EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 7.10.2020
COM(2020) 620 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
Eine Union der Gleichheit:
Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma
{SWD(2020) 530 final}
Wo ist das Wesen der Menschheit, wenn Roma tagtäglich aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, und andere aufgrund ihrer Hautfarbe oder ihres Glaubens benachteiligt werden?
Kommissionspräsidentin von der Leyen, Rede zur Lage der Union 2020
Europa steht in der Pflicht, die hier lebenden Minderheiten vor Rassismus und Diskriminierung zu schützen. Wir müssen dem Antiziganismus mit Offenheit und Akzeptanz, den Hassreden und Hassverbrechen mit Toleranz und Achtung der Menschenwürde und Mobbing mit Aufklärung über den Holocaust begegnen. Vor allem aber müssen wir Vielfalt als ein wertvolles Geschenk betrachten, das Europa stark und widerstandsfähig macht. Deshalb fordert die Kommission alle Mitgliedstaaten auf, sich der Zusage anzuschließen, Rassismus und Diskriminierung ein Ende zu setzen, von denen die großen ethnischen Roma-Minderheiten extrem betroffen sind. Wir fordern die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich zu einem neuen Strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma zu verpflichten, um soziale Gerechtigkeit und mehr Gleichheit in jeder Hinsicht zu erreichen.
Erklärung von Präsidentin von der Leyen, Vizepräsidentin Jourová und Kommissarin Dalli
vor dem Holocaust-Gedenktag 2020
I.
Einleitung
Der Aufbau einer Union der Gleichheit ist eine der Hauptprioritäten der Kommission. Die EU verfügt über Rechtsinstrumente und eine umfassende Politik zum Aufbau einer echten Union der Gleichheit. Nichtsdestotrotz besteht, wie im EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 betont wird, weiterhin Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft. Das gilt insbesondere für Roma, die oft ausgegrenzt bleiben. Viele der schätzungsweise 10-12 Millionen Roma Europas
sind in ihrem täglichen Leben nach wie vor mit Diskriminierung, Antiziganismus und sozioökonomischer Ausgrenzung konfrontiert.
Im Jahr 2011 nahm die Kommission einen EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020
an. Er zielte in erster Linie darauf ab, die sozioökonomische Ausgrenzung der Roma in der EU und den Erweiterungsländern durch die Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum zu bekämpfen. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, nationale Strategien zur Integration der Roma zu entwerfen, nationale Roma-Kontaktstellen zu benennen und nationale Ziele festzulegen. Zwei Jahre später verabschiedete der Rat eine Empfehlung über wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten, die den Mitgliedstaaten Orientierungshilfe für eine verstärkte Umsetzung ihrer nationalen Strategien bot.
Die Region Westbalkan hat sich dem EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 freiwillig angepasst.
Diese beiden Instrumente waren wichtig
, um die Inklusion der Roma ganz oben auf die Tagesordnung der EU und der Mitgliedstaaten zu setzen und politische, rechtliche und finanzielle Instrumente der EU zu mobilisieren. Dennoch waren die Gesamtfortschritte bei der Integration der Roma in den letzten zehn Jahren begrenzt, auch wenn es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Politikbereichen und Ländern gibt.
Die größten Fortschritte gab es in der Bildung, insbesondere durch eine verringerte Zahl der Schulabbrecher sowie die Verbesserung der Teilnahme an der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung und im Pflichtschulbereich. Die Fälle von Segregation von Roma-Schülern im Bildungsumfeld haben jedoch zugenommen. Das Armutsrisiko der Roma und ihr Gesundheitszustand nach eigener Wahrnehmung haben sich verbessert, die medizinische Versorgung ist aber nach wie vor eingeschränkt. Beim Zugang zur Beschäftigung wurde keine Verbesserung festgestellt, und der Anteil junger Roma, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, hat sogar zugenommen. Vor allem aufgrund von unzureichendem und segregiertem Wohnraum ist die Wohnsituation nach wie vor schwierig. Es gibt Belege für einen gewissen Rückgang der Diskriminierungserfahrungen der Roma und eine erhöhte Akzeptanz der Roma in der Allgemeinbevölkerung. Antiziganismus, Hasskriminalität und der Menschenhandel mit Roma, insbesondere mit Frauen und Kindern, geben jedoch weiterhin Anlass zu großer Sorge.
Das Auslaufen des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma bietet die Gelegenheit, die Maßnahmen zur Behebung dieser anhaltenden Mängel zu intensivieren. Dies ist umso wichtiger, als die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, dass die ausgegrenzten und marginalisierten Roma-Gemeinschaften sowohl negativen Auswirkungen auf die Gesundheit als auch sozioökonomischen Folgen in extremer Weise ausgesetzt sind.
Damit mehr und schnellere Fortschritte erzielt werden, legt diese Mitteilung einen neuen strategischen Rahmen für die Roma fest, der die wirksame Gleichstellung, die sozioökonomische Inklusion und eine sinnvolle Teilhabe der Roma fördert. Während die Mitgliedstaaten bei der Bewirkung echter Veränderungen für die Roma an vorderster Front stehen, und dies ein verstärktes politisches Engagement erfordert, kann die EU ihnen helfen, einen wirksamen Ansatz zu entwickeln, und sie mit den richtigen Instrumenten ausstatten. Dieser Strategische Rahmen stützt sich auf die Erkenntnisse aus der Evaluierung des vorherigen Rahmens, auf umfangreiche Konsultationen
, die jährlichen Bewertungen der Umsetzung der nationalen Strategien
sowie die Analyse der Gründe für die begrenzte Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen
. Mit ihm wird den Forderungen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Zivilgesellschaft nach einer verstärkten EU-Initiative für die Zeit nach 2020 in diesem Bereich nachgekommen.
Er erkennt an, dass nicht alle Roma sozial ausgegrenzt sind, aber alle können Diskriminierung und Entmächtigung erfahren. Er verfolgt einen intersektionalen Ansatz, der auf die Kombination von ethnischer Zugehörigkeit mit anderen Aspekten der Identität und die Art und Weise, wie solche Überschneidungen zu spezifischen Diskriminierungserfahrungen beitragen, eingeht.
Dieser Strategische Rahmen der EU für die Roma trägt auch zu mehreren anderen Initiativen bei. Er ist ein direkter Beitrag zur Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus, der Europäischen Säule sozialer Rechte und zur Verwirklichung der UN-Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung.
