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Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2011/7/EU – Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

  • Die Richtlinie soll dem Schutz von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), vor Zahlungsverzug* im Geschäftsverkehr* dienen, indem sie die rechtzeitige Zahlung von Rechnungen gewährleistet.
  • Sie legt Fristen fest, innerhalb derer Rechnungen entrichtet werden müssen, und sieht finanzielle Sanktionen vor, falls diese nicht eingehalten werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Unternehmen müssen Rechnungen innerhalb von höchstens 60 Tagen begleichen, es sei denn, im Vertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, und vorausgesetzt, dies ist für den Gläubiger nicht grob nachteilig.
  • Öffentliche Stellen müssen die Waren und Dienstleistungen, die sie erwerben, innerhalb von 30 Tagen bezahlen. In Sonderfällen kann die Frist auf 60 Tage ausgedehnt werden, beispielsweise im Gesundheitssektor oder bei bestimmten industriellen oder kommerziellen Tätigkeiten.
  • Gläubiger, die ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten erfüllt und die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Fristen erhalten haben, haben Anspruch auf Zinsen und Entschädigung für den Zahlungsverzug.
  • Der zu zahlende Zins liegt mindestens acht Prozentpunkte über dem Bezugszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Europäische Kommission veröffentlicht den anwendbaren Zinssatz im Internet. In der Praxis beträgt er in den meisten EU-Ländern 8-10 %.
  • Gläubiger haben gegenüber dem Schuldner Anspruch auf Zahlung eines pauschalen Mindestbetrags von 40 EUR. Zusätzlich hat der Gläubiger Anspruch auf Ersatz aller vertretbaren, durch die Beitreibung der Schulden entstandenen Kosten, wie etwa Rechtskosten oder Kosten im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Inkassounternehmens.
  • Der Gläubiger hat Anspruch auf Verzugszinsen ab dem Tag, der auf den festgelegten Zahlungstermin folgt.
  • Ist der Zahlungstermin nicht vertraglich festgelegt, so hat der Gläubiger Anspruch auf Verzugszinsen entweder 30 Tage nach dem Eingang der Rechnung oder, wenn der Zeitpunkt des Rechnungseingangs unsicher ist, 30 Tage nach der Bereitstellung der Waren oder Dienstleistungen.
  • Die nationalen Behörden müssen Maßnahmen ergreifen, um die Öffentlichkeit für die Rechtsbehelfe gegen Zahlungsverzug aufzuklären.
  • Bis 16. März 2016 legt die Kommission einen Bericht über die Durchführung dieser Richtlinie vor.

Von Oktober 2012 bis November 2014 führte die Kommission eine EU-weite Informationskampagne gegen Zahlungsverzug durch, um die beteiligten Akteure über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 15. März 2011 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 16. März 2013 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zur Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug erhältlich.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Zahlungsverzug: eine Zahlung, die nicht innerhalb der vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Zahlungsfrist nach Lieferung der Waren bzw. nach Erbringung der Dienstleistungen erfolgt ist.

* Geschäftsverkehr: Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen, die mit einer Zahlung für Waren und Dienstleistungen verbunden sind.

RECHTSAKT

Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. L 48 vom 23.2.2011, S. 1-10)

Letzte Aktualisierung: 11.02.2016

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