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Document JOC_2002_103_E_0023_01

Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Anhangs I der Entscheidung Nr. 1336/97/EG über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze (KOM(2001) 742 endg. — 2001/0296(COD)) (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 103E vom 30.4.2002, p. 23–25 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52001PC0742

Vorschlag für eine entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Anhangs I der Entscheidung Nr. 1336/97/EG über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze /* KOM/2001/0742 endg. - COD 2001/0296 */

Amtsblatt Nr. 103 E vom 30/04/2002 S. 0023 - 0025


Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung des Anhangs I der Entscheidung Nr. 1336/97/EG über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Gemäß Artikel 14 der Entscheidung Nr. 1336/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ("die Entscheidung") legt die Kommission aufgrund der technischen Entwicklungen und der gesammelten Erfahrungen Vorschläge zur Änderung des Anhangs I (Projekte von gemeinsamem Interesse) vor.

Demselben Artikel zufolge ist dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen ein Bewertungsbericht vorzulegen. Dieser bericht [KOM (2001) nnn] stützte sich auf eine externe Bewertung des Programms TEN-Telekom und berücksichtigte den Sonderbericht 9/2000 des Rechnungshofes.

Die Grundzüge des Sonderberichts des Rechnungshofes und der externen Bewertung, die sich auf die Änderung des Anhangs I auswirken, sind:

Hauptempfehlungen des Sonderberichts 9/2000 des Rechnungshofes

* In ihrer Antwort auf den Bericht des Rechnungshofes stimmte die Kommission der Forderung zu, der transeuropäischen Dimension des Programms mehr Gewicht zu verleihen (S.20, 10(v)).

* Der Bericht des Rechnungshofes betont, dass unzulässige Überschneidungen mit dem IST-Programm und anderen Quellen der Gemeinschaftsfinanzierung zu vermeiden sind.

* In ihrer Antwort auf den Bericht des Rechnungshofes hebt die Kommission hervor, dass das Programm neu auszurichten ist. Insbesondere hält sie die Liste der Bereiche in Anhang I für zu lang und komplex. Die Kommission regte an, das Programm auf die Prioritäten der Initiative eEurope auszurichten.

Hauptschlussfolgerungen der externen Bewertung

* Die externe Bewertung ergab, dass das Programm TEN-Telekom nach wie vor relevant ist, insbesondere in Bezug auf die Ziele von eEurope.

* Die relativ große Zahl von Interessengebieten kann die Erreichung wesentlicher Vorteile verhindern.

* Die transeuropäische Dimension von TEN-Telekom bietet bedeutende zusätzliche Vorteile.

Konsequenzen für die Änderung des Anhangs I

Aufgrund dieses Orientierungsrahmens, der beträchtlichen derzeitigen technologischen Entwicklungen und der mit dem Programm gesammelten Erfahrungen wurden folgende Vorschläge zur Änderung des Anhangs I vorgelegt.

* Der transeuropäischen Dimension wird durch eine ausdrückliche Definition in Anhang I mehr Gewicht verliehen.

* Anhang I wird TEN-Telekom vom IST-Programm unterscheiden. Der geänderte Anhang I wird die Marktposition von TEN-Telekom hervorheben, um die Vorlage von Vorschlägen zur Implementierung innovativer Dienste im öffentlichen Interesse zu fördern. Anhang I wird die Tendenz widerspiegeln, Dienste, die von öffentlichen Verwaltungen genutzt werden, stärker zu unterstützen. Dienste werden vom öffentlichen Sektor oder von öffentlich-privaten Partnerschaften angeboten.

* Anhang I wird das Programm auf die strategischen Prioritäten der Initiative eEurope ausrichten. Die Liste der Bereiche wurde aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Programm und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der externen Bewertung überarbeitet.

Stärkere Ausrichtung

Die Liste der Bereiche wird gekürzt. Die neue Liste berücksichtigt die Prioritäten von eEurope und etwaige Überschneidungen zwischen TEN-Telekom und dem IST-Programm. So wird die Unterstützung von Forschungsinfrastrukturen und Basisdiensten für Inhalte (Übersetzung, Spracherkennung u.ä.) gestrichen, da diese unter das Programm eContent fallen.

Schwerpunkt auf öffentlichen Diensten

Der Nutzung öffentlicher Dienste wird mehr Gewicht verliehen. Hierzu wird TEN-Telekom elektronische Behörden- und Verwaltungsdienste auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene für Dienste in Bereichen von beträchtlichem transeuropäischem Nutzen, darunter Bildung und Umwelt, fördern. Auch die Integration von Diensten wird unterstützt.