Um Gerechtigkeit und Inklusion erreichen zu können, sind ein verstärkter Einsatz und eine bessere Kanalisierung der Ressourcen erforderlich sowie die Einbeziehung und Partnerschaft der Roma-Gemeinschaften, aller Regierungsebenen, Sektoren und Akteure (nationale Regierungen, die Organe und Einrichtungen der EU, internationale Organisationen, die Zivilgesellschaft sowie Industrie und Wissenschaft). Besonders wichtig ist eine enge Zusammenarbeit zwischen europäischer und nationaler Ebene. Auf EU-Ebene legt dieser strategische Rahmen ehrgeizige gemeinsame Ziele und Zielvorgaben fest. Auf nationaler Ebene sollten die Regierungen starke nationale strategische Rahmen für die Roma entwickeln, um langfristige Verpflichtungen einzugehen und bei der Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma mit den Organen und Einrichtungen der EU Hand in Hand zu arbeiten. Wie in den Schlussfolgerungen des Rates von 2016 vorgeschlagen, nimmt die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung und Ersetzung der Empfehlung des Rates von 2013 an.
II.
Gemeinsame Ziele für die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma
Die Bewertung des derzeitigen Rahmens und die Schlussfolgerungen, die das Europäische Parlament, der Rat und mehrere europaweite und nationale Organisationen der Zivilgesellschaft
daraus gezogen haben, zeigen, dass das Engagement für die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene erneuert und verstärkt werden muss. Ein verstärktes Engagement ist notwendig, um gegen die anhaltende Diskriminierung, einschließlich Antiziganismus, vorzugehen und die Inklusion der Roma-Bevölkerung in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum zu verbessern.
Die Roma sollten von der Konzeption bis zur Umsetzung der Maßnahmen mit einbezogen werden. Gleichzeitig sollten die Maßnahmen die Vielfalt und die Bedürfnisse bestimmter Gruppen innerhalb der Roma-Bevölkerung berücksichtigen.
Die Kommission legt daher auf EU-Ebene sieben Ziele für den Zeitraum bis 2030 fest. Drei dieser Ziele sind horizontal in den Bereichen Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe angesiedelt. Die anderen vier sind sektorale Ziele in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Wohnraum und Gesundheit. Damit diese Ziele wirksam umgesetzt werden können, müssen sie durch die Möglichkeit der Fortschrittsmessung untermauert werden. Aus diesem Grund schlägt die Kommission erstmalig quantitative Kernziele der EU vor, um die Erreichung dieser Ziele zu überwachen. Während bei diesen Zielen bis 2030 bestimmte Mindestfortschritte zu erzielen sind, ist das langfristige Ziel nach wie vor, eine wirksame Gleichstellung sicherzustellen und die zwischen den Roma und der allgemeinen Bevölkerung bestehende Lücke zu schließen. Diese Ziele beruhen auf Erkenntnissen aus Umfragen unter Roma-Gemeinschaften und sind das Ergebnis einer eingehenden Konsultation, an der die EU-Agentur für Grundrechte (FRA), die Mitgliedstaaten sowie die Zivilgesellschaft der Roma und pro-Roma-Gemeinschaften beteiligt waren. In den folgenden Tabellen sind die sieben Ziele, die auf EU-Ebene bestehenden Zielvorgaben, die zu erreichenden Fortschritte und die aktuelle Situation dargestellt.
Weitere Indikatoren werden derzeit untersucht.
III.
Erneuerte und verstärkte nationale Maßnahmen für Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe
Die Erfüllung der Ziele dieses Strategischen Rahmens erfordert Maßnahmen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Dieser komplementäre Ansatz ist die einzige Möglichkeit, Veränderungen vor Ort zu erzielen. Die Mitgliedstaaten verfügen über die Hauptkompetenzen in den von diesem Rahmen abgedeckten Bereichen, und es ist ein strukturierter Ansatz erforderlich. Die Situation der Roma ist zwar in den einzelnen Ländern unterschiedlich, doch müssen die Verpflichtungen und die Rechenschaftspflicht auf nationaler Ebene verstärkt werden, um eine echte Veränderung im Alltag der Roma herbeizuführen. Dazu gehört die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und aller relevanten Akteure in die Ausarbeitung von nationalen strategischen Rahmen für die Roma.
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Voranbringen der nationalen Maßnahmen durch nationale strategische Rahmen für die Roma
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, nationale strategische Rahmen für die Roma zu entwickeln, anzunehmen und umzusetzen, die Folgendes enthalten:
ogemeinsame Elemente,
oMindestverpflichtungen, die für alle gelten sollten,
omögliche zusätzliche Verpflichtungen je nach nationalem Kontext,
oehrgeizigere Verpflichtungen für Mitgliedstaaten mit großer Roma-Bevölkerung.
Vorschläge für diese Elemente sind nachstehend aufgeführt. Wenn möglich, sollten spezifische nationale Ziele festgelegt werden. Die Kommission wird diesen Prozess mit allen erforderlichen Hilfestellungen unterstützen. Sie wird auch
nationale Maßnahmen unterstützen, u. a. durch die Durchsetzung von Gleichstellungsvorschriften, die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma in politischen Initiativen der EU, die Mobilisierung von EU-Mitteln für Roma und die Bekämpfung von Antiziganismus.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Entwicklung dieser nationalen Rahmen bis September 2021 abzuschließen und sie der Kommission zu übermitteln.
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Zusammen mit dieser Mitteilung nimmt die Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma an, der eine Liste spezifischer Maßnahmen enthält, die zur Erreichung der EU-Ziele von den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind. Beide sind daher komplementär. Die vorgeschlagene Empfehlung dient auch als Leitlinie für den Aufbau von Kapazitäten und Partnerschaften zwischen den Akteuren, einschließlich der nationalen Roma-Kontaktstellen, der Gleichstellungsstellen, der Zivilgesellschaft und der regionalen und lokalen Akteure. Darüber hinaus bietet sie Anleitungen für eine bessere Nutzung der EU- und nationalen Mittel sowie für eine wirksame nationale Überwachung, Berichterstattung und Bewertung der nationalen strategischen Rahmen für die Roma.
III.1. Anleitung für nationale Maßnahmen nach einem gemeinsamen, aber differenzierten Ansatz
Um die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung sinnvoller und wirksamer nationaler strategischer Rahmen für die Roma zu unterstützen, schlägt die Kommission eine Reihe gemeinsamer Elemente sowie Mindestverpflichtungen für alle nationalen strategischen Rahmen für die Roma vor. Da zudem der Anteil der Roma sowie ihr nationaler Kontext in jedem Mitgliedstaat unterschiedlich sind, schlägt die Kommission zusätzliche und gezieltere Verpflichtungen vor. Damit wird der Vielfalt der Situationen in den Mitgliedstaaten Rechnung getragen und ein gemeinsamer, aber differenzierter Ansatz ermöglicht.
Erstens schlägt die Kommission vor, dass alle nationalen strategischen Rahmen für die Roma die folgenden gemeinsamen Elemente aufweisen:
üVerstärkter Schwerpunkt auf Gleichstellung als Ergänzung zum Inklusionsansatz: Dass die vier Politikbereiche (Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum) im Rahmen eines integrierten Ansatzes behandelt werden, ist für die Inklusion der Roma von großer Bedeutung, aber es bedarf auch einer klaren Schwerpunktlegung auf die Gleichstellung. Insbesondere sollte der Kampf gegen Diskriminierung und Antiziganismus ein wichtiges Ziel und eine Querschnittspriorität in jedem Politikbereich sein, die den Inklusionsansatz ergänzt. Dieser gemeinsame Schwerpunkt soll sicherstellen, dass die Roma wirksamen Zugang zu wirtschaftlicher und sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit haben.
