EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Guidelines for submitting development programmes
Richtlinien für die Einreichung von Entwicklungsprogrammen
Richtlinien für die Einreichung von Entwicklungsprogrammen
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Europäische Sozialfond und der Kohäsionsfonds tragen zur Entwicklung und Durchführung von EU-Maßnahmen bei, die den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt fördern. Dazu werden zwei Ziele verfolgt:
Die Verordnung (EU) 2021/435 zur Änderung, die Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 288/2014 ersetzte, führte Änderungen der Muster für operationelle Programme im Rahmen des Ziels Investitionen in Wachstum und Beschäftigung zur Bereitstellung von Unterstützung im Rahmen des thematischen Ziels „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ ein.
Diese Änderung berücksichtigte die Möglichkeit, vorübergehend einen Kofinanzierungssatz von 100 % auf Ausgaben anzuwenden, die während des am 1. Juli 2020 beginnenden und am 30. Juni 2021 endenden Geschäftsjahres für mindestens eine Prioritätsachse in einem aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds oder dem Kohäsionsfonds unterstützten Programm in Zahlungsanträgen geltend gemacht werden.
Das in der Verordnung zur Vorlage von Informationen über solche Programme dargelegte Modell stellt die folgenden Leitlinien fest:
Die Verordnung (EU) 2021/435, die auch Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 288/2014 ändert, führt Änderungen der Muster für operationelle Programme im Rahmen des Ziels europäische territoriale Zusammenarbeit zur Bereitstellung von Unterstützung im Rahmen des thematischen Ziels „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ ein.
Diese Änderung berücksichtigt die Möglichkeit, vorübergehend einen Kofinanzierungssatz von 100 % auf Ausgaben anzuwenden, die während des am 1. Juli 2020 beginnenden und am 30. Juni 2021 endenden Geschäftsjahres für mindestens eine Prioritätsachse in einem aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds oder dem Kohäsionsfonds unterstützten Programm in Zahlungsanträgen geltend gemacht werden.
Das in der Verordnung zur Vorlage von Informationen über solche Programme dargelegte Modell stellt die folgenden Leitlinien fest:
Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa – Soforthilfe für Menschen, die vor der russischen Invasion in der Ukraine fliehen
Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/872 nimmt Änderungen an der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 288/2014 vor, indem sie sowohl das Muster für die operationellen Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Anhang I) als auch das Muster für die Kooperationsprogramme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Anhang II) in Bezug auf den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE) ändert, die im Rahmen der Verordnung (EU) 2022/562 angenommen wurden – diese Initiative gestattet es den Mitgliedstaaten und Regionen, Soforthilfe für Menschen zu leisten, die vor der russischen Invasion in der Ukraine fliehen (siehe Zusammenfassung).
Sie ist am 23. März 2014 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 288/2014 der Kommission vom 25. Februar 2014 zur Festlegung von Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds im Hinblick auf Muster für operationelle Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Hinblick auf das Muster für operationelle Programme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (ABl. L 87 vom 22.3.2014, S. 1-48).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 288/2014 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2022/562 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE) (ABl. L 109 vom 8.4.2022, S. 1-5).
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320-469).
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470-486).
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 281-288).
Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259-280).
Letzte Aktualisierung: 18.07.2022