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Document 52017BP1627

Entschließung (EU) 2017/1627 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan VIII — Europäischer Bürgerbeauftragter, sind

ABl. L 252 vom 29.9.2017, p. 137–138 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2017/1627/oj

29.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 252/137


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2017/1627 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 27. April 2017

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan VIII — Europäischer Bürgerbeauftragter, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan VIII — Europäischer Bürgerbeauftragter,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0142/2017),

A.

in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren die besondere Bedeutung der weiteren Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe der Union durch eine Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie einer verantwortungsvollen Verwaltung der Humanressourcen betont,

1.

nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der Rechnungshof im Zuge der Prüfung der Europäischen Bürgerbeauftragten (nachstehend „die Bürgerbeauftragte“) bezüglich der geprüften Themenbereiche, die die Humanressourcen und die Auftragsvergabe betrafen, keine schwerwiegenden Mängel feststellte;

2.

betont, dass der Rechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangte, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2015 zu Ende gegangene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungsausgaben der Bürgerbeauftragten insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind;

3.

hebt hervor, dass der Haushalt der Bürgerbeauftragten ein reiner Verwaltungshaushalt ist und sich 2015 auf 10 346 105 EUR belief (gegenüber 9 857 002 EUR im Jahr 2014); betont jedoch, dass die Einführung der ergebnisorientierten Haushaltsführung nicht nur für den Haushaltsplan der Bürgerbeauftragten insgesamt gelten, sondern auch die Festlegung von spezifischen, messbaren, erreichbaren, realistischen und zeitgebundenen Zielen (SMART) für die einzelnen Abteilungen und Referate und die Jahrespläne für die Personalpolitik umfassen sollte; fordert die Bürgerbeauftragte in dieser Hinsicht auf, den Grundsatz der ergebnisorientierten Haushaltsführung verstärkt in ihre tägliche Arbeit einzuführen;

4.

stellt fest, dass vom Gesamtbetrag der Mittel 92,32 % gebunden (gegenüber 97,87 % im Jahr 2014) und 86,19 % gezahlt wurden (gegenüber 93,96 % im Jahr 2014) und dass die Verwendungsrate 92,32 % betrug (gegenüber 97,87 % im Jahr 2014); stellt fest, dass die Verwendungsrate 2015 weiter zurückging;

5.

stellt fest, dass der Rückgang der Verwendungsrate im Jahr 2015 den Beschluss der Bürgerbeauftragten beeinflusste, mehrere Haushaltslinien zu kürzen, nämlich die Haushaltslinien für Dienstreisen, Repräsentationsausgaben und Veröffentlichungen und Übersetzungen, woraufhin die Mittel dieser Linien gekürzt wurden;

6.

erkennt an, dass die Bürgerbeauftragte unter den Einrichtungen der EU eine Vorreiterrolle im Bereich Transparenz einnimmt; fordert die Bürgerbeauftragte dennoch auf, in Bezug auf die Einstellungsbedingungen und -verfahren für noch mehr Transparenz zu sorgen; fordert die Bürgerbeauftragte auf, anzugeben, welche Aufgaben der Hauptberater erfüllt, und zu klären, welche Stellung er in der Organisationsstruktur einnimmt; stellt fest, dass die Organisationsstruktur der Einrichtung vor ihrer Annahme im November 2015 geändert wurde, und fordert die Bürgerbeauftrage daher auf, dafür zu sorgen, dass auf ihrer Website eine aktualisierte Fassung ihres Organigramms einsehbar ist;

7.

begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte ihre Untersuchungen zu Fällen eines „Drehtüreffekts“ innerhalb der Kommission fortsetzt; ist besorgt angesichts der „internen Drehtür“ zwischen der Bürgerbeauftragten und den anderen Einrichtungen, die von der Bürgerbeauftragten kontrolliert werden können, bzw. zwischen den übrigen Einrichtungen, die ihre Arbeit möglicherweise gegenseitig kontrollieren; fordert die Bürgerbeauftragte auf, die Situation zu analysieren und — sofern sie dies für erforderlich hält — Vorschriften zur Verhütung von Interessenkonflikten auszuarbeiten;

8.

begrüßt die effiziente Umsetzung des jährlichen Managementplans, die 2015 im Rahmen der Strategie „Die nächsten Schritte bis 2019“ erfolgte; stellt fest, dass die große Mehrheit der Ziele, die sich die Bürgerbeauftragte zwecks Messung ihrer Leistung anhand grundlegender Leistungsindikatoren gesetzt hatte, erreicht wurde; vertraut darauf, dass dieser Trend in den nächsten Jahren fortgesetzt wird;

9.

erkennt die Schlüsselrolle an, die der Bürgerbeauftragten Ende 2015 bei der Einführung interner Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern gemäß den Artikeln 22a bis 22c des Statuts der Beamten in den Einrichtungen der Union zukam; fordert die Bürgerbeauftragte auf, die Umsetzung dieser Vorschriften regelmäßig zu überwachen und zu bewerten, ob sie den akkreditierten parlamentarischen Assistenten des Parlaments angemessenen Schutz gewähren;

10.

unterstützt die Bürgerbeauftragte bei der Ausarbeitung von Vorschriften zur Vermeidung und Bekämpfung von Belästigung;

11.

