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Document 52017BP1742

Entschließung (EU) 2017/1742 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ für das Haushaltsjahr 2015 sind

ABl. L 252 vom 29.9.2017, p. 357–359 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2017/1742/oj

29.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 252/357


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2017/1742 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 27. April 2017

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ für das Haushaltsjahr 2015 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ für das Haushaltsjahr 2015,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0083/2017),

A.

in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen zur Umsetzung der Gemeinsamen Technologieinitiative für Innovative Arzneimittel („das gemeinsame Unternehmen IMI“) im Dezember 2007 für einen Zeitraum von zehn Jahren gegründet wurde, um die Effizienz und Wirksamkeit der Arzneimittelentwicklung erheblich zu verbessern und auf lange Sicht zu erreichen, dass der Pharmaziesektor wirksamere und sicherere innovative Arzneimittel herstellt;

B.

in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ („Gemeinsames Unternehmen IMI 2“) nach dem Erlass der Verordnung (EU) Nr. 557/2014 des Rates im Mai 2014 im Juni desselben Jahres an die Stelle des Gemeinsamen Unternehmens IMI getreten ist, um die Forschungstätigkeiten des siebten Rahmenprogramms abzuschließen, und die Laufzeit des Gemeinsamen Unternehmens so bis zum 31. Dezember 2024 verlängert wurde;

C.

in der Erwägung, dass die Europäische Union, die durch die Kommission vertreten wird, und der Europäische Pharma-Verband (EFPIA) die Gründungsmitglieder des Gemeinsamen Unternehmens sind;

D.

in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen seit dem 16. November 2009 eigenständig tätig ist;

E.

in der Erwägung, dass sich der maximale Beitrag der Union für das Gemeinsame Unternehmen IMI für den Zeitraum von zehn Jahren auf 1 000 000 000 EUR beläuft, die aus Mitteln des siebten Rahmenprogramms aufzubringen sind, und dass die Gründungsmitglieder zu gleichen Teilen einen Beitrag zu den laufenden Kosten leisten müssen, der sich jeweils auf höchstens 4 % des Gesamtfinanzbeitrags der EU beläuft;

F.

in der Erwägung, dass sich der maximale Beitrag der Union für das Gemeinsame Unternehmen IMI 2 für den Zeitraum von zehn Jahren auf 1 638 000 000 EUR beläuft, die aus Mitteln des Haushalts von Horizont 2020 aufzubringen sind, und dass die Mitglieder mit Ausnahme der Kommission 50 % der laufenden Kosten decken müssen und im Wege von Bar- oder Sachbeiträgen oder einer Kombination hieraus einen Beitrag zu den Betriebskosten leisten sollten, dessen Wert dem Finanzbeitrag der Union entspricht;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt fest, dass der Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens nach Auffassung des Rechnungshofs seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2015 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellt;

2.

stellt fest, dass der Rechnungshof ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für das Jahr 2015 zugrunde liegenden Vorgänge abgegeben hat, und weist darauf hin, dass das gemeinsame Unternehmen die Wesentlichkeitsschwelle erreicht hat;

3.

nimmt zur Kenntnis, dass der endgültige zur Ausführung bereitstehende Haushaltsplan des gemeinsamen Unternehmens für 2015 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 315 269 000 EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 195 411 000 EUR umfasste;

4.

stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung des Haushalts im Laufe des Haushaltsjahres 2015 zu einer Vollzugsquote von 91,04 % geführt haben, was einem Rückgang um 1,34 % gegenüber 2014 entspricht; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 72,68 % und somit um 1,22 % niedriger als 2014 lag; entnimmt den Angaben des Gemeinsamen Unternehmens, dass die Tatsache, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen niedriger als erwartet ausgefallen ist, in erster Linie dem Umstand geschuldet ist, dass sich die Verhandlungen über mehrere Horizont-2020-Projekte verzögerten; stellt fest, dass sich die Ausführungsrate bei den operativen Tätigkeiten auf 91,17 % für die Mittel für Verpflichtungen und auf 72,74 % für die Mittel für Zahlungen belief;

