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Document 52016BP1541

    Entschließung (EU) 2016/1541 des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2014 sind

    ABl. L 246 vom 14.9.2016, p. 297–299 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2016/1541/oj

    14.9.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 246/297


    ENTSCHLIEßUNG (EU) 2016/1541 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 28. April 2016

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2014 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2014,

    gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8-0102/2016),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2014 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 52 403 276 EUR belief, was gegenüber 2013 einen Rückgang um 9,37 % bedeutet;

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2014 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2014 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Folgemaßnahmen zur Entlastung 2013

    1.

    begrüßt, dass der Rechnungshof die Haushaltsführung der Agentur 2014 nicht beanstandet hat; begrüßt, dass die Agentur die körperliche Bestandsaufnahme der Sachanlagen der Verwaltung abgeschlossen hat, und fordert die Agentur auf, ihre Arbeit zur Verbesserung der Rechnungsführung und Informationen mit Blick auf die Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte zu beschleunigen;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    2.

    stellt fest, dass die Anstrengungen zur Überwachung des Haushalts im Haushaltsjahr 2014 zu einer Vollzugsquote von 94,78 % geführt haben und dass die Ausführungsrate bei den Zahlungen bei 93,77 % lag;

    Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

    3.

    stellt fest, dass dem jährlichen Bericht des Rechnungshofs und dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur zufolge hinsichtlich des Umfangs der Mittelübertragungen im Jahr 2014 keine nennenswerten Probleme festgestellt wurden; stellt fest, dass 5 178 491 EUR aus dem Haushaltsjahr 2013 übertragen wurden; stellt mit Zufriedenheit fest, dass lediglich 3,80 % der Übertragungen aus dem Jahr 2013 annulliert wurden;

    4.

    bedauert, insbesondere im Hinblick auf den neuen Rechtsrahmen der Agentur, dass die Ausführungsrate bei den Mittelbindungen 2014 unter dem Ziel der Kommission von 95 % liegt, was dazu geführt hat, dass die Kommission im Haushaltsentwurf 2016 eine Sanktion verhängt hat; fordert die Agentur auf, die Gründe darzulegen, aus denen das 95 %-Ziel verfehlt wurde; fordert die Agentur auf, die Ausführung des Haushaltsplans zu verbessern und dieses Niveau auf die von der Kommission festgesetzten Obergrenzen zu senken;

    Übertragungen

    5.

    stellt fest, dass sich Umfang und Art der innerhalb des Haushaltsjahres 2014 vorgenommenen Mittelübertragungen dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur zufolge im Rahmen der Finanzregelung der Agentur bewegten; stellt fest, dass die Agentur bei allen Übertragungen für das Jahr 2014 bei den Mittelübertragungen zwischen Titeln unter 10 % der Mittel des in der Haushaltslinie genannten Haushaltsjahres geblieben ist;

    Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

    6.

    stellt fest, dass die Agentur im Haushaltsjahr 2014 82 Vergabeverfahren in die Wege geleitet hat, davon 15 besondere Verhandlungsverfahren und 67 offene Vergabeverfahren von geringem Wert; stellt außerdem fest, dass ein Betrag in Höhe von 3 432 061 EUR für die im Jahr 2014 unterzeichneten Vergabeverträge aufgewendet wurde;

    7.

    entnimmt dem Bericht des Rechnungshofes, dass der Stellenplan der Agentur gegen Ende des Jahres 210 Stellen umfasste, von denen 198 besetzt waren, 30 Stellen im Haushaltsplan für Vertragsbedienstete vorgesehen waren, von denen 29 besetzt waren, und 18 Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige, von denen 15 besetzt waren; hat festgestellt, dass der Personalbestand der Agentur im Vorgriff auf die Personalkürzung und die sich ändernden Arbeitsprioritäten um drei Overhead-Funktionen verringert wurde; entnimmt den Ausführungen der Agentur, dass diese als internes Instrument zur Unterstützung des Managements eine Datenbank für Humanressourcen eingerichtet hat, um effizienter auf die gestiegene Arbeitsbelastung reagieren, den derzeit in der Agentur zur Verfügung stehenden Sachverstand ermitteln und eine interne Mobilitätspolitik unterstützen zu können;

    8.

    nimmt die Ergebnisse des ersten Leistungsvergleichs im Hinblick auf die Stellen der Agentur zur Kenntnis, wonach 20,3 % der Stellen im Bereich administrative Unterstützung und Koordinierung, 70,8 % im Bereich operative Aufgaben und 6,6 % im Bereich Kontroll- und Finanzaufgaben angesiedelt waren;

    Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

    9.

    entnimmt den Ausführungen der Agentur, dass ihr Verwaltungsrat seine Geschäftsordnung geändert hat; stellt fest, dass diese geänderten Vorschriften der Notwendigkeit Rechnung tragen, die Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats zusätzlich zu den unterzeichneten Verpflichtungs- und Vertraulichkeitserklärungen auf der Website der Agentur zu veröffentlichen; merkt an, dass davon ausgegangen wurde, dass diese Lebensläufe vor Oktober 2015 veröffentlicht sein würden; stellt darüber hinaus fest, dass die Lebensläufe des Exekutivdirektors und der Mitglieder der höheren Führungsebene der Agentur bereits auf ihrer Website veröffentlicht wurden;

    10.

    stellt fest, dass die Agentur ihre Strategie zur Prävention und Aufdeckung von Betrug, die im vollständigen Einklang mit den Leitlinien des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung erarbeitet wurde, im November 2015 angenommen hat; nimmt zur Kenntnis, das im Zeitraum 2015-2016 mehrere zusätzliche Maßnahmen umgesetzt werden sollen; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten;

    11.