Verstärkte Unterstützung des Zusammenwirkens und der Zusammenschaltung von Netzen

Der derzeitige Anhang I enthält mehrere Bereiche für Basisnetze. Der geänderte Anhang I wird die Zusammenschaltung und Interoperabilität von Netzen für den Betrieb bestimmter Anwendungen oder Dienste fördern. Spezifische Technologien wie Euro-ISDN und ATM werden nicht länger unterstützt.

Neuer Bereich Mobilfunkdienste

Unterstützt werden fortschrittliche Mobilfunktechnologien, um den Zielen der Europäischen Union für die Mobilkommunikation der dritten Generation gerecht zu werden. Die Mobilkommunikation der künftigen Generation kann das Internet in großem Maßstab ausbauen und zu einer Informationsgesellschaft beitragen, an der mehr und mehr Bürger teilhaben. Diese Erweiterung wird sich maßgebend auf die Entwicklung des mobilen Handels und die Einführung neuer Multimediendienste von hoher Qualität und gemeinsamem Interesse auswirken. Bei dem derzeitigen ungewissen finanziellen Klima unterstützt TEN-Telekom mobile Dienste der künftigen Generation.

Neuer Bereich Netzsicherheit

Der Netzsicherheitspolitik der Kommission entsprechend wird TEN-Telekom aufgrund der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Stockholm vertrauensfördernde Dienste unterstützen, die die Netzsicherheit erhöhen und die Koordinierung nationaler Initiativen auf europäischer Ebene verstärken.

Zur Unterstützung nationaler Maßnahmen zum Ausbau von CERT-Systemen wird TEN-Telekom die Zusammenarbeit in der Europäischen Union verstärken, u.a. durch konkrete Vorschläge für eine effiziente Vernetzung.

Finanzielle Auswirkungen

Um mehr Bereitstellungsprojekte zu fördern, sind die finanziellen Anreize um bis zu 20 % der gesamten Investitionskosten in Bereichen von öffentlichem Interesse zu erhöhen, denen Hindernisse innewohnen, die durch unterschiedliche Verwaltungssysteme, Sprachen und Kulturen bedingt sind. Diese Anreize sind auf Anwendungen und bestimmte Basisdienste ausgerichtet, die mit derartigen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Die finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen des Vorschlags zur Änderung der Finanzierungsverordnung für TEN-Telekom behandelt.

Anpassung der Komitologieverfahren gemäß der Entscheidung Nr. 1999/468/EG des Rates

In Übereinstimmung mit der Erklärung des Rates und der Kommission (Punkt Nr. 2 der Erklärungen zur Ratentscheidung 1999/468/EG [1]) wird Artikel 8 Absatz 2 geändert und das Regelungsverfahren eingeführt.

[1] ABl. L 203 vom 17.7.1999, S. 1

Aufgrund der obigen Erwägungen schlägt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, die Festlegung von Projekten von gemeinsamem Interesse in Anhang I der Entscheidung durch Annahme dieser Entscheidung zu ändern.

2001/0296 (COD)

Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung des Anhangs I der Entscheidung Nr. 1336/97/EG über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 156,

auf Vorschlag der Kommission [2],

[2] ABl. C [...] vom [...], S. [...].

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses [3],

[3] ABl. C [...] vom [...], S. [...].

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen [4],

[4] ABl. C [...] vom [...], S. [...].

nach dem Verfahren in Artikel 251 des Vertrages,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 14 der Entscheidung 1336/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung der Entscheidung vor.

(2) Die Kommission unterbreitete diesen Bericht am [.....].

(3) Gemäß Artikel 14 der Entscheidung Nr. 1336/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates legt die Kommission aufgrund der technischen Entwicklungen und der gesammelten Erfahrungen Vorschläge zur Änderung des Anhangs I vor.

(4) Der Sonderbericht Nr. 9/2000 des Rechnungshofes enthält Empfehlungen, auf die im Bericht der Kommission eingegangen wurde.

(5) In ihrer Mitteilung über eine Initiative der Kommission zur Europäischen Sonderratstagung von Lissabon vom 23.-24. März 2000 legte die Kommission die Initiative eEurope fest, wobei sie die soziale Dimension der Informationsgesellschaft hervorhob.

(6) Anhang I der Entscheidung Nr. 1336/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollte daher entsprechend geändert werden.

(7) Da es sich bei den Maßnahmen zur Durchführung dieser Entscheidung um Maßnahmen allgemeinen Charakters im Sinne des Beschlusses 1999/468/EG: des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse [5] handelt; sollten sie nach dem in Artikel 5 dieses Beschlusses vorgesehenen Regelungsverfahren erlassen werden -

[5] ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.

