EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52021DC0615

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021-2030)

COM/2021/615 final

Straßburg, den 5.10.2021

COM(2021) 615 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021-2030)










„Weil Antisemitismus eine massive Verletzung unserer zentralen Werte Menschenwürde, Religionsfreiheit und Gleichheit darstellt. Antisemitismus ist Gift für unsere Gesellschaft. Wir müssen uns alle dafür einsetzen, ihn zu bekämpfen, zu verhindern und auszulöschen.“

— Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission 

Brüssel, 3. Februar 2021

„Der Hass, der mit den Juden beginnt, hört niemals bei den Juden auf. Wir machen einen großen Fehler, wenn wir denken, Antisemitismus sei nur eine Gefahr für Juden. In erster Linie ist er eine Gefahr für Europa und die Freiheiten, die wir in den letzten Jahrhunderten errungen haben.“

— Rabbi Jonathan Sacks

Europäisches Parlament, 27. September 2016

 

FÜR EINE EU OHNE ANTISEMITISMUS

Die Juden und die jüdischen Gemeinschaften in Europa haben seit mehr als zweitausend Jahren zur sozialen, politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Entwicklung Europas beigetragen und sind untrennbar mit der europäischen Identität verbunden. Von Gustav Mahler bis Sigmund Freud, Hannah Arendt und Simone Veil haben Jüdinnen und Juden das kulturelle, intellektuelle und religiöse Erbe Europas bereichert.

Gleichzeitig ist Antisemitismus in Europa seit Jahrhunderten präsent und manifestiert sich in Ausweisungen, Verfolgungen und Pogromen, die ihren Höhepunkt im Holocaust fanden – einem unauslöschlichen Schandfleck in der europäischen Geschichte, der jüdisches Leben und jüdisches Erbe in vielen Teilen des Kontinents vernichtete. Die Europäische Union hat ihre historischen Wurzeln im Zweiten Weltkrieg und gründet sich auf das eindeutige Bekenntnis der europäischen Gesellschaft, dafür zu sorgen, dass sich solche Gräueltaten niemals wiederholen.

Der Antisemitismus endet jedoch nicht mit dem Holocaust. Generationen nach dem Ende der Shoah 1 nimmt der Antisemitismus in Europa und darüber hinaus besorgniserregend zu.

Die Werte, auf die sich die Europäische Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Die EU setzt sich unmissverständlich gegen alle Formen von Hass und Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, des Alters oder einer Behinderung ein.

Antisemitismus ist mit den Grundwerten Europas unvereinbar. Er stellt nicht nur eine Gefahr für jüdische Gemeinschaften und jüdisches Leben dar, sondern auch für eine offene und vielfältige Gesellschaft, für die Demokratie und die europäische Lebensweise. Die Europäische Union ist entschlossen, ihm ein für allemal ein Ende zu setzen.

Für jeden zweiten Europäer/jede zweite Europäerin stellt Antisemitismus ein Problem dar.

Neun von zehn in Europa lebenden Personen jüdischen Glaubens sind der Ansicht, dass der Antisemitismus in ihrem Land zugenommen hat.

85 % der Personen jüdischen Glaubens halten Antisemitismus für ein ernstzunehmendes Problem. 2

Zeitgenössischer Antisemitismus tritt in vielerlei Formen auf, sowohl altbekannten als auch neuen: er reicht von Hetze im Internet bis hin zu Hasskriminalität und Angriffen auf Jüdinnen und Juden, deren Eigentum und Institutionen, zur Schändung von Synagogen, Friedhöfen und Gedenkstätten. Er betrifft Jüdinnen und Juden täglich in Form beiläufiger Bemerkungen oder Handlungen am Arbeitsplatz, in privaten Gesprächen, in der Öffentlichkeit, in den Medien, im Sport und in der Kultur oder bei der Ausübung ihrer Religion. Antisemitismus manifestiert sich als ethnische oder religiöse Diskriminierung, Stereotypisierung und Hass gegenüber Juden und Menschen, die als jüdisch wahrgenommen werden. Er kann zu gewaltsamen und tödlichen Anschlägen führen, beispielsweise auf die Schule „Ozar Hatorah“ in Toulouse 2012, das jüdische Museum in Brüssel 2014, den HyperCasher in Paris 2015 und auf die Synagoge in Halle 2019.

Darüber hinaus hat die COVID-19-Pandemie gezeigt, wie alte antisemitische Vorurteile wieder aufleben und zu neuen Verschwörungsmythen und Hass – online und offline – führen können. Jüdinnen und Juden zählten während der Pandemie zu den am häufigsten angegriffenen Gruppen. Ihnen wurde ungerechtfertigterweise vorgeworfen, das Virus zu erzeugen und Impfstoffe zu entwickeln, um Gewinn zu erzielen. 3 Ferner wurden die Pandemiemaßnahmen mit politischen Maßnahmen verglichen, die zum Völkermord an den Juden geführt haben 4 , wodurch die Erfahrungen der Opfer und Überlebenden des Holocaust minimiert und verharmlost werden 5 .

Hetze und Gewalt sind zwar leicht zu erkennen, doch weitverbreitete Unkenntnis und Gleichgültigkeit in unserer Gesellschaft führen dazu, dass Antisemitismus floriert und sogar zunimmt, wenn nichts dagegen unternommen wird. Wir sind alle verantwortlich dafür, junge und alte Menschen ständig zu informieren und aufzuklären. Dies gilt umso mehr, als es fast niemanden mehr gibt, der den Holocaust selbst erlebt hat. Dies macht es noch schwieriger, die Erfahrungen aus erster Hand und die wesentlichen Lehren daraus an die nächsten Generationen weiterzugeben.

Jüdisches Leben in der EU im 21. Jahrhundert

Vor dem Zweiten Weltkrieg lebten schätzungsweise 9,5 Millionen Juden in Europa. Sechs Millionen Juden wurden systematisch von den Nazis und ihren Kollaborateuren im Holocaust ermordet; die jüdische Bevölkerung in der EU wird heute auf bis zu 1,5 Millionen Menschen geschätzt. 6

Heutzutage gibt es wieder jüdisches Leben in ganz Europa. In den letzten Jahrzehnten sind in vielen europäischen Ländern jüdisches Leben und jüdische Kultur wieder aufgeblüht; die jüdische Identität wurde gestärkt und ist integraler Bestandteil der europäischen Gesellschaft. Aufgrund der zunehmenden Zahl antisemitischer Angriffe 7 ist jedoch auch die Angst innerhalb der jüdischen Gemeinschaften 8 gewachsen, und es sind weitere Sicherheitsmaßnahmen für jüdische Gebäude erforderlich.

In den letzten Jahren ist die jüdische Bevölkerung in der EU zurückgegangen, was zum großen Teil auf die Migration in Länder außerhalb der EU zurückzuführen ist. 9 Dies hängt mit mehreren Faktoren zusammen 10 , insbesondere mit Sicherheitsbedenken, sowie mit der Wahrnehmung, dass einige Regierungen den Antisemitismus nicht entschlossen genug bekämpfen 11 , und der politischen Instrumentalisierung öffentlicher Debatten über jüdische Bräuche und Traditionen.

Antisemitismus verstärkt bekämpfen

In den letzten 20 Jahren wurde Antisemitismus im Rahmen der Bemühungen der Europäischen Union zur Bekämpfung von Rassismus immer wieder thematisiert. 12 Angesichts des erheblichen Anstiegs des Antisemitismus haben sich die Anstrengungen zur Bekämpfung dieses Phänomens in den letzten Jahren verstärkt, und der Kampf gegen Antisemitismus hat auf der politischen Agenda der EU einen bedeutenden Platz eingenommen. 2015 hat die Europäische Kommission erstmals eine EU-Koordinatorin zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens ernannt. Im Juni 2017 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zur Bekämpfung von Antisemitismus an 13 , der Rat folgte im Dezember 2018 mit einer Erklärung zur Bekämpfung von Antisemitismus 14 . Um die Umsetzung der Erklärung zu unterstützen, hat die Kommission eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Antisemitismus eingesetzt 15 , in der die Mitgliedstaaten und jüdische Gemeinschaften vertreten sind. Im Dezember 2019 wurde der Kampf gegen Antisemitismus Teil des Ressorts des für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständigen Vizepräsidenten der Kommission. Dies macht die Absicht deutlich, Antisemitismus bereichsübergreifend zu bekämpfen. Im Dezember 2020 nahm der Rat eine weitere Erklärung an, in deren Mittelpunkt die durchgängige Berücksichtigung der Bekämpfung von Antisemitismus in allen Politikbereichen steht. 16 Diese Schritte wurden durch die Annahme einer Reihe von Strategien zur Förderung eines Pakets der Union der Gleichheit unter einer bereichsübergreifenden Perspektive verstärkt. 17

Das Fortbestehen und die Zunahme des Antisemitismus erfordern eine entschlossenere Reaktion auf EU-Ebene. Diese Strategie ist die erste ihrer Art, und die Kommission ist entschlossen, den Antisemitismus noch stärker zu bekämpfen. Damit will sie zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft beitragen, die auf Gleichheit und Respekt beruht, um eine gute Perspektive für Jüdinnen und Juden in Europa zu gewährleisten.

Diese Strategie beruht auf einer umfassenden Konsultation 18 der einschlägigen Interessenträger. Die Kommission fordert die EU-Organe, die Mitgliedstaaten, internationale Organisationen sowie alle Akteure der Zivilgesellschaft und Bürger auf, sich für eine Zukunft frei von Antisemitismus in der EU und darüber hinaus einzusetzen. Die Kommission wird einen regelmäßigen Dialog mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten aufnehmen, um neue Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens zu fördern. Unter uneingeschränkter Achtung der nationalen Zuständigkeiten wird mit dieser Strategie der politische Rahmen für die Kommission für den Zeitraum 2021-2030 festgelegt, und sie zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und allen Beteiligten zu unterstützen und zu fördern.

Diese Strategie geht deutlich über die reine Reaktion auf Antisemitismus hinaus und soll die Maßnahmen zur aktiven Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus in all seinen Formen verstärken sowie sicherstellen, dass jüdisches Leben in einer inklusiven und vielfältigen EU weiter gedeihen kann. Die Strategie umfasst drei Säulen:

1 – Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus

2 – Schutz und Förderung jüdischen Lebens in der EU

3 – Bildung, Forschung und das Gedenken an den Holocaust

Diese Strategie zielt auch darauf ab, die EU an der Spitze des weltweiten Kampfes gegen Antisemitismus zu positionieren und die Maßnahmen innerhalb der EU durch internationale Anstrengungen in allen drei Säulen zu ergänzen.

Alle Formen von Hass untergraben den Wert einer Person und sind unvereinbar mit dem, wofür die EU steht. Die Strategie ist Teil der Bemühungen der Kommission zur Bekämpfung aller Formen von Hass, Diskriminierung und Rassismus. Sie ergänzt den EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025, da Rassismus auch gemeinsam mit Diskriminierung und Hass aus anderen Gründen, einschließlich der Religion oder Weltanschauung, auftreten kann. Deshalb muss ein bereichsübergreifender Ansatz 19 gewählt werden, um den Weg für eine EU ohne Antisemitismus zu ebnen, jüdisches Leben in all seiner Vielfalt zu fördern und konkrete Verbesserungen für die jüdische Bevölkerung und ihre Zukunft in Europa zu erzielen. In bestimmten Fällen zeigt diese Strategie auch die Gemeinsamkeiten zwischen der Diskriminierung von Personen jüdischen Glaubens und anderen ethnischen oder religiösen Minderheiten auf.

I.VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG ALLER FORMEN VON ANTISEMITISMUS

„Lasst uns bedenken: Was das Opfer am meisten verletzt, ist nicht die Grausamkeit des Unterdrückers, sondern das Schweigen des Zusehers.“ (Originalzitat auf Englisch)

— Elie Wiesel

Zeitgenössischer Antisemitismus findet sich in radikalen Gruppen und Randgruppen, die Rechtsextremismus, Linksextremismus oder islamistischen Extremismus vertreten. Er kann sich hinter Antizionismus verbergen, findet sich aber auch mitten in der Gesellschaft. 20 Antisemitische Äußerungen und Verhaltensweisen treten offen oder verschleiert, bewusst oder unbewusst zutage. Antisemitismus kann in Form illegaler Handlungen auftreten, die nach EU-Recht und nationalem Recht strafbar sind. Zu den Erscheinungsformen von Antisemitismus gehört auch israelbezogener Antisemitismus 21 , die gängigste Form des Antisemitismus, mit dem Jüdinnen und Juden heute in Europa im Internet konfrontiert sind. 22 Seit langem bestehende antisemitische Verschwörungsmythen und Desinformation sind zwar nicht unbedingt illegal, haben aber schädliche Auswirkungen. Sie zementieren Vorurteile und Stereotypen und können zu Diskriminierung, Radikalisierung und Hasskriminalität führen.

