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Document E2011J0009
Judgment of the Court of 16 July 2012 in Case E-9/11 — EFTA Surveillance Authority v the Kingdom of Norway (Failure of an EEA State to fulfill obligations — Right of establishment — Free movement of capital — Ownership limitations and voting right restrictions in financial services infrastructure institutions — Proportionality — Legal certainty)
Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juli 2012 in der Rechtssache E-9/11 — EFTA-Überwachungsbehörde gegen das Königreich Norwegen (Verstoß eines EWR-Staates gegen Verpflichtungen — Niederlassungsrecht — Freier Kapitalverkehr — Einschränkungen des Aktienbesitzes und der Stimmrechte in Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungssektor — Verhältnismäßigkeit — Rechtssicherheit)
Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juli 2012 in der Rechtssache E-9/11 — EFTA-Überwachungsbehörde gegen das Königreich Norwegen (Verstoß eines EWR-Staates gegen Verpflichtungen — Niederlassungsrecht — Freier Kapitalverkehr — Einschränkungen des Aktienbesitzes und der Stimmrechte in Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungssektor — Verhältnismäßigkeit — Rechtssicherheit)
ABl. C 369 vom 29.11.2012, p. 13–13
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
29.11.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 369/13 |
URTEIL DES GERICHTSHOFS
vom 16. Juli 2012
in der Rechtssache E-9/11
EFTA-Überwachungsbehörde gegen das Königreich Norwegen
(Verstoß eines EWR-Staates gegen Verpflichtungen — Niederlassungsrecht — Freier Kapitalverkehr — Einschränkungen des Aktienbesitzes und der Stimmrechte in Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungssektor — Verhältnismäßigkeit — Rechtssicherheit)
2012/C 369/11
In der Rechtssache E-9/11, EFTA-Überwachungsbehörde gegen das Königreich Norwegen — ANTRAG auf Feststellung, dass das Königreich Norwegen seine in Artikel 31 und Artikel 40 des EWR-Abkommens festgelegten Pflichten nicht erfüllt hat, da es die Einschränkungen der Rechte zum Aktienbesitz und zur Ausübung der Stimmrechte in Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors in Norwegen nach Abschnitt 35 Absätze 1, 2 und 3 sowie Abschnitt 36 des Gesetzes Nr. 74 vom 29. Juni 2007 über regulierte Märkte (Börsengesetz) sowie nach Abschnitt 5-3 Absätze 1, 2 und 3 und Abschnitt 5-4 des Gesetzes vom 5. Juli 2002 über die Registrierung von Finanzinstrumenten für im Europäischen Wirtschaftsraum ansässige Personen und Unternehmen beibehalten hat — erließ der Gerichtshof unter seinem Präsidenten Carl Baudenbacher (Berichterstatter) sowie den Richtern Per Christiansen und Páll Hreinsson am 16. Juli 2012 ein Urteil mit folgendem Tenor:
Der Gerichtshof:
1. |
Das Königreich Norwegen hat seine in Artikel 31 und Artikel 40 des EWR-Abkommens festgelegten Pflichten nicht erfüllt, da es die Einschränkungen der Rechte zum Aktienbesitz und zur Ausübung der Stimmrechte in Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors in Norwegen nach Abschnitt 35 Absätze 1, 2 und 3 sowie Abschnitt 36 des Gesetzes Nr. 74 vom 29. Juni 2007 über regulierte Märkte (Börsengesetz) sowie nach Abschnitt 5-3 Absätze 1, 2 und 3 und Abschnitt 5-4 des Gesetzes vom 5. Juli 2002 über die Registrierung von Finanzinstrumenten für im Europäischen Wirtschaftsraum ansässige Personen und Unternehmen beibehalten hat. |
2. |
Das Königreich Norwegen trägt die Kosten des Verfahrens. |