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Die militärische Ausbildungsmission der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)

Die militärische Ausbildungsmission der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (GASP) 2016/610 des Rates über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

Mit dem Beschluss wird eine militärische Ausbildungsmission der Europäischen Union (EU) im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik angekündigt, die zur Reform des Verteidigungssektors in der Zentralafrikanischen Republik beitragen soll und Teil des von der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der Zentralafrikanischen Republik koordinierten Prozesses der Reform des zivilen Sicherheitssektors ist.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Derzeitige Mission

Die militärische Ausbildungsmission der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) arbeitet auf das Ziel einer modernisierten, effektiven und demokratisch rechenschaftspflichtigen Zentralafrikanischen Armee (Forces Armées Centrafricaines, FACA) hin, indem sie:

  • dem Verteidigungsministerium der Zentralafrikanischen Republik und dem Generalstab der FACA strategische Beratung bietet, um fähige Sicherheitskräfte unter demokratischer Kontrolle auszubilden;
  • die FACA in nicht-operativen Bereichen schult, einschließlich der Menschenrechte, des humanitären Völkerrechts und der internationalen Standards zu Gleichstellungsfragen;
  • die Zivilbevölkerung, die Agenda der Vereinten Nationen „Frauen, Frieden und Sicherheit“ und die Agenda zur Problematik der Kinder in bewaffneten Konflikten schützt;
  • die Ausbildungseinrichtungen für Offiziere der FACA bei der Schaffung eines Ausbildungssystems für fähige Führungskräfte berät;
  • die FACA ausbildet, wenn das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) der EU beschließt, dass die Bedingungen erfüllt sind;
  • die Bemühungen um die Förderung der EU-Werte und der EU-Maßnahmen sowie die Aufdeckung von Verletzungen und Verstößen gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht durch ausländische Streitkräfte in der Zentralafrikanischen Republik unterstützt;
  • der EU-Delegation in der Zentralafrikanischen Republik Fachwissen in den Bereichen Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit zur Verfügung stellt;
  • der Regierung und den Sicherheitskräften der Zentralafrikanischen Republik in Zusammenarbeit mit der Beratenden Mission der EU in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA) und anderen internationalen Organisationen, insbesondere der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der Zentralafrikanischen Republik, kohärente integrierte Unterstützung bietet.

Befehlshaber der EU-Mission und Hauptquartier

  • Der Direktor des Militärischen Planungs- und Durchführungsstabs (MPCC) wird zum Befehlshaber der Mission EUTM RCA ernannt.
  • Das MPCC ist die statische Führungs- und Kontrollstruktur auf der militärstrategischen Ebene außerhalb des Einsatzgebiets, die für die operative Planung und Durchführung der EUTM RCA verantwortlich ist.
  • Das Hauptquartier der Missionstruppen befindet sich in Bangui und untersteht dem Befehl des Befehlshabers der Missionstruppen.
  • Eine Unterstützungszelle in Brüssel ist Teil des MPCC, bis eine volle Einsatzfähigkeit erreicht ist.

Politische Kontrolle, strategische Leitung und militärische Leitung

Nicht-EU-Länder

Nicht-EU-Länder können eingeladen werden, sich an der Mission zu beteiligen. Länder, die einen nennenswerten militärischen Beitrag leisten, haben in Bezug auf die laufende Durchführung der Mission dieselben Rechte und Pflichten wie die an der Mission teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten.

Projektzelle

Die EUTM RCA verfügt über eine Projektzelle zur Ermittlung und Durchführung von Projekten, die von der EU, den Mitgliedstaaten oder teilnehmenden Nicht-EU-Ländern finanziert werden und die mit ihren Zielen übereinstimmen und zur Erfüllung des Auftrags beitragen.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Der Beschluss zur Einleitung der Mission trat am 19. April 2016 in Kraft. Vorbehaltlich einer strategischen Bewertung, die das PSK spätestens im März 2024 durchführen wird, endet die EUTM RCA am 19. September 2024.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss (GASP) 2016/610 des Rates vom 19. April 2016 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (ABl. L 104 vom 20.4.2016, S. 21-26).

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses (GASP) 2016/610 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates vom 22. März 2021 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528 (ABl. L 102 vom 24.3.2021, S. 14-62).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 20.10.2023

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