This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document C2008/216/09
MEDIA 2007 — Development, distribution, promotion and training — Call for proposals — EACEA/20/08 — Support for television broadcasting of European audiovisual works
MEDIA 2007 — Entwicklung, Vertrieb, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/20/08 — Unterstützung für die Fernsehausstrahlung europäischer audiovisueller Werke
MEDIA 2007 — Entwicklung, Vertrieb, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/20/08 — Unterstützung für die Fernsehausstrahlung europäischer audiovisueller Werke
ABl. C 216 vom 23.8.2008, p. 22–23
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
23.8.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 216/22 |
MEDIA 2007 — ENTWICKLUNG, VERTRIEB, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND FORTBILDUNG
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/20/08
Unterstützung für die Fernsehausstrahlung europäischer audiovisueller Werke
(2008/C 216/09)
1. Ziele und Beschreibung
Grundlage dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bildet der Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Zu den Zielen des Programms gehört die Förderung der transnationalen Verbreitung europäischer audiovisueller Werke, die von unabhängigen Produktionsgesellschaften hergestellt werden, durch Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Sendeanstalten einerseits und unabhängigen Produktions- und Vertriebsfirmen anderseits.
2. Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, die mit ihren Tätigkeiten zur Verwirklichung der oben genannten Ziele beitragen, insbesondere an unabhängige Produktionsgesellschaften des audiovisuellen Sektors.
Die Antragsteller müssen einem der folgenden Länder ansässig sein:
— |
27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, |
— |
EFTA-Länder, die Schweiz und Kroatien. |
3. Förderfähige Massnahmen
Das angebotene audiovisuelle Werk muss eine unabhängige europäische Fernsehproduktion (Spielfilm, Trickfilm oder kreativer Dokumentarfilm) sein und unter Mitwirkung von mindestens drei Fernsehsendern aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus den am Programm MEDIA 2007 teilnehmenden Ländern entstanden sein.
Die Anträge müssen frühstens sechs Monate vor dem ersten Tag der Dreharbeiten und spätestens am ersten Tag der Dreharbeiten eingereicht werden.
Die maximale Laufzeit der Projekte beträgt 30 bzw. 42 (für Serien und Trickfilmprojekte) Monate.
4. Zuschlagskriterien
Die Punkte werden auf der Grundlage einer Gesamtpunktzahl von 100 nach der folgenden Gewichtung vergeben; die Aspekte, die berücksichtigt werden, sind nach den jeweiligen Kriterien aufgeführt:
— |
die europäische Dimension und die Finanzierung des Werks (45 Punkte):
|
— |
Beteiligung internationaler Vertriebsfirmen (10 Punkte):
|
— |
internationale Potential des Werks (25 Punkte):
|
— |
Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Europa (7 Punkte):
|
— |
Förderung des europäischen audiovisuellen Erbes (3 Punkte):
|
— |
nachweisliche Erfolgsbilanz des internationalen Vertriebs (10 Punkte):
|
5. Mittelausstattung
Insgesamt stehen 11,4 Mio. EUR zur Verfügung.
Die Finanzhilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt. Der Höchstbetrag der gewährten Finanzhilfe liegt bei 500 000 EUR pro Werk für Spiel- und Animations und bei 300 000 EUR pro Werk für Dokumentarfilme. Die Finanzhilfe kann keinesfalls 12,5 % der vom Produzenten vorgelegten anrechenbaren Kosten für einen Spiel- oder Animations bzw. 20 % der anrechenbaren Kosten für einen Dokumentarfilm übersteigen.
6. Frist für die Einreichung der Anträge
Die Anträge müssen bei der Exekutivagentur (EACEA) bis spätestens 14. November 2008, 27. Februar 2009 und 26. Juni 2009 unter folgender Anschrift eingereicht werden:
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) — MEDIA |
Constantin Daskalakis |
BOUR 3/30 |
Avenue du Bourget 1 |
B-1140 Brüssel |
Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular gestellt werden, vom bevollmächtigten Vertreter der antragstellenden Organisation unterzeichnet worden sind und alle im vollständigen Text der Aufforderung vorgesehenen Informationen und Anhänge enthalten.
Per Fax oder E-Mail eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
7. Ausführliche Informationen
Der vollständige Text der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Adresse zu finden:
http://ec.europa.eu/information_society/media/producer/tv/index_en.htm
Die Anträge müssen unter Einhaltung der in den Leitlinien genannten Bedingungen auf den vorgesehenen Formularen gestellt werden.