Seit 2017 nutzt die Kommission die nicht rechtsverbindliche Arbeitsdefinition von Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust -Gedenken (IHRA) 23 als praktische Orientierungshilfe und als Grundlage für ihre Arbeit zu seiner Bekämpfung. 24 Die IHRA-Definition ist der Maßstab für die Förderung eines rechtebasierten Ansatzes, der auf die Opfer ausgerichtet ist. 25 Im Januar 2021 veröffentlichte die Kommission in Zusammenarbeit mit der IHRA das „Handbuch für die praktische Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus 26 , das einen Überblick über bewährte Verfahren aus ganz Europa gibt, wie die Definition durch internationale Organisationen, nationale Verwaltungen, die Zivilgesellschaft und jüdische Gemeinschaften verwendet wird. 27  

1.1.Bekämpfung von Antisemitismus in allen Politikbereichen und Mobilisierung von EU-Mitteln

Die Bekämpfung von Antisemitismus ist eine komplexe Herausforderung. Seine vielschichtigen Erscheinungsformen und seine Verbreitung im sozialen und politischen Bereich erfordern eine umfassende Reaktion, die von einem soliden Rechtsrahmen mit ordentlicher Durchsetzung über Sicherheitsaspekte bis hin zur Bildungs- und Integrationspolitik reicht, um nur einige zu nennen.

Die Kommission wird daher die Bekämpfung von Antisemitismus bei der Entwicklung von Strategien, Rechtsvorschriften und Finanzierungsprogrammen systematisch berücksichtigen und fordert die anderen EU-Organe auf, gemeinsam an der Stärkung von Instrumenten und Verfahren zu ihrer durchgängigen Berücksichtigung zu arbeiten. Außerdem haben sich die Mitgliedstaaten bereits verpflichtet, durch neue nationale Strategien oder Maßnahmen im Rahmen bestehender nationaler Strategien und/oder Aktionspläne zur Verhütung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus alle Formen von Antisemitismus zu verhüten und zu bekämpfen. 28 Um eine angemessene Wirkung zu erzielen, müssen diese Strategien gezielte Maßnahmen umfassen und mit angemessenen Finanzmitteln unterstützt werden. Die Annahme der IHRA-Definition 29 und die Ernennung von Sonderbeauftragten oder Koordinatoren durch alle Mitgliedstaaten sind ebenfalls notwendige Schritte für wirksame Maßnahmen auf nationaler Ebene.

Eine verstärkte Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen und jüdischer Gemeinschaften ist für den Erfolg der Strategie von entscheidender Bedeutung. Ziel der Kommission ist es, die aktive Zusammenarbeit mit ihnen zu verbessern und Initiativen in allen von der Strategie erfassten Bereichen finanziell zu unterstützen.

Gezielte Maßnahmen werden im Rahmen zahlreicher EU-Förderprogramme 30 durchgeführt, insbesondere im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) 31 , das mit einem Budget von 1,55 Mrd. EUR das bisher größte Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung der Grundrechte ist. Darüber hinaus werden einschlägige Maßnahmen durch EU-Programme wie die Programme Justiz, Horizont Europa, Kreatives Europa, Erasmus +, den Fonds für die innere Sicherheit, die Kohäsionsfonds, das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) und das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) unterstützt. Darüber hinaus kann die Kommission über das Instrument für technische Unterstützung Strukturreformen in den Mitgliedstaaten – auch länderübergreifend – finanzieren, um die Zusammenarbeit zu verbessern und auf bewährten Verfahren bei der Bekämpfung von Diskriminierung und Antisemitismus aufzubauen.

Bei allen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verwendung von EU-Mitteln muss der Grundsatz der Nichtdiskriminierung uneingeschränkt geachtet werden. Insbesondere muss die Charta der Grundrechte der EU, die jegliche Diskriminierung unter anderem aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung verbietet, während der gesamten Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Berichterstattung und Evaluierung der Programme geachtet werden. Verstoßen Projekte gegen das Diskriminierungsverbot der EU, einschließlich des Verbots der Diskriminierung jüdischer Personen aufgrund ihrer Religion oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit, kann die Finanzierung ausgesetzt oder entzogen werden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten überwachen die Einhaltung dieser Vorschriften bei allen von der EU finanzierten Programmen.

Um die Umsetzung dieser Strategie zu unterstützen und die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu koordinieren, wird die Kommission die Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Antisemitismus, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten, jüdischen Gemeinschaften und anderen Interessenträgern zusammensetzt, in eine ständige Struktur umwandeln.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) wird die EU und die Mitgliedstaaten ebenfalls mit Fakten, Unterstützung und Fachwissen bei der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie und der nationalen Strategien oder Aktionspläne zur Bekämpfung von Antisemitismus unterstützen.

Zentrale Maßnahmen:

Die Kommission wird

·ein jährliches Forum der Zivilgesellschaft zur Bekämpfung von Antisemitismus organisieren, in dem Vertreter der Kommission und jüdischer Gemeinschaften, der Zivilgesellschaft und anderer Interessenträger zusammenkommen, um sich gegenseitig zu vernetzen und die Wirkung gemeinsamer Maßnahmen und EU-Mittel auf ein Maximum zu erhöhen; 

·die Mitgliedstaaten bei der Konzipierung und Umsetzung nationaler Strategien zur Bekämpfung von Antisemitismus und Diskriminierung durch das Instrument für technische Unterstützung 32 fördern und diese bis 2023 bewerten.

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen,

·bis Ende 2022 nationale Strategien zur Bekämpfung des Antisemitismus zu entwickeln oder Maßnahmen in ihre nationalen Aktionspläne gegen Rassismus aufzunehmen sowie ausreichende Mittel für deren Umsetzung bereitzustellen;

·die IHRA-Definition von Antisemitismus anzunehmen und zu verwenden und lokale Behörden, Regionen, Städte und andere Institutionen und Organisationen zu ermutigen, dasselbe zu tun; 

·Sonderbeauftragte/Koordinatoren für die Bekämpfung von Antisemitismus und die Förderung jüdischen Lebens zu ernennen.



1.2.Bekämpfung von antisemitischer Hetze und Hasskriminalität

Jüdische Personen sind das Hauptziel von Verbrechen, die aus antisemitischer Motivation verübt werden, 33 antisemitische Äußerungen und Handlungen können sich jedoch auch gegen nichtjüdische Personen richten. 34

71 % der jüdischen Menschen, die manchmal Gegenstände mitführen oder tragen, anhand derer sie als Juden identifiziert werden können. sehen zumindest in bestimmten Situationen davon ab. 35

44 % der jungen europäischen Jüdinnen und Juden sind von antisemitischen Belästigungen betroffen. 36  

Der EU-Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit 37 bietet einen soliden Rechtsrahmen zur Bekämpfung antisemitischer Hasskriminalität und Hetze, einschließlich der öffentlichen Zustimmung, Leugnung oder groben Verharmlosung des Holocaust in einer Weise, die zu Gewalt oder Hass anstacheln kann. Seine vollständige und korrekte Umsetzung stellt für die Kommission eine Priorität dar. 38 Strafverfolgung und Justiz spielen eine entscheidende Rolle bei der wirksamen Umsetzung der Rechtsvorschriften über Hetze und Hasskriminalität (einschließlich des Rahmenbeschlusses) und beim Schutz der Rechte der Opfer. Um den Rechtsrahmen weiter zu stärken, wird die Kommission 2021 eine Initiative zur Aufnahme von Hasskriminalität und Hetze in die Liste der „EU-Straftatbestände“ einleiten. 39

Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten durch die „Hochrangige Gruppe zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz“ 40 und arbeitet mit der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL), der FRA 41 , dem Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN), den Mitgliedstaaten und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen, um Schulungen und Kapazitätsaufbau für Strafverfolgungsbehörden und Justizwesen zu entwickeln, die Erfassung von Hasskriminalität und die Datenerhebung zu verbessern, die Opfer zur Meldung von Hasskriminalität zu ermutigen und die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und jüdischen Gemeinschaften zu stärken.

Mit der EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025) 42 soll sichergestellt werden, dass Opfer von Straftaten, einschließlich antisemitischer Hasskriminalität, uneingeschränkt auf ihre Rechte vertrauen und vor sekundärer Viktimisierung geschützt werden können. 43  Die Unterstützungsstrukturen für Opfer antisemitischer Vorfälle sind in ganz Europa häufig unzureichend. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, integrierte und gezielte spezialisierte Unterstützungsdienste für die schutzbedürftigsten Opfer einzurichten, auch für Opfer antisemitischer Hasskriminalität. Darüber hinaus sollten sie dafür sorgen, dass die Polizei und andere Personen, die mit Opfern antisemitischer Hasskriminalität in Kontakt kommen, speziell in Fragen der Nichtdiskriminierung geschult werden.

Die Kommission wird weiterhin die Umsetzung der Opferschutzrichtlinie 44 überwachen, mit der sichergestellt wird, dass alle Opfer von Straftaten Rechte haben, einschließlich des Zugangs zu spezialisierten Unterstützungsdiensten und Schutzmaßnahmen, die ihren individuellen Bedürfnissen und ihrer Schutzbedürftigkeit entsprechen. Mit der Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene für den Zeitraum 2021–2024 45 unterstützt die Kommission die Ausbildung von Angehörigen der Rechtsberufe, um sicherzustellen, dass die EU-Rechtsvorschriften korrekt angewandt werden und Fachkräfte über die entsprechenden Kompetenzen verfügen. Die Kommission wird auch die Entwicklung von Schulungen und Materialien zum Thema Antisemitismus unterstützen und diese auf der „Europäischen Plattform für Aus- und Fortbildung“ 46 des Europäischen Justizportals zur Verfügung stellen. Mit der EU-Kinderrechtsstrategie 47 zielt die Kommission darauf ab, die Rechte des Kindes in allen Politikbereichen der EU durchgängig zu berücksichtigen, um Kinder, die Opfer von Diskriminierung (einschließlich aus Gründen der Religion oder Weltanschauung) geworden sind, besser zu schützen.

Zuverlässige und vergleichbare Daten über antisemitische Vorfälle sind von entscheidender Bedeutung, um die Ausbreitung von Antisemitismus in Europa zu bewerten und wirksam dagegen vorzugehen. 48 Die Erfassung gemeldeter Vorfälle ist häufig inkohärent, da die Mitgliedstaaten unterschiedliche Methoden anwenden und Daten daher nicht miteinander verglichen werden können. Im Rahmen der hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wird die FRA die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung und Angleichung ihrer Methoden zur Erfassung und Erhebung von Daten über Hassverbrechen, einschließlich Antisemitismus, unterstützen.

Die Dunkelziffer bei der Erfassung steht eine Herausforderung dar: 79 % der befragten Jüdinnen und Juden verzichteten darauf, den schwerwiegendsten antisemitischen Vorfall, mit dem sie konfrontiert waren, einer Organisation zu melden. 49 In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten den Opfern antisemitischer Hasskriminalität und Hetze die Meldung von Vorfällen erleichtern und vielfältige Kanäle anbieten, um die Zahl der Meldungen zu erhöhen und die Erfassung solcher Vorfälle zu verbessern.

Zentrale Maßnahmen:

Die Kommission wird

·Organisationen und Projekte zur Bekämpfung und Meldung antisemitischer Hetze und Hasskriminalität im Rahmen des CERV-Programms unterstützen;

·die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, dafür zu sorgen, dass integrierte und gezielte Unterstützungsdienste für Opfer antisemitischer Hasskriminalität zur Verfügung stehen und zugänglich sind (auch mittels EU-Finanzierung);

·mehr Finanzierung für Schulungsprogramme und Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten zur Bekämpfung von Antisemitismus für Angehörige der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, unter anderem durch das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) und die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL).

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen,

·die Umsetzung und Durchführung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit rasch abzuschließen und antisemitische Hetze und Hasskriminalität gemäß den Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten strafrechtlich zu verfolgen;

·sich eng mit dem EJTN und der CEPOL abzustimmen und bei Schulungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus mit Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten.

