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Document 52015DC0199

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Dritter Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung durch Georgien

COM/2015/0199 final

Brüssel, den 8.5.2015

COM(2015) 199 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Dritter Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung durch Georgien

{SWD(2015) 103 final}


1. EINLEITUNG

Die Europäische Union hat im Juni 2012 einen Dialog über die Visaliberalisierung mit Georgien eingeleitet. Im Februar 2013 legte die Europäische Kommission der georgischen Regierung einen Aktionsplan zur Visaliberalisierung (VLAP) vor. Darin sind die Zielvorgaben enthalten, die Georgien erfüllen muss, bevor georgische Staatsangehörige mit biometrischen Reisepässen für Kurzaufenthalte ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen können.

Im November 2013 nahm die Kommission ihren ersten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des VLAP durch Georgien 1 an und gab mehrere Empfehlungen für den Abschluss der Umsetzung der VLAP-Zielvorgaben der ersten Phase (Gesetzgebung und Planung) ab. Im Oktober 2014 nahm die Kommission ihren zweiten Fortschrittsbericht 2 an, in dem sie zu dem Schluss kam, dass Georgien die VLAP-Zielvorgaben der ersten Phase umgesetzt hat und somit geprüft werden kann, ob das Land die Zielvorgaben der zweiten Phase erfüllt. In seinen Schlussfolgerungen vom 17. November 2014 schloss sich der Rat der Einschätzung der Kommission an.

Im Dezember 2014 legte Georgien einen aktualisierten Fortschrittsbericht vor. Unter Führung der Kommission besuchten zwischen Dezember 2014 und März 2015 Experten aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Beamte der Kommission, des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und der EU-Delegation in Georgien das Land, um die Umsetzung aller vier VLAP-Themenblöcke zu evaluieren.

Dies ist der erste Bericht über Georgiens Fortschritte bei der Umsetzung der zweiten Phase des VLAP. Er gibt einen Überblick über die bisher erzielten Fortschritte, legt dar, wie die Zielvorgaben der zweiten Phase angegangen wurden, und empfiehlt Maßnahmen, die Georgien ergreifen sollte, um die restlichen Zielvorgaben der zweiten Phase wirksam und nachhaltig umzusetzen.

Diesem Bericht liegt eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen 3 bei, in der die hier beschriebenen Entwicklungen genauer beleuchtet werden. Der Anhang der Arbeitsunterlage enthält gemäß der VLAP-Methodik auf Analysen und Statistiken gestützte sachliche Informationen der Kommission darüber, wie sich die künftige Visaliberalisierung voraussichtlich auf Migration und Sicherheit auswirkt. Die verfügbaren Daten und Informationen geben Aufschluss über die künftigen wichtigsten Tendenzen in den Bereichen Migration und Sicherheit und belegen, dass die EU ein attraktives Ziel für Zuwanderer aus Georgien ist, wobei die möglicherweise damit einhergehenden sicherheitspolitischen Herausforderungen im Auge zu behalten sind.

2. BEWERTUNG DER IM RAHMEN DER VIER THEMENBLÖCKE DES AKTIONSPLANS ZUR VISALIBERALISIERUNG ERGRIFFENEN MASSNAHMEN

2.1. Erster Themenblock: Dokumentensicherheit einschließlich Biometrik

Die Behörde für den Aufbau des öffentlichen Dienstes verwaltet das Personenstandsregister, stellt Ausweisdokumente aus und führt Verfahren im Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft durch. Sie ist gut verwaltet und wird von geeigneten und sachkundigen Führungskräften

mit klar definierte Aufgaben und Zuständigkeiten geleitet. Das Einstellungsverfahren ist solide, ebenso das Konzept, dass gewährleisten soll, dass das Personal die erforderliche Ausbildung (einschließlich Fortbildungsmaßnahmen) erhält, um seine Aufgaben wirksam und effizient wahrnehmen zu können.

Das georgische Antragsstellungs- und Erteilungssystem ist effizient und sicher. Es sieht die Aufgabentrennung zwischen der Entgegennahme von Anträgen, der Bescheidung und der Ausstellung von Dokumenten vor. Im In- und Ausland wurden erfolgreich biometrische Reisepässe eingeführt, die den Anforderungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation genügen.

