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Document 52017BP1637

Entschließung (EU) 2017/1637 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation für das Haushaltsjahr 2015 sind

ABl. L 252 vom 29.9.2017, p. 167–169 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2017/1637/oj

29.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 252/167


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2017/1637 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 27. April 2017

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation für das Haushaltsjahr 2015 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation für das Haushaltsjahr 2015,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0143/2017),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (nachstehend „das Büro“) für das Haushaltsjahr 2015 seinem Jahresabschluss zufolge auf 4 017 244 EUR belief, was gegenüber 2014 einen Rückgang um 3,5 % bedeutet;

B.

in der Erwägung, dass sich der Gesamtbeitrag der Union zum Haushalt des Büros für 2015 seinem Jahresabschluss zufolge auf 3 498 143 EUR belief, was gegenüber 2014 einem Rückgang um 3,31 % entspricht;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2015 des Büros (nachstehend „der Bericht des Rechnungshofs“) erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Büros für das Haushaltsjahr 2015 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

D.

in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2014

1.

entnimmt den Angaben des Büros, dass

es alle Mitglieder des Verwaltungsausschusses, den Verwaltungsdirektor und die Bediensteten aufgefordert hat, jährlich Interessenerklärungen abzugeben, und diese Erklärungen auf seiner Website veröffentlicht, damit Interessenkonflikte vermieden werden;

es ihm gelungen ist, die Normen für die interne Kontrolle Nr. 6 (Risikomanagement) und Nr. 12 (Information und Kommunikation) vollständig umzusetzen;

stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission daraufhin die beiden Empfehlungen, die nach den Folgemaßnahmen 2014 zur begrenzten Überprüfung der Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle noch offen waren, für erledigt erklärt hat;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

2.

stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2015 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 95,65 % geführt haben, was gegenüber 2014 einen Rückgang um 2,26 % bedeutet; stellt fest, dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen bei 80,31 % lag und somit gegenüber 2014 um 4,65 % zurückgegangen ist;

3.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass sich der Bericht über den Haushaltsvollzug bezüglich seiner Detailgenauigkeit von den Berichten der meisten anderen Agenturen unterscheidet; stellt fest, dass das Büro die Rechnungsführung dem Rechnungsführer der Kommission übertragen hat und dass die unterschiedlichen Detailstufen mit der Berichterstattungspraxis der Kommission zusammenhängen; nimmt zur Kenntnis, dass das Büro bereit ist, im folgenden Haushaltsjahr alle Leitlinien für die Haushaltsberichterstattung zu befolgen, sofern solche Leitlinien herausgegeben werden; fordert den Rechnungshof und das Netz der EU-Agenturen auf, ausgehend von bewährten Verfahren der dezentralen Agenturen gemeinsame Leitlinien für die Berichterstattung festzulegen;

4.

stellt fest, dass das Büro die Haushaltspläne 2015 und 2016 in Bezug auf die Beiträge berichtigt hat, die von den nationalen Regulierungsbehörden der Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) 2014 nicht entrichtet wurden; stellt fest, dass die EFTA-Vereinbarung zwischen der Kommission und den betroffenen Ländern ausgehandelt wird und das Büro daher keinen Einfluss auf die Verhandlungen nehmen kann;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

5.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass unter Titel II Mittelbindungen in Höhe von 134 228 EUR auf das folgende Haushaltsjahr übertragen wurden, was 44 % entspricht, während sich dieser Betrag im Jahr 2014 auf 91 757 EUR bzw. 40 % belief; stellt fest, dass diese Mittelübertragungen hauptsächlich die Erbringung von Dienstleistungen, die über das Jahr 2015 hinausgehen, betreffen und nicht unbedingt auf Mängel bei der Haushaltsplanung hindeuten;

Übertragungen

6.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Zahl der Übertragungen zwischen Haushaltstiteln von 37 im Jahr 2014 auf 17 im Jahr 2015 gesenkt wurde; stellt überdies fest, dass sich bei den Gesamtausgaben in Titel I (Personalausgaben) keine Änderungen ergeben haben und die veranschlagten Mittel in Titel II (Verwaltungsausgaben) um 33 % gekürzt und in Titel III (operative Ausgaben) um 13 % aufgestockt wurden; stellt fest, dass der ursprüngliche Haushaltsplan in geringerem Umfang umstrukturiert wurde als 2014;

Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

7.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass das Büro den Bedarf an Dienstleistungen für die professionelle Organisation von Veranstaltungen unterschätzt hat; stellt fest, dass der Höchstbetrag des 2013 unterzeichneten vierjährigen Rahmenvertrags im Dezember 2014 ausgeschöpft war; nimmt zur Kenntnis, dass die zu niedrige Schätzung des Büros darauf zurückzuführen ist, dass sich im Zusammenhang mit der Organisation der abschließenden Plenarsitzung 2014 unerwartete Änderungen ergeben hatten; ist der Ansicht, dass das Büro mit den Personen, die als Mitglieder und Beobachter an derartigen Sitzungen teilnehmen, ein Verfahren vereinbaren sollte, damit sich eine solche Situation künftig nicht wiederholt; weist darauf hin, dass im August 2015 ein Vergabeverfahren für einen neuen Rahmenvertrag eingeleitet wurde und dass das Büro diese Dienstleistungen in der Zwischenzeit weiter über Auftragsscheine und Aufträge mit geringem Wert (Verhandlungsverfahren) beschafft hat; teilt die Ansicht des Rechnungshofs, dass ein offenes Vergabeverfahren, bei dem alle interessierten Wirtschaftspartner ein Angebot einreichen können, hätte eingeleitet werden müssen; stellt fest, dass das Büro im Jahr 2016 seine geltenden Vergabevorschriften mit Blick auf eine Rationalisierung des Verfahrens — auch durch Nutzung der eTendering-Plattform — überprüft hat; begrüßt, dass das Büro bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Vergabevorschriften getroffen und ein offenes Vergabeverfahren durchgeführt hat, in dessen Ergebnis ein ab Januar 2016 geltender Mehrfachrahmenvertrag im Kaskadenverfahren mit drei Unternehmen geschlossen werden konnte;