HABEN FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

1. Artikel 8 Absatz 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: "2. Wenn auf diesen Absatz Bezug genommen wird, gilt das Regelungsverfahren gemäß Artikel 5 des Beschlusses 1999/468/EG in Übereinstimmung mit Artikel 7 Absatz 3 und Artikel 8. 3. Die in Artikel 5 Absatz 6 der Entscheidung 1999/468/EG vorgesehene Frist beträgt drei Monate."

2. Anhang I der Entscheidung Nr. 1336/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird durch Anhang I dieser Entscheidung ersetzt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Die Präsidentin Der Präsident

ANHANG

FESTLEGUNG VON PROJEKTEN VON GEMEINSAMEM INTERESSE

Mit transeuropäischen Telekommunikationsnetzen werden innovative transeuropäische Dienste im Interesse der Allgemeinheit eingeführt. Diese Dienste werden zur Entwicklung der Informationsgesellschaft in Bezug auf Wachstum, Beschäftigung, sozialen Zusammenhalt und Beteiligung aller an der wissensgestützten Wirtschaft beitragen.

TEN-Telekom unterstützt die technische und kommerzielle Realisierbarkeit, Validierung und Bereitstellung von Diensten. Dienste müssen innovativ sein, auf einer bewährten Technologie basieren und eine europaweite Dimension aufweisen.

- Ein Dienst kann in verschiedenen Mitgliedstaaten eingeführt und in jedem Staat entsprechend angepasst werden.

- Ein Dienst, der bereits in einem einzelnen Mitgliedstaat bereitgestellt wurde, kann auf andere Mitgliedstaaten ausgedehnt werden.

- Ein Dienst kann in einem einzelnen Mitgliedstaat von nachweislich transeuropäischem Interesse implementiert werden.

Ein Dienst sollte transeuropäischen Charakter besitzen, kann jedoch von einer oder mehreren Organisationen in einem einzelnen Mitgliedstaat eingeführt werden. Die Teilnahme von Organisationen aus mehr als einem Mitgliedstaat wird jedoch begrüßt.

Vor diesem Hintergrund sind Projekte von gemeinsamem Interesse auf der Basis ihrer betrieblichen Fähigkeit festzulegen, die Ziele dieser Entscheidung zu unterstützen.

Die nachstehend beschriebenen Projekte von gemeinsamem Interesse betreffen drei Bereiche, die eine kohärente Struktur bilden.

- Anwendungen

Anwendungen dienen dem Nutzerbedarf unter Berücksichtigung der kulturellen und sprachlichen Unterschiede und der Bedürfnisse Behinderter. Gegebenenfalls müssen sie dem spezifischen Bedarf weniger entwickelter oder schwächer bevölkerter Regionen gerecht werden.

- Basisdienste

Basisdienste unterstützen gemeinsame Anforderungen der Anwendungen durch gemeinsame Werkzeuge zur Entwicklung und Implementierung neuer Anwendungen, die auf interoperablen Normen basieren. Sie stellen Dienste für den Transfer und die Integrität von Daten von Netz zu Netz bereit.

- Zusammenschaltung und Interoperabilität von Netzen

Unterstützt werden die Zusammenschaltung, Interoperabilität und Sicherheit von Netzen für den Betrieb von Anwendungen und Diensten von spezifischem öffentlichem Interesse.

Im Folgenden werden auf jeder Ebene transeuropäischer Netze die Projekte von gemeinsamem Interesse festgelegt, die gemäß Artikel 9 und nach dem Verfahren in Artikel 8 zu spezifizieren sind.

1. Anwendungen

- Elektronische Behörden- und Verwaltungsdienste: Effizientere, interaktive und integrierte Behördendienste bieten einen wesentlichen Vorteil der Informationsgesellschaft. Dienste werden auf allen Ebenen - der europäischen, nationalen, regionalen und lokalen - unterstützt, z.B. für elektronisches Auftragswesen, Tourismus, persönliche Sicherheit und kommerzielle Unterstützung für KMU. Umweltanwendungen und -dienste unterstützen die Überwachung, Kontrolle und den Informationszugang. Dienste können von Behörden oder mit deren Hilfe als ein Service im öffentlichen Interesse angeboten werden, der Bürgern und KMU zugute kommt.

- Gesundheitswesen: Netze und Dienste für Gesundheitstelematik bieten weitreichende Möglichkeiten zur Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsfürsorge und ihrer Qualität sowie zur Eindämmung der Kosten, die durch den medizinischen Fortschritt und demografische Veränderungen bedingt sind. Unterstützt werden neuartige Dienste, die Gesundheitsfürsorgeeinrichtungen und andere Pflegestellen miteinander verknüpfen und Gesundheitsdienste direkt für die Öffentlichkeit bereitstellen, wobei es insbesondere Maßnahmen zur Krankheitsvorbeugung und Gesundheitsförderung zu unterstützen gilt.

