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Stabilisation and Association Agreement with Bosnia and Herzegovina
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina
Mit dem Beschluss wird der Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) zwischen der Europäischen Union (EU) und Bosnien und Herzegowina eingerichtet.
Ziel dieses Abkommens ist es,
Das Abkommen umfasst zehn Positionen.
Das SAA basiert auf einer Reihe wesentlicher Grundsätze. Bosnien und Herzegowina erklärt sich bereit,
Der politische Dialog zwischen den zwei Vertragsparteien ist weiterzuentwickeln. Mit dem politischen Dialog wird insbesondere gefördert:
Von Bosnien und Herzegowina wird gefordert,
Die EU unterstützt im Rahmen ihrer Programme für technische Hilfe Projekte mit einer regionalen oder grenzübergreifenden Dimension.
Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen betont die Wichtigkeit des Rechtsstaats und den Ausbau der Institutionen auf allen Ebenen. Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf eine Reihe spezifischer Bereiche, unter anderem:
Die EU und Bosnien und Herzegowina nehmen eine enge Zusammenarbeit im Rahmen eines breiten politischen Bereichs auf, mit der ein Beitrag zum Entwicklungs- und Wachstumspotenzial des Landes geleistet werden soll. Diese Zusammenarbeit muss die bestehenden Wirtschaftsbeziehungen auf der breitestmöglichen Grundlage stärken, und das zum Wohle von Bosnien und Herzegowina und der EU.
Mit dem Abkommen wird ein Stabilitäts- und Assoziationsrat eingerichtet, der die Anwendung und die Durchführung des Abkommens beaufsichtigen soll.
Der Beschluss ist am und das Abkommen am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (ABl. L 164 vom , S. 2-547)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Beschluss (EU) 2015/998 des Rates und der Kommission vom über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (ABl. L 164 vom , S. 548-549)
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