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Abkommen über Luftverkehrsdienste

Abkommen über Luftverkehrsdienste

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Abkommen und Beschlüsse 2006/716/EG und 2010/364/EU zwischen der EU und Albanien

Abkommen und Beschlüsse 2009/149/EG und 2009/513/EG zwischen der EU und Armenien

Abkommen und Beschlüsse 2008/420/EG und 2009/510/EG zwischen der EU und Australien

Abkommen und Beschlüsse 2009/741/EG und 2009/947/EG zwischen der EU und Aserbaidschan

Abkommen und Beschlüsse 2006/426/EG und 2010/360/EU zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina

Abkommen und Beschluss 2006/369/EG zwischen der EU und Bulgarien

Abkommen und Beschlüsse 2011/228/EU und 2011/732/EU zwischen der EU und Kap Verde

Abkommen und Beschlüsse 2006/734/EG und 2006/735/EG zwischen der EU und Chile

Abkommen und Beschlüsse (EU) 2018/1152 und (EU) 2020/255 zwischen der EU und China

Abkommen und Beschlüsse 2006/370/EG und 2008/193/EG zwischen der EU und Kroatien

Abkommen und Beschlüsse 2006/357/EG und 2008/189/EG zwischen der EU und Georgien

Abkommen und Beschlüsse 2008/797/EG und 2009/516/EG zwischen der EU und Indien

Abkommen und Beschlüsse 2011/663/EU und 2012/113/EU zwischen der EU und Indonesien

Abkommen und Beschlüsse 2009/305/EG und 2009/515/EG zwischen der EU und Israel

Abkommen und Beschlüsse 2008/216/EG und 2009/512/EG zwischen der EU und Jordanien

Abkommen und Beschlüsse 2007/470/EG und 2008/195/EG zwischen der EU und Kirgisistan

Abkommen und Beschlüsse 2006/543/EG und 2008/191/EG zwischen der EU und dem Libanon

Abkommen und Beschlüsse 2014/35/EU und (EU) 2016/1880 zwischen der EU und Macau

Abkommen und Beschlüsse 2006/550/EG und 2009/198/EG zwischen der EU und Nordmazedonien

Abkommen und Beschlüsse 2007/210/EG und 2008/196/EG zwischen der EU und Malaysia

Abkommen und Beschlüsse 2006/695/EG und 2008/188/EG zwischen der EU und den Malediven

Abkommen und Beschlüsse 2011/94/EU und 2011/709/EU zwischen der EU und Mexiko

Abkommen und Beschlüsse 2006/345/EG und 2008/190/EG zwischen der EU und Moldau

Abkommen und Beschluss 2009/974/EG zwischen der EU und der Mongolei

Abkommen und Beschlüsse 2006/953/EG und 2008/274/EG zwischen der EU und Marokko

Abkommen und Beschlüsse 2009/117/EG und 2009/514/EG zwischen der EU und Nepal

Abkommen und Beschlüsse 2006/466/EG und 2007/633/EG zwischen der EU und Neuseeland

Abkommen und Beschlüsse 2009/302/EG und 2009/517/EG zwischen der EU und Pakistan

Abkommen und Beschluss 2008/305/EG zwischen der EU und Panama

Abkommen und Beschlüsse 2007/323/EG und 2008/197/EG zwischen der EU und Paraguay

Abkommen und Beschlüsse (EU) 2018/2003 und (EU) 2019/825 zwischen der EU und den Philippinen

Abkommen und Beschlüsse (EU) 2020/608 und (EU) 2021/1790 zwischen der EU und Südkorea

Abkommen und Beschluss 2006/424/EG zwischen der EU und Rumänien

Abkommen und Beschluss 2006/425/EG zwischen der EU und Serbien und Montenegro

Abkommen und Beschlüsse 2006/592/EG und 2008/194/EG zwischen der EU und Singapur

Abkommen und Beschlüsse 2013/100/EU und 2014/300/EU zwischen der EU und Sri Lanka

Abkommen und Beschlüsse 2006/529/EG und 2006/530/EG zwischen der EU und der Ukraine

Abkommen und Beschlüsse 2008/87/EG und 2009/511/EG zwischen der EU und den Vereinigten Arabischen Emiraten

Abkommen und Beschlüsse 2006/848/EG und 2008/192/EG zwischen der EU und Uruguay

Abkommen und Beschlüsse 2010/666/EU und 2011/285/EU zwischen der EU und Vietnam

Abkommen und Beschlüsse 2010/144/EG und 2011/126/EU zwischen der EU und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion.