1.3.Bekämpfung von Antisemitismus im Internet

Im Internet ist Antisemitismus weit verbreitet 50 , und er kann zu Radikalisierung und körperlichen Angriffen führen. Antisemitische Äußerungen – ob online oder offline –, die zu Gewalt und Hass aufstacheln, sind gemäß dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit strafbar. Antisemitische Stereotypen, Verschwörungstheorien und Desinformation sind zwar nicht unbedingt illegal, richten aber Schaden an. Seit Beginn der COVID-19-Pandemie hat der Antisemitismus im Internet erheblich zugenommen 51 . Um das Problem wirksam anzugehen, bedarf es mehr Informationen darüber, wie sich antisemitische Inhalte online verbreiten, sowie über den Hintergrund und die Beweggründe der Personen, die solche Inhalte teilen. Ferner müssen neue, innovative Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierung und antisemitischer Hetze im Internet entwickelt werden.

Nazi-Symbole, Nazi-Sammlerstücke und Nazi-Literatur sowie moderne Abwandlungen davon sind im Internet leicht erhältlich. Angebot und Verkauf solcher Produkte können, wenn damit zu Hass und Gewalt aufgestachelt wird, gemäß den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses Hetze darstellen. Aber selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, birgt die Zugänglichkeit im Internet die Gefahr, dass Nazi-Ideologien weitergetragen werden und antisemitische Subkulturen entstehen. Ausgehend von den Erfahrungen mit dem Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hetze im Internet muss der Dialog mit der Privatwirtschaft und IT-Unternehmen intensiviert werden, um sicherzustellen, dass sie mithelfen, das Angebot und den Verkauf solcher Gegenstände zu unterbinden.

In der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste 52 ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Video-Sharing-Plattform-Anbieter geeignete Maßnahmen ergreifen, um die breite Öffentlichkeit vor audiovisuellen Inhalten und kommerzielle Kommunikationen, die zu Gewalt oder Hass aufstacheln, worunter auch antisemitische Inhalte fallen, zu schützen. Der Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste 53 enthält klare und einheitliche Sorgfaltspflichten für Online-Plattformen, darunter die Bereitstellung von Melde- und Abhilfeverfahren für illegale Inhalte und Produkte, die es den Nutzern ermöglichen, Hetze einfach und wirksam zu melden. Ferner zielt der Vorschlag in Bezug auf sehr große Online-Plattformen darauf ab, verbleibende Lücken, die illegale und schädliche Verhaltensweisen im Internet, insbesondere solche, die gegen schutzbedürftige Gruppen gerichtet sind, ermöglichen, zu schließen.

Der Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet 54 beruht auf der freiwilligen Zusammenarbeit zwischen der Kommission und IT-Unternehmen und soll die Verbreitung illegaler – einschließlich antisemitischer – Hetze verhindern. Um integrierte Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten gegen Gruppen und Einzelpersonen, die Hass und terroristische Inhalte im Internet verbreiten, zu erleichtern, koordiniert Europol europaweite Aktionstage gegen rassistische und fremdenfeindliche Hetze im Internet 55 sowie gegen terroristische und gewaltverherrlichende extremistische Inhalte, einschließlich antisemitischer Inhalte.

Im Rahmen des Aktionsplans gegen Desinformation 56 und des Europäischen Aktionsplans für Demokratie 57 werden die Kommission und der EAD unter anderem mit Hilfe dessen East StratCom Task Force weiterhin besonderes Augenmerk auf die Analyse von Desinformationskampagnen, Hetze, Aufstachelung zu Gewalt und extremistischem Gedankengut sowie die Reaktion darauf legen. Darüber hinaus wird der EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation 58  gestärkt 59 , was ebenfalls dazu beitragen dürfte, die Bekämpfung von Antisemitismus im Internet zu verbessern. Bei der Anwendung der beiden Verhaltenskodexe arbeiten die Organisationen der Zivilgesellschaft eng mit der Kommission und mit IT-Plattformen zusammen.

Neue Technologien bieten neue Möglichkeiten, die für die Menschen nützliche Verbesserungen darstellen, können aber auch Diskriminierung verschärfen und schädlichen Inhalten im Internet, auch antisemitischen Inhalten, zu größerer Reichweite verhelfen. Das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) 60 zielt darauf ab, zu verhindern, dass Hochrisiko-KI-Systeme Diskriminierung und verzerrte Darstellungen, einschließlich antisemitischen Hasses, verbreiten. KI-Algorithmen können auch eingesetzt werden, um positive Botschaften und Gegennarrative zu verstärken, indem Experten zusammengebracht werden, um Antisemitismus, Verschwörungstheorien sowie Leugnungen oder Verfälschungen des Holocaust im Internet anzugehen.

Zentrale Maßnahmen:

Die Kommission wird

·die Bekämpfung des Antisemitismus im Internet verstärken, indem sie den Aufbau eines europaweiten Netzes vertrauenswürdiger Hinweisgeber und jüdischer Organisationen gemäß dem Verhaltenskodex unterstützt. Darüber hinaus wird sie die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien und ihre nationalen Stellen dabei unterstützen, die Kapazitäten ihrer Faktenprüfer zu erhöhen, und mit unabhängigen Organisationen zusammenarbeiten, um Gegennarrative, auch in Nichtunionssprachen, zu entwickeln;  

·zwecks Erleichterung des Austauschs zwischen Experten einen Hackathon organisieren, um neue innovative Wege zur Bekämpfung von Antisemitismus im Internet und im digitalen Umfeld zu entwickeln;

·mit der Privatwirtschaft und IT-Unternehmen zusammenarbeiten, um zu verhindern, dass im Internet Nazi-Symbole, -Sammlerstücke und -Literatur illegal angeboten und verkauft werden;

·eine umfassende Datenanalyse durchführen, um besser zu verstehen, wie sich Antisemitismus im Internet verbreitet, welche Routen er einschlägt und wie er sich ausweitet;

·das Thema antisemitische Hetze in der anstehenden aktualisierten Strategie für ein besseres Internet für Kinder angehen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen,

·zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Bekämpfung antisemitischer Hetze, Desinformation und Verschwörungstheorien im Internet in den jeweiligen Sprachen auch finanziell zu unterstützen; 

·die Kapazitäten der nationalen Strafverfolgungs- und Justizbehörden zur Verfolgung von Hetze im Internet zu stärken.



1.4.Bekämpfung antisemitischer Diskrimination

Jüdische Menschen laufen Gefahr diskriminiert zu werden, und zwar insbesondere dann, wenn sie als Juden identifiziert werden können, z. B. wenn sie eine Kippa oder eine Halskette mit Davidstern tragen oder wenn sie offen über ihre jüdische Identität sprechen. Diese Gefahr besteht für sie bei der Arbeitssuche oder am Arbeitsplatz sowie in anderen Lebensbereichen, beispielsweise hinsichtlich Bildung, Gesundheit oder Wohnraum. Nach dem EU-Recht sind Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, und demnach auch antisemitische Diskriminierungen verboten. So bietet die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse 61 jüdischen Menschen in bestimmten Lebensbereichen 62 Schutz vor Diskriminierung (einschließlich Mobbing) aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft und die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf 63 Schutz vor Diskriminierung und Mobbing aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung im Bereich der Beschäftigung.

Nationale Gleichbehandlungsstellen fördern, analysieren, überwachen und unterstützen die Gleichbehandlung. Bis 2022 wird die Kommission neue Rechtsvorschriften zur Stärkung der Rolle der Gleichbehandlungsstellen vorschlagen. Die Chartas der Vielfalt ermutigen Organisationen, Strategien für Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz zu entwickeln und umzusetzen. Die EU-Plattform der Chartas der Vielfalt wurde eingerichtet, damit bestehende Chartas Erfahrungen und bewährte Verfahren teilen und austauschen können 64 . Diese Chartas sollten auch systematisch die spezifischen Herausforderungen bei der Ermittlung und Bekämpfung von Antisemitismus am Arbeitsplatz angehen.

Da die Erhebung von Daten auf der Grundlage der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung wegen der Sensibilität dieser Daten schwierig ist und die Jüdinnen und Juden in Europa eine eher kleine Gruppe bilden, sodass auch aus größeren Erhebungen nur wenige aggregierte Daten gezogen werden können, sind Gleichstellungsdaten betreffend Menschen jüdischer Konfession relativ spärlich. Die Hochrangige Gruppe der EU für Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Vielfalt unterstützt die Mitgliedstaaten durch eine spezielle Untergruppe bei der Erhebung von Daten zur Analyse des Stands der Verwirklichung der Gleichbehandlung unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte 65 . Darüber hinaus wird die Kommission eine Reihe von Maßnahmen durchführen, um mit den Medien, der Zivilgesellschaft und Vertretern von Angehörigen ethnischer Minderheiten gegen Stereotypen in Bezug auf Rasse und ethnische Herkunft vorzugehen, und sie wird eine Maßnahme einleiten, um insbesondere in Bezug auf nach ethnischer Herkunft aufgeschlüsselte Daten einen kohärenten Ansatz bei der Erhebung von Gleichstellungsdaten sicherzustellen 66 .



Zentrale Maßnahmen:

Die Kommission wird

·bis 2022 verbindliche Standards für nationale Gleichbehandlungsstellen vorschlagen und mit Equinet 67 und Gleichbehandlungsstellen zusammenarbeiten, um deren Wissen über Antisemitismus zu erweitern;

·im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Reformen unterstützen, die darauf abzielen, Diskriminierung im Allgemeinen – und Antisemitismus im Besonderen – in den Schulen zu bekämpfen, und zwar auch länderübergreifend, um eine engere Zusammenarbeit zu fördern und auf bewährten Verfahren aufzubauen;

·im Rahmen der Erhebung und Verwendung von Gleichstellungsdaten auf der Grundlage der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung Daten zu Antisemitismus und jüdischen Menschen in der EU aufnehmen.

 

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen,

·dafür zu sorgen, dass die nationalen Gleichbehandlungsstellen angemessen ausgestattet sind, um sicherzustellen, dass Fälle antisemitischer Diskriminierung angemessen angegangen und gemeldet werden; 

·in allen Bereichen, einschließlich der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnen, durch gezielte Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen antisemitische Diskriminierung vorzugehen.

1.5.Die Kommission geht mit gutem Beispiel voran

Im Rahmen ihrer eigenen Personalstrategie wird sich die Kommission weiterhin für ein inklusives und vielfältiges Arbeitsumfeld 68 ohne Antisemitismus einsetzen, indem sie Maßnahmen in den Bereichen Vielfalt und Gleichbehandlung vorsieht, die Mobbing, Diskriminierung und jegliche Form von Rassismus verhindern. Insbesondere wird sie unter anderem im Rahmen des allgemeinen Schwerpunkts auf europäischen Grundwerten wie Respekt gegenüber Minderheiten ihre Mitarbeiter weiterhin für Antisemitismus und dessen Bekämpfung sensibilisieren und das Verständnis für jüdisches Leben und die jüdische Kultur verbessern. Die Schulungsmaßnahmen umfassen auch unbewusste Vorurteile, beispielsweise auf der Grundlage von Religions- oder Weltanschauungswahrnehmungen. Die Kommission wird weiterhin mit internen Personalveranstaltungen und Sensibilisierungsinitiativen an den Holocaust erinnern und jedes Jahr die Euro-Chanukka-Feier 69 organisieren, um der Vielfalt unter den Mitarbeitern Rechnung zu tragen. Die Kommission fordert die anderen Organe und Einrichtungen der EU auf, ebenfalls Schritte zur Förderung von Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz zu ergreifen.



Zentrale Maßnahmen:

Die Kommission wird

·weiterhin ihren Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Antisemitismus-Vorfällen innerhalb des Organs verfolgen und sich dabei auf die IHRA-Definition stützen;

·bestimmte Zielgruppen, wie Mitarbeiter der Personalverwaltung, darin schulen, Antisemitismus gemäß der IHRA-Definition zu erkennen, und gegebenenfalls Studienbesuche, z. B. nach Israel, organisieren;

·die Anwendung flexibler Arbeitsregelungen fördern, um für alle Mitarbeiter die Begehung religiöser Feierlichkeiten zu ermöglichen;

·die europäischen Schulen auffordern, alle Schülerinnen und Schüler über jüdisches Leben in Europa, den Holocaust und Antisemitismus aufzuklären und jedes Jahr den internationalen Holocaust-Gedenktag zu begehen, wobei auch eine Besichtigung von Gedenkstätten ins Auge gefasst werden kann.