Die Zielvorgabe zur Dokumentensicherheit ist als erfüllt anzusehen.

2.2. Zweiter Themenblock: Integriertes Grenzmanagement, Migrationsmanagement und Asyl

2.2.1.    Integriertes Grenzmanagement

Die allgemeinen Fortschritte bei der Entwicklung des Rechtsrahmens in den letzten zehn Jahren sowie die wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften haben das integrierte Grenzmanagement Georgiens in Einklang mit europäischen Standards gebracht. Die georgischen Behörden engagieren sich eindeutig für die Weiterentwicklung der Sicherheit der Staatsgrenze. Die Strategie für integriertes Grenzmanagement wurde aktualisiert, und alle Beteiligten haben sich auf die Verbesserung des Grenzmanagements geeinigt. Mit dem Aktionsplan wird die Strategie durch konkrete Maßnahmen, Zuständigkeiten und Fristen durchgeführt.

Es gibt nur wenige Unregelmäßigkeiten an den Grenzen, und gemessen am Verkehrsvolumen ist die Zahl der Verstöße im grenzüberschreitenden Verkehr gering. Die Grenzkontrollen an den Grenzübergangsstellen der Land-, See- und Luftgrenzen sind einheitlich organisiert. Die Zusammenarbeit zwischen den Polizeipatrouillen und den Steuerbehörden ist vorbildlich. Die Einrichtungen an den Grenzübergangsstellen, die den grenzüberschreitenden Verkehrsfluss kontrollieren sollen, sind modern und zweckdienlich.

Die Zielvorgabe zum integrierten Grenzmanagement ist als erfüllt anzusehen.

2.2.2.    Migrationsmanagement

Das Gesetz über den Rechtsstatus von Ausländern und Staatenlosen funktioniert gut und alle notwendigen Durchführungsvorschriften wurden erlassen. Georgiens Migrationsstrategie und Aktionsplan für 2013–2015 sind die wichtigsten Maßnahmen des Landes zur Steuerung der Migration. Ihre Durchführung ist auf dem besten Weg. Die staatliche Kommission für Migrationsfragen, ein Beratungsgremium der Regierung, koordiniert auf effiziente Weise die migrationsbezogenen Tätigkeiten und Aufgaben der zuständigen Ministerien, staatlichen Stellen, Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen. Kapazität und Personalverwaltung der georgischen Verwaltung sind im Allgemeinen ausreichend und wirksam. In allen einschlägigen Bereichen und Ministerien erfolgt eine angemessene Schulung des Personals. Die Rückübernahmeverfahren und das elektronische Case-Management-System im Bereich der Rückübernahme sind in Betrieb und funktionieren gut.

Die Durchführung der die Ingewahrsamnahme und Rückführung betreffenden Teile des Gesetzes über den Rechtsstatus von Ausländern und Staatenlosen wurde auf den 1. Juli 2015 verschoben. Die Behörden haben alle erforderlichen Mechanismen und Instrumente eingerichtet. Es sollte sorgfältig geprüft werden, ob etwaige Defizite und rechtliche Fragen bestehen, die angegangen werden müssen.

Die Zielvorgabe zum Migrationsmanagement ist als fast erfüllt anzusehen. Die georgischen Behörden sollten

das im Innenministerium erstellte Konzept der Risikoanalyse auf alle relevanten Bereiche der Migrationspolitik, einschließlich Asylpolitik, Politik für eine legale Migration sowie Integrations- und Wiedereingliederungsfragen, ausdehnen;

die Wiedereingliederungsmaßnahmen in einer einheitlichen Managementstruktur zusammenfassen, so dass sie strategisch mit einer klaren politischen Ausrichtung verwaltet werden. Die Behörden sollten die Mobilitätszentren weiterhin nachhaltig mit Finanzmitteln und Humanressourcen ausstatten und ihre Kapazitäten entsprechend den Ergebnissen der Risikoanalyse aufstocken. Es sollte ein Analyseberichtssystem geschaffen werden, das eine Schätzung der Gesamtzahl der (freiwillig, nach Abschiebung oder im Zuge der Rückübernahme) nach Georgien zurückkehrenden georgischen Staatsbürger ermöglicht;

auf regionaler, lokaler und sonstiger Ebene die Informationskampagnen über die Rechte und Pflichten georgischer Bürger im Rahmen einer künftigen Regelung für visumfreies Reisen intensivieren.

