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Protecting consumers in respect of timeshare and long-term holiday contracts
Verbraucherschutz im Hinblick auf Teilzeitnutzungsverträge und Verträge über langfristige Urlaubsprodukte
Verbraucherschutz im Hinblick auf Teilzeitnutzungsverträge und Verträge über langfristige Urlaubsprodukte
Eindeutige Informationen
Der Gewerbetreibende stellt dem Verbraucher rechtzeitig, bevor der Verbraucher an einen Vertrag gebunden ist, kostenfrei eindeutige, korrekte und ausreichende Informationen, unter Benutzung eines Formblatts, in einer Amtssprache des Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) des Verbrauchers zur Verfügung.
Das Formblatt (wie in den Vorlagen im Anhang der Richtlinie dargelegt) enthält insbesondere Informationen über das Produkt (im Falle eines Teilzeitnutzungsvertrags, eines Vertrags über ein langfristiges Urlaubsprodukt oder eines Tauschvertrags) oder die Leistung (im Falle eines Wiederverkaufsvertrags) sowie die Rechte des Verbrauchers und alle zu tragenden Kosten. Es muss angegeben werden, dass ein Widerrufsrecht besteht und unter welchen Bedingungen von diesem Gebrauch gemacht werden kann. Diese Informationen sind fester Vertragsbestandteil.
Jegliche Werbung gibt an, wo die genannten Informationen angefordert werden können. Ein Teilzeitnutzungsrecht oder ein langfristiges Urlaubsprodukt darf nicht als Investition vermarktet werden.
Bei Werbe- oder Verkaufsveranstaltungen:
Widerrufsrecht
Vor Unterzeichnung des Vertrags muss der Gewerbetreibende ausdrücklich auf das Recht des Verbrauchers auf Widerruf, die Widerrufsfrist und das Anzahlungsverbot in diesem Zeitraum hinweisen. Diese Vertragsbestimmungen werden gesondert unterzeichnet. Der Vertrag enthält ein gesondertes Formblatt für den Widerruf, damit die Wahrnehmung des Widerrufsrechts erleichtert wird.
Dem Verbraucher steht das Recht auf Widerruf ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach der Unterzeichnung oder dem Erhalt des Vertrags zur Verfügung. Diese Bedenkzeit wird auf drei Monate erweitert, sofern dem Verbraucher das Informationspaket nicht ausgehändigt wurde, bzw. auf ein Jahr, wenn kein gesondertes Formblatt für den Widerruf zur Verfügung gestellt wurde.
Falls ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird jeder Vertrag in Verbindung mit dem Hauptvertrag ohne zusätzliche Kosten automatisch beendet.
Zahlung
Vor Ende der Widerrufsfrist sind keine Anzahlungen, Sicherheitsleistungen oder Schuldanerkenntnisse des Verbrauchers an den Gewerbetreibenden oder einen Dritten erlaubt. Bei Wiederverkaufsverträgen dürfen im Voraus des tatsächlichen Verkaufs keine Beiträge an den Gewerbetreibenden gezahlt werden.
Zahlungen im Rahmen langfristiger Urlaubsverträge werden in gleichen jährlichen Ratenzahlungen vorgenommen. Ab der zweiten Ratenzahlung kann der Verbraucher den Vertrag ohne Vertragsstrafen beenden, indem er binnen 14 Tagen ab Erhalt der Aufforderung zur Zahlung den Gewerbetreibenden davon in Kenntnis setzt.
Rechtsbehelf
Die Mitgliedstaaten informieren die Verbraucher über Mittel des Rechtsbehelfs (Entschädigung) im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften und unterstützen außergerichtliche Einigungen.
Sie ist am 23. Februar 2009 in Kraft getreten und musste bis spätestens 23. Februar 2011 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Januar 2009 über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen (ABl. L 33 vom 3.2.2009, S. 10-30).
Letzte Aktualisierung: 03.02.2022