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Restriktive EU-Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea

Restriktive EU-Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Beschluss 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea

Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES UND DER VERORDNUNG?

Der Beschluss und die Verordnung sind Teil des Instrumentariums der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union (EU), mit dem die GASP-Ziele gefördert werden sollen, indem die Rechtsgrundlage für EU-Sanktionen angesichts der Lage in Guinea im Nachgang der Vorfälle am 28. September 2009 geschaffen wird.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Beschluss und die Verordnung, die mehrere Male geändert wurden, enthalten u. a.:

  • Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für Personen, die von der internationalen Untersuchungskommission als für die Vorfälle 2009 in Guinea verantwortlich erkannt wurden, und Personen, die mit diesen in Verbindung stehen (laut Beschluss des Rates der Europäischen Union);
  • ein Einreiseverbot in das Gebiet der EU für diese Personen.

Die Personen, für die diese Maßnahmen gelten, sind in den Anhängen der Verordnung und des Beschlusses aufgeführt. Der Rat entscheidet über Änderungen dieser Liste.

Ausnahmen

Der Beschluss und die Verordnung ermöglichen Ausnahmen von diesen Maßnahmen, darunter:

  • die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen zu rechtmäßigen Zwecken;
  • Reisen aus humanitären Gründen.

WANN TRETEN DER BESCHLUSS UND DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

  • Der Beschluss 2010/638/GASP ist am 25. Oktober 2010 in Kraft getreten. Die Gültigkeit wurde mehrfach verlängert und läuft nach aktuellem Stand am 27. Oktober 2024 aus.
  • Verordnung (EG) Nr. 1284/2009 ist am 23. Dezember 2009 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss 2010/638/GASP des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea (ABl. L 280 vom 26.10.2010, S. 10-17).

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2010/638/GASP wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea (ABl. L 346 vom 23.12.2009, S. 26-38).

Siehe konsolidierte Fassung.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel V – Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Kapitel 2 – Besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Abschnitt 1 – Gemeinsame Bestimmungen – Artikel 29 (ex-Artikel 15 EUV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 33).

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Fünfter Teil – Das auswärtige Handeln der Union – Titel IV – Restriktive Maßnahmen – Artikel 215 (ex-Artikel 301 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 144).

Letzte Aktualisierung: 17.11.2023

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