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Document 62015FN0042

Rechtssache F-42/15: Klage, eingereicht am 10. März 2015 — ZZ/Kommission

ABl. C 178 vom 1.6.2015, p. 28–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 178/28


Klage, eingereicht am 10. März 2015 — ZZ/Kommission

(Rechtssache F-42/15)

(2015/C 178/32)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Salerno)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Gehaltsabrechnung des Monats Mai 2004, soweit sie die Verordnung Nr. 423/2014 des Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der EU anwendet, die ihrerseits rechtswidrig ist, soweit sie keinen Berichtigungskoeffizienten für die den in Luxemburg arbeitenden Beamten gewährten Bezüge vorsieht, wo die Lebenshaltungskosten merklich höher sind als in Brüssel

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung, mit der ihre Bezüge für den Monat Mai 2014 festgesetzt wurden, aufzuheben, soweit ihr kein Berichtigungskoeffizient zugestanden wurde;

der Beklagten die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen.


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