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Document 51994AC1300

    STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES zu dem "Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß der Übereinkünfte im Rahmen der multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) im Namen der Europäischen Gemeinschaft in bezug auf die in ihre Zuständigkeit fallenden Bereiche"

    ABl. C 397 vom 31.12.1994, p. 17–17 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    51994AC1300

    STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES zu dem "Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß der Übereinkünfte im Rahmen der multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) im Namen der Europäischen Gemeinschaft in bezug auf die in ihre Zuständigkeit fallenden Bereiche"

    Amtsblatt Nr. C 397 vom 31/12/1994 S. 0017


    Stellungnahme zu dem vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß der Übereinkünfte im Rahmen der multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) im Namen der Europäischen Gemeinschaft in bezug auf die in ihre Zuständigkeit fallenden Bereiche (94/C 397/07)

    Der Rat beschloß am 4. Oktober 1994, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Aussenbeziehungen, Aussenhandels- und Entwicklungspolitik nahm ihre Stellungnahme am 14. November 1994 an. Berichterstatter war Herr Giesecke.

    Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 320. Plenartagung (Sitzung vom 23. November 1994) einstimmig folgende Stellungnahme.

    1.1. Der Ausschuß hat die für die Gemeinschaft ausserordentlich wichtigen Verhandlungen der Uruguay-Runde mit mehreren Initiativstellungnahmen konstruktiv kritisch begleitet (). Diese Stellungnahmen wurden nicht nur dem Rat und der Kommission sowie dem Europäischen Parlament zugeleitet, sondern sie gingen auch an die zahlreichen im Ausschuß vertretenen Berufsverbände und gesellschaftlichen Gruppen. Sie haben auf diese Weise dazu beigetragen, die zum Teil komplizierten handelspolitischen Fragen einer breiten Diskussion zuzuführen. Angesichts der Bedeutung der getroffenen Vereinbarungen und ihrer Auswirkungen auf breite Teile der Bevölkerung kann der Ausschuß nur bedauern, daß seine offizielle Befassung mit handelspolitischen Problemen - ausser in Ausnahmefällen, wie jetzt - in den Verträgen nicht vorgesehen ist.

    1.2. In seiner Initiativstellungnahme vom 15. September 1994 (Dok. CES 1028/94) hat sich der Ausschuß mit dem Abschluß der Uruguay-Runde und den Ergebnissen der Verhandlungen befasst. Er ging dabei detaillierter auf für ihn besonders wichtig erscheinende Themen ein.

    Besonderes Augenmerk richtete er dann auf sich abzeichnende neue Problembereiche der Weltwirtschaft wie etwa Fragen des Umweltschutzes, der Einführung von Sozialklauseln und internationaler Regeln für Wettbewerb und Investitionen, die aus seiner Sicht schon bald von der WTO angepackt werden sollten.

    1.3. In der Gesamtwürdigung des Abschlusses der Uruguay-Runde teilt der Ausschuß die in der Kommissionsvorlage enthaltene Auffassung, daß die Zugeständnisse und Verpflichtungen insgesamt ein befriedigendes und ausgewogenes Ergebnis darstellen. Voraussetzung ist aber, daß einerseits alle Partner ihre Verpflichtungen einhalten, und andererseits die europäische Politik negative Folgen aus den Abkommen soweit wie möglich abmildert.

    1.4. Dies gilt auch für die plurilateralen Übereinkünfte in Anhang 4 des WTO-Übereinkommens und auch für das mit Uruguay bilateral ausgehandelte Abkommen über Rindfleisch.

    1.5. Bereits sehr früh nach Abschluß der Verhandlungen war deutlich geworden, daß zwischen Rat und Kommission unterschiedliche Auffassungen über die Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten beim weiteren Vorgehen herrschten. Während die Kommission für sich eine alleinige Zuständigkeit auf der Basis des Artikels 113 forderte, beharrte der Rat für wichtige Bereiche aus dem Verhandlungspaket auf einer gemischten Zuständigkeit von Kommission und Rat. Dabei stützte er sich auf eine Reihe weiterer Artikel des Vertrags.

    1.6. Der Ausschuß bedauert, daß der Spruch des EuGH, der allein die notwendige Klarheit schaffen konnte, so spät erfolgte. Damit ist notwendige Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung auf die weiteren Schritte verloren worden.

    1.7. Der Ausschuß ist der Auffassung, daß gerade angesichts zunehmender Initiativen im Vorfeld der Errichtung der WTO die EU mit klarem Kurs den in Marrakesch vereinbarten Zeitplan einhalten sollte. Die am Welthandel beteiligten Länder, insbesondere auch Länder der dritten Welt und Länder im Übergang (in transition) setzen grosse Hoffnung auf das Verhalten des grössten Partners in der Weltwirtschaft - der EU. Der Ausschuß dringt darauf, daß die vom EuGH bezeichneten Organe die erforderlichen Entscheidungen noch rechtzeitig treffen.

    Geschehen zu Brüssel am 23. November 1994.

    Der Präsident

    des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Carlos FERRER

    () ABl. Nr. C 332 vom 31. 12. 1990.

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