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Document 52014JC0036

Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des Aktionsplans EU-Tunesien (2013-2017) zur Umsetzung einer privilegierten Partnerschaft

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52014JC0036

Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des Aktionsplans EU-Tunesien (2013-2017) zur Umsetzung einer privilegierten Partnerschaft /* JOIN/2014/036 final - 2014/0316 (NLE) */


BEGRÜNDUNG

Tunesien und die Europäische Union sind durch ein im März 1998 in Kraft getretenes Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen miteinander verbunden, auf dessen Grundlage beide Vertragsparteien im Mai 2005 einen Aktionsplan EU-Tunesien im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) für einen Zeitraum von fünf Jahren gebilligt hatten. Auf dieser Grundlage haben sich die Beziehungen zwischen der EU und Tunesien weiterentwickelt und sind erheblich gereift. Die Vorlage eines Vorschlags der tunesischen Seite über die Vertiefung der bilateralen Beziehungen (fortgeschrittener Status)[1] im März 2010 verlieh diesen Beziehungen neue Impulse und führte dazu, dass sie in Politik und Sicherheit, Handel und Wirtschaft, in verschiedenen anderen Bereichen und bei den direkten Kontakten zwischen den Bürgern beträchtlich vertieft wurden.

Als der bisherige ENP-Aktionsplan im Juli 2010 auslief, wurde es für angebracht erachtet, einen neuen Aktionsplan auszuhandeln und zu unterzeichnen, der sich auf die Ziele und Ambitionen des gemeinsamen Dokuments über eine privilegierte Partnerschaft stützt. Im September 2010 haben die beiden Vertragsparteien vereinbart, bis zur Unterzeichnung dieses neuen Plans weiter den Aktionsplan von 2005 anzuwenden.

Die Beziehungen zwischen der EU und Tunesien sind von der allgemeinen politischen Situation in der Region geprägt, die seit Anfang 2011 stark im Wandel begriffen ist.

In der Gemeinsamen Mitteilung mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel – eine Überprüfung der europäischen Nachbarschaftspolitik“[2] wird ein neues Konzept dargelegt, das eine stärkere Differenzierung vorsieht, die es jedem Partnerland gestattet, seine Beziehungen mit der EU entsprechend seinen eigenen Bestrebungen, Bedürfnissen und Kapazitäten aufzubauen, allerdings auch in Abhängigkeit von der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und dem Grad des Engagements für gemeinsame Werte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit sowie der Fähigkeit zur Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Prioritäten. In dem neuen Aktionsplan sind die prioritären Ziele der Beziehungen zwischen der EU und Tunesien klar festgelegt, wobei der privilegierten Partnerschaft und dem Umfang der Beziehungen zwischen beiden Seiten uneingeschränkt Rechnung getragen wird.

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hat in enger Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten Sondierungsgespräche mit Tunesien geführt, die zu einer Einigung über den Entwurf des Aktionsplans und insbesondere über die Liste der prioritären Maßnahmen in diesem Zusammenhang geführt haben. Auf der jüngsten Sitzung des Assoziationsrates EU-Tunesien am 14. April 2014 erklärten beide Parteien, dass eine Einigung erzielt wurde. Der Abschluss der technischen Beratungen auf beiden Seiten wurde in Form eines Briefwechsels notifiziert.

In dem neuen Aktionsplan EU-Tunesien sind die besonderen Maßnahmen festgelegt, die zur Erfüllung der in dem Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen genannten Verpflichtungen der Vertragsparteien erforderlich sind. Er schafft zudem eine breitere Grundlage für den weiteren Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Tunesien, der entsprechend den allgemeinen Zielsetzungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zu einem erheblichen Maß an wirtschaftlicher Integration und zur Vertiefung der politischen Zusammenarbeit führen soll. Im Einklang mit der Verordnung über das Europäische Nachbarschaftsinstrument[3] gehört der Aktionsplan zu den wichtigsten Bezugspunkten für die Festlegung der Prioritäten der Unterstützung der Union im Rahmen der ENP. Die ENP spielt weiterhin eine Katalysatorrolle, da sie einen einheitlichen politischen Rahmen vorgibt, der sich u. a. auf Partnerschaftlichkeit, gemeinsame Verantwortung, leistungsbezogene Differenzierung und maßgeschneiderte Hilfe stützt. Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohe Vertreterin“) fügen als Anhang den Wortlaut eines gemeinsamen Vorschlags für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Europäischen Union im Assoziationsrat EU-Tunesien im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des Aktionsplans bei.

Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin ersuchen den Rat, den beigefügten gemeinsamen Vorschlag für einen Beschluss des Rates anzunehmen.

2014/0316 (NLE)

Gemeinsamer Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des Aktionsplans EU-Tunesien (2013-2017) zur Umsetzung einer privilegierten Partnerschaft

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 217 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits wurde am 17. Juli 1995 unterzeichnet und trat am 1. März 1998 in Kraft.

(2)       Die Vertragsparteien beabsichtigen, im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) einen neuen Aktionsplan EU-Tunesien (2013-2017) zur Umsetzung einer privilegierten Partnerschaft zu genehmigen, der der besonderen Partnerschaft zwischen den beiden Vertragsparteien Rechnung trägt und die Umsetzung des Europa-Mittelmeer-Abkommens durch konkrete Maßnahmen unterstützen wird, die zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens ausgearbeitet und vereinbart wurden –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt der Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des ENP-Aktionsplans EU-Tunesien (2013-2017) zur Umsetzung einer privilegierten Partnerschaft stützt sich auf den diesem Beschluss beigefügten Entwurf einer Empfehlung des Assoziationsrats.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

[1]               Annahme durch den Assoziationsrat EU-Tunesien am 11. Mai 2010.

[2]               KOM (2011) 303 vom 25.5.2011.

[3]               Verordnung (EU) Nr. 232/2014 vom 11.3.2014.

ANHÄNGE

zum

gemeinsamen Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Tunesien zur Umsetzung der privilegierten Partnerschaft (2013–2017)

ANHANG 1

Entwurf einer

Empfehlung

zu der Umsetzung des Aktionsplans EU-Tunesien im Rahmen der ENP

zur Umsetzung der privilegierten Partnerschaft (2013–2017)

Der Assoziationsrat EU-Tunesien –

gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits, insbesondere auf Artikel 80,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)          Gemäß Artikel 80 des Europa-Mittelmeer-Abkommens kann der Assoziationsrat zweckdienliche Empfehlungen zur Erreichung der Ziele des Abkommens abgeben.

(2)          Gemäß Artikel 90 des Europa-Mittelmeer-Abkommens treffen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele dieses Abkommens erreicht werden.

(3)          Die Vertragsparteien des Europa-Mittelmeer-Abkommens haben sich auf den Wortlaut des Aktionsplans EU-Tunesien im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zur Umsetzung der privilegierten Partnerschaft (2013–2017) geeinigt.

(4)          Dieser Aktionsplan EU-Tunesien im Rahmen der ENP, der von den Vertragsparteien ausgearbeitete und vereinbarte konkrete Maßnahmen umfasst, dient als Richtschur für die praktische Umsetzung des Europa-Mittelmeer-Abkommens.

(5)          Der Aktionsplan erfüllt einen doppelten Zweck, indem darin einerseits konkrete Schritte zur Erfüllung der im Europa-Mittelmeer-Abkommen genannten Verpflichtungen der Vertragsparteien festgelegt und andererseits eine breitere Grundlage für den weiteren Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Tunesien geschaffen werden, wobei beides entsprechend den allgemeinen Zielsetzungen des Abkommens zu einem erheblichen Maß an wirtschaftlicher Integration und zur Vertiefung der politischen Zusammenarbeit führen soll –

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ANGENOMMEN:

Einziger Artikel

Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien den beigefügten Aktionsplan EU-Tunesien im Rahmen der ENP zur Umsetzung der privilegierten Partnerschaft (2013–2017) umsetzen, soweit diese Umsetzung auf die Verwirklichung der Ziele des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits ausgerichtet ist.

[...], den

Im Namen des Assoziationsrats

Der Präsident

ANHANG 2

Die Beziehungen zwischen Tunesien und der Europäischen Union: eine privilegierte Partnerschaft Aktionsplan 2013–2017 Zusammenfassung

I.            EINFÜHRUNG

Tunesien hat am 14. Januar 2011 ein neues Kapitel in seiner jüngsten Geschichte aufgeschlagen, das von einer friedlichen und vom tunesischen Volk als einzigem Akteur ausgegangenen Revolution für Menschenwürde und Freiheit gekennzeichnet ist. Diese Revolution hat die Grundlagen für die Entwicklung einer echten Demokratie geschaffen, die sich auf Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten stützt.