erkennt die Bedeutung der strategischen Initiativen und der Initiativuntersuchungen der Bürgerbeauftragten an und fordert diese auf, die Entlastungsbehörde regelmäßig über die Auswirkungen ihrer Untersuchungen zu unterrichten; weist erneut darauf hin, dass die oberste Priorität der Bürgerbeauftragten darin bestehen sollte, die Beschwerden der Bürger innerhalb einer angemessenen Frist zu behandeln; fordert die Bürgerbeauftragte auf, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben den Begriff „Verwaltungsmissstände“ möglichst weit auszulegen und im Rahmen ihrer strategischen Arbeit auf eine engere Zusammenarbeit mit dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments hinzuarbeiten;

12.

erkennt die neuen Begriffsbestimmungen für „öffentliches Interesse“ und „nicht öffentliches Interesse“ an, die im Wege der Durchführungsbestimmungen für die Sortierung der eingehenden Beschwerden eingeführt wurden; fordert die Bürgerbeauftragte auf, die Entlastungsbehörde darüber zu unterrichten, wie sich diese Begriffsbestimmungen auf ihre Leistung ausgewirkt haben;

13.

begrüßt die Tatsache, dass die Bürgerbeauftragte die Namen der externen Interessenträger, mit denen sie zusammenkommt, sowie andere Angaben in diesem Zusammenhang auf ihrer Website veröffentlicht;

14.

nimmt die 2015 bei der Bearbeitung der Beschwerden erzielten Ergebnisse zur Kenntnis und begrüßt, dass die Vorschläge der Bürgerbeauftragten von den Einrichtungen der EU zu 90 % umgesetzt wurden; fordert die Bürgerbeauftragte auf, in ihre jährlichen Tätigkeitsberichte eine Aufgliederung in Bezug auf die Einhaltung ihrer Vorschläge durch die Einrichtungen der EU aufzunehmen; fordert die Bürgerbeauftragte auf, die möglichen Gründe für eine Nichteinhaltung zu analysieren, und fordert die Einrichtungen der EU auf, im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschläge weitere Anstrengungen zu unternehmen;

15.

begrüßt, dass 2015 auf der Verwaltungsebene ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erzielt wurde; unterstützt die Tatsache, dass sich die Bürgerbeauftragte für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der gleichberechtigten Beteiligung von Frauen und Männern in ihrer Belegschaft einsetzt;

16.

bedauert jedoch, dass auf mittlerer und höherer Verwaltungsebene ein klares geografisches Ungleichgewicht herrscht und — vor allem — dass überdurchschnittlich viele Führungskräfte dieselbe Staatsangehörigkeit wie die Bürgerbeauftragte haben; fordert die Bürgerbeauftragte auf, sicherzustellen, dass hier dauerhaft Abhilfe geschaffen wird;

17.

nimmt die Absicht der Bürgerbeauftragten zur Kenntnis, die interinstitutionelle Vereinbarung einzuhalten, gemäß derer die Zahl der Bediensteten über einen Zeitraum von fünf Jahren um 5 % reduziert werden soll, und möchte darüber unterrichtet werden, wie diese Reduzierung mit der 2016 erstellten Vorausschau hinsichtlich der Schaffung von fünf neuen Stellen vereinbar ist;

18.

ist besorgt angesichts der beiden Beschwerden über die Bürgerbeauftragte, die 2015 beim Europäischen Datenschutzbeauftragten eingingen, und fordert, dass dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments weitere Informationen über diese Beschwerden bereitgestellt werden;

19.

begrüßt die einheitliche Anwendung der Vorschriften für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), den zunehmenden Rückgriff auf elektronische Dokumente, die Schaffung eines dauerhaften Rahmens für umweltfreundliche Mobilität und die Übertragung von Sitzungen per Videokonferenz; empfiehlt die weitere Anwendung der Grundsätze der umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge und fordert die Bürgerbeauftragte auf, Haushaltsmittel für Ausgleichszahlungen für CO2-Emissionen bereitzustellen und entsprechende Vorschriften auszuarbeiten;

20.

begrüßt die Erklärung der Bürgerbeauftragten, in der sie das Fehlen einer Gebäudepolitik damit begründet, dass sie ihren Sitz beim Europäischen Parlament hat; ersucht, über sämtliche Entwicklungen und Veränderungen im Zusammenhang mit der aktuellen Situation informiert zu werden;

21.

begrüßt die Bereitstellung erschöpfender Informationen über alle Humanressourcen, die der Bürgerbeauftragten zur Verfügung stehen, aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppe, Geschlecht und Staatsangehörigkeit; fordert, dass diese Informationen automatisch in den jährlichen Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten aufgenommen werden;

22.

erwartet, dass die Bürgerbeauftragte weiter nach einer beständigen Qualität ihrer jährlichen Tätigkeitsberichte streben wird, und fordert die Bürgerbeauftragte auf, einen umfassenden jährlichen Wirkungsbericht vorzulegen, der ein wichtiges Instrument für die Bewertung ihrer Arbeit darstellt;

23.

äußert den Wunsch, dass die nationalen Bürgerbeauftragten, die Behörden der Mitgliedstaaten und die Einrichtungen der EU die Bürgerbeauftragte stärker unterstützen, indem sie die Bürger der EU darauf aufmerksam machen, dass sie sich bei Verwaltungsmissständen vonseiten der Einrichtungen und Agenturen der EU an die Bürgerbeauftragte wenden können.


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