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Document 62023TN0044

    Rechtssache T-44/23: Klage, eingereicht am 6. Februar 2023 — EBB (Sektion Rat)/Rat

    ABl. C 179 vom 22.5.2023, p. 55–55 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.5.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 179/55


    Klage, eingereicht am 6. Februar 2023 — EBB (Sektion Rat)/Rat

    (Rechtssache T-44/23)

    (2023/C 179/80)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Europäischer Beamtenbund (Sektion Rat) (EBB [Sektion Rat]) (Brüssel, Belgien) (vertreten durch Rechtsanwälte A. Champetier und S. Rodrigues)

    Beklagter: Rat der Europäischen Union

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären; folglich

    die angefochtene Entscheidung für nichtig zu erklären;

    den Beklagten zur Zahlung von einem symbolischen Euro für den erlittenen immateriellen Schaden zu verurteilen;

    dem Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Zur Stützung seiner Klage auf Aufhebung des Vermerks des Rates vom 24. November 2022, mit dem ihm die Ergebnisse und Folgen des Nachprüfungsverfahrens mitgeteilt wurden, das gemäß der Vereinbarung vom 28. März 2006 zwischen dem Rat der Europäischen Union und den Gewerkschaften bzw. Berufsverbänden des Personals des Generalsekretariats des Rates (im Folgenden: Vereinbarung) gegen ihn eingeleitet worden war, macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.

    1.

    Verstoß gegen die Vereinbarung und das Mandatsschreiben.

    2.

    Verstoß gegen den Geist der loyalen Zusammenarbeit, der sich aus der Vereinbarung ergebe, gegen den Grundsatz der guten Verwaltung und gegen den Grundsatz der Vertragserfüllung nach Treu und Glauben.


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