2.2.3.    Asylpolitik

Georgien hat in einem relativ kurzen Zeitraum einen soliden Rechtsrahmen für Asyl angenommen. Das Gesetz über Flüchtlinge und den humanitären Status enthält den erforderlichen institutionellen Rahmen sowie Rechtsverfahren und -grundsätze und ist weitgehend im Einklang mit internationalen und europäischen Normen. Das Gesetz wird allgemein auf zufrieden stellende Weise durchgeführt. Die Qualität des Verfahrens zur Bestimmung des Flüchtlingsstatus ist im Großen und Ganzen ausreichend.

Es wurde ein vorläufiger Personalausweis eingeführt, der seit dem 15. November 2014 allen Asylbewerbern erteilt wird. Eine eigens eingerichtete Stelle für Herkunftsländer funktioniert gut. Erhebliche Fortschritte wurden bei der Integration von Ausländern erzielt, beispielsweise dadurch, dass ihnen in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Beschäftigung die gleiche Behandlung wie georgischen Staatsangehörigen zuteilwird.

Die Zielvorgabe für Asyl ist als teilweise erfüllt anzusehen, mit guten Aussichten auf weitere Fortschritte. Die georgischen Behörden sollten

an der Entwicklung von Verfahren für die Erteilung von Visa aus humanitären Gründen weiterarbeiten;

ein System zur Kontrolle der Qualität der Bescheidung von Asylanträgen schaffen, das auf klaren Qualitätsindikatoren beruht;

eine Strategie zur Verwaltung des Rückstaus anhängiger Verfahren und ein System der Notfallplanung für einen plötzlichen Zustrom entwickeln. Es sollten ausreichende personelle und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden;

rechtlich und faktisch das Ministerium für Binnenvertriebene aus den besetzten Gebieten, Unterbringung und Flüchtlinge in die Lage versetzen, unabhängig und rein auf den jeweiligen Einzelfall bezogen begründete Entscheidungen zu treffen, den abgelehnten Bewerbern oder ihren gesetzlichen Vertretern zumindest Zugang zu den Informationen des Innenministeriums gewähren, auf denen die Ablehnung beruhte, so dass diese vor Gericht im Rahmen eines fairen Verfahrens angefochten werden kann;

ein einheitliches nationales Schulungsprogramm für neues und erfahrenes Personal gleichermaßen entwickeln;

eine Datenbank mit Informationen über Herkunftsländern einrichten, die für alle Sachbearbeiter zugänglich ist, Sachbearbeiter zu den Grundprinzipien der Herkunftsländerinformationen schulen, eine klare Unterscheidung zwischen Informationen über Herkunftsländer und politischen Maßnahmen einführen und Arbeitsvereinbarungen mit Stellen für Herkunftsländer in anderen Ländern treffen;

Schritte unternehmen, um zu prüfen, wie die Bearbeitungszeit in der Einspruchsphase verkürzt werden könnte, und um eine angemessenere Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem Gericht festzulegen, da die derzeitige Frist von 10 Tagen zu kurz ist;

für Rechtsmittelverfahren ein staatlich gefördertes System der unentgeltlichen Prozesskostenhilfe einrichten, das leicht zugänglich, unabhängig und von hoher Qualität ist;

weiter daran arbeiten, zu gewährleisten, dass Flüchtlingen, die georgische Staatsangehörige werden wollen, der Zugang zum Einbürgerungsverfahren konkret ermöglicht wird;

über die erzielten Fortschritte hinaus eine lokale Integrationsstrategie mit einem klaren, schrittweise umzusetzenden Aktionsplan entwickeln und ausreichend staatliche Mittel sowie einen effizienten Koordinierungsmechanismus bereitstellen.

2.3. Dritter Themenblock: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2.3.1.    Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und der Korruption

2.3.1.1. Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Durch Gesetzesänderungen, organisatorische Reformen und Maßnahmen zum Ausbau der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden sowie durch Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen ihnen konnten wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ergriffen werden. Die zeitgemäßen Rechtsvorschriften über organisierte Kriminalität und Geldwäsche, einschließlich der Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten, haben es ermöglicht, gegen die wichtigsten Gruppen der organisierten Kriminalität vorzugehen. Dank des diesbezüglichen Sensibilisierungsprogramms hat sich die öffentliche Meinung gegen die organisierte Kriminalität gewendet.

