

Rechtsakt des Rates vom 29. November 1996 über die Ausarbeitung des Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung

Amtsblatt Nr. C 151 vom 20/05/1997 S. 0015 - 0028


RECHTSAKT DES RATES vom 29. November 1996 über die Ausarbeitung des Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (97/C 151/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c),

in der Erwägung, daß in den aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union ausgearbeiteten Übereinkommen gemäß Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c) vorgesehen werden kann, daß der Gerichtshof für die Auslegung der darin enthaltenen Bestimmungen und für alle Streitigkeiten über ihre Anwendung zuständig ist, wobei entsprechende Einzelheiten in diesen Übereinkommen festgelegt werden können -

BESCHLIESST, daß die Ausarbeitung des Protokolls in der im Anhang enthaltenen Fassung, das heute von den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Union unterzeichnet wird, abgeschlossen ist;

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten, das Protokoll gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften anzunehmen.

Geschehen zu Brüssel am 29. November 1996.

Im Namen des Rates

Der Präsident

N. OWEN

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