üFörderung der Teilhabe durch die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht und durch den Aufbau von Zusammenarbeit und Vertrauen: Eine sinnvolle Teilhabe der Roma muss in allen Phasen der Politikgestaltung sichergestellt sein. Das politische, wirtschaftliche und kulturelle Engagement der Roma sollte durch ein Gefühl der Zugehörigkeit als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft gefördert werden. Die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht und der Kapazitätsaufbau bei Roma, der Zivilgesellschaft und den öffentlichen Behörden müssen sichergestellt werden, und zwischen den Akteuren sowie zwischen Roma- und Nicht-Roma-Gemeinschaften müssen Zusammenarbeit und Vertrauen aufgebaut werden.
üBerücksichtigung der Vielfalt unter den Roma: Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ihr strategischer Rahmen alle Roma in ihrem Hoheitsgebiet abdeckt und durch einen intersektionalen Ansatz den Bedürfnissen der verschiedenen Gruppen Rechnung trägt. Sie sollten bedenken, wie verschiedene Aspekte der Identität zusammenwirken und zu einer verschärften Diskriminierung führen können. Sie sollten quantitative und/oder qualitative Ziele festlegen, um sicherzustellen, dass die Vielfalt in Bezug auf Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Mobilität und andere persönliche Merkmale berücksichtigt wird.
üKombination aus Mainstreaming und einer expliziten, aber nicht ausschließlichen Ausrichtung auf Roma. Die nationalen strategischen Rahmen für die Roma sollten Mainstreaming mit einer expliziten, aber nicht ausschließlichen Ausrichtung auf Roma kombinieren, um sicherzustellen, dass die allgemeinen Dienstleistungen integrativ sind, und zusätzliche gezielte Unterstützung bieten, um einen wirksamen gleichberechtigten Zugang der Roma zu Rechten und Dienstleistungen zu fördern. Sie sollten als Planungsinstrumente für die Verwendung nationaler und EU-Mittel für Roma-bezogene Maßnahmen und inklusive Mainstream-Reformen dienen.
üVerbesserung der Zielfestlegung, Datenerfassung, Überwachung und Berichterstattung: Das Arbeiten an der Erreichung der Kernziele auf EU-Ebene und der entsprechenden quantitativen und/oder qualitativen nationalen Ziele kann echte Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma bewirken. Daten sollten regelmäßig gesammelt werden, um sie in die Berichterstattung und Überwachung einfließen zu lassen, die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu verbessern und den Politik- und Wissenstransfer zu fördern.
Zweitens regt die Kommission zur Operationalisierung der gemeinsamen Elemente und aufbauend auf den Erfahrungen mit dem derzeitigen Rahmen sowie im Anschluss an die umfassenden Konsultationen, die in den vergangenen zwei Jahren durchgeführt wurden, alle Mitgliedstaaten dazu an, mindestens die folgenden Verpflichtungen in ihre nationalen strategischen Rahmen für die Roma aufzunehmen:
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Im nationalen strategischen Rahmen sollte Folgendes festgelegt sein:
a)nationale Informationen zur Ausgangslage und Zielsetzungen im Hinblick auf die Ziele und Vorgaben der EU auf der Grundlage einer umfassenden Bedarfsanalyse;
b)Ziele und Maßnahmen für bestimmte Gruppen (den Roma zugehörige Kinder, Frauen, junge Menschen, ältere Personen oder Menschen mit Behinderungen, mobile EU-Bürger, Nicht-EU-Bürger, staatenlose Roma), um der Vielfalt unter den Roma Rechnung zu tragen, einschließlich Maßnahmen, die sich gezielt mit der Geschlechterdimension und mit Kindern/bestimmten Altersgruppen befassen;
c)Maßnahmen zur Bekämpfung von Antiziganismus und Diskriminierung (z. B. durch nationale Aktionspläne gegen Rassismus);
d)Maßnahmen zur sozioökonomischen Inklusion marginalisierter Roma, insbesondere in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum;
e)eine Kombination aus Mainstream-Maßnahmen und gezielten Maßnahmen, die den spezifischen lokalen Herausforderungen Rechnung tragen und sich ausdrücklich mit den Barrieren befassen, die den Roma den gleichberechtigten Zugang zu allgemeinen Politikmaßnahmen verwehren;
f)ein eigenes Budget für die Umsetzung und Überwachung, das soziale Innovationen und privates Kapital in vollem Umfang nutzt;
g)Mechanismen für die Berichterstattung, Überwachung und Bewertung der Fortschritte bei den festgelegten Zielen;
h)ein System der politikrelevanten Konsultation und Zusammenarbeit mit der Roma-Zivilgesellschaft und der für Roma eintretenden Zivilgesellschaft, sektorspezifischen Ministerien, Gleichstellungsstellen, anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen und sonstigen Akteuren;
i)Aufbau von Kapazitäten zur Förderung der aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft in allen Phasen der Politikgestaltung und zur Sicherstellung ihrer Einbindung in die Prozesse der nationalen und EU-Plattformen.
Die nationalen Roma-Kontaktstellen sollten:
a)ein Mandat, ausreichende Ressourcen und Personal erhalten, um die laufende Koordinierung und Überwachung sicherstellen zu können,
b)einen regelmäßigen Fortschrittsbericht vorlegen und sich an den Kernaktivitäten des von der Kommission verwalteten Netzwerks der nationalen Roma-Kontaktstellen beteiligen.
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Drittens können über diese gemeinsamen Elemente und Mindestverpflichtungen hinaus abhängig vom spezifischen nationalen Kontext zusätzliche nationale Anstrengungen wichtig sein. Es gibt unterschiedliche Herausforderungen bei der Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma, die von der Größe der Roma-Bevölkerung und ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung sowie vom allgemeineren wirtschaftlichen Kontext und dem historischen Erbe der Ausgrenzung und Diskriminierung abhängen. Sie unterscheiden sich auch je nachdem, wo und wie die Roma leben (ländliche, städtische oder segregierte Gebiete oder mobil), und je nach spezifischen Aspekten wie transnationale Mobilität, Migration oder Fragen der zivilstandsrechtlichen Dokumentation. Diese unterschiedlichen Herausforderungen können anhand von differenzierten Zielen, Investitionen und Arten von politischen Lösungen in den nationalen strategischen Rahmen für die Roma aufgegriffen werden. Je nach nationalem Kontext (z. B. Möglichkeiten für die Datenerhebung, Verwendung von gezielten EU-Mitteln oder Mainstream-Finanzierung der EU, relative Größe und spezifische Bedürfnisse der Roma-Bevölkerung) fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, zusätzliche Verpflichtungen wie folgt einzugehen:
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Im nationalen strategischen Rahmen sollte auch Folgendes festgelegt sein:
a)nationale quantitative und qualitative Ziele für alle sieben EU-Ziele und damit verbundene Vorgaben (je nach Datenverfügbarkeit);
b)Angaben dazu, wie EU- und nationale Gelder und Finanzierungsinstrumente für die Roma investiert werden;
c)wie institutionelle oder administrative Reformen zu Gleichstellung und Inklusion beitragen werden.