Die Koordinierung zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Justizbehörden verläuft gut. Sie erfolgt unter anderem über den behördenübergreifenden Koordinierungsrat zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, ein wirksames Forum für den Informationsaustausch und die Zuteilung von Zuständigkeiten. Der Rat stellt auch sicher, dass die nationale Strategie und der Aktionsplan für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ordnungsgemäß umgesetzt werden. Dank der von Georgien geschaffenen Kapazitäten zur Erhebung und Analyse von kriminalitätsrelevanten Informationen können Bedrohungen sorgfältig geprüft werden.

Die Zielvorgabe zur organisierten Kriminalität ist als erfüllt anzusehen.

2.3.1.2. Menschenhandel

Georgien hat bedeutende Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels erzielt. Die Rechtsvorschriften sind umfassend, und die Infrastruktur für die Zusammenführung der wichtigsten Akteure und für die Bereitstellung beträchtlicher Mittel ist vorhanden. Das Land hat sich verpflichtet, ständige Schulungen für Fachpersonal sowie landesweit ein umfangreiches Programm zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit durchzuführen. Es gibt jedoch noch erhebliche Mängel im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Bedürfnisse schutzbedürftiger Opfer, vor allem der Bedürfnisse von Kindern. Das Fehlen einer Arbeitsaufsicht mit regulativen Befugnissen schränkt die Möglichkeiten zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Zwangsarbeit ein. Die geringe, aber wachsende Zahl von Fällen gibt Anlass zu Besorgnis, ebenso wie die Nichtanwendung der Rechtsvorschriften über die Inanspruchnahme von Diensten für Opfer von Menschenhandel.

Die Zielvorgabe zum Menschenhandel ist als teilweise erfüllt anzusehen, mit guten Aussichten auf weitere Fortschritte. Die georgischen Behörden sollten

die Erbringung von Dienstleistungen für Opfer von Menschenhandel, insbesondere Organisation und Betrieb vorhandener Notunterkünfte, überdenken, damit gewährleistet ist, dass den Bedürfnissen von Personen in Begleitung von Kindern angemessen Rechnung getragen wird;

die Bereitstellung psychologischer, medizinischer und rechtlicher Unterstützung überprüfen, um größtmöglichen Zugang für alle ermittelten und mutmaßlichen Opfer zu gewährleisten;

den Status, den Auftrag und die Befugnisse der Arbeitsaufsicht überdenken, um zu gewährleisten, dass diese in der Lage ist, die Ausbeutung von Arbeitskräften und Zwangsarbeit zu erkennen und dagegen vorzugehen;

Schritte zur Stärkung proaktiver, erkenntnisgestützter Ermittlungen zu allen Formen der Ausbeutung ergreifen;

ein tragfähiges Konzept entwickeln, um gegen Personen vorzugehen, die Frauen zwecks sexueller Ausbeutung und Ausbeutung der Arbeitskraft käuflich erwerben. Ziel ist es, die Zeugenaussagen festzuhalten und die Nachfrage nach solchen Ausbeutungsdiensten einzudämmen;

landesweit die stellenübergreifende Erhebung und Analyse von Daten der in diesem Bereich tätigen Organisationen überprüfen und verbessern, um ein zuverlässigeres Bild von Anzahl, Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit und Art der Ausbeutung der Betroffenen zu erhalten;

die verschiedenen Hotlines überarbeiten, um möglichst viele Hinweise aus der Bevölkerung und von Opfern zu erhalten;

intensiver mit Ländern wie der Türkei, Aserbaidschan, Kirgisistan, Usbekistan und Armenien zusammenarbeiten, die von Europol als wichtigste Ziel- und Herkunftsländer ausgemacht wurden.