Diese Werte, die Tunesien nunmehr mit der Europäischen Union teilt, stehen hinter dem Wunsch der beiden Vertragsparteien, ihre Beziehungen – im Rahmen der privilegierten Partnerschaft – auf ein höheres, strategischeres Niveau anzuheben. Durch die Revolution eröffnen sich nun in den Beziehungen zwischen Tunesien und der Europäischen Union völlig neue Perspektiven. Die EU ist entschlossen, den demokratischen Übergang in Tunesien auf lange Sicht zu begleiten, und ist davon überzeugt, dass ein erfolgreicher Übergang nicht nur positive Auswirkungen auf den Wohlstand Tunesiens, sondern auch auf die gesamte Region haben wird. Die Unterstützung des Übergangs in Tunesien stellt für die Europäische Union eine historische Gelegenheit dar, um im Einklang mit der 2011 beschlossenen Neuausrichtung der Nachbarschaftspolitik substanziell, wirksam und positiv den durch den „Arabischen Frühling“ ausgelösten Herausforderungen im Hinblick auf Tunesien zu begegnen.

Eine neue Nachbarschaftspolitik

Angesichts der historischen Herausforderungen, mit denen ihre Nachbarn konfrontiert sind, hat die Europäische Union einen neuen Ansatz entwickelt, um gezielter auf die rasche Entwicklung in den Partnerländern und ihren Reformbedarf reagieren zu können und im Zuge dessen gesunde Demokratien aufzubauen und zu festigen, nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum zu fördern und die grenzübergreifenden Verbindungen und Ströme zu steuern.

Dieser neue Ansatz[1] stützt sich auf gegenseitige Rechenschaftspflicht und eine gemeinsame Verpflichtung zur Achtung universeller Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Er ermöglicht eine stärkere Differenzierung zur Festlegung der Unterstützung in Abhängigkeit von den Zielen der Partnerländer im Hinblick auf die Annäherung an die EU, den spezifischen Bedürfnissen und Fähigkeiten dieser Partnerländer und den erzielten Fortschritten bei der Umsetzung der Reformen, der Festigung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Außerdem unterstützt dieser Ansatz die Verstärkung der Beziehungen durch eine intensivere wirtschaftliche Integration sowie durch eine engere politische Zusammenarbeit in den Bereichen Governance, Sicherheit und Konfliktbewältigung und bei der Verabschiedung gemeinsamer Initiativen in internationalen Foren zu Themen von gemeinsamem Interesse.

Ziel dieses oben beschriebenen neuen Ansatzes ist es, a) die Partner bei der Vertiefung der Demokratie und der Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Gleichstellung der Geschlechter verstärkt zu unterstützen; b) die Entwicklung einer nachhaltigen und inklusiven Wirtschaft durch Verringerung der sozialen und regionalen Ungleichheiten zu fördern, indem Arbeitsplätze geschaffen und der Lebensstandard der Bevölkerung angehoben werden; c) eine engere Partnerschaft mit der Bevölkerung und der Zivilgesellschaft der Partnerländer zu fördern.

Neue Prioritäten für Tunesien

Die Revolution in Tunesien ist verknüpft mit der Hoffnung auf ein besseres Leben für die tunesischen Staatsbürger und markiert die Abwendung von einem alten Entwicklungsschema, das lange Zeit von wirtschaftlichen und sozialen Brüchen struktureller Art gekennzeichnet war.

Der neue Ansatz basiert daher auf der Gestaltung eines neuen Gesellschaftsmodells, das sich inklusiv und ausgewogen darstellt und auf verantwortungsvoller Staatsführung, Transparenz und gerechter Verteilung des Wohlstands basiert.

Hohe Priorität wird der Beschäftigung und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt, der Entwicklung der Regionen, der Sicherheit und der Stabilität sowie der Übergangsjustiz beigemessen, um den demokratischen Übergangsprozess langfristig zu verankern.

Diese Prioritäten unterstreichen im Übrigen auch die Verpflichtung zur Intensivierung der notwendigen Reformen für die Schaffung von demokratischen Institutionen, in denen die Menschenrechte und Grundfreiheiten geachtet werden, und bestätigen das Engagement Tunesiens für den Aufbau einer offenen und modernen Gesellschaft, eines multikulturellen Raums und eines handlungsfähigen Sozialgefüges.