WAS IST DER ZWECK DER ABKOMMEN UND DER BESCHLÜSSE?

Bestimmte Aspekte bilateraler Abkommen über Luftverkehrsdienste zwischen einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und einer Reihe von Nicht-EU-Ländern wurden vom Gerichtshof der Europäischen Union als Verstoß gegen das EU-Recht eingestuft. Diese horizontalen Abkommen bringen die bilateralen Abkommen durch die Einführung der so genannten EU-Benennungsklausel in Einklang mit dem EU-Recht. Diese Klausel garantiert, dass alle EU-Luftfahrtunternehmen in Bezug auf die Verkehrsrechte im Rahmen der bilateralen Abkommen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern gleichbehandelt werden. Neben den wichtigsten Klauseln zur EU-Benennung und zur Sicherheit enthalten mehrere horizontale Abkommen auch Bestimmungen zur Besteuerung von Flugkraftstoff und zur Anwendung der Wettbewerbsregeln.

Die Beschlüsse des Rates der Europäischen Union genehmigen die Unterzeichnung der Abkommen im Namen der EU. Durch anschließende Beschlüsse des Rates wird der Abschluss dieser Abkommen im Namen der EU genehmigt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Verkehrsrechte sowie Benennung und Genehmigung von Luftfahrtunternehmen

Die Bestimmungen dieser EU-weiten Abkommen ersetzen die entsprechenden Vorschriften früherer bilateraler Abkommen über Luftverkehrsdienste zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern in folgenden Punkten:

  • Benennung eines Luftfahrtunternehmens durch einen Mitgliedstaat;
  • die dem betreffenden Nicht-EU-Land erteilten Genehmigungen und Erlaubnisse;
  • Verweigerung, Widerruf, Aussetzung oder Einschränkung der Genehmigungen bzw. Erlaubnissen des Luftfahrtunternehmens.

Wenn ein Mitgliedstaat ein Luftfahrtunternehmen benennt, erteilt das betreffende Nicht-EU-Land die entsprechenden Genehmigungen und Erlaubnisse mit minimaler Verzögerung, sofern:

  • das Luftfahrtunternehmen seinen Sitz im Mitgliedstaat hat und über eine Betriebsgenehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 (siehe Zusammenfassung) verfügt;
  • der Mitgliedstaat, der die Lizenz erteilt, behördliche Kontrollen durchführt und die zuständige Luftfahrtbehörde eindeutig identifiziert ist;
  • das Luftfahrtunternehmen sich mindestens im Mehrheitsbesitz befindet und effektiv von Mitgliedstaaten (oder Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz) oder deren Staatsangehörigen kontrolliert wird.

Das Nicht-EU-Land kann Erlaubnisse verweigern, widerrufen, aussetzen oder einschränken, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind oder wenn das Luftfahrtunternehmen Beschränkungen der Verkehrsrechte umgehen würde, die durch ein anderes, bereits genehmigtes bilaterales Abkommen auferlegt wurden.

Bei der Ausübung dieser Rechte darf das Nicht-EU-Land Luftfahrtunternehmen nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminieren. Somit werden alle EU-Luftfahrtunternehmen gleichbehandelt.

Sicherheit

Wenn ein Mitgliedstaat ein Luftfahrtunternehmen benennt, das von einem anderen Mitgliedstaat reguliert wird, gelten die Sicherheitsstandards gleichermaßen.

Besteuerung von Flugkraftstoff

Nichts in den bereits bestehenden bilateralen Abkommen (wie im Anhang aufgeführt) hindert einen Mitgliedstaat daran, nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung Steuern, Abgaben, Zölle, Gebühren oder Abgaben auf den Kraftstoff zu erheben, der in seinem Hoheitsgebiet zur Verwendung in einem Luftfahrzeug eines von einem Nicht-EU-Land benannten Luftfahrtunternehmens, das vollständig innerhalb der EU operiert, an Bord genommen wird.

Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht

Nichts in den bereits bestehenden bilateralen Abkommen (wie im Anhang aufgeführt) erfordert oder begünstigt Abkommen, Beschlüsse oder Praktiken, die

  • den Wettbewerb verhindern, verzerren oder einschränken;
  • die Auswirkungen eines solchen Abkommens, Beschlusses oder einer solchen Praxis verstärken;
  • den privaten Unternehmen die Zuständigkeit übertragen, den Wettbewerb verhindernde, verzerrende oder einschränkende Maßnahmen zu ergreifen.

Teile bereits bestehender Abkommen, die mit diesen Wettbewerbsregeln nicht vereinbar sind, werden nicht angewendet.

Überarbeitung oder Änderung

Die Parteien können dieses Abkommen jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen überarbeiten oder ändern.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Ukraine

13. Oktober 2006

Neuseeland

25. Oktober 2007

Georgien

25. Februar 2008

Nordmazedonien

25. Februar 2008

Moldau

25. Februar 2008

Malediven

15. April 2008

Kirgisistan

28. April 2008

Panama

3. März 2009

Malaysia

3. April 2009

Australien

2. Juli 2009

Israel

4. November 2009

Armenien

12. November 2009

Mongolei

2. Dezember 2009

Marokko

31. März 2010

Bosnien und Herzegowina

12. Juli 2010

Albanien

12. Juli 2010

Aserbaidschan

17. Dezember 2010

Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion

21. Februar 2011

Vietnam

31. Mai 2011

Mexiko

22. Juni 2012

Paraguay

14. Dezember 2012

Sri Lanka

4. März 2013

Vereinigte Arabische Emirate

22. April 2013

Pakistan

5. Mai 2015

Jordanien

12. Juni 2015

Nepal

25. Juni 2015

Macau

30. September 2016

Singapur

30. September 2016

Libanon

25. Oktober 2017

Indien

21. Februar 2018

China

27. März 2020

Indonesien

27. Juli 2021

Südkorea

1. November 2021

Philippinen

24. Mai 2022

Chile

unterzeichnet* 6. Oktober 2005

Serbien und Montenegro

unterzeichnet* 5. Mai 2006

Uruguay

unterzeichnet* 3. November 2006

Kap Verde

unterzeichnet* 23. März 2011

Die Abkommen mit Bulgarien, Kroatien und Rumänien, die alle am 5. Mai 2006 unterzeichnet wurden, sind durch die jeweiligen Verträge über den Beitritt zur Europäischen Union ersetzt worden.

* Die als unterzeichnet gekennzeichneten Abkommen sind noch nicht in Kraft getreten oder werden noch nicht vorläufig angewendet.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Albanien

Abkommen zwischen dem Ministerrat der Republik Albanien und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 294 vom 25.10.2006, S. 52-58).

Beschluss 2006/716/EG des Rates vom 27. März 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Ministerrat der Republik Albanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 294 vom 25.10.2006, S. 51).

Beschluss 2010/364/EU des Rates vom 24. Juni 2010 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Ministerrat der Republik Albanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 166 vom 1.7.2010, S. 16).

Armenien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Armenien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 50 vom 21.2.2009, S. 22-29).

Beschluss 2009/149/EG des Rates vom 27. November 2008 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Armenien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 50 vom 21.2.2009, S. 21).

Beschluss 2009/513/EG des Rates vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Armenien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom 3.7.2009, S. 7).

Australien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Australiens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 149 vom 7.6.2008, S. 65-73).

Beschluss 2008/420/EG des Rates vom 7. April 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Australiens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 149 vom 7.6.2008, S. 63-64).

Beschluss 2009/510/EG des Rates vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Australiens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom 3.7.2009, S. 4).

Aserbaidschan

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Aserbaidschan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 265 vom 9.10.2009, S. 25-33).

Beschluss 2009/741/EG des Rates vom 8. November 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Aserbaidschan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 265 vom 9.10.2009, S. 24).