2.3.1.3. Verhütung und Bekämpfung der Korruption

Eine beträchtliche Anzahl von Maßnahmen, die auf die Stärkung des institutionellen und rechtlichen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung abzielen, wurde verabschiedet oder steht kurz vor ihrer Verabschiedung. Die Regierung verabschiedete im November 2014 einen Plan für die Reform des öffentlichen Dienstes. Im Februar 2015 nahm Georgien die nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung und einen Aktionsplan für 2015–2016 an. Im Januar 2015 wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft eine spezialisierte Antikorruptionsstelle eingerichtet. Die Stelle soll Fälle von Korruption auf hoher Ebene untersuchen und verfolgen. Die Ernennung und Entlassung des Generalstaatsanwalts muss auf offene, auf Verdiensten beruhende, objektive und transparente Weise erfolgen, frei von unzulässiger politischer Einflussnahme. Außerdem müssen angesichts der bis zum Jahr 2012 aufgetretenen Missbrauchsfälle die aktuellen verbesserten Schutzmaßnahmen gegen den potenziellen Missbrauch von Prozessabsprachen, auf die sich Inhaftierte einlassen, weiter durchgeführt werden. Die Frage der Wiederernennungsverfahren für aktive Richter, deren zehnjährige Amtszeit abläuft, ist genau zu prüfen, da sie weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsweise der Justiz haben könnte. Wiederernennungen sollten die gängige Praxis sein, solange keine konkreten Gründe für die Amtsenthebung eines aktiven Richters vorliegen.

Die Zielvorgabe zur Korruptionsbekämpfung ist als teilweise erfüllt anzusehen, mit guten Aussichten auf weitere Fortschritte. Die georgischen Behörden sollten

in Einklang mit der internationalen Praxis die Reform des öffentlichen Dienstes durch die Verabschiedung eines Gesetzes über den öffentlichen Dienst voranbringen, in dem Anwendungsbereich und Standards eines professionellen und entpolitisierten öffentlichen Dienstes festgelegt sind. In das Gesetz sollten zusätzliche Garantien betreffend die Entlassung des Leiters der Behörde für den öffentlichen Dienst aufgenommen werden;

eine systematische Kontrolle von Vermögenserklärungen einführen, die durch ein System von abschreckenden Strafen bei unbegründeter Bereicherung, Interessenkonflikten und Unvereinbarkeiten ergänzt wird. Die neuen Rechtsvorschriften für die Prüfung von Vermögenserklärungen sollten eingehende Überprüfungsverfahren enthalten, damit Fälle von ungerechtfertigter Bereicherung, Interessenkonflikten und Unvereinbarkeiten aufgedeckt werden können. Die Vorschriften sollten angemessene abschreckende Sanktionen vorsehen. Es ist wichtig, eine Stelle zur Kontrolle der Überprüfungen einzurichten oder eine bereits bestehende Stelle damit zu beauftragen;

sicherstellen, dass in den Vorschriften zur Festlegung von Kriterien für den Verzicht auf das Ausschreibungsverfahren für öffentliche Aufträge eindeutig die genauen Umstände, unter denen dies geschehen kann, sowie die einzuhaltenden Verfahren festgelegt sind. Diese Verfahren sind öffentlich bekanntzumachen, und Personen, die Einwände vorbringen wollen, müssen das Recht haben, gehört zu werden. Die Entscheidung zum Verzicht auf eine Ausschreibung ist separat von der staatlichen Beschaffungsstelle zu genehmigen;

den praktischen Schutz von Hinweisgebern durch die Einführung von Vorschriften und Verfahren weiter stärken, die eine sichere Berichterstattung gewährleisten und Beamte stärker für die Praxis der Aufdeckung von Missständen sensibilisieren;

die Umsetzung aller Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption voranbringen.

2.3.1.4. Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus

Georgien hat im vergangenen Jahr beachtliche Fortschritte erzielt. Der Rechtsrahmen ist nun weitgehend im Einklang mit EU- und internationalen Normen, und der erforderliche institutionelle Rahmen, die behördenübergreifende Zusammenarbeit und die entsprechenden Verwaltungskapazitäten sind weitgehend vorhanden. Die Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sollte wie geplant weitergehen. Trotz weiterhin begrenzter konkreter Erfahrungen mit der Finanzierung des Terrorismus scheinen die georgischen Behörden vorbereitet, diese Fragen nötigenfalls anzugehen. Die gängige Praxis von Prozessabsprachen birgt die Gefahr, dass Straftäter Mittel und Wege finden, die Einziehung illegal erworbener Vermögenswerte zu umgehen.