5.

stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen bis Ende 2015 aus den von der Union im Rahmen des siebten Rahmenprogramms bereitgestellten Mitteln 966 000 000 EUR gebunden und 538 100 000 EUR (55,7 % der operativen Mittelbindungen) ausgezahlt hat; stellt außerdem fest, dass der hohe Bestand an ausstehenden operativen Zahlungen in erster Linie auf die schleppende und verspätete Aufnahme der Aktivitäten während der ersten Jahre des Bestehens des Gemeinsamen Unternehmens zurückzuführen war und dass mit diesen Mitteln künftige Zahlungen für die bis Ende 2021 laufenden unterzeichneten Finanzhilfevereinbarungen abgedeckt werden sollten;

6.

stellt fest, dass dem Gemeinsamen Unternehmen von dem Gesamtbetrag — in Höhe von 1 Mrd. EUR — der im Rahmen des siebten Rahmenprogramms festgelegten Sach- und Barbeiträge anderer Mitglieder bis Ende 2015 503 100 000 EUR an Sachbeiträgen zu den operativen Tätigkeiten gemeldet wurden, von denen 321 800 000 EUR bzw. 63,9 % vom Verwaltungsrat gebilligt wurden;

7.

stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen von dem von der Union im Rahmen von Horizont 2020 für die operativen und administrativen Tätigkeiten bereitzustellenden Gesamtbetrag in Höhe von 1 638 000 000 EUR Mittel in Höhe von 351 700 000 EUR für operative Mittelbindungen verwendet und 45 900 000 EUR (13 % der operativen Mittelbindungen) ausgezahlt hat; weist darauf hin, dass der niedrige Stand bei den Zahlungen vor allem auf Verzögerungen bei der Aushandlung der Horizont-2020-Vereinbarungen mit den Industriepartnern zurückzuführen ist;

8.

stellt fest, dass dem Gemeinsamen Unternehmen von dem Gesamtbetrag — in Höhe von 1 425 000 000 EUR — der im Rahmen von Horizont 2020 festgelegten Sach- und Barbeiträge der Mitglieder bis Ende 2015 68 600 000 EUR gemeldet wurden; weist darauf hin, dass elf im Rahmen des Programms Horizont 2020 unterzeichnete Finanzhilfevereinbarungen eine Mittelbindung in Höhe von 123,5 Mio. EUR für Sachbeiträge vorsehen;

9.

stellt fest, dass die Funktion des Rechnungsführers des Gemeinsamen Unternehmens seit September 2015 vom Rechnungsführer der Kommission übernommen wird;

10.

verweist darauf, dass der Kommission in dem Bericht des Hofes empfohlen wurde, klare Leitlinien für die Haushaltsberichterstattung des Gemeinsamen Unternehmens vorzulegen, und begrüßt, dass diese Leitlinien im Einklang mit der genannten Empfehlung am 20. Dezember 2016 vorgelegt wurden;

Betrugsbekämpfungsstrategie

11.

stellt fest, dass der Verwaltungsrat im Juli 2015 die aktualisierte Betrugsbekämpfungsstrategie des Gemeinsamen Unternehmens angenommen hat, um den mit Horizont 2020 eingeführten Änderungen Rechnung zu tragen;

12.