Beschluss 2009/947/EG des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Aserbaidschan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 328 vom 15.12.2009, S. 39).

Bosnien und Herzegowina

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom 22.6.2006, S. 48-55).

Beschluss 2006/426/EG des Rates vom 27. April 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom 22.6.2006, S. 47).

Beschluss 2010/360/EU des Rates vom 24. Juni 2010 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien-Herzegowina über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 161 vom 29.6.2010, S. 1).

Bulgarien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Bulgarien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 136 vom 24.5.2006, S. 22-30).

Beschluss 2006/369/EG des Rates vom 8. November 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Bulgarien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 136 vom 24.5.2006, S. 21).

Kap Verde

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 96 vom 9.4.2011, S. 2-9).

Beschluss 2011/228/EU des Rates vom 13. Dezember 2010 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 96 vom 9.4.2011, S. 1).

Beschluss 2011/732/EU des Rates vom 8. November 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 294 vom 12.11.2011, S. 3).

Chile

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 300 vom 31.10.2006, S. 46-52).

Beschluss 2006/734/EG des Rates vom 27. Juni 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 300 vom 31.10.2006, S. 45).

Beschluss 2006/735/EG des Rates vom 27. Juni 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 300 vom 31.10.2006, S. 53).

China

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 55 vom 26.2.2020, S. 3-14).

Beschluss (EU) 2018/1152 des Rates vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 210 vom 21.8.2018, S. 1).

Beschluss (EU) 2020/255 des Rates vom 17. Februar 2020 über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 55 vom 26.2.2020, S. 1-2).

Kroatien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 136 vom 24.5.2006, S. 32-40).

Beschluss 2006/370/EG des Rates vom 8. November 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 136 vom 24.5.2006, S. 31).

Beschluss 2008/193/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 27).

Georgien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 134 vom 20.5.2006, S. 24-31).

Beschluss 2006/357/EG des Rates vom 8. November 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 134 vom 20.5.2006, S. 23).

Beschluss 2008/189/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 23).

Indien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 273 vom 15.10.2008, S. 9-17).

Beschluss 2008/797/EG des Rates vom 25. September 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 273 vom 15.10.2008, S. 7-8).

Beschluss 2009/516/EG des Rates vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom 3.7.2009, S. 10).

Indonesien

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 264 vom 8.10.2011, S. 2-11).

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 2011/663/EU des Rates vom 16. Juni 2011 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten im Namen der Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 264 vom 8.10.2011, S. 1).

Beschluss 2012/113/EU des Rates vom 14. Februar 2012 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 52 vom 24.2.2012, S. 1).

Israel

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 90 vom 2.4.2009, S. 10-19).

Beschluss 2009/305/EG des Rates vom 15. September 2008 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 90 vom 2.4.2009, S. 9).

Beschluss 2009/515/EG des Rates vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom 3.7.2009, S. 9).

Jordanien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 68 vom 12.3.2008, S. 15-24).

Beschluss 2008/216/EG des Rates vom 25. Juni 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 68 vom 12.3.2008, S. 14).

Beschluss 2009/512/EG des Rates vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom 3.7.2009, S. 6).

Kirgisische Republik

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Kirgisischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 179 vom 7.7.2007, S. 39-45).

Beschluss 2007/470/EG des Rates vom 30. Mai 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Kirgisischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 179 vom 7.7.2007, S. 38).

Beschluss 2008/195/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Kirgisischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 29).

Libanon

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Libanesischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 215 vom 5.8.2006, S. 17-25).

Beschluss 2006/543/EG des Rates vom 8. November 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Libanesischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 215 vom 5.8.2006, S. 15-16).

Beschluss 2008/191/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Libanesischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 25).

Macau

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 21 vom 24.1.2014, S. 2-8).

Beschluss 2014/35/EU des Rates vom 10. Mai 2012 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 21 vom 24.1.2014, S. 1).

Beschluss (EU) 2016/1880 des Rates vom 29. September 2016 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 289 vom 25.10.2016, S. 13-14).

Republik Nordmazedonien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 217 vom 8.8.2006, S. 17-27).

