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Document 52016BP1487

Entschließung (EU) 2016/1487 des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2014 sind

ABl. L 246 vom 14.9.2016, p. 168–170 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2016/1487/oj

14.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 246/168


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2016/1487 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 28. April 2016

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2014 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2014,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0087/2016),

A.

in der Erwägung, dass der endgültige Haushalt der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden („die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2014 ihrem Jahresabschluss zufolge einen Umfang von 10 880 000 EUR hatte, was einen Anstieg um 8,80 % gegenüber 2013 bedeutet; in der Erwägung, dass sämtliche Haushaltsmittel der Agentur aus dem Haushalt der Union kommen;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2014 („Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und dass die zugrunde liegenden Transaktionen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2013

1.

stellt fest, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge bezüglich der zwei von ihm in seinem Bericht für 2012 formulierten Bemerkungen, die in seinem Bericht für 2013 mit dem Hinweis „im Gang“ versehen wurden, Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden und beide Empfehlungen inzwischen im Bericht des Rechnungshofs mit dem Hinweis „abgeschlossen“ versehen sind; stellt fest, dass in Bezug auf die drei im Bericht des Rechnungshofs 2013 enthaltenen Bemerkungen Korrekturmaßnahmen getroffen wurden und zwei Bemerkungen inzwischen als „abgeschlossen“ gekennzeichnet sind, eine dagegen als „nicht zutreffend“;

2.

nimmt zur Kenntnis, dass laut der Agentur

der hohe Kassenbestand von 5 500 000 EUR zum Jahresende, der teilweise durch die Annahme eines Berichtigungshaushaltsplans im Zusammenhang mit der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) („REMIT“) bedingt war, im Jahr 2014 abgebaut wurde und Ende 2014 nur noch 3 300 000 EUR betrug; stellt mit Zufriedenheit fest, dass diese Folgemaßnahme im Bericht des Rechnungshofs als abgeschlossen bezeichnet wird;

ihre überarbeitete Strategie zur Verhütung und Bewältigung von Interessenkonflikten am 31. Januar 2015 vom Verwaltungsrat der Agentur angenommen wurde; stellt fest, dass die neue Strategie für das Personal der Agentur, ihre Mitglieder und deren Stellvertreter in allen drei Organen der Agentur ebenso gilt wie für die Vorsitze und stellvertretenden Vorsitze ihrer Arbeitsgruppen und die Personen, die eine Task Force einzuberufen haben und die Tätigkeiten der Arbeitsgruppen leiten können;

die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Verwaltungsratsmitglieder der Agentur, der Vorsitze und stellvertretenden Vorsitze ihrer Arbeitsgruppen und der Personen, die eine Task Force einzuberufen haben, zum größten Teil auf der Website der Agentur veröffentlicht worden sind; fordert die Agentur auf, die verbleibenden Lebensläufe und Interessenerklärungen unverzüglich zu prüfen und zu veröffentlichen, wie in ihrer Strategie vorgesehen;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

3.

stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Lauf des Haushaltsjahres 2014 eine Vollzugsquote von 95 % bewirkt haben, womit die Zielvorgabe der Behörde und eine Abnahme um 2,53 % gegenüber 2013 erreicht wurden; stellt fest, dass die Ausführungsrate bei den Zahlungen 69,84 % betrug, was einem Anstieg um 14,84 % gegenüber 2013 entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsrate bei den Zahlungen unter der Zielvorgabe von 75 % für die Agentur liegt, was hauptsächlich durch die Verlängerung oder Neuaushandlung der jährlichen Verträge der Agentur gegen Jahresende und die mehrjährige Laufzeit der Umsetzung von REMIT bedingt ist;

4.

bedauert, dass keine Einigung über einen Beitrag der Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation zu der Agentur erzielt wurde, weil das dritte Energiepaket noch in das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum einzubeziehen ist;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

5.

weist darauf hin, dass die Mittelübertragungen im Fall der Verwaltungsausgaben des Titels II 980 000 EUR ausmachten, das sind 41 % der Verwaltungsausgaben in Titel II; stellt fest, dass die Mittelübertragungen hauptsächlich durch Studien im Hinblick auf die Umsetzung von REMIT und durch zum Jahresende verlängerte Jahresverträge veranlasst waren;

6.

stellt fest, dass gebundene Mittel des Titels III von insgesamt 1 570 000 EUR auf 2015 übertragen wurden; das entspricht 62 % der gebundenen Mittel für operative Ausgaben; stellt fest, dass der Anteil der Mittelübertragungen bei Titel III um 29 % gegenüber 2013 reduziert worden ist; betont, dass die Mittelübertragungen hauptsächlich in Zusammenhang mit der komplexen mehrjährigen Umsetzung von REMIT standen, wobei die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014 der Kommission (2) am 17. Dezember 2014 angenommen wurde;

7.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur dem Bericht des Rechnungshofs zufolge, Ende 2014 zwei Vorfinanzierungszahlungen vornahm, die aus den Mitteln eines Berichtigungshaushaltsplans von Ende 2013 kamen und 1 560 000 EUR betrugen; stellt fest, dass die Zahlungen mit Verträgen über Dienstleistungen aufgrund der REMIT-Verordnung in Verbindung standen, die im Zeitraum 2015–2017 zu erbringen sind; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur einen Teil der geplanten Umsetzung von REMIT aussetzen musste, weil die REMIT-Verordnung später verabschiedet wurde als ursprünglich erwartet; vertritt die Auffassung, dass die Agentur durch die Zahlungen ihre künftigen REMIT-bezogenen Tätigkeiten und die vergebenen Aufträge wie ursprünglich geplant finanzieren kann; betont dabei, dass die Umsetzung von REMIT zwar komplex ist und sich über Jahre hinzieht, Übertragungen in großem Umfang und Vorfinanzierungszahlungen aber im Widerspruch zum Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit stehen; stellt fest, dass die Agentur weiterhin Verbesserungen an der Planung und Ausführung ihres Jahreshaushalts vornehmen sollte;

Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

8.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur im April 2014 ihre überarbeitete Strategie für Einstellungsverfahren und die Tätigkeit der Auswahlgremien verabschiedet hat; stellt außerdem fest, dass zu dieser Strategie genaue Bedingungen für Prüfungsgespräche und schriftliche Prüfungen sowie strenge Vorschriften zur Wahrung der Anonymität der Bewerber gehören; würdigt die Zusage der Agentur, dass die Strategie einen Fortschritt bezüglich ihrer Verpflichtung zu Transparenz und Gleichbehandlung des Personals mit sich bringt;

Interne Kontrolle

9.

stellt fest, dass aus dem Bericht der Agentur über den Stand der Umsetzung der Standards der internen Kontrolle hervorgeht, dass 2014 keine bedeutenden Schwächen erkennbar wurden; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass die Agentur laut ihrem Statusbericht der Auffassung ist, dass sie die allen Standards der internen Kontrolle zugrunde liegenden Mindestanforderungen einhält; fordert die Agentur auf, die Stärkung ihrer internen Kontrolle fortzusetzen und sicherzustellen, dass die eingeführten Schritte zur internen Kontrolle Wirkung zeitigen und zur Verwirklichung der Ziele der Agentur beitragen;

Innenrevision

10.

stellt fest, dass der „Interne Auditdienst“ der Kommission („IAS“) 2013 auf der Grundlage seines strategischen Prüfungsplans 2013–2015 für die Agentur eine Prüfung zu dem Thema „Ausarbeitung von Rahmenleitlinien und Stellungnahme zu Netzkodizes“ durchgeführt hat; weist darauf hin, dass der IAS bei dieser Prüfung verbesserungswürdige Bereiche aufgezeigt und eine als „sehr wichtig“ und fünf als „wichtig“ eingestufte Empfehlungen abgegeben hat;

11.

stellt fest, dass die Agentur als Reaktion auf die Empfehlungen des IAS einen Aktionsplan zur Behebung der aufgezeigten Mängel ausgearbeitet hat; stellt fest, dass der IAS zu der Auffassung gelangt ist, mit dem Aktionsplan werde den aufgezeigten Risiken angemessen begegnet;

12.

stellt fest, dass 10 der 11 vom IAS bei der Prüfung von 2013 abgegebenen Empfehlungen erledigt sind, wogegen eine als „wichtig“ eingestufte Empfehlung als „teilweise umgesetzt“ und im Jahr 2015 umzusetzen gekennzeichnet ist;

Leistung

13.

weist darauf hin, dass die Agentur ihr System der zentralen Leistungsindikatoren überarbeitet und dabei eine Unterscheidung zwischen Leistungsindikatoren und zentralen Leistungsindikatoren eingeführt hat, durch die die Leitungsorgane ein deutlicheres Bild davon erhalten, ob die übergeordneten Ziele der Agentur erreicht werden; weist darauf hin, dass das neue System 2015 als Teil der neuen Struktur des Arbeitsprogramms der Agentur angewandt werden sollte;

14.

befürwortet es, dass die Agentur das auch von der Kommission verwendete periodengerechte Rechnungsführungssystem einsetzt, um Haushaltstransaktionen aufzuzeichnen und nachzuverfolgen, wobei das System SAP als Backend-Programm für den Buchführungsteil eingebaut ist;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

15.

stellt fest, dass die Jahresberichte der Agentur eine wichtige Rolle bei der Wahrung der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der Integrität spielen könnten; fordert die Agentur auf, in ihrem Jahresbericht ein standardisiertes Kapitel zu diesen Komponenten aufzunehmen;

Sonstige Bemerkungen

16.

stellt fest, dass laut dem Sitzabkommen zwischen der Agentur und dem Aufnahmemitgliedstaat eine Europäische Schule in diesem Staat einzurichten ist; beklagt, dass über vier Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens noch keine Europäische Schule eingerichtet ist; verweist auf die Angabe der Agentur, wonach die Regierung des Aufnahmemitgliedstaats derzeit die erforderlichen rechtlichen Änderungen und Vorkehrungen prüft, um die beste Lösung zu finden; fordert die Agentur und den Aufnahmemitgliedstaat auf, diese Angelegenheit zu regeln und die Entlastungsbehörde über den Stand der Verhandlungen zu unterrichten;

17.

betont, dass die Integrität erhöht und der ethische Rahmen durch genauere Umsetzung von Verhaltenskodizes und ethischen Grundsätzen verbessert werden muss, damit eine gemeinsame, erfolgreiche Kultur der Integrität entsteht;

18.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 28. April 2016 (3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.


(1)  Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25 Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1).

(2)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014 der Kommission vom 17. Dezember 2014 über die Datenmeldung gemäß Artikel 8 Absätze 2 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (ABl. L 363 vom 18.12.2014, S. 121).

(3)  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2016)0159 (siehe Seite 447 dieses Amtsblatts).


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