II.SCHUTZ UND FÖRDERUNG JÜDISCHEN LEBENS IN DER EU

„Ich habe leider lange genug gelebt, um festzustellen, dass Dinge, von denen ich dachte, sie seien im Laufe der Geschichte endlich überwunden worden, nur untergetaucht waren.“

Holocaust-Überlebende Liliana Segre

Damit Juden in Europa uneingeschränkt am öffentlichen Leben teilhaben können, müssen sie sich sicher fühlen. Mangelnde Sicherheit ist für die jüdische Gemeinschaft jedoch nach wie vor das größte Problem 70 . 38 % der jüdischen Bevölkerung erwägen, auszuwandern, da sie sich als Juden in Europa nicht sicher fühlen 71 .

Ein Drittel (34 %) der jüdischen Menschen entscheiden zumindest gelegentlich, jüdische Veranstaltungen oder Stätten nicht zu besuchen, weil sie sich dort oder auf dem Weg dorthin nicht sicher fühlen 72 .

Mehrere tödliche Terroranschläge in ganz Europa haben gezeigt, dass jüdische Einrichtungen nicht immer angemessen geschützt sind. Obwohl es den nationalen Behörden obliegt, für den Schutz aller Bürger zu sorgen, mussten die meisten jüdischen Gemeinschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft erhebliche Mittel aufbringen, um eigene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

2.1.Bekämpfung von gegen Juden gerichtetem gewaltbereitem Extremismus und Terrorismus

Die Strategie für eine Sicherheitsunion 2020-2025 73 zielt darauf ab, die Sicherheit für alle Menschen in der EU im Einklang mit den Werten und Grundsätzen der EU zu gewährleisten. Die EU-Agenda für Terrorismusbekämpfung 74 aus dem Jahr 2020 soll den Kampf gegen Terrorismus und gewalttätigen Extremismus verstärken und die EU besser gegen terroristische Bedrohungen wappnen.

Im Rahmen des Aktionsplans von 2017 für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums, einschließlich Kultstätten, 75 hat die Kommission verschiedene Leitfäden 76 , Instrumente und Schulungen 77 ausgearbeitet, um die Arbeit der Mitgliedstaaten und der Glaubensgemeinschaften in diesem Bereich zu unterstützen. In den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2021 zum Schutz des öffentlichen Raums 78 wurde betont, dass Gebetsstätten besondere Schutzmaßnahmen erfordern.

Die Zusammenarbeit zwischen Behörden und religiösen Führern und Gemeinschaften, auch jüdischen, muss weiter ausgebaut werden, um durch vertrauensbildende Maßnahmen das Sicherheitsbewusstsein zu verbessern und das Engagement und die Resilienz zu stärken. Auf diese Weise können bewährte Verfahren gefördert und Wissen um die Absicherung von Gebetsstätten, die vermehrt das Ziel von Terroranschlägen waren, vermittelt werden. Die Kommission wird außerdem eine hochrangige Konferenz zum Schutz jüdischer Gemeinschaften in der EU veranstalten.

Im Rahmen der Förderung des Schutzes des öffentlichen Raums wird die Kommission die Mitgliedstaaten und die jüdischen Gemeinschaften weiterhin dabei unterstützen, den Schutz von Gebetsstätten zu verbessern. Die nächste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll 2022 veröffentlicht werden und den Gesamtbetrag auf 24 Mio. EUR erhöhen. Die Kommission wird gemeinsam mit dem Zentrum der Europäischen Union für Informationsgewinnung und Lageerfassung die Durchführung regelmäßiger Bewertungen der spezifischen Bedrohungen für jüdische Menschen, Gemeinschaften und Gebetsstätten ins Auge fassen, um spezifische Sicherheitsrisiken besser zu verstehen und sie so besser verhindern, abwehren und darauf reagieren zu können.

Zur Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus ist es von entscheidender Bedeutung, unsere demokratischen Gesellschaften zu stärken und ihre Resilienz gegenüber extremistischen Ideologien zu verbessern. Antisemitismus ist im gesamten Spektrum extremistischer Ideologien anzutreffen, im Dschihadismus ebenso wie im gewaltbereiten Rechtsextremismus. Sowohl die Radikalisierung als auch die Anwerbung und die Vorbereitung von Terroranschlägen finden häufig über das Internet statt. Mit der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte 79 wird dagegen vorgegangen, indem Online-Plattformen verpflichtet werden, eine aktivere Rolle bei der Erkennung solcher Inhalte zu spielen und diese innerhalb von höchstens 1 Stunde zu entfernen.

Zentrale Maßnahmen:

Die Kommission wird

·EU-Mittel zur Unterstützung von Projekten bereitstellen, deren Schwerpunkt auf dem Schutz des öffentlichen Raums und von Gebetsstätten liegt, und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die bestehenden nationalen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen ermitteln;

·weiterhin und in erster Linie über das Programm „Horizont Europa“ Forschungs- und Innovationstätigkeiten finanzieren, die darauf abzielen, die aktuellen Radikalisierungstrends zu verstehen und Wege und Muster zur wirksamen Prävention und Reaktion darauf auszumachen;

·ihre operative Unterstützung für Mitgliedstaaten und jüdische Gemeinschaften ausbauen, indem sie Schulungen zu Sicherheitsmaßnahmen anbietet. Dies umfasst auch Besuche von Sicherheitsberatern der EU in den Mitgliedstaaten, um ein Netz von Schulungsleitern für den Bereich des Schutzes von Gebetsstätten aufzubauen;

·über das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung ermitteln, welche spezifische Relevanz und spezifischen Auswirkungen Antisemitismus bei dessen Arbeit zur Prävention und Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus hat;

·eng mit Europol, einschließlich seiner EU-Meldestelle für Internetinhalte, zusammenarbeiten, um antisemitischen Terrorismus und gewalttätigen Extremismus im Internet zu bekämpfen, indem gegen Gruppen und Einzelpersonen vorgegangen wird, die terroristische Inhalte verbreiten, und um die rasche Umsetzung der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte sicherzustellen;

·Veranstaltungen zum Gedenken an die Opfer von Terroranschlägen fördern, beispielsweise auch digitale Gedenkmauern für Opfer. 

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen,

·erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit jüdischer Einrichtungen anzunehmen und unter anderem unter Nutzung der nationalen Jahresprogramme des EU-Fonds für die innere Sicherheit – Polizei ausreichende finanzielle oder sonstige Unterstützung bereitzustellen;

·EU-Instrumente und -Leitlinien 80  zum Schutz von Gebetsstätten in ihre nationalen Antisemitismus-Strategien zu integrieren und umzusetzen;

·die von Europol angebotene Unterstützung bei der Terrorismusbekämpfung – sowohl online als auch offline – und bei einschlägigen Untersuchungen, auch in Bezug auf Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus, zu nutzen.

2.2.Förderung jüdischen Lebens sowie der Religions- und Glaubensfreiheit

Jüdisches Leben ist ein Aspekt der Vielfalt der EU. Jüdische Menschen können sich als säkular, liberal, reformistisch, agnostisch, orthodox oder ultraorthodox definieren, sie können Aschkenasim oder Sephardim sein, ihre Wurzeln können in der ehemaligen Sowjetunion, im Nahen Osten, in Zentralasien, in Afrika und anderswo liegen. Viele Jüdinnen und Juden haben gemischte Familien, was die Vielfalt an Abstammungen und Überzeugungen noch vergrößert 81 . Obwohl jüdische Menschen seit alters her in Europa zu Hause sind, haben viele Europäerinnen und Europäer nur geringes Wissen über jüdisches Leben und Judentum. Nach eigener Aussage kennen nur 3 % der Europäer die jüdische Geschichte und die jüdischen Sitten und Gebräuche sehr gut, 68 % geben an, diese seien ihnen nicht geläufig 82 . Um Vorurteile zu entkräften und jüdisches Leben voll und ganz als Teil der europäischen Gesellschaft anzusehen, muss die breite Öffentlichkeit sensibilisiert werden und ihr mehr Wissen über die jüdische Geschichte und Kultur vermittelt werden 83 .

Jüdische Menschen bekunden ihre jüdische Identität durch spezielle kulturelle, traditionelle und religiöse Praktiken, die an ihre Geschichte erinnern und die junge Generation heranbilden. Eine dieser Praktiken ist das Frühjahrsfest Tu biSchevat (Neujahrsfest der Bäume), ein jüdischer Feiertag, der dem Naturschutz gewidmet ist und an dem in einem feierlichen Akt Bäume gepflanzt werden.

Die koschere Schlachtung von Tieren, das Schächten 84 , ist ein weiteres Beispiel. In seinem Urteil vom Dezember 2020 über rituelle Schlachtungen erkannte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) 85 an, dass die Mitgliedstaaten je nach ihrem innerstaatlichem Kontext unterschiedliche Vorschriften erlassen können, die die Einhaltung von Artikel 11 Absatz 1 der Charta 86 sicherstellen, indem sie ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Wahrung der Freiheit, seine Religion zu bekennen, und dem Schutz des Tierwohls 87 gewährleisten.

Jüdisches Leben kann nur in einer inklusiven Gesellschaft gedeihen, die auf starken und vertrauensvollen Beziehungen zu anderen, auch nicht angestammten Gemeinschaften, insbesondere auf lokaler Ebene, aufbaut. Beim Aufbau einer inklusiven Gesellschaft kann Kultur eine wichtige Hilfe sein. Ob Musik, Film oder darstellende Kunst, der Kultursektor ist ein wirkungsvolles Instrument zur Förderung der Inklusion und zur Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung. Die Kommission unterstützt die jüdische Kultur und Kunst durch EU-Förderprogramme wie das Programm Kreatives Europa und geht gegen Stereotypen – auch in Bezug auf jüdische Menschen – in der europäischen Gesellschaft vor.

Sport und Medien spielen bei der Förderung der Inklusion ebenfalls eine wichtige Rolle. Einige nationale Fußball-Verbände und -Vereine befassen sich bereits mit antisemitischen Verhaltensweisen und Vorfällen. Die Kommission wird eng mit Initiativen der Zivilgesellschaft und anderen einschlägigen Akteuren zusammenarbeiten, um im Rahmen der bevorstehenden Kooperationsvereinbarung mit der UEFA (2022-2024) den Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus im Fußball zu verstärken, und um in Zusammenarbeit mit anderen Partnerorganisationen, auch mittels Kampagnen in den sozialen Medien, Antisemitismus im Sport allgemein anzugehen. Auch in den Medien werden Stereotypen verbreitet. Unter Wahrung der Pressefreiheit wird die Kommission Schulungen für Journalisten unterstützen, die die Erkennung aller Formen von Antisemitismus und die Aufdeckung antisemitischer Vorurteile in der Berichterstattung zum Ziel haben.



Zentrale Maßnahmen:

Die Kommission wird

·in enger Zusammenarbeit mit jüdischen Gemeinschaften durch eine Sensibilisierungskampagne für die breite Öffentlichkeit sowie durch interkulturelle und interreligiöse Debatten und Aktivitäten das Wissen über und das Verständnis für jüdisches Leben verbessern;

·zwischen der auch in den Schulen gepflegten jüdischen Tradition, am Feiertag Tu biSchevat Bäume zu pflanzen, und dem Vorhaben der EU, im Rahmen der Biodiversitätsstrategie und Waldstrategie für 2030  3 Milliarden Bäume zu pflanzen, Verbindungen schaffen, um alle zu sensibilisieren und die Sichtbarkeit zu erhöhen 88 ;

·unter Nutzung der Erfahrungen internationaler Organisationen wie der Vereinten Nationen, des BDIMR der OSZE und des Europarats zwischen den Behörden und jüdischen und muslimischen Gemeinschaften den Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf religiöse Schlachtungsriten erleichtern;

·auf regionaler und lokaler Ebene Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens ergreifen und dazu unter anderem die auf regionaler und lokaler Ebene tätigen Organisationen ermitteln und ihnen einen Leitfaden für bewährte Verfahren und Schulungen anbieten;

·den Austausch bewährter Verfahren zur Aufklärung von Migranten über die Werte der EU, einschließlich der Bekämpfung von Antisemitismus, unterstützen, und zwar über das Europäische Integrationsnetz — beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit Migranten als Botschafter für die Werte der EU.

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen,

·mittels politischer und rechtlicher Maßnahmen sicherzustellen, dass religiöse Gruppen oder Gemeinschaften, einschließlich jüdischer Menschen, ihr Leben im Einklang mit ihren religiösen und kulturellen Traditionen gestalten können;

·die Öffentlichkeit für jüdisches Leben und jüdische Traditionen zu sensibilisieren, unter anderem durch öffentliche Kennzeichnung von Tagen, die für jüdische Menschen relevant sind, sowie durch die Finanzierung von Projekten und die Durchführung von Kampagnen.