Ferner werden die Reformbemühungen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet verstärkt, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln und ein nachhaltiges Wachstum mit hohem Beschäftigungsniveau gestützt auf Wissen und Innovation zu fördern.

Die Bemühungen sind insbesondere ausgerichtet auf die Entwicklung einer gerechten, solidarischen und für alle Bevölkerungsgruppen und Regionen nutzbringenden Sozialpolitik, die Modernisierung der Wirtschaftsstruktur unter stärkerer Konzentration auf innovative, hochtechnologische und umweltfreundliche Tätigkeiten und auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des Geschäftsklimas, um private Initiativen und Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor zu fördern.

Eine privilegierte Partnerschaft

Im Rahmen dieser Partnerschaft sind die Voraussetzungen dafür gegeben, dass Tunesien und die Europäische Union ein höheres und strategischeres Niveau bei der Vertiefung ihrer Beziehungen und der Integration unter Berücksichtigung der höheren gegenseitigen Ansprüche erreichen können. Die Annäherung an die Europäische Union stellt in der Außenpolitik Tunesiens[2] eine Konstante dar und ist eine grundlegende Entscheidung parallel zur Förderung der Maghreb-Integration und der Festigung der Beziehungen zu den arabischen, afrikanischen und Mittelmeerländern. Tunesien und die Europäische Union teilen ferner die Vision, dass eine Verstärkung der wirtschaftlichen Liberalisierung sowie der wirtschaftlichen und sozialen Integration eine wichtige Quelle für Wachstum und Beschäftigung im Hinblick auf die Förderung der solidarischen Entwicklung und des verteilten Wohlstands bildet.

Tunesien möchte im Rahmen der privilegierten Partnerschaft ein neues, möglichst hohes Niveau der Integration mit der Europäischen Union erreichen.

Diese neue Qualität der Beziehungen zeigt die Bereitschaft der beiden Vertragsparteien für einen dynamischen Annäherungsprozess über die Grenzen des Freihandels hinaus, der eine für beide Seiten vorteilhafte effektive Mobilität der Menschen und einen besseren Wissensaustausch einschließt.

Die Einbindung der menschlichen und wissenschaftlichen Dimension in diese Partnerschaft ist ein wesentlicher Aspekt für die Förderung der Annäherung zwischen den Akteuren aus der Zivilgesellschaft, privaten Wirtschaftsteilnehmern, Forschern und Studierenden sowie den kommunalen und regionalen Behörden und stellt ein eindeutiges politisches Signal an die Bürger und die Wirtschaftskreise der beiden Vertragsparteien dar.

Dieser fortlaufende Aktionsplan, der für den Zeitraum 2013–2017 gemeinsam ausgearbeitet wurde, bildet den Referenzrahmen zur Festlegung der Schwerpunkte, die eine Verstärkung der Beziehungen zwischen den beiden Vertragsparteien auf allen Ebenen (politisch, wirtschaftlich, wissenschaftlich, gesellschaftlich, kulturell und humanitär) ermöglichen.

Innerhalb dieses fortlaufenden Rahmens sowie vor dem Hintergrund der Umsetzung der privilegierten Partnerschaft gemäß Artikel 8 des Vertrags über die Europäische Union und der von der der EU und Tunesien angestrebten Vertiefung ihrer Beziehungen kommen die Vertragsparteien überein, sich über die Möglichkeit des Abschlusses eines neuen Abkommens zur Regelung der beidseitigen Beziehungen zu beraten.

Schlüsselelemente der privilegierten Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Tunesien

Die Verstärkung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Tunesien im Rahmen der privilegierten Partnerschaft ist an den drei folgenden Schwerpunkten ausgerichtet:

a) Verstärkte politische Zusammenarbeit. Die Vertragsparteien möchten dem Dialog und der politischen Zusammenarbeit neuen Elan verleihen. Insbesondere ist eine Verstärkung des politischen Dialogs auf hoher Ebene, der parlamentarischen Zusammenarbeit, der Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen, der Zusammenarbeit im Bereich der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter, Menschenrechte und Grundfreiheiten und die Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Europarat und anderen internationalen Organisationen vorgesehen. Diese Dimension umfasst auch eine vertiefte Zusammenarbeit in Fragen der Sicherheit, Justiz, Grenzverwaltung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