Die Zielvorgabe zur Geldwäsche ist als fast erfüllt anzusehen. Die georgischen Behörden sollten

den rechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Bewegungen von Barmitteln stärken und seine Durchführung verbessern;

den bestehenden rechtlichen Rahmen für die Einziehung von Erträgen aus Straftaten besser nutzen;

die restlichen freien Stellen im Finanzüberwachungsdienst besetzen;

sicherstellen, dass die Abteilung für Methodologie und externe Kontrolle der georgischen Nationalbank ihren Betrieb mit voller Personalstärke aufnimmt und dass eine separate externe Überwachungsstelle bei der staatlichen Versicherungsaufsicht eingerichtet wird;

Meldestellen, die keine oder nur wenige Berichte erstellen, besser informieren und stärker sensibilisieren.

2.3.1.5. Drogen

Wesentliche Fortschritte wurden bei der Umsetzung der nationalen Strategie und des Aktionsplans zur Drogenbekämpfung erzielt, die vom behördenübergreifenden Koordinierungsrat zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs verabschiedet wurden. Insbesondere gab es Fortschritte bei der Verringerung der Drogennachfrage und der Schäden, die Drogen verursachen, sowie im Bereich Behandlung und Rehabilitation. Über verschiedene Projekte und Programme wurden junge Menschen stärker für Schäden und Gefahren, die Drogen mit sich bringen, sensibilisiert. Zur Eindämmung des Drogenangebots wurden erhebliche Anstrengungen im Rahmen von Strafverfolgungsmaßnahmen und zur Verbesserung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit unternommen. Beachtliche Fortschritte wurden vor allem durch die Einführung von Arbeitsmodellen, Prozessen und Datenbanken von Strafverfolgungsstellen und die Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung und Schulungen erzielt.

Trotz dieser Fortschritte stützt sich die nationale Drogenpolitik jedoch nach wie vor eher auf Vergeltungsmaßnahmen als auf Wiedergutmachung.

Die Zielvorgabe zur Drogenbekämpfung ist als teilweise erfüllt anzusehen, mit guten Aussichten auf weitere Fortschritte. Die georgischen Behörden sollten

den auf die Angebotsreduzierung ausgerichteten Bereich der nationalen Drogenpolitik weiter stärken und dabei auch die legislativen Änderungen abschließen, mit denen im Rechtsrahmen zwischen dem Besitz von Drogen für den persönlichen Gebrauch und für den Verkauf an Dritte unterschieden wird;

die Einführung der justiziellen Kontrolle in Bezug auf nicht geplante Drogentests der Polizei erwägen.

2.3.2.    Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Georgien setzt den rechtlichen und institutionellen Rahmen hinreichend um und ist somit ein stabiler und zuverlässiger Partner in der internationalen justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Die – inländischen und internationalen –Rechtsinstrumente dieses Rahmens werden aktualisiert und in einer Weise angewandt, die auch eine internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von schweren Straftaten ermöglicht. Die Vorbereitungen für den Abschluss eines Abkommens über die operative Zusammenarbeit mit Eurojust sind in einem fortgeschrittenen Stadium.

Die Zielvorgabe zur justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen ist als erfüllt anzusehen.

2.3.3.    Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung

Die Strafverfolgungsbehörden arbeiten bei der Bekämpfung der Kriminalität auf integrative und multidisziplinäre Weise (über den Rat, in Ausschüssen und aufgrund der behördenübergreifenden Koordinierung) zusammen. Das Zusammenspiel zwischen Ermittlern und Staatsanwälten ist gut, und die entsprechende Zusammenarbeit zwischen den Behörden ist sichergestellt. Die georgischen Behörden verfügen über modernste Ausrüstung, um Ermittlungen und Strafverfolgung zu unterstützen. Die kriminaltechnische Abteilung des Innenministeriums sowie das Staatliche Amt für Kriminaltechnik verfügen über erhebliche forensische Kapazitäten. Die bilaterale internationale Zusammenarbeit mit der EU wurde durch die Unterzeichnung von Kooperationsabkommen mit den Mitgliedstaaten vertieft.