8.

stellt fest, dass die Stellen von 28 Ende 2014 auf 27 Ende 2015 verringert wurden; nimmt zur Kenntnis, dass das Büro zusätzliche Aufgaben übernommen hat, die zu einer höheren Arbeitsbelastung führten, und sich die durch die Personalfluktuation bei den Sachverständigen bedingten Probleme bei der Einstellung verschärft haben; stellt fest, dass es dem Büro gelungen ist, den kontinuierlichen Betrieb aufrechtzuerhalten und die Arbeit ausgewogen auf das Personal zu verteilen;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

9.

stellt fest, dass das Büro das öffentliche Register der Dokumente des GEREK und des Büros des GEREK täglich pflegt; stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Büro auf seiner Website besondere Bereiche für Maßnahmen im Zusammenhang mit Interessenkonflikten und einen neuen Bereich für die Reden der Vorsitzes eingerichtet hat;

10.

nimmt zur Kenntnis, dass das Büro in seinen Jahresbericht ein Unterkapitel zu Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität aufgenommen hat; stellt fest, dass der Jahresbericht des Büros mit den Leitlinien der Kommission — in denen kein Standardkapitel zu Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität vorgesehen ist — im Einklang steht;

11.

begrüßt, dass das Büro tatkräftig in der Arbeitsgruppe Betrugsbekämpfung des „Inter-Agency Legal Network“ mitgewirkt hat; stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Büro im Ergebnis dieser Zusammenarbeit im Februar 2017 seine Betrugsbekämpfungsstrategie angenommen hat;

12.

stellt fest, dass das Büro voraussichtlich im ersten Halbjahr 2017 die Ausarbeitung seiner internen Vorschriften über Hinweisgeber abschließt und dass es dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) bereits einen Entwurf zur Vorabkontrolle übermittelt hat; fordert das Büro auf, die internen Vorschriften über Hinweisgeber anzunehmen, um die Entstehung einer Kultur der Transparenz und Rechenschaftspflicht am Arbeitsplatz zu fördern, die Mitarbeiter regelmäßig über ihre Rechte und Pflichten im Hinblick auf diese Vorschriften zu informieren und diesbezügliche Schulungen anzubieten, für den Schutz der Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen zu sorgen, die Meldungen der Hinweisgeber zeitnah inhaltlich zu prüfen und Möglichkeiten für anonyme interne Meldungen einzurichten; fordert das Büro auf, Jahresberichte über die Anzahl der Meldungen durch Hinweisgeber und ihre Behandlung zu veröffentlichen und diese Jahresberichte der Entlastungsbehörde zur Verfügung zu stellen; fordert das Büro auf, der Entlastungsbehörde Bericht zu erstatten, sobald seine internen Vorschriften über Hinweisgeber erlassen sind und angewendet werden;

Interne Kontrolle

13.

stellt fest, dass 2015 die letzten zwei der 18 Empfehlungen des IAS zur Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle für erledigt erklärt wurden, die Umsetzung also abgeschlossen ist; stellt fest, dass die hochgradige Einhaltung der Normen für die interne Kontrolle für das Büro mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist, zumal es wenig Personal hat und die Normen für die interne Kontrolle grundsätzlich nicht für kleine Organisationen konzipiert wurden;

14.

stellt fest, dass im Zuge der auf Risiken bezogenen Selbstbewertung keine kritischen Risiken ermittelt wurden; nimmt zur Kenntnis, dass im Bericht über die Ergebnisse der Risikobewertung eine Liste mit mehreren erheblichen Risiken enthalten war; weist darauf hin, dass das Büro ein Risikoverzeichnis ausgearbeitet hat, in dem die wichtigsten bei der Risikobewertung ermittelten erheblichen Risiken und die diesbezüglichen Aktionspläne aufgeführt sind;

Interne Prüfung

15.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Prüfung durch den IAS ergeben hat, dass die geprüften Prozesse zweckmäßig sind sowie wirksam und effizient verwaltet und organisiert werden; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass der IAS angemerkt hat, dass in mehreren Bereichen noch Raum für weitere Verbesserungen besteht; nimmt zur Kenntnis, dass das Büro einen Aktionsplan ausgearbeitet hat, um die Empfehlungen des IAS umzusetzen, und dass der Aktionsplan 2016 umgesetzt werden soll;

Sonstige Bemerkungen

16.

stellt fest, dass die Kommission im September 2016 den Vorschlag für eine Verordnung (COM(2016) 591) vorgelegt hat, in dem sie vorschlägt, das Büro in eine eigenständige Agentur mit erweiterten Zuständigkeiten umzuwandeln; hebt hervor, dass bei jeglichen Reformen, die nach Abschluss des Legislativverfahrens umgesetzt werden, für höchstmögliche Effizienz, das bestmögliche Kosten-Nutzen-Verhältnis, größtmögliche Transparenz und einen möglichst weitreichenden Schutz vor Interessenkonflikten gesorgt werden muss, und dass diese Reformen es ermöglichen sollten, zusätzliche Vorteile aus dem System der Union für die Regulierung der elektronischen Kommunikation zu ziehen;

17.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 27. April 2017 (1) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der dezentralen Einrichtungen.


(1)  Angenommene Texte dieses Datums, P8_TA(2017)0155 (siehe Seite 372 dieses Amtsblatts).


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