    begrüßt, dass die Agentur laut der 2014 von der Agentur eingeleiteten Befragung von Interessenträgern als äußerst professionell und mit umfangreicher Fachkompetenz zur Erfüllung ihrer Aufgabe ausgestattet wahrgenommen wird; nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass Transparenz in dieser Befragung schlecht bewertet wird, und fordert die Agentur auf, darauf hinzuarbeiten, diese Wahrnehmung durch die Interessenträger zu verbessern;

    Leistung

    12.

    begrüßt, dass die Agentur mittelfristige Ziele und Aktionspläne entwickelt, um ihre Leistung im Hinblick auf die Verwirklichung der strategischen Ziele, die in der 2013 vom Verwaltungsrat angenommenen Fünfjahresstrategie festgelegt sind, zu verbessern; bedauert in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens der Union für den Zeitraum 2014-2020, der eindeutig den in der Verordnung (EU) Nr. 100/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) festgelegten neuen rechtlichen Kompetenzen für die Agentur zuwiderläuft, eine Anpassung der Strategie der Agentur aufgrund finanzieller Zwänge vorgeschrieben werden kann;

    Interne Kontrollen

    13.

    stellt fest, dass die Kontrolle und Registrierung der Ausnahmen von den festgelegten Vorschriften, Maßnahmen, Regeln und Verfahren zu den Schlüsselelementen des internen Kontrollsystems der Agentur gehört; merkt an, dass im Jahr 2014 insgesamt 11 solche Ausnahmen registriert wurden, davon neun im Vorfeld und zwei nachträglich; entnimmt den Ausführungen der Agentur, dass gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergriffen oder Erläuterungen mitgeteilt wurden, um vergleichbare Situationen in Zukunft zu vermeiden;

    Innenrevision

    14.

    stellt fest, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAD) 2014 eine Prüfung zu den „Bausteinen für die Feststellung der Zuverlässigkeit“ der Agentur durchgeführt hat; nimmt zur Kenntnis, dass nach Auffassung des Internen Auditdienstes (IAD) das von der Führungsebene der Agentur eingerichtete System der internen Kontrolle ausreichende Gewähr für das Erreichen der betriebswirtschaftlichen Ziele beim Jahresbericht und der zugrundeliegenden Feststellung der Zuverlässigkeit bietet;

    15.

    stellt fest, dass zum Zeitpunkt der Prüfung kein formales oder dokumentiertes Verfahren für die Ausarbeitung des Jahresberichts eingeführt war, wodurch das Risiko gegeben war, dass einige Beteiligte sich womöglich ihrer Verantwortung nicht hinlänglich bewusst waren; stellt fest, dass die Agentur im Anschluss an die Prüfung einen Aktionsplan erstellt hat, in welchem sie auf alle Empfehlungen des Prüfungsberichts eingeht, wobei dieser anschließend vom IAD gebilligt wurde; stellt fest, dass die Agentur das Verfahren zur Erstellung des Jahresberichts überprüft und dokumentiert hat, um klare Leitlinien festzulegen und die Rollen und Zuständigkeiten aller bei der Erstellung, der Bewertung und der Billigung des Jahresberichts Beteiligten klar zu benennen;

    Sonstige Bemerkungen

    16.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur sich aktiv um potenzielle Synergien mit anderen Agenturen bemüht hat; stellt insbesondere fest, dass die Agentur ihre Einrichtung für Geschäftskontinuität in Madrid mit dem Gemeinsamen Unternehmen für den ITER und der Entwicklung der Fusionsenergie und mit der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur gemeinsam betreibt; stellt fest, dass die Agentur angesichts der geografischen Nähe in den Bereichen Humanressourcen, Infrastruktur und IKT eng mit der Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammenarbeitet;

    17.

    fordert die Agentur auf, ihre Verfahren und Praktiken, die auf den Schutz der finanziellen Interessen der Union ausgerichtet sind, zu stärken und aktiv zu einem ergebnisorientierten Entlastungsverfahren beizutragen;

    18.

    hebt den Beitrag der Agentur zur Sicherheit des Seeverkehrs und zur Vermeidung von Verschmutzung durch Schiffe in Europa hervor sowie die Unterstützung, die die Agentur den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission bei der Anwendung der internationalen und der EU-Rechtsvorschriften leistete; bedauert, dass die Kompetenzen der Agentur zwar infolge des Inkrafttretens der Verordnung (EU) Nr. 100/2013 im Februar 2013 auf einige neue Hauptaufgaben ausgeweitet und neue von der Agentur wahrzunehmende Nebenaufgaben eingeführt wurden, jedoch 2014 Personal- und Haushaltskürzungen vorgenommen wurden; begrüßt und unterstützt die Zusammenarbeit der Agentur mit anderen europäischen Agenturen mit Blick auf die Flüchtlingskrise und bekräftigt, dass der Agentur die Finanz- und Sachmittel sowie das Personal zur Verfügung gestellt werden müssen, die sie zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt, einschließlich für Tätigkeiten außerhalb ihres Mandats, die von entscheidender Bedeutung sind, d. h. Bereitstellung von Know-how und operative Unterstützung durch das Personal der Agentur als Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingskrise;

    19.

    betont, dass durch das Know-how der Agentur und ihre internen Ressourcen ihr Handeln und ihre Dienstleistungen auf eine globalere Ebene ausgedehnt werden können und somit dazu beigetragen werden kann, die Reichweite der Regelungsrahmen der Union sowie Standards in den Bereichen Sicherheit und Umwelt zu vergrößern;

    20.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 28. April 2016 (2) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.


    (1)  Verordnung (EU) Nr. 100/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (ABl. L 39 vom 9.2.2013, S. 30).

    (2)  Angenommene Texte dieses Datums, P8_TA(2016)0159 (siehe Seite 447 dieses Amtsblatts).


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