bedauert, feststellen zu müssen, dass dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ein Fall mutmaßlichen Betrugs zur Bewertung zugeleitet wurde und das Amt beschloss, keine Untersuchung zu eröffnen; stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen sowohl eine Technik- als auch eine Rechnungsprüfung einleitete und dass bei der Technikprüfung einige wissenschaftliche Schwachstellen in der Tätigkeit eines Empfängers festgestellt wurden, weshalb die Beteiligung dieses Empfängers beendet wurde, die Förderfähigkeit der entsprechenden Kosten aberkannt wurde und der Betrag in Höhe von 398 115,65 EUR dem Projektkoordinator zurückerstattet wurde; stellt fest, dass die Rechnungsprüfung des Projekts ohne wesentliche Erkenntnisse abgeschlossen wurde; betont in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle von Hinweisgebern und internen Prüfverfahren für die Aufdeckung, Meldung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten mit Blick auf die Aufwendungen aus dem Haushalt der Union und zudem auf die Einziehung der missbräuchlich verwendeten Mittel;

Systeme der internen Kontrolle

13.

stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) die Ex-ante-Kontrollen der Verwaltung der Finanzhilfen und die damit verbundenen Prozesse geprüft hat; weist darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen ehemals Schwächen bei seiner Dokumentation der Ex-ante-Kontrollen an den Tag gelegt hat, und stellt fest, dass die Prüfung drei Empfehlungen nach sich gezogen hat, in denen dem Gemeinsamen Unternehmen empfohlen wurde, seine Ex-ante-Kontrollen im Wege eines stärker risikobasierten und ausgewogeneren Ansatzes wirksamer zu gestalten, seine Kontrollverfahren in Bezug auf die Bescheinigungen der Abschlüsse zu stärken und dem Management vermehrt über die Ergebnisse der Ex-ante-Kontrollen zu berichten; stellt fest, dass keine wesentliche Empfehlung im Hinblick auf das Gemeinsame Unternehmen abgegeben wurde und dass die Empfehlungen aus der Prüfung des IAS seit März 2015 umgesetzt werden;

14.

nimmt zur Kenntnis, dass auf Aktenprüfungen der finanziellen und operativen Vorgänge beruhende Ex-ante-Kontrollverfahren eingeführt wurden; stellt außerdem fest, dass das Gemeinsame Unternehmen Finanzhilfeempfänger Ex-post-Prüfungen unterzogen hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Restfehlerquote bei den Ex-post-Prüfungen mit 1,5 % angegeben wurde;

15.

stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen interne Kontrollverfahren eingerichtet hat, die hinreichende Gewähr dafür bieten sollen, dass Betrug und Unregelmäßigkeiten aufgedeckt und unterbunden werden;

16.

entnimmt den Angaben des Gemeinsamen Unternehmens, dass das gemeinsame Unternehmen bei der Umsetzung der mit dem IAS vereinbarten Maßnahmen Fortschritte erzielt hat und das Management 2015 zwei Empfehlungen aus der in den Vorjahren durchgeführten Prüfung zu wesentlichen Leistungsindikatoren und zu Überarbeitungen von Zwischenberichten über Projekte umgesetzt und der IAS diese Empfehlungen abgeschlossen hat; stellt außerdem fest, dass das Gemeinsame Unternehmen mit Blick auf die einzige ausstehende Empfehlung, die die Stärkung des Verfahrens zur Projektüberwachung und die Verbesserung der IT-Systeme betraf, die vereinbarten Maßnahmen zu Ende gebracht und der IAS die Angelegenheit im April 2016 abgeschlossen hat;

Sonstige

17.

stellt fest, dass 2015 15,6 % der Empfänger KMU waren, was gegenüber 2014 einen leichten Rückgang darstellt; regt das Gemeinsame Unternehmen dazu an, seine Bemühungen um eine stärkere Beteiligung von KMU an seinen Projekten fortzusetzen;

18.

stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen der Aufforderung der Entlastungsbehörde nachgekommen ist und im Mai 2016 einen detaillierten Bericht über die sozioökonomischen Auswirkungen der IMI-Projekte veröffentlicht hat;

19.

fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Gemeinsame Unternehmen mit Blick auf weitere Vereinfachungen und eine Harmonisierung der gemeinsamen Unternehmen unmittelbar in den Prozess der Halbzeitüberprüfung von Horizont 2020 eingebunden wird.


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