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Document 62016TN0282
Case T-282/16: Action brought on 30 May 2016 — Inpost Paczkomaty v Commission
Rechtssache T-282/16: Klage, eingereicht am 30. Mai 2016 — Inpost Paczkomaty/Kommission
Rechtssache T-282/16: Klage, eingereicht am 30. Mai 2016 — Inpost Paczkomaty/Kommission
ABl. C 270 vom 25.7.2016, p. 58–59
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
25.7.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 270/58 |
Klage, eingereicht am 30. Mai 2016 — Inpost Paczkomaty/Kommission
(Rechtssache T-282/16)
(2016/C 270/65)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Inpost Paczkomaty sp. z o.o. (Krakau, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt [radca prawny] T. Proć)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den Beschluss (EU) C(2015) 8236 der Europäischen Kommission vom 26. November 2015 über die staatliche Beihilfe SA.38869 (2014/N), die Polen der polnischen Post als Ausgleich für die Nettokosten gewähren will, die in den Jahren 2013-2015 im Zusammenhang mit der Pflicht zur Erbringung von Universaldiensten entstanden sind, für nichtig zu erklären; |
— |
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin macht sieben Klagegründe geltend.
1. |
Erster Klagegrund: Verstoß gegen Art. 106 Abs. 2 des Vertrages, unzutreffende Feststellung der Erfüllung der Erfordernisse von Nr. 19 (Abschnitt 2.6) des Rahmens [der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (2011)], Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrages über die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie unzutreffende Auslegung von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15, S. 14; im Folgenden: Postrichtlinie)
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2. |
Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 106 Abs. 2 des Vertrages sowie unzutreffende Feststellung der Erfüllung der Erfordernisse von Nr. 14 (Abschnitt 2.2) und Nr. 60 (Abschnitt 2.10) des Rahmens [der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (2011)]
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3. |
Dritter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 106 Abs. 2 des Vertrages, unzutreffende Feststellung der Erfüllung der Erfordernisse von Nr. 52 (Abschnitt 2.9) des Rahmens [der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (2011)] sowie Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1, 3 und 5 der Postrichtlinie
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4. |
Vierter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 der Postrichtlinie, weil die Europäische Kommission akzeptiere, dass die Kosten des Universaldienstes durch eine Vielzahl ausschließlicher und spezieller Rechte, die der polnischen Post gewährt würden, finanziert würden
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5. |
Fünfter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 102 in Verbindung mit Art. 106 Abs. 1 des Vertrages
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6. |
Sechster Klagegrund: Verstoß gegen Art. 16 und 17 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
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7. |
Siebter Klagegrund: Verletzung wesentlicher Formvorschriften und Nichtbeachtung der Begründungspflicht nach Art. 296 des Vertrages
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