2.3.Schutz des jüdischen Kulturerbes

Das jüdische Kulturerbe ist integraler Bestandteil der europäischen Kultur. Die Auslöschung jüdischer Gemeinschaften während des Holocaust änderte das Gesicht Europas und hinterließ zahlreiche verlassene Gebäude, Friedhöfe und andere Stätten jüdischen Kulturerbes. Dieses „verwaiste Erbe“ befindet sich heute oft in schlechtem Zustand oder ist Beschädigungen ausgesetzt.

Der europäische Aktionsrahmen für das Kulturerbe 89 umfasst eine spezifische Maßnahme zu jüdischen Friedhöfen in Europa. Das kulturelle Erbe Europas, einschließlich des jüdischen Erbes, wird durch eine Reihe von Strategien, Programmen und Förderfonds der EU unterstützt, darunter Kreatives Europa, Horizont Europa, Erasmus +, das CERV-Programm und Mittel für die Kohäsionspolitik. In der Rahmenkonvention des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Faro-Konvention) 90 werden wichtige Aspekte des Kulturerbes, die die Menschenrechte und die Demokratie betreffen, herausgestellt und es wird ein umfassenderes Verständnis des Kulturerbes und seines Bezugs Gemeinschaften und zur Gesellschaft gefördert 91 . In der 2009 von allen Mitgliedstaaten unterzeichneten 92 Erklärung von Terezín (Terezín Declaration on Holocaust Era Assets and Related Issues) 93 werden mehrere Maßnahmen für eine Wiedergutmachung für Opfer der Nazi-Verfolgung und ihre Nachkommen dargelegt. Im Rahmen von DiscoverEU 94 werden junge Menschen ermuntert, Stätten des Kulturerbes zu besuchen, um sie so für das kulturelle Erbe Europas zu sensibilisieren.

Zentrale Maßnahmen:

Die Kommission wird

·Städte auffordern, sich im Kontext einer Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas“ mit der Geschichte ihrer Minderheiten, einschließlich der Geschichte der jüdischen Gemeinschaft, zu befassen;

·die Europäischen Tage des Kulturerbes, eine gemeinsame Initiative des Europarats und der Kommission, nutzen, um auf Stätten jüdischen Kulturerbes in ganz Europa aufmerksam zu machen;

·das Projekt zur digitalen Erfassung jüdischer Kulturgüter 95 fortführen, das darauf abzielt , eine umfassende Datenbank mit Informationen über jüdische Kulturgüter, die von den Nationalsozialisten entwendet wurden, zu erstellen, bewährte Verfahren zu sammeln und Sensibilisierungsmaßnahmen vorzuschlagen;

·unter Nutzung der Ergebnisse zweier früherer Pilotprojekte des Europäischen Parlaments 96 eine vorbereitende Maßnahme zum Schutz der jüdischen Friedhöfe in Europa einleiten und Verbindungen zwischen Gruppen fördern, die sich für die Erhaltung jüdischer Grabstätten engagieren;

·im Rahmen von DiscoverEU junge Menschen, die Europa bereisen, dazu ermuntern, jüdisches Kulturerbe zu besuchen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen,

·die Europäischen Tage des Kulturerbes zu bewerben und zu unterstützen, indem sie das jüdische Erbe im nationalen Kontext unter anderem in nationalen Museen, staatlich geförderten Festivals und bei Kulturveranstaltungen präsentieren;

·die Erhaltung und den Schutz des jüdischen Kulturerbes im Rahmen der Faro-Konvention zu fördern;

·die Finanzierungsmöglichkeiten der EU, einschließlich des Kohäsionsfonds, zum Schutz des jüdischen Erbes nutzen; 

·die Erklärung von Terezín von 2009 umzusetzen.



III.BILDUNG, FORSCHUNG UND GEDENKEN

„Wie wunderbar es ist, dass niemand einen Moment warten muss, bevor er anfängt, die Welt zu verbessern.“

— Anne Frank

Wer Europas Zukunft gestalten möchte, muss seine Vergangenheit verstehen. Kenntnisse über jüdisches Leben und Antisemitismus in Europa im Lauf der Jahrhunderte und über die Auswirkungen des Holocaust auf das jüdische Volk und den europäischen Kontinent sind unerlässlich, um heutigen Antisemitismus zu verstehen und zu verhindern, dass es jemals wieder zu solchen Gräueltaten kommt. Bildung und Forschung in den Bereichen jüdisches Leben, Antisemitismus und Holocaust sind in dieser Hinsicht von entscheidender Bedeutung und sollten sich nicht nur auf den Holocaust, sondern auch auf den jüdischen Beitrag zur europäischen Gesellschaft konzentrieren.

In den Mitteilungen über den europäischen Bildungsraum 97 und den neuen Europäischen Forschungsraum 98 werden Fragen wie Inklusion, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung behandelt. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Pakt für Forschung und Innovation hat die Kommission zudem vorgeschlagen, dass Chancengleichheit ein gemeinsamer Wert der Mitgliedstaaten im Bereich Forschung und Innovation sein sollte.

Im Mittelpunkt des Aktionsplans für digitale Bildung (2021-2027) stehen die Bedeutung der Bekämpfung von Desinformation und der Förderung der digitalen Kompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung durch die Entwicklung von Leitlinien für Lehrkräfte und Ausbilder. Ziel ist dabei, kritisches Denken, Toleranz und Online-Teilhabe zu fördern. Darüber hinaus haben die UNESCO und das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE wiederholt die Förderung von Bildungsprogrammen in den teilnehmenden Staaten, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten, gefordert, um junge Menschen für den Wert des gegenseitigen Respekts und Verständnisses zu sensibilisieren. Durch das Engagement der UNESCO und des BDIMR der OSZE werden im Rahmen eines systematischen Konzepts Bildungsmaßnahmen zu Antisemitismus gefördert, wozu auch die Entwicklung und Verwendung von Lehrplänen zur Bekämpfung moderner Ausprägungen von Antisemitismus gehören. 99

3.1.Bildung und Forschung in den Bereichen Antisemitismus und jüdisches Leben

Jedes Kind sollte Kenntnisse über jüdisches Leben und Antisemitismus als fester Bestandteil der Geschichte Europas erwerben. Bildung kann die Widerstandsfähigkeit junger Menschen gegenüber antisemitischen Ideen und Ideologien sowie allen Formen von Intoleranz und Diskriminierung stärken. Eine mögliche Zusammenarbeit mit jüdischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedern sowie mit anderen Minderheiten und religiösen Gruppen kann ebenfalls das gegenseitige Verständnis fördern. Das Europäische Jahr der Jugend 2022 wird diesbezüglich neue Möglichkeiten bieten. Schulen und Universitäten müssen sichere Orte für alle sein. Lehrkräfte sollten in die Lage versetzt werden, auf Antisemitismus, den Holocaust, jüdisches Leben und jüdische Geschichte auch in multikulturell zusammengesetzten Klassen einzugehen.

Die Kommission hat die Forschung in den Bereichen Antisemitismus, jüdisches Leben und Holocaust durch die Programme „Horizont 2020“ und „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ unterstützt und wird dies auch im Rahmen ihrer Nachfolgeprogramme „Horizont Europa“ 100 und „CERV“ tun. Allerdings sind Lehrstühle für Antisemitismus und jüdische Studien in der EU nur lose miteinander verbunden. Es gibt kein übergreifendes Forschungszentrum. Die Forschungsarbeiten zu sämtlichen Aspekten von Antisemitismus und jüdischem Leben in Europa sollten in Ergänzung der Holocaust-Forschung verstärkt werden.

Die EU hat eine Vorreiterrolle, was die Sicherstellung vergleichbarer Daten über antisemitische Erfahrungen und Wahrnehmungen betrifft. Die Erhebung der FRA über die Erfahrungen jüdischer Menschen mit Antisemitismus erfolgt erneut im Jahr 2023 und danach in regelmäßigen Abständen. Die Eurobarometer-Umfrage zur Wahrnehmung von Antisemitismus in der breiten Öffentlichkeit wird 2024 zum zweiten Mal und danach alle 5 Jahre durchgeführt. Im Interesse einer faktengestützten Politikgestaltung müssen antisemitische Vorurteile in der Bevölkerung eingehender erforscht werden.

Zentrale Maßnahmen:

Die Kommission wird

·gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Forschungsgemeinschaft auf die Schaffung eines europäischen Forschungszentrums für modernen Antisemitismus, jüdisches Leben und jüdische Kultur hinarbeiten, das die multidisziplinäre Forschung in ganz Europa fördern soll, und die Forschung zu verschiedenen strukturellen Formen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit über das Programm „Horizont Europa“ fördern, wobei nationalen Besonderheiten und Intersektionalität Rechnung getragen wird;

·die Entwicklung eines Netzes junger Europa-Botschafter zur Förderung des Holocaust-Gedenkens in Schulen, Universitäten und Berufsbildungseinrichtungen unterstützen;

·eine EU-weite Erhebung zu antisemitischen Vorurteilen in der Bevölkerung aller Mitgliedstaaten, auch unter jungen Menschen, finanzieren;

·die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zur Förderung gemeinsamer Werte und inklusiver Bildung unterstützen und die Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht 101 umsetzen, und zwar im Wege einer neuen Arbeitsgruppe für Gleichstellung und Werte in der allgemeinen und beruflichen Bildung, die auch jüdisches Leben und jüdische Traditionen umfasst; 

·über Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps Aktivitäten unterstützen, die auf die Förderung europäischer Werte und die Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung und Intoleranz, einschließlich Antisemitismus, abzielen, indem politische Bildung und die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben gefördert werden;

·die Ausbildung von Lehrkräften in Zusammenarbeit mit der UNESCO und dem BDIMR der OSZE auf der Grundlage ihrer Leitlinien zur Bekämpfung von Antisemitismus durch Bildung für politische Entscheidungsträger bzw. Lehrerausbildungseinrichtungen unterstützen;

·die Mitgliedstaaten durch das Instrument für technische Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung von Schulreformen, die auf die Bekämpfung von Diskriminierung im Allgemeinen und Antisemitismus im Besonderen abzielen, unterstützen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen,

·das Wissen über jüdisches Leben, Antisemitismus und den Holocaust durch Bildung und Forschung sowie den Austausch mit lokalen Gemeinschaften zu fördern, wo dies möglich ist;

·Vorfälle antisemitischer Diskriminierung in Schulen zu melden und zu protokollieren und Schulleiter sowie Lehrkräfte beim Umgang mit solchen Vorfällen zu unterstützen.

3.2.Bildung, Forschung und Gedenken im Kontext des Holocaust

Der Holocaust ist ein prägendes Vermächtnis der europäischen Geschichte, in dessen Zuge sechs Millionen jüdische Kinder, Frauen und Männer ermordet wurden. Zwar waren Juden das vorrangige Ziel des Naziregimes, doch wurden auch andere Gruppen verfolgt, darunter Roma, Menschen mit Behinderungen, Slawen, Zeugen Jehovas, LGBTIQ-Personen und politische Dissidenten.

Jahrzehntelang haben Holocaust-Überlebende ihre Geschichten im Rahmen der Tradition des Gedenkens verbreitet. Heute jedoch sind sie alt oder verstorben. Diejenigen, die während des Zweiten Weltkriegs Erwachsene waren und die deutlichsten Erinnerungen an den Holocaust hatten, weilen nicht mehr unter uns. Die Bewahrung und Ehrung ihres Vermächtnisses, die Gewährleistung, dass ihre Geschichten nicht vergessen und wahrheitsgetreu weitererzählt werden, und die Suche nach neuen Formen des Gedenkens sind Herausforderung und Pflicht für die heutige Generation und künftige Generationen von Europäerinnen und Europäern.

Heutzutage hat ein Europäer von 20 nie vom Holocaust gehört, und weniger als die Hälfte der Europäer ist der Ansicht, dass er in Schulen ausreichend unterrichtet wird. 102  Bildung und Forschung sind maßgeblich, wenn es um die Sensibilisierung für den Holocaust geht.

Freie, offene und unabhängige Forschung ist ein grundlegender Wert von demokratischen Gesellschaften. Forschung zu allen Aspekten des Holocaust ist zudem wichtig, um besser verstehen zu können, wie der Holocaust in Europa möglich war. Mit einer Mittelausstattung von 25 Mio. EUR (2010-2024) 103 verbindet die Europäische Holocaust-Forschungsinfrastruktur (EHRI) 104 – die weltweit größte EU-finanzierte Forschungsinitiative zum Holocaust – die Forschungsgemeinschaft, indem sie in ganz Europa und darüber hinaus verstreute Quellen zum Holocaust zur Verfügung stellt. In diesem Zusammenhang wird die EHRI ihren Forschungsschwerpunkt auf die Erscheinungsformen des Antisemitismus ausweiten, die zum Holocaust geführt haben.