Die nationalen Roma-Kontaktstellen sollten auch eine Halbzeitbewertung und Überprüfung des nationalen strategischen Rahmens vornehmen.
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Viertens ist in den Ländern, in denen die Roma einen bedeutenden Anteil der Bevölkerung ausmachen (d. h. weit über 1 %), die Förderung ihrer Gleichstellung und Inklusion nicht nur im Hinblick auf die Grundrechte wichtig, sondern hat auch eine klare wirtschaftliche Bedeutung. In Ländern mit einer größeren Roma-Bevölkerung stellt diese Gruppe einen wachsenden Anteil der Bevölkerung im schulpflichtigen Alter und der künftigen Erwerbsbevölkerung dar. Fortschritte bei der sozioökonomischen Inklusion der Roma haben das Potenzial, in Zeiten ungünstiger demografischer Entwicklungen den Mangel an Arbeitskräften und Qualifikationen zu verringern und die Sozialausgaben zu senken. Investitionen in eine bessere Ausbildung und Weiterbildung einer zuvor ausgeschlossenen Erwerbsbevölkerung können das Produktivitätswachstum positiv beeinflussen. Indem sichergestellt wird, dass die Roma ihr Potenzial nutzen können, um einen Beitrag zur Wirtschaft und zur Gesellschaft im Allgemeinen zu leisten, werden die sozialen und wirtschaftlichen Ergebnisse für alle verbessert.
Dies rechtfertigt weiterreichende Verpflichtungen und EU-Unterstützung, insbesondere die Verwendung von EU-Mitteln sowohl für gezielte Maßnahmen als auch für inklusive Mainstream-Reformen. In dieser Hinsicht werden die Mitgliedstaaten mit einer großen Roma-Bevölkerung aufgefordert, das vorgeschlagene ESF+-Sonderziel zur Verbesserung der sozioökonomischen Integration von marginalisierten Gemeinschaften wie den Roma in vollem Umfang zu nutzen. Sie werden auch dazu angeregt, besser sicherzustellen, dass die verfügbaren Mittel tatsächlich die Roma erreichen. Dies erfordert auch eine nach Ethnizität und Geschlecht aufgeschlüsselte Datenerhebung, mit der die Politikgestaltung, Überwachung und Überprüfung unterstützt werden.
Zusätzlich zu den Mindestverpflichtungen und den Verpflichtungen, die sich aus dem nationalen Kontext ergeben, fordert die Kommission daher die Mitgliedstaaten mit einer großen Roma-Bevölkerung auf, in ihre nationalen strategischen Rahmen für die Roma ehrgeizigere Verpflichtungen aufzunehmen.
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Demnach sollte durch den nationalen strategischen Rahmen auch:
a)ein Plan oder eine Reihe von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Antiziganismus und Diskriminierung, Segregation im Bildungs- und Wohnungswesen sowie von romafeindlichen Vorurteilen und Stereotypen (auch online) vorgelegt werden;
b)die Gleichstellung und Inklusion der Roma auf regionaler und lokaler Ebene verankert werden
c)dargelegt werden, wie EU- und nationale Mittel und Finanzierungsinstrumente in inklusive Mainstream-Politikreformen und gezielte Maßnahmen investiert werden.
Die Rolle der nationalen Roma-Kontaktstellen sollte gestärkt werden, damit sie
a)mit der Unterstützung eines engagierten Teams ein institutionelles Mandat ausüben können, das politisches Gewicht, eine wirksame sektorübergreifende Koordination und die Verankerung der Gleichstellung und Inklusion der Roma auf regionaler und lokaler Ebene sicherstellt;
b)sich (durch die für die Verwaltung der EU-Fonds zuständigen Behörden) an der Koordinierung der regierungsübergreifenden Diskussionen über die Verteilung der EU-Mittel für Roma und an der systematischen Überwachung ihrer Verwendung (z. B. durch Monitoringausschüsse, Wirkungsanalysen zur Inklusion der Roma) beteiligen können;
c)nationale Konsultationen und Dialoge sicherstellen können, die die Gestaltungs- und Entscheidungsmacht der Roma (insbesondere junger Menschen und Frauen) stärken;
d)dafür sorgen können, dass Roma, einschließlich der in abgelegenen ländlichen Gebieten lebenden Roma, von der öffentlichen Politik und Universaldiensten wirksam erreicht werden (z. B. Notfall- und mittelfristige Maßnahmen in Krisenzeiten, Gesetzesreformen, politische Planung in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheitswesen, Wohnraum, andere Bereiche der sozioökonomischen Inklusion, Sozialdienste, Verkehr, Mindesteinkommensregelungen und Antidiskriminierungsgesetze).
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Schließlich wird den Mitgliedstaaten empfohlen, bei der Gestaltung und Umsetzung nationaler strategischer Rahmen für die Roma die gemeinsamen Grundprinzipien für die Inklusion der Roma
zu berücksichtigen. Anhang 1
enthält zusätzliche Leitlinien für die Planung und Umsetzung politischer Maßnahmen, mit denen Antiziganismus und Mehrgenerationen-Armut bekämpft werden
, die Teilhabe der Roma gefördert und ihre Gestaltungs- und Entscheidungsmacht gestärkt wird, der Vielfalt unter den Roma Rechnung getragen wird und gezielte Ansätze mit Mainstream-Ansätzen kombiniert werden. Darüber hinaus bietet er Leitlinien für eine bessere Bewältigung neu entstehender Herausforderungen, darunter die unverhältnismäßigen Auswirkungen von Krisen wie der COVID-19-Pandemie auf die Roma, die Sicherstellung der digitalen Integration und die Verwirklichung von Gerechtigkeit im Umweltbereich. Außerdem bietet er Orientierung bei der Förderung der Kunst, Geschichte und Kultur der Roma (bzw. des Bewusstseins dafür) sowie im Hinblick auf soziale Innovation und politische Erprobungen.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer nationalen strategischen Rahmen für die Roma unterstützen, und zwar nicht nur durch finanzielle Unterstützung und Koordinierungsmaßnahmen, wie gegenseitiges Lernen oder Kapazitätsaufbau, sondern auch durch methodologische Unterstützung und Hilfe aus dem Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) bei der Entwicklung von Überwachungs- und Evaluierungssystemen. Die Mitgliedstaaten können auch Unterstützung von der FRA, den Gleichstellungsstellen und anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen und nationalen statistischen Ämtern erhalten, um die Kapazitäten zur regelmäßigen Datenerhebung auf nationaler Ebene sicherzustellen/zu erhöhen. Die EU-Unterstützung wird entsprechend dem Ausmaß der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten moduliert werden.
