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Document 52018M9160
Prior notification of a concentration (Case M.9160 — Centerbridge/Hospital Topco) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9160 — Centerbridge/Hospital Topco) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9160 — Centerbridge/Hospital Topco) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)
ABl. C 401 vom 7.11.2018, p. 12–12
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
7.11.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 401/12 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9160 — Centerbridge/Hospital Topco)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 401/10)
1.
Am 29. Oktober 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Centerbridge Partners, L.P. („Centerbridge“, USA), |
— |
Hospital Topco Limited („Hospital Topco“, Vereinigtes Königreich). |
Centerbridge übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Hospital Topco.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:— Centerbridge: Anlageverwalter, der auf Investitionen in Private Equity und notleidende Vermögenswerte spezialisiert ist,
— Hospital Topco: Muttergesellschaft der Gesundheitsgruppe, die ihre Geschäftstätigkeit unter der Marke BMI Healthcare ausübt, und Immobiliengesellschaften.
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9160 — Centerbridge/Hospital Topco
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
Fax +32 229 64301 |
Postanschrift: |
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).