Insbesondere in einem lokalen Kontext müssen auch neue Wege der Sensibilisierung entwickelt werden an Orten, an denen sich der Holocaust ereignet hat – von Synagogen bis hin zu jüdischen Kulturstätten, von Verstecken bis hin zu Erschießungsschauplätzen –, die jedoch oft nicht sichtbar sind. Dazu kann ein Netzwerk gehören, das es Schülern, Praktikern und der breiten Öffentlichkeit ermöglicht, die Kontinuität der jüdischen Präsenz in Europa im Laufe der Jahrhunderte nachzuverfolgen. Auch könnten lokale Initiativen für den Besuch und die Restaurierung von Kultur- und Gedenkstätten gefördert werden.

Die Kommission wird auch die öffentliche Debatte (online oder Bürgerdebatte) über die Bedeutung des Holocaust in einer von Vielfalt geprägten EU anregen und die Schaffung eines partizipativen europäischen Holocaust-Monuments in Brüssel unterstützen, das eine Verbindung zu Kunstwerken in Hauptstädten in der EU aufweist.

Zentrale Maßnahmen:

Die Kommission wird

·in Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften auch finanziell die Schaffung eines Netzes von Stätten fördern, an denen sich der Holocaust ereignet hat;

·Projektmittel über den Bereich „Geschichtsbewusstsein“ des CERV-Programms zum Gedenken an den Holocaust auch im Wege der Digitalisierung von Archiven und Zeugnissen von Holocaust-Überlebenden bereitstellen;

·in Zusammenarbeit mit den Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten und den EU-Delegationen ihre Teilnahme an und Unterstützung von Holocaust-Gedenktagen und -veranstaltungen sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene fortsetzen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen,

·in enger Zusammenarbeit mit der jüdischen Gemeinschaft, auch unter Einbeziehung der nationalen Parlamente, des Holocaust öffentlich zu gedenken;

·dafür zu sorgen, dass sich die Universalität des Holocaust in der Bildung widerspiegelt, und zu bewerten, wie wirksam der Holocaust – auch in multiethnisch und vielfältig zusammengesetzten Klassen – unterrichtet wird;

·aktive Partner bei der Umsetzung der EHRI-Infrastruktur zu werden, auch durch finanzielle Beiträge.

3.3.Leugnung, Verfälschung und Verharmlosung des Holocaust

Leider häufen sich die Fälle, in denen der Holocaust geleugnet, verfälscht oder verharmlost wird. 53 % der Europäerinnen und Europäer sehen die Leugnung des Holocaust als Problem in ihrem Land an. 105 62 % der jüdischen Menschen haben wahrgenommen, wie nichtjüdische Menschen andeuteten, der Holocaust sei ein Mythos oder sei zumindest gelegentlich übertrieben dargestellt worden. 106 Die Leugnung, Verfälschung und Verharmlosung des Holocaust werden häufig eingesetzt, um Hass gegen Menschen jüdischer Konfession zu schüren und zu versuchen, die europäische und jüdische Geschichte umzuschreiben. Ihre zersetzenden Auswirkungen auf das kollektive historische Gedächtnis sowie auf die Widerstandsfähigkeit und den Zusammenhalt unserer demokratischen Gesellschaften sind nicht zu unterschätzen und müssen gezielt angegangen werden. Hetze im Zusammenhang mit der Billigung, Leugnung oder groben Verharmlosung des Holocaust sind nach dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit 107 verboten.

Zwecks Aufklärung und Sensibilisierung arbeitet die Kommission im Rahmen ihrer Permanenten Internationalen Partnerschaft mit der IHRA zusammen, indem sie die IHRA-Definition von Leugnung und Verfälschung des Holocaust 108 heranzieht, um dieses Phänomen zu bekämpfen. Ein Beispiel hierfür ist die Sensibilisierungskampagne #ProtectTheFacts 109 , deren Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Holocaust-Verfälschung liegt. In Partnerschaft mit der IHRA und der UNESCO wird die Kommission weitere Initiativen auf der Grundlage der IHRA-Empfehlungen mit dem Titel „Holocaustverfälschung und -verharmlosung erkennen und bekämpfen“ 110 weiterentwickeln.

Zentrale Maßnahmen:

Die Kommission wird

·die Verwendung der IHRA-Definition zur Leugnung und Verfälschung/Verharmlosung des Holocaust zu Bildungs- und Sensibilisierungszwecken fördern;

·ein Handbuch zu bewährten Verfahren bei der Bekämpfung der Leugnung, Verfälschung und Verharmlosung des Holocaust ausarbeiten; 

·gemeinsam mit der UNESCO, der IHRA und anderen internationalen Partnern und zivilgesellschaftlichen Gruppen Kampagnen in sozialen Medien unterstützen und stärken, um das Bewusstsein für die Leugnung und Verfälschung des Holocaust zu schärfen und aktiv dagegen vorzugehen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen,

·sich aktiv an Sensibilisierungskampagnen gegen die Leugnung, Verfälschung und Verharmlosung des Holocaust zu beteiligen.

IV.DEN WELTWEITEN KAMPF GEGEN ANTISEMITISMUS ANFÜHREN

Die Welt, wie wir sie geschaffen haben, ist ein Prozess unseres Denkens. Sie kann nicht geändert werden, ohne unser Denken zu ändern.“

― Albert Einstein

Die jüdische Bevölkerung weltweit wird auf 15,2 Millionen Menschen geschätzt. 111 Davon leben 45 %, d. h. 6,9 Millionen Jüdinnen und Juden, in Israel. Mit rund 6 Millionen Menschen beherbergen die Vereinigten Staaten die zweitgrößte Gemeinschaft jüdischer Menschen. Neben den 1,5 Millionen Jüdinnen und Juden in der EU leben die übrigen jüdischen Bevölkerungsgruppen verstreut auf allen bewohnten Kontinenten unseres Globus. 112

Antisemitische Vorurteile sind auf der ganzen Welt weit verbreitet. Laut einer Studie der Anti-Defamation League 113 über Einstellungen und Meinungen gegenüber Juden hegen 74 % der Menschen im Nahen Osten/in Nordafrika eine antisemitische Einstellung, wobei aber auch einige positive Signale wie die jüngste Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und einer Reihe von Ländern in der Region zu verzeichnen sind 114   115 . In Westeuropa 116 liegt diese Zahl bei 24 %, in Osteuropa bei 34 %, in Nord- und Südamerika bei 19 %, in Asien bei 22 % und in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara bei 23 %. Situation und Größe der jüdischen Gemeinschaften weisen von Land zu Land erhebliche Unterschiede auf. Weltweit sind Juden gefährdet und von antisemitischen Angriffen und Vorfällen betroffen. Antisemitische Vorurteile finden sich auch in Ländern ohne jüdische Gemeinschaften.

In diesem Zusammenhang bekräftigt die Europäische Kommission ihr entschiedenes und unmissverständliches Bekenntnis zum weltweiten Kampf gegen Antisemitismus. Jede Form von Antisemitismus, Aufstachelung zu Hass oder Gewalt ist inakzeptabel und mit den Werten und Zielen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten unvereinbar. Ihr muss durch entschlossenes Handeln sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene begegnet werden. Diese Grundsätze sind für die Kommission nicht verhandelbar. Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, die Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus in allen seinen Formen in allen Politikbereichen durchgängig zu berücksichtigen.

4.1.Nutzung aller Instrumente zur Bekämpfung von Antisemitismus über das auswärtige Handeln der EU

Die EU ist auf dem unerschütterlichen Engagement für Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weltweit gegründet. Dieses Engagement liegt der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik der EU, ihre Politik gegenüber anderen Nicht-EU-Ländern sowie ihrer Arbeit in internationalen Organisationen zugrunde. Alle Länder sollten das Recht aller Menschen, einschließlich der Menschen jüdischen Glaubens, schützen, ihre Religion oder Weltanschauung zu haben, nicht zu haben oder zu wechseln, ihre Religion oder Weltanschauung öffentlich zu bekennen und frei von Diskriminierung, Verfolgung oder Gewalt aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung oder aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft zu sein. Im Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2020-2024 werden die Zielvorgaben sowie die Prioritäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten in diesem Bereich in den Beziehungen zu Drittländern festgelegt. In den Leitlinien zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU von 2013 117 und in den Menschenrechtsleitlinien über Nichtdiskriminierung im auswärtigen Handeln von 2019 118 sind Instrumente festgelegt, die im Rahmen der auswärtigen Komponente der EU zum Vorgehen gegen Verletzungen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und zur Bekämpfung von Diskriminierung, auch gegenüber Jüdinnen und Juden, einzusetzen sind. 119  

Die EU wird im Rahmen von politischen Dialogen und Menschenrechtsdialogen sowie ihrer umfassenderen Zusammenarbeit mit Partnerländern alle verfügbaren Instrumente nutzen, um die Partnerländer aufzufordern, Antisemitismus unter Berücksichtigung der IHRA-Definition von Antisemitismus 120 aktiv zu bekämpfen. Unterstützt wird dies durch thematische und geografische Programme sowie durch die Nachbarschafts- und Erweiterungspolitik der EU, auch im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses.

Die EU wird bei gemeinsamen Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Antisemitismus aktiv mit internationalen Organisationen, insbesondere den Vereinten Nationen, dem Europarat und der OSZE, sowie mit regionalen Organisationen 121 zusammenarbeiten. Die EU wird ihre Maßnahmen im Bildungsbereich verstärken und sich in ihrer Zusammenarbeit mit Partnerländern im Bildungsbereich weiterhin dafür einsetzen, dass Bildungsmaterialien vollständig den UNESCO-Standards für Frieden, Toleranz, Koexistenz und Gewaltlosigkeit entsprechen. Alle Materialien, die dagegen verstoßen, gefährden den Frieden und das Miteinander und gehören nicht in Schulbücher oder Klassenzimmer. 

Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte und der Sondergesandte für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU werden sich bei ihrer Arbeit weiterhin systematisch mit Antisemitismus befassen. Darüber hinaus wird die EU die weltweite Zusammenarbeit der Sondergesandten und Koordinatoren bei der Bekämpfung von Antisemitismus verstärken.

Israel ist ein wichtiger Partner der Europäischen Union, auch im weltweiten Kampf gegen Antisemitismus. Die EU wird sich bemühen, das jährlich gemeinsam veranstaltete hochrangige Seminar EU-Israel zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus weiter auszubauen, wobei der Schwerpunkt auf operativen Folgemaßnahmen liegen soll.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus können über das thematische Programm für Menschenrechts- und Demokratieinitiativen zur Bekämpfung der Nichtdiskriminierung im Rahmen des Instruments „NDICI 122 /Europa in der Welt“ unterstützt werden. Die EU wird im Rahmen ihrer Menschenrechtsschulungen für Bedienstete in Delegationen und am Hauptsitz spezifische Schulungen zum Thema Religions- und Weltanschauungsfreiheit anbieten, die auch die Bekämpfung von Antisemitismus zum Inhalt haben.

Zentrale Maßnahmen:

Die Kommission und der Hohe Vertreter werden

·den Kampf gegen Diskriminierung aus religiösen und ethnischen Gründen, einschließlich Antisemitismus, im Rahmen von politischen Dialogen und Menschenrechtsdialogen sowie der umfassenderen Zusammenarbeit mit Partnerländern außerhalb der EU fördern;

·Schulungen zu Grundrechten und die Durchführung des interkulturellen Dialogs für einschlägige Akteure, darunter Lehrkräfte aus Drittstaaten, sicherstellen;

·sicherstellen, dass externe EU-Mittel im Einklang mit bestehenden Maßnahmen nicht für Aktivitäten missbraucht werden können, die Hass und Gewalt schüren, etwa gegen Jüdinnen und Juden, 123 ;

·das Engagement im Bildungssektor intensivieren, um die vollständige Einhaltung der UNESCO-Standards für Frieden, Toleranz, Koexistenz und Gewaltfreiheit zu fördern;

·ihr Engagement gegenüber der jüdischen Zivilgesellschaft und religiösen Einrichtungen verstärken, um über das Netz der EU-Delegationen und die zentralen Dienststellen antisemitische Handlungen und Einschränkungen der Religions- oder Glaubensfreiheit zu bekämpfen;

·neue EU-finanzierte Projekte in und jenseits der Nachbarschaft der EU erwägen, um Antisemitismus zu verhindern und zu bekämpfen und jüdisches Leben zu fördern;

·die EU-Delegationen anhalten, Berichte über antisemitische Vorfälle in Nicht-EU-Ländern in ihre regelmäßige politische Berichterstattung aufzunehmen;

·das Seminar EU-Israel ausbauen, um die Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel bei der Bekämpfung von Antisemitismus weiter zu stärken.