b) Erweiterte wirtschaftliche und soziale Integration mit der Europäischen Union auf dem Weg zum Aufbau eines Gemeinsamen Wirtschaftsraums. Diese privilegierte Partnerschaft zielt auch auf eine weitergehende Integration der Partner in wirtschaftlicher, sozialer und humanitärer Hinsicht ab. Im Rahmen dessen werden die Herausforderungen für Tunesien in dieser Phase des demokratischen Übergangs, einschließlich der Wiederbelebung der Wirtschaft, und die Anforderungen hinsichtlich einer solidarischen und nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt. Im Hinblick auf den Ausbau der kommerziellen und wirtschaftlichen Beziehungen ist der Abschluss eines vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens (Deep and Comprehensive Free Trade Agreement, DCFTA) zwischen Tunesien und der Europäischen Union vorgesehen, das zur fortschreitenden Integration Tunesiens in den Binnenmarkt der Europäischen Union und im Zuge dessen zum Aufbau eines Gemeinsamen Wirtschaftsraums beitragen wird.

Tunesien strebt eine weitergehende regulatorische Harmonisierung mit einer allmählichen Angleichung der Rechtsvorschriften an. Im Einklang mit diesem Aktionsplan werden Tunesien und die Europäische Union gemeinsam Sektoren festlegen, bei denen vorrangig eine Angleichung erzielt werden soll. Schließlich wird Tunesien nach Feststellung der Abweichungen zwischen den tunesischen Rechtsvorschriften und dem Besitzstand der Gemeinschaft die Ziele für eine Angleichung an diesen Besitzstand in einem nationalen Harmonisierungsplan festlegen. Daneben wird die Europäische Union begleitende Maßnahmen ergreifen, um das Erreichen dieser Ziele zu unterstützen.

Unterstützt wird die Integration durch einen verstärkten Dialog über die sozioökonomischen Reformen, einschließlich der Wirtschaftsleistung, der Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), der Entwicklung einer integrierten Beschäftigungsstrategie und der sozialen Eingliederung sowie einer erweiterten sektoralen Zusammenarbeit in Schlüsselbereichen wie Energie, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, Umwelt und Klimawandel (siehe Anhang 2).

c) Engere Partnerschaft zwischen den Völkern. Eine privilegierte Partnerschaft ist nicht ohne Vertiefung der Beziehungen zwischen den Völkern durch Annäherung und direkte Zusammenarbeit zwischen Einzelpersonen und Organisationen möglich. In diesem Zusammenhang fällt der Zusammenarbeit und dem Austausch in den Bereichen Ausbildung, Berufsbildung, Beschäftigung, Forschung und Innovation, Gesundheit, Kultur und Jugend eine maßgebliche Rolle zu. Der Dialog soll in den Bereichen Migration, Mobilität und Sicherheit mit dem Ziel des Abschlusses einer Mobilitätspartnerschaft vertieft werden, um einen Rahmen für eine verantwortungsbewusste und ausgewogene Zusammenarbeit in Bezug auf die Mobilität der Personen, die Steuerung der legalen Zuwanderung, die Verbindungen zwischen Migration und Entwicklung, den Schutz der Rechte von Migranten und die Bekämpfung der illegalen Migration und die organisierte Kriminalität im Zusammenhang mit der Migration und Rückübernahme zu schaffen.

Ferner führt die Verstärkung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Tunesien zu einer umfassenden Mobilisierung aller nichtstaatlichen Akteure und der Zivilgesellschaft, denen eine wichtige Rolle beim Gelingen des Demokratisierungsprozesses zufällt. Es werden Konsultationsmechanismen eingerichtet, um sicherzustellen, dass die Zivilgesellschaft ihre Rolle als Gesprächspartner im Dialog mit den europäischen Behörden und Instanzen, insbesondere im Rahmen des Abschlusses und der Umsetzung dieses Aktionsplans, vollumfänglich übernimmt.

Eine neue Methode

Der Qualitätssprung, der von der Europäischen Union und Tunesien in ihren Beziehungen angestrebt wird, stützt sich auf verschiedene Grundsätze und Instrumente, mit denen sich besser gewährleisten lässt, dass die anvisierten Ziele erreicht werden.