Die Zielvorgabe zur Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung ist als fast erfüllt anzusehen. Die georgischen Behörden sollten

damit beginnen, auf der Grundlage einer erkenntnisgestützten Polizeiarbeit und ständiger Evaluierung regelmäßige Berichte zur Bewertung allumfassender Bedrohungen zu erstellen, die auch auf künftige Trends und neue Bedrohungen hinweisen;

bei Polizei und Generalstaatsanwaltschaft - auch auf regionaler Ebene - ein Sensibilisierungsprogramm über die Möglichkeiten für eine internationale Zusammenarbeit auf operativer Ebene durchführen.

2.3.4.    Datenschutz

Georgien setzt die Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten im öffentlichen und privaten Sektor zufriedenstellend um, indem sichergestellt wird, dass die unabhängige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wirksam funktioniert. Das Land hat die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt, Ausbildungsprogramme durchgeführt und das Bewusstsein für den Datenschutz geschärft. Die Vorbereitungen für den Abschluss eines Abkommens über die operative Zusammenarbeit mit Eurojust sind in einem fortgeschrittenen Stadium.

Die Zielvorgabe zum Schutz personenbezogener Daten ist als erfüllt anzusehen.

2.4. Vierter Themenblock: Außenbeziehungen und Grundrechte

Georgien hat auf diesem Gebiet binnen kürzester Zeit bemerkenswerte Fortschritte erzielt. Der notwendige Rechtsrahmen für Staatsbürgerschaft, Freizügigkeit (Migration) und Nichtdiskriminierung wurde im Jahr 2014 angenommen.

2.4.1.    Freizügigkeit innerhalb Georgiens

2014 wurde ein neuer Rechtsrahmen angenommen, mit dem der Status von Ausländern und Staatenlosen erheblich geändert wurde. Dank der legislativen Änderungen erhalten in Georgien lebende ausländische Bürger die Möglichkeit zum rechtmäßigen Aufenthalt. Die Freizügigkeit innerhalb Georgiens für georgische Staatsangehörige, Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt und Staatenlose gilt als gewährleistet und unterliegt weder ungerechtfertigten Beschränkungen noch diskriminierenden Maßnahmen.

Die Zielvorgabe zur Freizügigkeit ist als erfüllt anzusehen.

2.4.2.    Bedingungen und Verfahren für die Ausgabe von Reise- und Ausweisdokumenten

Alle georgischen Staatsangehörigen, einschließlich Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, Binnenvertriebene, Angehörige von Minderheiten oder anderen schutzbedürftigen Gruppen haben uneingeschränkten und wirksamen Zugang zu Reise- und Ausweisdokumenten.

Die Zielvorgabe zur Ausgabe von Reise- und Ausweisdokumenten ist als erfüllt anzusehen.

2.4.3.    Staatsbürgerrechte unter Berücksichtigung des Schutzes von Minderheiten

Die wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften und Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierung erfolgt schrittweise durch Rechtsprechung und Präzedenzfälle, auch wenn derzeit nur wenige Rechtssachen mit Diskriminierungsbezug anhängig sind. Diesen Entwicklungen ging das Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Diskriminierung, das den rechtlichen Rahmen für die Gewährleistung von Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung bietet, sowie Durchführungsmaßnahmen voraus, bei denen dem Amt des Ombudsmanns eine entscheidende Rolle zukommt.

In Bezug auf einige Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Diskriminierung bedarf es entsprechender Wachsamkeit, um sicherzustellen, dass in der Praxis ein angemessener und wirksamer Schutz gegen Diskriminierung besteht und dass jegliche Ausnahmeregelung im Einklang mit den Grundsätzen der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit sowie mit internationalen und europäischen Standards angewandt wird.

Im Hinblick auf die Umsetzung der nationalen Strategie und des Aktionsplans für Menschenrechte ist das dem Amt des Ministerpräsidenten unterstehende Sekretariat für Menschenrechte voll besetzt, und alle für 2014 geplanten Tätigkeiten wurden durchgeführt. In den letzten Jahren sind auch beträchtliche Fortschritte beim Schutz der ethnischen Minderheiten und bei der Förderung ihrer staatsbürgerlichen Integration erreicht worden.

Georgien hat Vorkehrungen für die Unterzeichnung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und die Angleichung der georgischen Rechtsvorschriften entsprechend den Vorgaben der Charta getroffen. Darüber hinaus ist in Kürze die Annahme eines Gesetzes über die Staatssprache zu erwarten.