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen,

·auf EU-Ebene eng zusammenarbeiten, um über internationale Organisationen gemeinsam gegen Antisemitismus vorzugehen;

·die Bekämpfung von Antisemitismus in alle ihre Menschenrechtsstrategien aufzunehmen und dabei die IHRA-Definition von Antisemitismus zu berücksichtigen;

·Projekte und Organisationen zu unterstützen, die Antisemitismus bekämpfen und jüdisches Leben weltweit fördern.

4.2.Sicherung des jüdischen Kulturerbes und Gedenken an den Holocaust

Das jüdische Kulturerbe ist vielenorts im Nahen Osten, in Asien und an anderen Orten auf der ganzen Welt sichtbar und zeugt von der historischen Präsenz jüdischer Gemeinschaften in diesen Regionen. Große Teile dieses Erbes sind verwaist, da es dort keine jüdischen Gemeinschaften mehr gibt. Das jüdische Kulturerbe ist – wie das gesamte Kulturerbe – ein gemeinsamer und wichtiger Ausdruck der kulturellen Vielfalt und verdient weltweit besonderen Schutz. Der EU kommt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, lokale, regionale und internationale Partner dabei zu unterstützen, das Kulturerbe durch Ausbildung, Kompetenzentwicklung, Wissenstransfer und verstärkte Zusammenarbeit zu schützen. 124 Die EU wird den interkulturellen und interreligiösen Dialog unterstützen, um den Schutz des Kulturerbes durch Bemühungen um ein gemeinsames Geschichtsbewusstsein und Gedenken zu stärken und so die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben der Gemeinschaften in einem multikulturellen Umfeld zu schaffen. Sie wird sich weiterhin für das Gedenken an den Holocaust auf internationaler Ebene einsetzen und die Leugnung, Verfälschung und Verharmlosung des Holocaust in Drittländern öffentlich zur Sprache bringen, auch in internationalen Foren.

Zentrale Maßnahmen:

Die Kommission und der Hohe Vertreter werden

·den Schutz, die Wiederherstellung und die Belebung des gesamten Erbes, sei es materieller oder immaterieller Natur, einschließlich des jüdischen Erbes, im Einklang mit ihrer Politik im Bereich internationale Kulturbeziehungen und Kulturerbe fördern und unterstützen;

·den interkulturellen und interreligiösen Dialog in Maßnahmen zum Kulturerbe integrieren; 

·nach Möglichkeiten suchen, die Erhaltung des jüdischen Erbes in die Programmplanung in der Nachbarschaft und darüber hinaus einzubeziehen;

·weiterhin hochrangige Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Gedenken an die Opfer der Shoah (Gedenkveranstaltungen, Holocaust-Gedenktag) organisieren und daran teilnehmen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen,

·im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zum strategischen Konzept der EU für das Kulturerbe in Konflikten und Krisen gemeinsam mit der EU im Rahmen der Vereinten Nationen zum weltweiten Schutz des Kulturerbes, einschließlich des jüdischen Erbes, beizutragen;

·über ihre Botschaften in Drittländern und in internationalen Organisationen in Zusammenarbeit mit den EU-Delegationen auf den Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust aufmerksam zu machen.

V.UMSETZUNG DER STRATEGIE

Die Bekämpfung von Antisemitismus in der EU ist eine gemeinsame Aufgabe, die gemeinsame Anstrengungen und Maßnahmen auf allen Ebenen erfordert. Die Organe und Einrichtungen der EU, die Mitgliedstaaten, internationale Organisationen, jüdische Organisationen und Gemeinschaften sowie Akteure in den Bereichen Menschenrechte und Zivilgesellschaft haben jeweils ihren Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strategie zu leisten. Die Kommission fordert das Europäische Parlament, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung dieser Strategie zusammenzuarbeiten. Die Kommission fordert den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss auf, den Dialog mit lokalen und regionalen Behörden sowie der Zivilgesellschaft, einschließlich der Sozialpartner, darüber zu fördern, wie auf dem Weg zu einer europäischen Gesellschaft, die frei von Antisemitismus ist, Fortschritte erzielt werden können.

Die Kommission wird die Umsetzung der vorgeschlagenen politischen Maßnahmen über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten aktiv unterstützen und fordert die Mitgliedstaaten, jüdische Organisationen und Gemeinschaften sowie die Akteure der Zivilgesellschaft auf, EU-Programme zu nutzen.

Die Umsetzung der Strategie erstreckt sich über den Zeitraum 2021-2030. Umfassende Durchführungsberichte sollen in den Jahren 2024 und 2029 veröffentlicht werden. Diese werden sich auf die Beiträge der Mitgliedstaaten stützen, auch im Hinblick auf die Umsetzung ihrer nationalen Strategien und Maßnahmen. Mit Unterstützung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte werden diese Berichte auch die Überwachung der Fortschritte auf nationaler Ebene umfassen und die in den Erklärungen des Rates zum Antisemitismus von 2018 und 2020 eingegangenen Verpflichtungen berücksichtigen.

SCHLUSSFOLGERUNG

Mit dieser Strategie bekennen wir uns zu einer Zukunft für jüdisches Leben in Europa und darüber hinaus. Sie stellt einen grundlegenden Wandel im politischen Engagement der Kommission dar und steht für eine Europäische Union, die frei von Antisemitismus und jeglicher Form von Diskriminierung ist, und für eine offene, inklusive und gleichberechtigte Gesellschaft in der EU. Sie steht für das Engagement Europas, die Erinnerung an den Holocaust auch nach dem Tod der letzten Holocaust-Überlebenden lebendig zu halten.

Die tief verwurzelte Geißel des Antisemitismus muss ohne Unterlass eingedämmt werden. Denn wie der Shoah-Überlebende Primo Levi sagte: „Es ist geschehen, und folglich kann es wieder geschehen“. Das gefährliche Aufkeimen antisemitischer Angriffen hält uns unmissverständlich vor Augen, dass wir bei unseren unermüdlichen kollektiven Bemühungen zur Bekämpfung von Antisemitismus nicht nachlassen dürfen. Darüber hinaus verdient jüdisches Leben nicht nur Schutz, sondern auch die Möglichkeit, sich in all seiner Vielfalt entfalten zu können.

Europa kann nur dann florieren, wenn auch seine jüdischen Gemeinschaften florieren.

(1)

Shoah ist das hebräische Wort für „Katastrophe“; Holocaust ist eine Ableitung aus dem griechischen Wort für „Brandopfer“. In dieser Strategie werden beide Begriffe verwendet. https://aboutholocaust.org/de/facts/was-ist-der-unterschied-zwischen-holocaust-und-shoah .

(2)

  Eurobarometer 484: „Perception of antisemitism“, Januar 2019 und „Experiences and perceptions of antisemitism, Second survey on discrimination and hate crime against Jews in the EU“, 2018 ( Zweite Erhebung der Europäischen Agentur für Grundrechte (FRA) 2018 , beide in englischer Sprache).

(3)

Coronavirus and the plague of antisemitism “, Community Security Trust, 2021.

(4)

Zum Beispiel durch Tragen eines gelben Davidsterns mit der Aufschrift „ungeimpft“ in Buchstaben, die dem hebräischen Alphabet ähneln.

(5)

The rise of antisemitism online during the pandemic - A study of French and German content “, Juni 2021 (in englischer Sprache).

(6)

Die Größe der jüdischen Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten ist sehr unterschiedlich. Etwa eine halbe Million Juden leben in Frankreich, während die kleinsten Gemeinschaften nur wenige Tausend oder manchmal sogar nur einige hundert Mitglieder umfassen; dies ist oft noch eine Folge des Holocaust.

Jews in Europe at the turn of the Millennium , Population trends and estimates “, Sergio DellaPergola und Daniel Staetsky, JPR/European Jewish Demography Unit, Oktober 2020 (in englischer Sprache).

(7)

Antisemitism: Overview of antisemitic incidents recorded in the European Union 2009-2019 “, Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), (in englischer Sprache).

(8)

Im Jahr 2013 gaben 33 % der Befragten an, sie befürchteten, körperlich angegriffen zu werden. Im Jahr 2018 stieg die Zahl auf 40 %. „Discrimination and hate crime against Jews in EU Member States: experiences and perceptions of antisemitism“, 2013 ( Erste Erhebung der FRA, 2013 ); ( Zweite Erhebung der FRA, 2018 ).

(9)

Are Jews leaving Europe? “, Daniel Staetsky, JPR Report, Januar 2017, (in englischer Sprache).

(10)

International Migration of Jews “, Sergio DellaPergola, 2007, (in englischer Sprache).

(11)

70 % der Befragten in der Zweiten Erhebung der FRA 2018 sind der Ansicht, dass die Regierung ihres Landes Antisemitismus nicht wirksam bekämpft.

(12)

  Nach der Annahme der Richtlinien über die Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse sowie der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf im Jahr 2000 berief Kommissionspräsident Prodi im Jahr 2004 eine spezielle hochrangige Konferenz zum Thema „Europa gegen Antisemitismus - für eine Union der Vielfalt“ ein. Im selben Jahr entwickelte die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) eine Arbeitsdefinition für Antisemitismus, die später die Grundlage für die Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz für das Gedenken an den Holocaust (IHRA) bildete.  

(13)

  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Juni 2017 zur Bekämpfung von Antisemitismus .

(14)

  Erklärung des Rates zur Bekämpfung von Antisemitismus , 6. Dezember 2018.

(15)

  Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus .

(16)

  Council Declaration on mainstreaming the fight against antisemitism across policy areas , 2. Dezember 2020.

(17)

Seit 2020: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025, EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025, strategischer Rahmen der EU für Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma 2020-2030, LGBTIQ-Strategie 2020-2025 und die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission eine „Taskforce Gleichstellung“ eingerichtet und eine Koordinatorin für die Bekämpfung von Rassismus ernannt.

(18)

Diese Strategie stützt sich auf eine  breit angelegte Konsultation , an der nationale und regionale Behörden, jüdische Gemeinschaften und Organisationen, unabhängige Experten und Forscher, die FRA, internationale Organisationen und andere Interessenträger teilnahmen (siehe zusammenfassenden Bericht  hier ).

(19)

Siehe beispielsweise Graham, D. und Boyd, J., „ Understanding more about antisemitic hate crime: Do the experiences, perceptions and behaviours of European Jews vary by gender, age and religiosity ?” - Institute for Jewish Policy Research, 2017.

(20)

Weitere Informationen zu den Urhebern antisemitischen Äußerungen/Handlungen sind der zweiten Erhebung der FRA 2018 zu entnehmen.

(21)

Terminologie, die von vielen Personen entsprechend der IHRA-Definition verwendet wird, z. B. indem jüdische Mitbürger beschuldigt werden, Israel oder den angeblichen Prioritäten der Juden weltweit gegenüber loyaler zu sein als gegenüber den Interessen ihrer eigenen Nation; die Behauptung, dass das Bestehen eines Staates Israel einem rassistischen Zweck diene, oder das kollektive Verantwortlichmachen von Juden für Maßnahmen des Staates Israel.

(22)

79 % der europäischen Juden geben an, sich für Maßnahmen des Staates Israel beschuldigt zu fühlen. 69 % geben an, dass der arabisch-israelische Konflikt Auswirkungen auf ihr Sicherheitsgefühl hat ( Zweite Erhebung der FRA 2018 ).

(23)

In der Definition heißt es: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“ Die IHRA Definition enthält eine Reihe von Beispielen zur Veranschaulichung.

(24)

Die IHRA-Definition wurde durch die Erklärungen des Rates von 2018 und 2020 und die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Juni 2017 gebilligt. Sie wird in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie zur Aufdeckung von Antisemitismus eingesetzt und hat keine Auswirkungen auf die rechtlichen Definitionen der EU oder der Mitgliedstaaten, in denen festgelegt wird, inwieweit ein Verhalten oder Äußerungen eine illegale Diskriminierung, Hetze, ein voreingenommenes Motiv für Hasskriminalität oder illegale Formen von Antisemitismus darstellen.