III.2
Berichterstattung über die nationalen Maßnahmen und Fortschritte bei der Zielerreichung und diesbezügliche Überwachung
Um eine effektivere Datenerhebung, Berichterstattung und Überwachung der Fortschritte in beiden Zielbereichen der EU sowie der oben vorgeschlagenen nationalen Ziele zu sicherzustellen, schlägt die Kommission erstmals die Verwendung eines Portfolios von Indikatoren vor (siehe Anhang 2). Dies wäre von echtem Nutzen für das gegenseitige Lernen der Mitgliedstaaten voneinander. Dieses Portfolio wurde von einer Arbeitsgruppe zu Indikatoren für die Integration der Roma und zur diesbezüglichen Berichterstattung entwickelt, die von der FRA koordiniert wird und an der nationale Roma-Kontaktstellen, nationale statistische Ämter und die Kommission beteiligt sind. Das Portfolio wird auch die Berichterstattung über die in der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates festgelegten Maßnahmen ermöglichen.
Die Berichterstattung über die nationalen Maßnahmen und die diesbezügliche Überwachung wird sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene durchgeführt werden. Im Jahr 2022 wird die Kommission eine Bestandsaufnahme der nationalen strategischen Rahmen für die Roma vornehmen, die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen bewerten und Leitlinien für erforderliche Verbesserungen bereitstellen.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ab 2023 alle zwei Jahre über die Umsetzung der nationalen strategischen Rahmen für die Roma, einschließlich der Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe und unter umfassender Nutzung des Portfolios von Indikatoren, Bericht zu erstatten. Die Berichterstattung sollte sich auf die Umsetzung der in den nationalen Rahmen festgelegten Verpflichtungen konzentrieren, und gegebenenfalls auch die Erreichung nationaler Ziele umfassen. Diese Berichte sollten veröffentlicht werden, um die Transparenz zu erhöhen und politische Lernprozesse zu fördern. Die strategischen Rahmen und die fertig ausgearbeiteten Berichte sollten auch in den nationalen Parlamenten diskutiert werden.
Die Kommission ersucht die FRA, die regelmäßige Roma-Umfrage in Vierjahreszyklen ab 2020 durchzuführen, um die notwendigen Basis-, Zwischen- und Enddaten zur Messung der Veränderungen bereitzustellen. Die FRA wird auch gebeten, die Bemühungen der Mitgliedstaaten um Datenerhebung und Berichterstattung zu unterstützen, u. a. durch die Arbeitsgruppe zu Indikatoren für die Integration der Roma und zur diesbezüglichen Berichterstattung, und Beiträge zur Überwachung und Analyse der nationalen Fortschritte durch die Kommission zu leisten.
Die nationalen Berichte werden zusammen mit Beiträgen der Zivilgesellschaft und Daten der FRA als Grundlage für die alle zwei Jahre erscheinenden periodischen Überwachungsberichte der Kommission dienen. Die Kommission wird auch eine Halbzeit- und eine Ex-post-Bewertung des Strategischen Rahmens der EU für die Roma durchführen.
IV.
EU-Maßnahmen
Die Mitgliedstaaten sind wichtige Akteure, um Veränderungen für Roma vor Ort zu ermöglichen. Die Maßnahmen und die Unterstützung der EU werden die nationalen Anstrengungen zur Verbesserung der Fortschritte im Hinblick auf die Ziele und Vorgaben der EU bis 2030 ergänzen.
IV.1.
Durchsetzung der EU-Gesetzgebung
Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Antiziganismus und Diskriminierung der Roma beruhen auf einem etablierten EU-Rechtsrahmen, einschließlich der in den Verträgen verankerten allgemeinen Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Gleichheit, die in der EU-Charta der Grundrechte sowie in der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse und in dem Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
bekräftigt wurden. Wie im EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 betont wird, setzt ein umfassendes System zum Schutz vor Diskriminierung zunächst die wirksame Durchsetzung des Rechtsrahmens voraus, damit sichergestellt ist, dass die individuellen Rechte und Pflichten in der Praxis eingehalten werden. Dieses Handeln bezieht sich nicht nur auf Roma, wird aber den Roma-Gemeinschaften direkt zugutekommen.
Die Kommission wird weiterhin die Anwendung der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse überwachen und durchsetzen, indem sie systematische Diskriminierungen untersucht und gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren einleitet, um Änderungen in der nationalen Gesetzgebung und Politik zu veranlassen. In den letzten Jahren wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die Diskriminierung von Roma-Kindern in der Bildung gelegt. Die Kommission wird Beratung und Schulung bieten sowie finanzielle Unterstützung für die Erhebung von Gleichstellungsdaten und die wirksame Umsetzung und Durchsetzung der Richtlinie, die auch die Vertretung der Interessen der Opfer umfasst. Wie im EU-Aktionsplan gegen Rassismus angekündigt, wird die Kommission 2021 über die Anwendung der Richtlinie Bericht erstatten und bis 2022 Folgemaßnahmen mit möglichen Rechtsvorschriften ergreifen. Darüber hinaus wird die Kommission auch weiterhin die Arbeit der Gleichstellungsstellen unterstützen, die in ihrem Tätigkeitsbereich der Verbesserung der Situation und der Erfahrungen der Roma eine hohe Priorität einräumen. Die Kommission wird die Umsetzung der Kommissionsempfehlung zu Standards für Gleichstellungsstellen überwachen. Die Rolle und Unabhängigkeit der Gleichstellungsstellen und der mögliche Bedarf an neuen Rechtsvorschriften zur Stärkung der Rolle dieser Stellen wird ein wichtiges Thema im Bericht von 2021 sein.
Die Kommission wird auch ihre Arbeit zur Verhütung und Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit fortsetzen, insbesondere durch die Verstärkung der Erfassung und Meldung von Hassverbrechen mit Unterstützung der FRA, die Verbesserung der Schulungsstrategien der Strafverfolgungsbehörden und die Stärkung der Unterstützung für Opfer von Hassverbrechen. Nach Angaben der FRA erlebt ein großer Anteil der Roma (30 % der Befragten mit Roma-Herkunft) hassmotivierte Belästigungen. Die Kommission bekräftigt ihre Verpflichtung, die vollständige und korrekte Umsetzung und Durchführung des Rahmenbeschlusses des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sicherzustellen und gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten
. Als Voraussetzung für den Kampf gegen Antiziganismus müssen die Mindeststandards für die Kriminalisierung von Hassreden sowie das Leugnen, Billigen oder Verharmlosen des Holocaust vollständig und ordnungsgemäß in das Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Wie andere Angehörige ethnischer oder rassischer Minderheiten sind auch die Roma von Hassreden im Internet betroffen, und Antiziganismus ist einer der am häufigsten genannten Gründe für Hassreden. Die Kommission wird weiterhin mit IT-Unternehmen zusammenarbeiten, um illegale Hassreden im Internet zu bekämpfen, und ihre Bemühungen auf andere soziale Medienplattformen ausdehnen. Der Rahmenbeschluss wird durch die Richtlinie über die Rechte von Opfern ergänzt, die u. a. darauf abzielt, Gerechtigkeit, Schutz und Unterstützung für Opfer von Hassverbrechen und Hassreden sicherzustellen. Die EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025) befasst sich mit den spezifischen Bedürfnissen der Opfer von Hassverbrechen, einschließlich Roma
.