Beschluss 2006/550/EG des Rates vom 9. Juni 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 217 vom 8.8.2006, S. 16).

Beschluss 2008/198/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 32).

Malaysia

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Malaysias über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 94 vom 4.4.2007, S. 28-38).

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Malaysias über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 414 vom 30.12.2006, S. 85-94).

Beschluss 2007/210/EG des Rates vom 19. März 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Malaysias über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 94 vom 4.4.2007, S. 26-27).

Beschluss 2008/196/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Malaysias über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 30).

Malediven

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malediven über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 286 vom 17.10.2006, S. 20-26).

Beschluss 2006/695/EG des Rates vom 17. Juli 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malediven über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 286 vom 17.10.2006, S. 19).

Beschluss 2008/188/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malediven über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 22).

Mexiko

Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (ABl. L 38 vom 12.2.2011, S. 34-39).

Beschluss 2011/94/EU des Rates vom 25. Mai 2010 über die Unterzeichnung des Abkommens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (ABl. L 38 vom 12.2.2011, S. 33).

Beschluss 2011/709/EU des Rates vom 20. Oktober 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 283 vom 29.10.2011, S. 25).

Moldau

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 126 vom 13.5.2006, S. 24-33).

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 2006/345/EG des Rates vom 27. März 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 126 vom 13.5.2006, S. 23).

Beschluss 2008/190/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 24).

Mongolei

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Mongolei über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 336 vom 18.12.2009, S. 5-11).

Beschluss 2009/974/EG des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Mongolei über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 336 vom 18.12.2009, S. 4).

Marokko

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 18-27).

Beschluss 2006/953/EG des Rates vom 27. März 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 17).

Beschluss 2008/274/EG des Rates vom 17. März 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 87 vom 29.3.2008, S. 9).

Nepal

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Nepal über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 41 vom 12.2.2009, S. 5-11).

Beschluss 2009/117/EG des Rates vom 7. April 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Nepal über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 41 vom 12.2.2009, S. 3-4).

Beschluss 2009/514/EG des Rates vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Nepal über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom 3.7.2009, S. 8).

Neuseeland

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 184 vom 6.7.2006, S. 26-33).

Beschluss 2006/466/EG des Rates vom 5. Mai 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 184 vom 6.7.2006, S. 25).

Beschluss 2007/633/EG des Rates vom 18. September 2007 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 256 vom 2.10.2007, S. 27).

Pakistan

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 84 vom 31.3.2009, S. 34-42).

Beschluss 2009/302/EG des Rates vom 21. Mai 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 84 vom 31.3.2009, S. 33).

Beschluss 2009/517/EG des Rates vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom 3.7.2009, S. 11).

Panama

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Panama über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 106 vom 16.4.2008, S. 7-13).

Beschluss 2008/305/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Panama über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 106 vom 16.4.2008, S. 6).

Paraguay

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Paraguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 122 vom 11.5.2007, S. 31-38).

Beschluss 2007/323/EG des Rates vom 18. September 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Paraguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 122 vom 11.5.2007, S. 30).

Beschluss 2008/197/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Paraguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 31).

Philippinen

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 322 vom 18.12.2018, S. 3-11).

Beschluss (EU) 2018/2003 des Rates vom 20. September 2016 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 322 vom 18.12.2018, S. 1-2).

Beschluss (EU) 2019/825 des Rates vom 14. Mai 2019 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 137 vom 23.5.2019, S. 1-2).

Republik Korea

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten (ABl. L 363 vom 12.10.2021, S. 3-14).

Beschluss (EU) 2020/608 des Rates vom 24. April 2020 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten (ABl. L 142 vom 5.5.2020, S. 1-2).

Beschluss (EU) 2021/1790 des Rates vom 5. Oktober 2021 über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten (ABl. L 363 vom 12.10.2021, S. 1-2).

Rumänien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Rumänien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom 22.6.2006, S. 26-35).

Beschluss 2006/424/EG des Rates vom 27. März 2006 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Rumänien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom 22.6.2006, S. 25).

Serbien und Montenegro

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Serbien und Montenegro über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom 22.6.2006, S. 37-46).