(25)

In jüngster Zeit wurden weitere Definitionen für Antisemitismus entwickelt, wie das Nexus-Dokument (2020) und die Erklärung von Jerusalem zum Antisemitismus (2021).

(26)

  Handbuch für die praktische Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus .

(27)

Die Allgemeinen politischen Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von Antisemitismus , die am 14. September 2021 von der Kommission des Europarats gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) veröffentlicht wurden, können ebenfalls als nützliche Referenz dienen.

(28)

  Council Declaration on mainstreaming the fight against antisemitism across all policy areas , 2. Dezember 2020.

(29)

  EU-Mitgliedstaaten, die die IHRA-Definition bereits übernommen oder gebilligt haben : Belgien, Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Italien, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

(30)

Im Rahmen des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027.

(31)

  C(2021) 2699 final ; CERV-Programm .

(32)

  Verordnung (EU) 2021/240 .

(33)

Die Publikation „ Antisemitism: Overview of antisemitic incidents recorded in the European Union 2009-2019 “ zeigt auf, dass jedes Jahr Tausende Vorfälle offiziell gemeldet werden; dies ist ebenso bei zivilgesellschaftlichen Organisationen der Fall, die in diesem Bereich tätig sind.

(34)

Gemäß der IHRA-Definition von Antisemitismus .

(35)

( Zweite Erhebung der FRA, 2018 ).

(36)

  Young Jewish Europeans: perceptions and experiences of antisemitism , FRA, 2019 (in englischer Sprache).

(37)

  Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 .

(38)

Seit Oktober 2020 hat die Kommission mehrere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um die vollständige und korrekte Umsetzung des Rahmenbeschlusses durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen.

(39)

In Artikel 83 AEUV.

(40)

https://ec.europa.eu/newsroom/just/items/51025/en

(41)

  Encouraging hate crime reporting - The role of law enforcement and other authorities , FRA, 2021 (in englischer Sprache).

(42)

  COM(2020) 258 final .

(43)

Sekundäre Viktimisierung kann definiert werden als negative Folgen für die Opfer, die sich aus der Teilnahme der Opfer an Strafverfahren ergeben können, einschließlich der Konfrontation der Opfer mit ihren Tätern, Justizbehörden und/oder der Öffentlichkeit.

(44)

  Richtlinie 2012/29/EU .

(45)

  COM(2020) 713 final .

(46)

  Europäische Plattform für Aus- und Fortbildung (European Training Platform, ETP) .

(47)

  COM(2021) 142 final .

(48)

  Deutschland und das VK finanzieren NRO, die antisemitische Vorfälle nach einer mit der Polizei vereinbarten Methodik aufzeichnen. Diese NRO sind mit den Strukturen jüdischer Gemeinden verbunden und sind Teil der amtlichen Polizeistatistik.

(49)

  Zweite Erhebung der FRA, 2018 .

(50)

89 % der befragten jüdischen Menschen in Europa sind der Auffassung, dass Antisemitismus im Internet eines der größten Probleme darstellt, und 80 % gaben an, dass von allen toxischen Äußerungen im Internet antisemitische Aussagen die häufigsten sind. ( Zweite Erhebung der FRA 2018 ). Jüdische Menschen sind eines der Hauptangriffsziele toxischer Äußerungen im Internet (je nach Plattform zwischen 6,3 % und 27,9 % der Fälle). Studie (auf Englisch): Heroes and scapegoats (wörtlich: Helden und Sündenböcke), 2021.

(51)

Die Studie The rise of antisemitism online during the pandemic hat ergeben, dass sich antisemitische Inhalte im Internet während der Pandemie in französischsprachigen Posts versiebenfacht und in deutschsprachigen Posts mehr als verdreizehnfacht haben.

(52)

  Richtlinie 2010/13/EU .

(53)

  COM(2020) 825 final .

(54)

  Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet .

(55)

  Stopping Hate Speech Online: Europol Coordinates First Europe-Wide Action Day , 5. November 2020.

(56)

  JOIN(2018) 36 final .

(57)

  COM(2020) 790 final .

(58)

  EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation .  

(59)

  COM(2021) 262 final .

(60)

  COM(2021) 206 final .

(61)

  Richtlinie 2000/43/EG.

(62)

Beschäftigung und Berufsausbildung, Sozialschutz einschließlich sozialer Sicherheit, soziale Vergünstigungen, Bildung sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum.

(63)

  Richtlinie 2000/78/EG .

(64)

  EU-Plattform der Chartas der Vielfalt

(65)

  Untergruppe Gleichstellungsdaten, Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, 2019 .

(66)

  EU-Aktionsplan gegen Rassismus, COM (2020) 565 final .

(67)

Europäisches Netz nationaler Gleichbehandlungsstellen.

(68)

Im November 2020 richtete die Europäische Kommission ihre Stelle für Vielfalt und Inklusion ein.

(69)

  Das jüdische Lichterfest .

(70)

Für die nächsten 12 Monate rechnen 47 % der europäischen Juden damit, verbal beleidigt oder belästigt zu werden, und 40 % befürchten, Opfer körperlicher Angriffe zu werden. ( Zweite Erhebung der FRA 2018 )

(71)

  Zweite Erhebung der FRA 2018 .

(72)

  Zweite Erhebung der FRA 2018 .

(73)

  COM(2020) 605 final .

(74)

  COM(2020) 795 final .

(75)

  COM(2017) 612 final .

(76)

  Guideline - Building Perimeter Protection , JRC, 2020.

(77)

Die Kommission bietet jedes Jahr im Herbst ein für Teilnehmer aus Glaubensgemeinschaften konzipiertes Schulungsprogramm zum Schutz des öffentlichen Raums an.

(78)

  Schlussfolgerungen des Rates zum Schutz des öffentlichen Raums , 7. Juni 2021.

(79)

  Verordnung (EU) 2021/784 .  

(80)

Beispielsweise das Tool für die Bewertung der Schutzbedürftigkeit und den Leitfaden für einen besseren Schutz von Gebetsstätten ( EU Quick Guide to support the protection of places of worship ).

(81)

  Jews in Europe at the turn of the millennium: population trends and estimates , Sergio DellaPergola und Daniel Staetsky, European Jewish Demography Unit/JPR, 2020.

(82)

  Eurobarometer 484: Wahrnehmung von Antisemitismus, Januar 2019  

(83)

Für 82% der jüdischen Menschen in der EU wäre ein Verbot der Beschneidung problematisch und 69% sähen ein Verbot der traditionellen Schlachtungsmethoden als Problem an ( Zweite Erhebung der FRA 2018 ).

(84)

Die traditionelle Schlachtung (Schächtung) ist die koschere Schlachtung von Tieren im Rahmen eines für die Lebensmittelerzeugung vorgeschriebenen Verfahrens. 69 % der jüdischen Menschen sähen ein Verbot der traditionellen Schlachtungsmethoden als Problem an ( Zweite Erhebung der FRA 2018 ).

(85)

  Rechtssache C-336/19; Centraal Israëlitisch Consistorie van België u. a., 17. Dezember 2020.

(86)

Artikel 11 Absatz 1: „Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.“ 

(87)

Randnummer 71 des Urteils. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates ist die traditionelle Schlachtung zulässig, soweit dies für die Annehmbarkeit für die betreffenden religiösen Gemeinschaften erforderlich ist, und strengere Vorschriften der Mitgliedstaaten müssen angemessen begründet werden.

(88)

  COM(2020) 380 final .

(89)

  Europäischer Aktionsrahmen für das Kulturerbe .

(90)

Die Faro-Konvention wurde am 13. Oktober 2005 vom Ministerkomitee des Europarats angenommen, am 27. Oktober 2005 zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten aufgelegt und trat am 1. Juni 2011 in Kraft.

(91)

  Entschließung 2309 (2019) .

(92)

Siehe auch die am 29. Juni 2009 unterzeichnete Gemeinsame Erklärung der Europäischen Kommission und der tschechischen Ratspräsidentschaft .

(93)

  Erklärung von Terezín 2009 .

(94)

https://europa.eu/youth/discovereu_de

(95)

Die während der 1. Phase dieses Projekts erstellte Datenbank ist hier einsehbar: https://pilot-demo.jdcrp.org

(96)

  https://www.esjf-surveys.org/ .

(97)

  COM(2020) 625 final .

(98)

  COM(2020) 628 final .

(99)

Das BDIMR hat eine Reihe von Ressourcen und Programmen entwickelt, um das Bewusstsein für Diskriminierung, Hasskriminalität, Antisemitismus und andere Formen der Intoleranz, auch gegenüber Muslimen, Christen und Angehörigen anderer Religionen oder Weltanschauungen, zu schärfen. Näheres hierzu ist der Website des BDIMR der OSZE zu entnehmen.

(100)

So werden beispielsweise im Rahmen der ersten Aufforderungen im Rahmen von „Horizont Europa“ Forschungsarbeiten zu verschiedenen strukturellen Formen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit finanziert, wobei nationalen Besonderheiten und Intersektionalität Rechnung getragen wird.

(101)

  Empfehlung des Rates (2018/C 195/01) vom 22. Mai 2018.

(102)

Zwei Drittel der Menschen in Europa sind überzeugt, dass das Gedenken an den Holocaust dazu beiträgt, dass es nie wieder zu solchen Gräueltaten kommen kann. ( CNN-Umfrage: Anti-Semitism in Europe – A shadow over Europe, 2018 . )

(103)

Die aus Forschungs- und Innovationsrahmenprogrammen finanzierte EHRI entwickelt sich derzeit zu einer langfristigen europäischen Infrastruktur auf Basis einer gemeinsamen Finanzierung durch die Mitgliedstaaten.

(104)

  https://www.ehri-project.eu/

(105)

  Eurobarometer 484: Perceptions of antisemitism, Januar 2019 .  

(106)

  Zweite Erhebung der FRA, 2018 .

(107)

  Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 .

(108)

  Arbeitsdefinition der IHRA zur Leugnung und Verfälschung/Verharmlosung des Holocaust .  

(109)

  https://ec.europa.eu/newsroom/just/items/700272/default ; www.againstholocaustdistortion.org .

(110)

IHRA-Empfehlungen „ Holocaustverfälschung und -verharmlsoung erkennen und bekämpfen “.

(111)

  https://www.jewishagency.org/jewish-population-5782/ .

(112)

  World Jewish Population 2019 , von Sergio DellaPergola, in Arnold Dashefsky und Ira M. Sheskin (Hrsg.), American Jewish Year Book 2019, The Annual Record of the North American Jewish Communities since 1899;

World Jewish Population on Eve of New Year – 14.7 Million, Haaretz .

(113)

  https://global100.adl.org/map .

(114)

Die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain bzw. Sudan (2020), gefolgt von Marokko (Januar 2021).

(115)

Ein weiteres positives Beispiel ist die Errichtung einer Synagoge in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

(116)

Die Studie der Anti-Defamation League enthält keine durchschnittlichen Angaben zur EU. Auch umfasst die Kategorie „Westeuropa“ nicht alle EU-Länder. Nach Mitgliedstaat aufgeschlüsselte Angaben sind der Website zu entnehmen.

(117)

  https://eeas.europa.eu/sites/default/files/06_hr_guidelines_religion_en.pdf .  

(118)

  https://eeas.europa.eu/sites/default/files/11_hr_guidelines_external_action_en.pdf.

(119)

Darüber hinaus enthält die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zum menschenrechtsbasierten Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit Leitlinien für EU-Bedienstete für die Einbeziehung der Nichtdiskriminierung in den Projektzyklus. Angenommen am 30.6.2021.

(120)

  Die IHRA-Definition wurde auch von folgenden Nicht-EU-Ländern übernommen bzw. angenommen : Albanien, Australien, Argentinien, Bahrain, Kanada, Guatemala, Israel, Moldau, Nordmazedonien, Serbien, Südkorea, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten und Uruguay.

(121)

Einschließlich der Organisation Amerikanischer Staaten, die im Juni 2021 die Position eines Sondergesandten zur Bekämpfung von Antisemitismus geschaffen hat, und der Organisation für Islamische Zusammenarbeit.

(122)

Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit.

(123)

Im Einklang mit dem Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Artikel 136 der Haushaltsordnung, im Jahr 2018 ergänzt durch weitere operative Leitlinien zur Verhinderung von Aufstachelung zu Hass und Gewalt.

(124)

Die Mitteilung mit dem Titel Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen und die Schlussfolgerungen des Rates zum Ansatz der EU für das Kulturerbe in Konflikten und Krisen sowie ihr einschlägiges Konzept bilden die Grundlage für die Arbeit der EU.

Top