IV.2.
Durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Roma in politischen Initiativen der EU und Mobilisierung von EU-Mitteln für Roma
Die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma in allen relevanten Initiativen der Kommission wird für die Erreichung der in diesem strategischen Rahmen festgelegten Ziele ausschlaggebend sein. Bei der Entwicklung politischer Maßnahmen – von der sozioökonomischen Inklusion bis zur künstlichen Intelligenz, vom Grünen Deal bis zur digitalen Integration und von der Bekämpfung von Hassreden bis zur Migrationspolitik – ist mit der Aufnahme der Gleichstellungsdimension auch sicherzustellen, dass die politischen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene den Interessen aller Roma dienen. Im Rahmen ihrer Aktivitäten zur Förderung der Gleichheit für alle und der Gleichheit in allen ihren Bedeutungen wird sich die interne Taskforce der Kommission für Gleichstellungsfragen darum bemühen, dass die Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft und ihren Überschneidungen mit anderen Diskriminierungsgründen in alle Politikbereiche, Rechtsvorschriften und Finanzierungsprogramme der EU integriert wird. Bei der Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus 2020-2025 wird die Sichtweise der Roma durchgängig berücksichtigt werden. Beratungen und Schulungen zum Mainstreaming werden alle Beteiligten bei der Verankerung eines Gleichstellungsansatzes in jeder Stufe der EU-Interventionen unterstützen, und eine aktivere Konsultation von Organisationen, die Roma vertreten, wird während des gesamten Politikzyklus der Kommission gefördert werden.
Die kommissionsinterne Roma-Taskforce wird weiterhin verschiedene Kommissionsdienststellen auf verschiedenen Ebenen in vorrangige Schlüsselbereiche einbinden, wie z. B. die effektive Nutzung von EU-Mitteln zur Förderung der Gleichstellung und Inklusion der Roma.
Als Teil von Next Generation EU wird die neue Aufbau- und Resilienzfazilität Investitionen und Reformen unterstützen, die für einen dauerhaften Aufschwung unerlässlich sind und der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Resilienz und der Kohäsion dienen. Um Unterstützung zu erhalten, müssen die Mitgliedstaaten Aufbau- und Resilienzpläne erstellen, die sich mit den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise, dem digitalen und grünen Übergang und den entsprechenden Prioritäten, die in den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters festgelegt wurden, befassen. Diese Unterstützung wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, die Inklusion von marginalisierten Gruppen zu fördern, darunter Roma und andere Angehörige einer rassischen oder ethnischen Minderheit. Die Vorschläge der Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen unterstützen die Inklusion der Roma und den Kampf gegen Diskriminierung, insbesondere über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Im Jahr 2019 hob die Kommission in mehreren länderspezifischen Berichten des Europäischen Semesters die Bedeutung der Inklusion der Roma hervor; dies sollte in den Programmen 2021-2027 aufgegriffen und behandelt werden.
Vorschläge der Kommission für die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen, die ESF+-Verordnung, die EFRE-Verordnung und die ELER-Verordnung:
üBereitstellung finanzieller Unterstützung für die Umsetzung nationaler strategischer Rahmen und Maßnahmen für Roma, einschließlich Aktivitäten in den Bereichen menschliche Fähigkeiten, Infrastruktur und Kapazitätsaufbau;
üSicherstellung, dass alle Programme während ihrer Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Evaluierung die Chancengleichheit für alle ohne Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung fördern;
üForderung, dass über den gesamten Zeitraum 2021-2027 hinweg auf thematischer (nationaler strategischer Politikrahmen für die Roma, nationaler strategischer Politikrahmen für soziale Inklusion und Armutsbekämpfung) und horizontaler (Charta der Grundrechte) Ebene für günstige Rahmenbedingungen gesorgt wird;
üForderung, dass mindestens 25 % der ESF+-Mittel die soziale Inklusion fördern, wobei sicherzustellen ist, dass ein Mindestbetrag auf die Bedürftigsten ausgerichtet ist; und
üBetonung des „Partnerschaftsprinzips“, d. h. der Beteiligung aller relevanten Akteure, einschließlich der Stellen, die die soziale Inklusion, Nichtdiskriminierung und Grundrechte vertreten, und der Organisationen der Zivilgesellschaft, an der Vorbereitung und Durchführung von Programmen und Partnerschaftsabkommen sowie an den Monitoringausschüssen.
Die Mitgliedstaaten spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der öffentlichen Politik und der möglichst umfassenden Nutzung von Finanzierungsprogrammen zur Unterstützung der Roma, da der Großteil des EU-Haushalts von den Mitgliedstaaten in geteilter Verwaltung ausgeführt wird. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Mittel im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 und von „Next Generation EU“ gezielt zur Bewältigung der Herausforderungen und Bedürfnisse der Roma einzusetzen, um die in ihren nationalen strategischen Rahmen für die Roma eingegangenen Verpflichtungen umzusetzen. Die Kommission wird bestrebt sein sicherzustellen, dass die im Europäischen Semester identifizierten länderspezifischen Herausforderungen in den bevorstehenden Partnerschaftsabkommen angemessen berücksichtigt werden und dass Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung und Inklusion im Rahmen operationeller Programme umgesetzt werden. Die Kommission wird genau darauf achten, dass in diesen Mitgliedstaaten eine Doppelstrategie verfolgt wird, bei der einerseits Dienstleistungen inklusiv gestaltet werden und andererseits gezielte Programme für marginalisierte Roma-Gemeinschaften bereitgestellt werden, und dass sich dies in den Programmplanungsdokumenten 2021-2027 niederschlägt. Die von der Kommission vorgeschlagenen grundlegenden Voraussetzungen für spezifische EU‑Fonds in Bezug auf die Jahre 2021-2027 zielen darauf ab, die Achtung der Grundrechte sowie die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma sicherzustellen.
Um die Effizienz und Wirksamkeit der auf Roma ausgerichteten Interventionen zu erhöhen, wird die Kommission transnationale Lernprozesse in Bezug auf Politik und Finanzierung unterstützen, darunter das Netzwerk EURoma, an dem Verwaltungsbehörden und nationale Roma-Kontaktstellen beteiligt sind.