- Behinderte und ältere Menschen: Entwicklungen in der Netzkommunikation bieten weitreichende Möglichkeiten für die Einbeziehung älterer Menschen und Behinderter in die Informationsgesellschaft. Netzanwendungen und Dienste, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden, können zum Abbau sozioökonomischer, geografischer und kultureller Barrieren beitragen. Unterstützt werden Dienste, die den Anforderungen älterer und behinderter Menschen entsprechen, um deren vollständige Integration und Mitwirkung in der Informationsgesellschaft zu fördern.

- Lernen und Kultur: Anspruchsvolle allgemeine und berufliche Bildung und kulturelles Bewusstsein sind eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt. Mit zunehmendem Einfluss der Technologie in der Informationsgesellschaft wird ihre Bedeutung auch künftig hervorgehoben. Es werden Dienste unterstützt, die neue innovative Formen der Vermittlung pädagogischer und kultureller Informationen bieten, darunter Dienste für lebensbegleitendes Lernen.

2. Basisdienste

- Fortschrittliche Mobilfunkdienste: Es laufen Versuche zu den Interoperabilitätsaspekten innovativer Anwendungen für Mobilfunknetze der Übergangsgeneration und der 3. Generation. Sie werden die Basis für fortschrittliche durchgehende Lösungen in der mobilen Umgebung mit standortgestützten, individuell angepassten und kontextsensiblen Diensten bilden. Unterstützt wird die Einführung fortschrittlicher Mobilfunkanwendungen und -dienste im Interesse der Allgemeinheit, u.a. für Navigation und Lenkung, Verkehrs- und Reiseinformationen, Netzsicherheit und Fakturierung, mobilen Handel und Geschäftsverkehr, mobile Arbeit, Lernen und Kultur, Notrufdienste und Gesundheit.

- Vertrauensfördernde Dienste: Die tatkräftige Beteiligung von Unternehmen und Bürgern an der Informationsgesellschaft setzt ihr Vertrauen in die verfügbaren Dienste voraus. Sicherheit ist daher ein vorrangiger Aspekt, der eine wesentliche Herausforderung für die Zukunft darstellt. Unterstützt werden Dienste im Interesse der Allgemeinheit, die alle Sicherheitsaspekte abdecken, einschließlich der Zusammenarbeit im Hinblick auf eine effiziente Vernetzung über nationale CERT-Systeme in der Europäischen Union.

3. Zusammenschaltung und Interoperabilität von Netzen

- Die Zusammenschaltung und Interoperabilität von Netzen sind Voraussetzung für echte transeuropäische Dienste. Unterstützt werden die Zusammenschaltung, Interoperabilität und Sicherheit von Netzen für den Betrieb von Diensten von spezifischem öffentlichem Interesse. Projekte, die die Entwicklung und Verbesserung von Telekommunikationsnetzen betreffen, verdienen besondere Aufmerksamkeit, um zu gewährleisten, dass es nicht zu Konflikten mit den Bedingungen des freien Marktes kommt.

4. Zusätzliche Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahmen

Neben der Unterstützung von Projekten von gemeinsamem Interesse leitet die Gemeinschaft Maßnahmen zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für deren Durchführung ein. Die Maßnahmen tragen zur Sensibilisierung für das Programm, zur Konsensbildung und Konzertierung hinsichtlich europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Tätigkeiten zur Förderung neuer Anwendungen und Dienste bei. Dies geschieht analog zur Durchführung von Programmen in anderen Bereichen und zur Entwicklung von Breitbandnetzen. Die Maßnahmen umfassen die Konsultation mit europäischen Gremien für Normung und strategische Planung und die Koordinierung mit Maßnahmen, die aus den verschiedenen Finanzierungsinstrumenten der Gemeinschaft finanziert werden. Dazu gehören

- strategische Studien zur Erarbeitung von Zielvorgaben und Übergang zu diesen Zielen. Diese Vorgaben werden den Akteuren des Sektors helfen, fundierte wirtschaftliche Investitionsentscheidungen zu treffen;

- Festlegung von Möglichkeiten für den Zugang zu Breitbandnetzen;

- Festlegung gemeinsamer Spezifikationen auf der Basis europäischer und weltweiter Normen;

- Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des Sektors, u.a. in Form von öffentlich-privaten Partnerschaften;

- Koordinierung der aufgrund dieser Entscheidung durchgeführten Tätigkeiten mit entsprechenden Programmen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten.

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