Die Zielvorgabe zu den Staatsbürgerrechten ist als fast erfüllt anzusehen. Die georgischen Behörden sollten

ihre Anstrengungen zur Sensibilisierung von Staatsvertretern und der Gesellschaft für Fragen der Gleichstellung, Toleranz und Vielfalt intensivieren und aufrecht erhalten; verstärkt Minderheitengruppen für ihre Bürgerrechte sowie die verfügbaren staatlichen Dienste und Leistungen sensibilisieren; eine neue Strategie und einen neuen Aktionsplan zur Förderung von Toleranz und staatsbürgerlicher Integration annehmen, der den Erfahrungen bei der Durchführung des vorherigen Aktionsplans umfassend Rechnung trägt. In diesem Zusammenhang sollten angemessene Mittel für seine wirksame Umsetzung bereitgestellt und wirksame Überwachungsmechanismen mit Zielvorgaben und Indikatoren eingerichtet werden;

die Ausbildung der Angehörigen der Rechtsberufe in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft sowie mit internationalen Organisationen und Gebern fortsetzen und die legislativen Vorschläge des Ombudsmanns gebührend berücksichtigen.

3. GESAMTBEURTEILUNG UND WEITERES VORGEHEN

Die Kommission hat die Umsetzung der VLAP-Zielvorgaben der zweiten Phase im Einklang mit der festgelegten Methodik und auf der Grundlage der Evaluierungsbesuche sowie der von Georgien bereitgestellten Daten und Dokumente bewertet.

Die EU hat die Überwachung der Fortschritte Georgiens in Bereichen fortgesetzt, die mit dem VLAP zusammenhängen, und zwar im Rahmen des Gemischten Visaerleichterungsausschusses der EU und Georgiens, des Gemischten Rückübernahmeausschusses der EU und Georgiens, des Gemischten Unterausschusses der EU und Georgiens für Recht, Freiheit und Sicherheit und im Rahmen des Menschenrechtsdialogs. Der Dialog und die Kooperation zwischen der EU und Georgien in diesen Gremien sind als sehr fortgeschritten anzusehen.

Georgien hat erhebliche Fortschritte im Rahmen der vier Themenblöcke des VLAP erzielt. Dies belegt die Entschlossenheit des Landes und das Ausmaß der von ihm unternommenen Anstrengungen. Die Umsetzung und die Ergebnisse der von Georgien eingeführten Reformen wurden gründlich analysiert. Dabei wurde festgestellt, dass die Funktionsweise des rechtlichen und politischen Rahmens sowie die Integrität der institutionellen und organisatorischen Grundsätze und Verfahren in allen vier Themenblöcken im Allgemeinen den besten europäischen und internationalen Standards entsprechen. Daher ist die Kommission der Ansicht, dass Georgien die VLAP-Zielvorgaben der zweiten Phase weitgehend erfüllt hat.

In Anbetracht der erheblichen Fortschritte Georgiens in den letzten Monaten ist die Kommission bereit, den nächsten Bericht zeitlich vorzuziehen, sofern sich die schnellen Fortschritte auf der Grundlage der Zielvorgaben und des aktuellen Stands gemäß der eingehenderen Beschreibung im vorliegenden Bericht und in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen fortsetzen. Georgien muss jedoch im Einklang mit den Empfehlungen in diesem Bericht noch weitere Anstrengungen unternehmen. Ferner ist es wichtig, dass das Land weiterhin gezielte Aufklärungskampagnen organisiert, in denen auf die Rechte und Pflichten im Rahmen des visumfreien Reiseverkehrs sowie auf die Vorschriften zur Regelung des Zugangs zum Arbeitsmarkt der EU eingegangen wird.

Mit der Durchführung der in diesem Bericht geforderten Maßnahmen könnte Georgien die Umsetzung sämtlicher VLAP-Zielvorgaben der zweiten Phase abschließen. Die Kommission wird die Lage weiter beobachten, Georgien nach Kräften unterstützen und bis Ende 2015 über die weiteren Fortschritte berichten.

(1)

COM(2013) 808 final.

(2)

COM(2014) 681 final.

(3)

SWD(2015) 103 final.

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