Das InvestEU-Programm kann im Rahmen seines Investitionsfensters soziale Investitionen und Kompetenzen auch zur sozioökonomischen Inklusion von marginalisierten Gruppen, einschließlich der Roma, beitragen. Dies kann durch innovative Finanzierungsansätze wie Anleihen mit sozialer Wirkung (Social Impact Bonds) und ergebnisorientierte Projekte geschehen, einschließlich einer Kopplung mit EU-Zuschüssen und/oder Finanzinstrumenten aus sektoriellen Programmen oder der Kombination verschiedener EU-Finanzierungsströme. Die Kommission wird zielgerichtete Pilotinitiativen dahin gehend durchführen, Arbeitsansätze zu konkreten Inklusionsaspekten (Wohnen, Beschäftigung, soziale Sicherheit) durch den Einsatz innovativer Finanzierungsansätze zu erproben und zu demonstrieren, die durch größere Programme auf nationaler oder EU-Ebene aufgegriffen/erweitert oder nachgebildet werden könnten. Die Mitgliedstaaten können sich über das Instrument für technische Unterstützung um technische Unterstützung bemühen, um die Gleichstellung der Roma in politischen Entscheidungs- und Reformprozessen durchgängig zu berücksichtigen.
IV.3.
Maßnahmen und Unterstützung der EU zur Förderung der Teilhabe, Inklusion und Vielfalt der Roma
Im EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 verpflichtete sich die Kommission, als EU-Organ mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie Schritte unternimmt, um die Repräsentativität der Kommissionsbediensteten durch gezielte Maßnahmen bei Einstellungs- und Auswahlverfahren deutlich zu verbessern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen wird die Kommission sicherstellen, dass sie auf Roma angewendet werden. Die Kommission fordert die anderen Organe und Einrichtungen der EU auf, Schritte zur Förderung von Vielfalt und Inklusion an ihren jeweiligen Arbeitsplätzen zu unternehmen.
Die Kommission wird regelmäßige Treffen mit Vertretern der Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen mit einem deutlicheren Auftrag zur gegenseitigen Wissensvermittlung organisieren. Sie wird auch für einen regelmäßigen Austausch zwischen den Akteuren sorgen. Die Kommission wird in den Jahren 2021-2027 weiterhin Treffen zur Kohäsionspolitik mit Organisationen der Zivilgesellschaft („strukturierter Dialog“) organisieren. Sie wird geschlossene Dialogsitzungen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen der Roma über kohäsionspolitische Entwicklungen abhalten.
Wie vom Europäischen Parlament vorgeschlagen, wird die Kommission einen neuen Zyklus zum Kapazitätsaufbau in der Roma-Zivilgesellschaft einleiten, um ein koordiniertes unabhängiges zivilgesellschaftliches Monitoring und die diesbezügliche Berichterstattung zu ermöglichen, wobei auf den Lehren aus dem Projekt
Roma Civil Monitor
(2017-2020) aufgebaut wird. Berichte über das koordinierte unabhängige Monitoring durch die Zivilgesellschaft sind ab 2022 in einem Zweijahreszyklus geplant.
Die Kommission wird versuchen, den Einfluss der europäischen Roma-Plattform zu maximieren, indem sie nationale Regierungen, die EU, internationale Organisationen und Vertreter der Roma-Zivilgesellschaft zusammenbringt und versucht, die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zu fördern. Sie wird thematische, länderspezifische und regionale Überprüfungen der nationalen strategischen Rahmen organisieren und dabei die Ergebnisse des Projekts des Monitoring durch die Roma-Zivilgesellschaft und der nationalen Überwachungsberichte zugrunde legen.
Durch ihre Finanzierung der nationalen Roma-Plattformen wird die Kommission eine Reform dieser Plattformen fördern, insbesondere indem sie sie repräsentativer für die nationale Roma-Bevölkerung macht. Sie sollten auf neue Akteure (z. B. Kinderrechtsorganisationen, den Privatsektor) ausgeweitet werden, um einen neuen Wissensaustausch zu ermöglichen, das Potenzial sozialer Innovationen zu erschließen, Denkweisen zu verändern und einen dauerhaften sozialen Wandel herbeizuführen. Um die aktive Mitwirkung von Roma, insbesondere von Frauen und jungen Menschen, zu fördern, sollte ein Plattformvertreter gewählt werden, um die länderübergreifende Vernetzung zwischen nationalen und europäischen Roma-Plattformen sicherzustellen, während Roma-Jugendlichen spezielle Praktika oder Nachwuchsstellen in nationalen Strukturen angeboten werden sollten, die mit der Realisierung nationaler Roma-Plattformen verbunden sind. Synergien mit anderen EU-, nationalen oder internationalen Initiativen, insbesondere dem zivilen Überwachungsprojekt, sollten genutzt werden, um das gegenseitige Lernen und den Politiktransfer zu fördern.
IV.4.
Maßnahmen und Unterstützung der EU zur Förderung der Gleichstellung und zur Bekämpfung von Antiziganismus
Zur Förderung der Gleichstellung der Roma durch Bekämpfung von Antiziganismus wird die Kommission Aktivitäten unterstützen, die positive Narrative und den Roma zugehörige Rollenvorbilder fördern, negative Stereotypen bekämpfen, das Bewusstsein für die Geschichte und Kultur der Roma stärken und Wahrheit und Versöhnung im Rahmen des Programms „Bürger, Gleichheit, Rechte und Werte“ fördern.
Die Kommission wird eine gemeinsame Kampagne mit der UNESCO durchführen, um gegen Desinformation, Hassreden und Verschwörungstheorien vorzugehen, einschließlich jener, die gegen Roma gerichtet sind. Sie wird weiterhin den privaten Sektor über die EU-Plattform der Chartas der Vielfalt unterstützen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Medien prüfen, um positive Narrative zu schaffen und Gleichheit und Vielfalt in allen Bereichen zu fördern. Aufbauend auf den vorhandenen Erfahrungen
wird die Kommission eine Reihe von Seminaren zu rassischen und ethnischen Stereotypen (auch auf Roma bezogene) entwickeln, an denen Journalisten, Organisationen der Zivilgesellschaft und Angehörige rassischer oder ethnischer Minderheiten gemeinsam teilnehmen.
Die Kommunikationsaktivitäten der Kommission werden auf die Vorteile von Gleichheit und Vielfalt aufmerksam machen. Die Kommission wird eine Reihe von Sensibilisierungsveranstaltungen organisieren, die sich auf Mitgliedstaaten mit großen Roma-Gemeinschaften konzentrieren, um Stereotypen zu bekämpfen, die kulturelle Vielfalt zu fördern, Roma-Kinder, Jugendliche und Frauen als Vorbilder in verschiedenen Gemeinschaften zu stärken und hervorzuheben und Gemeinschaften zusammenzubringen.
