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Document JOL_2004_089_R_0036_01
2004/282/Euratom: Commission Decision of 29 March 1999 concerning the conclusion of a cooperation Agreement between the European Atomic Energy Community and the Republic of Kazakhstan in the field of nuclear safety - Cooperation Agreement between the European Atomic Energy Community and the Republic of Kazakhstan in the field of nuclear safety
2004/282/Euratom: Beschluss der Kommission vom 29. März 1999 über den Abschluss des Abkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Republik Kasachstan auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit - Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Republik Kasachstan auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit
2004/282/Euratom: Beschluss der Kommission vom 29. März 1999 über den Abschluss des Abkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Republik Kasachstan auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit - Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Republik Kasachstan auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit
ABl. L 89 vom 26.3.2004, p. 36–43
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
2004/282/Euratom: Beschluss der Kommission vom 29. März 1999 über den Abschluss des Abkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Republik Kasachstan auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit
Amtsblatt Nr. L 089 vom 26/03/2004 S. 0036 - 0036
Beschluss der Kommission vom 29. März 1999 über den Abschluss des Abkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Republik Kasachstan auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit (2004/282/Euratom) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2, mit Zustimmung des Rates, in der Erwägung, dass das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Republik Kasachstan auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit genehmigt werden sollte - BESCHLIESST: Einziger Artikel Das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Republik Kasachstan auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit wird im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt. Brüssel, den 29. März 1999 Für die Kommission Hans Van Den Broek Mitglied der Kommission