Beschluss 2006/425/EG des Rates vom 27. März 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Serbien und Montenegro über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom 22.6.2006, S. 36).

Singapur

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Singapur über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 243 vom 6.9.2006, S. 22-31).

Beschluss 2006/592/EG des Rates vom 5. Mai 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Singapur über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 243 vom 6.9.2006, S. 21).

Beschluss 2008/194/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Singapur über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 28).

Sri Lanka

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 49 vom 22.2.2013, S. 2-9).

Beschluss 2013/100/EU des Rates vom 10. Mai 2012 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 49 vom 22.2.2013, S. 1).

Beschluss 2014/300/EU des Rates vom 15. Juli 2013 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 157 vom 27.5.2014, S. 31-32).

Ukraine

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 211 vom 1.8.2006, S. 24-38).

Beschluss 2006/529/EG des Rates vom 29. November 2005 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 211 vom 1.8.2006, S. 23).

Beschluss 2006/530/EG des Rates vom 9. Juni 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 211 vom 1.8.2006, S. 39).

Vereinigte Arabische Emirate

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 28 vom 1.2.2008, S. 21-33).

Beschluss 2008/87/EG des Rates vom 30. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 28 vom 1.2.2008, S. 20).

Beschluss 2009/511/EG des Rates vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom 3.7.2009, S. 5).

Uruguay

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Östlich des Uruguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 330 vom 28.11.2006, S. 19-27).

Beschluss 2006/848/EG des Rates vom 17. Juli 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Östlich des Uruguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 330 vom 28.11.2006, S. 18).

Beschluss 2008/192/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Östlich des Uruguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 26).

Vietnam

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 288 vom 5.11.2010, S. 2-9).

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 2010/666/EU des Rates vom 3. Juni 2010 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 288 vom 5.11.2010, S. 1).

Beschluss 2011/285/EU des Rates vom 12. Mai 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 132 vom 19.5.2011, S. 5).

Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 56 vom 6.3.2010, S. 16-36).

Beschluss 2010/144/EG des Rates vom 30. März 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 56 vom 6.3.2010, S. 15).

Beschluss 2011/126/EU des Rates vom 21. Februar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 51 vom 25.2.2011, S. 1).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 156 vom 9.6.2022, S. 1).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 329 vom 17.9.2021, S. 1).

Berichtigung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 397 vom 26.11.2020, S. 30).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten (ABl. L 389 vom 4.11.2021, S. 1).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien-Herzegowina über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 6 vom 10.1.2020, S. 4).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Ministerrat der Republik Albanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 6 vom 10.1.2020, S. 1).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 6 vom 10.1.2020, S. 5).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 6 vom 10.1.2020, S. 6).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Aserbaidschan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 6 vom 10.1.2020, S. 3).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Armenien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 6 vom 10.1.2020, S. 2).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 6 vom 10.1.2020, S. 7).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Kirgisischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 7 vom 13.1.2020, S. 5).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 7 vom 13.1.2020, S. 1).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Libanesischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 7 vom 13.1.2020, S. 2).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malediven über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 7 vom 13.1.2020, S. 4).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 7 vom 13.1.2020, S. 3).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Australiens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 8 vom 14.1.2020, S. 1).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Malaysias über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 12 vom 16.1.2020, S. 1).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Mongolei über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 12 vom 16.1.2020, S. 3).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 12 vom 16.1.2020, S. 4).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 12 vom 16.1.2020, S. 2).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 3).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Nepal über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 2).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Singapur über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 7).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 4).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Panama über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 5).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Paraguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 6).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 9).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 10).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 11).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 8).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 13 vom 17.1.2020, S. 12).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (ABl. L 39 vom 12.2.2020, S. 1).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 277 vom 26.8.2020, S. 5).

Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 82 vom 26.3.2018, S. 1).

Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik östlich des Uruguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 31).

Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 22-23).

Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Singapur über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 29-30).

Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Libanesischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 24-25).

Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malediven über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 26).

Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 27-28).

Protokoll zur Änderung der Anhänge I und II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 87 vom 29.3.2008, S. 11).

Letzte Aktualisierung: 10.05.2022

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