Das Bewusstsein für die Folgen der Mehrfachdiskriminierung von Roma-Frauen wird mit der EU-weiten Kommunikationskampagne zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen abgestimmt, die als Teil der Gleichstellungsstrategie einen intersektionalen Ansatz in Bezug auf alle Lebensbereiche verfolgt.
Die Kommission wird:
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die bestehende EU-Gesetzgebung zum Schutz der Roma vor Diskriminierung und Rassismus durchsetzen und gegebenenfalls Lücken schließen;
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die Roma-Gleichstellung in politischen Initiativen der EU durchgehend berücksichtigen und EU-Mittel für die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma mobilisieren;
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Maßnahmen zur Verbesserung der Vielfalt der Kommissionsbediensteten ergreifen;
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einen neuen Zyklus zum Kapazitätsaufbau in der Roma-Zivilgesellschaft einleiten und europäische und nationale Roma-Plattformen stärken;
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positive Narrative und den Roma zugehörige Rollenvorbilder fördern, negative Stereotypen bekämpfen, für die Geschichte und Kultur der Roma sensibilisieren und Wahrheit und Versöhnung fördern.
V.
Förderung der Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma über die EU hinaus
Die EU und die Mitgliedstaaten sollten die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma in ihrem außenpolitischen Handeln fördern, insbesondere im Rahmen ihrer Erweiterungs-, Nachbarschafts-, Entwicklungs- und humanitären Politik.
Die Region des Westbalkans stellt für die EU eine geostrategische Priorität dar. Die Mitteilung der Kommission vom Februar 2020 fordert eine Angleichung an die EU-Politik, auch bei der Unterstützung der am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Die Partner im Westbalkan haben sich dem EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 bereits freiwillig angepasst. Und sie haben einige bemerkenswerte Fortschritte gemacht. Beim EU-Westbalkan-Gipfel in Zagreb im Mai 2020, bekräftigten die Führungsspitzen der EU ihre Unterstützung für die europäische Perspektive für den Westbalkan, wie auch ihre Entschlossenheit, die Unterstützung für den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel der Region zu verstärken. Sie begrüßten das starke Engagement der Partner im Westbalkan, der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der Achtung der Menschenrechte, der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte der Angehörigen von Minderheiten Vorrang einzuräumen.
Die Präsenz der Roma auf dem Westbalkan hat einen wichtigen Stellenwert, ähnlich wie in den EU-Mitgliedstaaten mit einer großen Roma-Bevölkerung. Es gibt zwingende Gründe dafür, die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma in der EU und auf dem Westbalkan auf die gleiche Weise anzugehen, einschließlich der Anwendung der gleichen Ziele für den Zeitraum bis 2030. Im Juli 2019 verabschiedeten die Ministerpräsidenten der Westbalkanländer eine Erklärung zur Integration der Roma im Rahmen des EU-Erweiterungsprozesses, in der sie sich verpflichten, die Situation der Roma in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, Wohnen, zivilstandsrechtliche Erfassung und Nichtdiskriminierung bis zum Zeitpunkt ihres Beitritts konkret zu verbessern.. Die EU wird die Umsetzung der Erklärung und die Arbeit an der Datenerhebung, an einer auf die Bedürfnisse der Roma zugeschnittenen Haushaltsplanung und an der Kartierung des Roma-Wohnraums weiterhin unterstützen. Die schrittweise Anpassung an die Ziele und Methoden der EU wird Teil der europäischen Perspektive für alle Länder sein, die der EU beitreten wollen.
Die Partner im Westbalkan legen, ähnlich wie beim Semesterprozess der EU-Mitgliedstaaten, jährliche Wirtschaftsreformprogramme (ERP) vor, die Reformen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung der Bedingungen für inklusives Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen beinhalten. Die ERP enthalten Berichte über soziale Inklusion, Armutsbekämpfung und Chancengleichheit, auch in Bezug auf Roma. Das Instrument für Heranführungshilfe 2021-2027 wird – nach seiner Verabschiedung – weiterhin Reformen und die Ausrichtung auf die EU-Anforderungen auf regionaler und nationaler Ebene unterstützen. Der Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan nennt vorrangige Investitionsbereiche zur Förderung von Konvergenz, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Region, vor allem zur Unterstützung von marginalisierten Gruppen und Minderheiten, insbesondere der Roma-Gemeinschaften. Zusätzliche relevante EU-Mittel im Zusammenhang mit der Erholung von COVID-19 oder anderen Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Außenbeziehungen, wie z. B. das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI), werden gleichfalls mobilisiert, um die Inklusion der Roma zu fördern.
Die EU wird weiterhin Nichtdiskriminierung und Gleichstellung in der ganzen Welt auf der Grundlage des strategischen Rahmens der EU und der EU-Aktionspläne für Menschenrechte und Demokratie (2020-2024) sowie der EU-Aktionspläne für die Gleichstellung fördern und sich der Roma-Aspekte bei der Umsetzung der EU-Leitlinien über Nichtdiskriminierung im auswärtigen Handeln von 2019 annehmen. Die Maßnahmen der EU werden nationale Initiativen ergänzen und die Zivilgesellschaft unterstützen. Die Gleichstellung und Inklusion der Roma wird ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt in Menschenrechts- und anderen politischen Dialogen mit Nicht-EU-Ländern sein, die eine große Roma-Bevölkerung haben. Die EU wird ihr aktives Engagement für die Gleichstellung der Roma in regionalen und multilateralen Foren fortsetzen, insbesondere im Europarat, in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und in den Vereinten Nationen.
VI.
Schlussfolgerung
Seit Jahrhunderten haben die Roma zum kulturellen Reichtum, zur Vielfalt, zur Wirtschaft und zur gemeinsamen Geschichte Europas beigetragen. Die EU hat die Pflicht, ihre Roma-Minderheit vor Diskriminierung, Antiziganismus und sozialer Ausgrenzung zu schützen. Um die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma zu erreichen, müssen sich alle Organe und Einrichtungen der EU, nationalen Regierungen und EU-Agenturen, Gleichstellungsstellen und andere Menschenrechtsinstitutionen zusammenschließen und in Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen sowie unter voller Einbeziehung der Roma zu handeln beginnen. Die Kommission fordert das Europäische Parlament auf, diesen strategischen Rahmen zu unterstützen, und fordert den Rat auf, sich für eine rasche Verabschiedung der vorgeschlagenen Empfehlung für die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma einzusetzen und sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission Hand in Hand arbeiten. Wenn wir zusammenarbeiten, können wir bis 2030 wirkliche Fortschritte erzielen, um ein Europa zu schaffen, in dem Roma und Roma-Gemeinschaften in all ihrer Vielfalt in allen Lebensbereichen gleiche Chancen haben, von der sozioökonomischen Inklusion profitieren und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben.