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Militärische Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger)

Militärische Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (GASP) 2022/2444 über eine militärische Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger)

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

Mit diesem Beschluss leitet die Europäische Union (EU) eine militärische Partnerschaftsmission in Niger (EUMPM Niger) ein, die den nigrischen Streitkräften Unterstützung bieten soll:

  • beim Aufbau ihrer Kapazitäten;
  • beim Ausbau ihrer Fähigkeit, die von bewaffneten terroristischen Gruppen ausgehende Bedrohung einzudämmen;
  • beim Schutz der nigrischen Bevölkerung und
  • bei der Gewährleistung eines sicheren und geschützten Umfelds.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Mission

Der Beschluss zur Einleitung der EUMPM Niger wird vom Rat der Europäischen Union gefasst, nachdem er einen Missionsplan und Einsatzregeln gebilligt hat. Die Mission umfasst Folgendes:

  • Unterstützung bei der Einrichtung eines Techniker-Ausbildungszentrums für die nigrischen Streitkräfte durch Beratung und Schulung, auch für Ausbilder;
  • Unterstützung der nigrischen Streitkräfte bei der Entwicklung spezialisierter Kapazitäten durch die Bereitstellung von Schulungen auf Abruf;
  • Unterstützung bei der Aufstellung und Entwicklung eines Kommunikations- und Führungsunterstützungsbataillons durch Ausbildung und Betreuung seiner Einheiten, Spezialisten und der Befehlskette für den späteren Einsatz zur Unterstützung der nigrischen Operationen.

Bei der strategischen und operativen Planung, den Aktivitäten und der Berichterstattung berücksichtigt die Mission in vollem Umfang:

  • das humanitäre Völkerrecht;
  • die Menschenrechte;
  • die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter;
  • den Schutz der Zivilbevölkerung;
  • Tagesordnungen der Entschließungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen:
    • die Resolution 1325 (2000) des UN-Sicherheitsrates über Frauen, Frieden und Sicherheit,
    • die Resolution 2250 (2015) des UN-Sicherheitsrates über Jugend, Frieden und Sicherheit sowie
    • UNSCR 1612 (2005) über Kinder und bewaffnete Konflikte.

Befehlshaber der EU-Mission und Hauptquartier der Mission

  • Der Direktor des Militärischen Planungs- und Durchführungsstabs (MPCC) wird zum Befehlshaber der Mission EUMPM Niger ernannt.
  • Das MPCC ist die statische Befehls- und Führungsstruktur auf militärisch strategischer Ebene und ist für die operative Planung und Durchführung zuständig.
  • Das Hauptquartier der Mission befindet sich in Niger und untersteht dem Befehlshaber der EU-Missionstruppe.
  • Bis das MPCC seine volle Einsatzfähigkeit erreicht hat, ist eine Unterstützungszelle in Brüssel vorgesehen.

Politische Kontrolle und strategische Leitung

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee der EU übt die politische Kontrolle und strategische Leitung der Mission aus und ist gegenüber dem Rat und dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik verantwortlich. Der Rat legt die Ziele fest und kann beschließen, die Mission zu beenden. Der Ausschuss

  • hat die Befugnis, Planungsdokumente, den Missionsplan und die Befehlskette zu ändern und erstattet dem Rat regelmäßig Bericht;
  • kann künftige Befehlshaber der EU-Missionstruppen ernennen;
  • erhält vom Vorsitzenden des Militärausschusses der EU regelmäßig Berichte über die Durchführung der Mission;
  • kann den Befehlshaber der EU-Mission und den Befehlshaber der EU-Missionstruppe zu seinen Sitzungen einladen.

Militärische Leitung

Der Militärausschuss der EU:

  • überwacht die Mission unter der Verantwortung des Befehlshabers der EU-Mission;
  • erhält regelmäßig Berichte vom Befehlshaber der EU-Mission;
  • kann den Befehlshaber der EU-Mission und den Befehlshaber der EU-Missionstruppe zu seinen Sitzungen einladen.

Kohärenz und Koordinierung

  • Der Hohe Vertreter stellt sicher, dass die Mission mit dem auswärtigen Handeln der EU, einschließlich der unterstützenden entwicklungspolitischen und humanitären Programme, im Einklang steht.
  • Der Befehlshaber der EU-Missionstruppe erhält vor Ort politische Handlungsempfehlungen vom Leiter der EU-Delegation in Niger.
  • EUMPM Niger koordiniert mit:
  • Die EUMPM Niger kann über eine Projektzelle verfügen, die Projekte ermittelt und durchführt und sich dabei gegebenenfalls mit den Mitgliedstaaten abstimmt.
  • Nicht-EU-Länder können eingeladen werden, sich an der Mission zu beteiligen.

Finanzregelung

Die Kosten werden in Übereinstimmung mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 über die Europäische Friedensfazilität verwaltet (siehe Zusammenfassung).

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Dieser Beschluss ist seit dem 12. Dezember 2022 anwendbar. Die Mission endet am 12. Dezember 2025.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss (GASP) 2022/2444 des Rates vom 12. Dezember 2022 über eine militärische Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger) (ABl. L 319 vom 13.12.2022, S. 86-90).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates vom 22. März 2021 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528 (ABl. L 102 vom 24.3.2021, S. 14-62).

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses (GASP) 2021/509 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Die integrierte Strategie der Europäischen Union für die Sahelzone – Schlussfolgerungen des Rates (16. April 2021).

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel V – Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Kapitel 2 – Besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Abschnitt 1 – Gemeinsame Bestimmungen – Artikel 41 (ex-Artikel 28 EUV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 37-38).

Letzte Aktualisierung: 15.09.2023

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