Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62005TA0047

    Rechtssache T-47/05: Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. September 2008 — Angé Serrano u. a./Europäisches Parlament (Öffentlicher Dienst — Beamte — Erfolgreiche Teilnahme an internen Auswahlverfahren für den Übergang in eine Laufbahngruppe unter der Geltung des alten Statuts — Inkrafttreten des neuen Statuts — Übergangsvorschriften für die Einstufung in die Besoldungsgruppe — Änderungen der unter der Geltung des alten Statuts geschaffenen Hierarchieverhältnisse — Zulässigkeit — Einrede der Rechtswidrigkeit — Wohlerworbene Rechte — Vertrauensschutz — Verhältnismäßigkeit — Gleichbehandlung — Grundsatz der guten Verwaltung und Fürsorgepflicht)

    ABl. C 285 vom 8.11.2008, p. 34–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.11.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 285/34


    Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. September 2008 — Angé Serrano u. a./Europäisches Parlament

    (Rechtssache T-47/05) (1)

    (Öffentlicher Dienst - Beamte - Erfolgreiche Teilnahme an internen Auswahlverfahren für den Übergang in eine Laufbahngruppe unter der Geltung des alten Statuts - Inkrafttreten des neuen Statuts - Übergangsvorschriften für die Einstufung in die Besoldungsgruppe - Änderungen der unter der Geltung des alten Statuts geschaffenen Hierarchieverhältnisse - Zulässigkeit - Einrede der Rechtswidrigkeit - Wohlerworbene Rechte - Vertrauensschutz - Verhältnismäßigkeit - Gleichbehandlung - Grundsatz der guten Verwaltung und Fürsorgepflicht)

    (2008/C 285/60)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Verfahrensbeteiligte

    Kläger: Pilar Angé Serrano (Luxemburg, Luxemburg), Jean-Marie Bras (Luxemburg), Dominiek Decoutere (Wolwelange, Luxemburg), Armin Hau (Luxemburg), Adolfo Orcajo Teresa (Brüssel, Belgien) und Francisco Javier Solana Ramos (Brüsssel) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)

    Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: zunächst L. Knudsen, A. Bencomo Weber und K. Zejdova, dann L. Knudsen und K. Zejdova)

    Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Sims und I. Sulce, dann I. Sulce und M. Simm)

    Gegenstand

    Klage auf Aufhebung der Einzelentscheidungen über die Einstufung der Kläger in eine vorübergehende Besoldungsgruppe ab dem 1. Mai 2004, die ihnen in der ersten Maiwoche des Jahres 2004 mit Schreiben des Generaldirektors für Personal des Europäischen Parlaments bekannt gegeben wurden, sowie aller anderen Maßnahmen infolge dieser Entscheidungen und/oder mit Bezug auf diese, auch wenn sie nach Erhebung der vorliegenden Klage ergangen sind, und auf Verurteilung des Europäischen Parlaments zur Zahlung von Schadensersatz

    Tenor

    1.

    Der erste Klageantrag hat sich erledigt, soweit er Frau Pilar Angé Serrano, Herrn Jean-Marie Bras und Herrn Adolfo Orcajo Teresa betrifft.

    2.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    3.

    Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und die Kosten von Frau Angé Serrano, Herrn Bras und Herrn Orcajo Teresa.

    4.

    Herr Dominiek Decoutere, Herr Armin Hau und Herr Francisco Javier Solana Ramos tragen ihre eigenen Kosten.

    5.

    Der Rat trägt seine eigenen Kosten.


    (1)  ABl. C 93 vom 16.4.2005.


    Top