Gezielte, exakte und konkrete Verpflichtungen für einen Zeitraum von 5 Jahren. Im Rahmen der vertieften Beziehungen werden die Partner zentrale Verpflichtungen in bestimmten vorrangigen Sektoren eingehen, um sich den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem demokratischen Übergang zu stellen: Wiederbelebung der Wirtschaft, Förderung von KMU und nachhaltige und inklusive Entwicklung, Beschäftigung, Verbesserung der Lebensbedingungen und Verringerung der Ungleichheiten, Festigung der Rechtsstaatlichkeit, der verantwortungsvollen Staatsführung und des demokratischen Pluralismus, Unabhängigkeit der Justiz, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Gleichstellung der Geschlechter, Reform des Sicherheitssektors, Unabhängigkeit der Medien und Unterstützung der Zivilgesellschaft. Die privilegierte Partnerschaft muss ferner mit einer Annäherung unserer Gesellschaften im weitesten Sinne über einen erweiterten interkulturellen Dialog einhergehen.

Beteiligung an Agenturen und Programmen der Europäischen Union. Ein weiteres Instrument zum Erreichen der angestrebten weitestgehenden Integration zwischen Tunesien und der Europäischen Union ist die Beteiligung Tunesiens an verschiedenen Agenturen und Programmen der Union, bei denen die Rechtsgrundlage eine Beteiligung von Drittländern vorsieht. Im Aktionsplan wird der Weg in der Praxis vorgezeichnet, der diesbezüglich zu verfolgen ist.

Ambitioniertere technische und finanzielle Unterstützung, angepasst an die Prioritäten Tunesiens sowie im Einklang mit den neuen Leitlinien der Nachbarschaftspolitik, um das Erreichen der Ziele des Assoziierungsabkommens zu unterstützen, sowie im Rahmen der Finanziellen Vorausschau der Europäischen Union ab 2014. Die privilegierte Partnerschaft sieht eine angemessene finanzielle Hilfe von Seiten der Europäischen Union für Tunesien vor, die an die Höhe der Reformbestrebungen Tunesiens, seine spezifischen Anforderungen, seine Kapazitäten sowie die Fortschritte hinsichtlich einer effektiven Umsetzung der Reformen angepasst wird.

Die EU hat ihre Entscheidung für eine erhebliche Aufstockung ihrer Hilfe für Tunesien bereits mit einer Zusicherung von mindestens 400 Mio. EUR an Zuschüssen für den Zeitraum 2011–2013 (im Vergleich zu 240 Mio. EUR vor der Revolution) bestätigt. Die verfügbaren Mittel werden vorrangig zur Begleitung der erforderlichen Reformen für den Aufbau eines demokratischen Staats (Unterstützung bei der Organisation von Wahlen, der Reform in den Bereichen Sicherheit, Justiz, Medien, Unterstützung des Übergangsjustizprozesses und bei der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten), die Fortsetzung der wirtschaftlichen Wiederbelebung und die Verstärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Wirtschaftsreformen, Förderung der Beschäftigung und regionalen Entwicklung und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, Ungleichheit und Armut, Stärkung der Institutionen usw.) verwendet.

Des Weiteren stellen einige Mitgliedstaaten, die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) breite Unterstützung – insbesondere in Bezug auf Investitionen, Infrastrukturen, Förderung des Privatsektors und der Beschäftigung – u. a. über die Zusagen der G8 (Partnerschaft von Deauville) bereit. Bei der Programmierung dieser Hilfe gemäß den entsprechenden Verfahren werden die Zusicherungen, die in diesem Aktionsplan sowie in einschlägigen Instrumenten, einschließlich der Schlussfolgerungen der Task Force EU-Tunesien vom 28. und 29. September 2011, verankert wurden, berücksichtigt.

Adaptiver Charakter und Zwischenbewertung. Der Aktionsplan, der für einen Zeitraum von fünf Jahren verabschiedet wurde, kann durch den Assoziationsrat in Abhängigkeit von den Fortschritten bei der Umsetzung oder eventuellen neuen Erfordernissen, die sich durch die Konjunktur in Tunesien oder in der Europäischen Union ergeben, überprüft werden. Die mit dem Assoziierungsabkommen errichteten Einrichtungen werden beauftragt, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Follow-up der Umsetzung des Aktionsplans. Im Hinblick auf die Durchführung der Reformen müssen in einer Vielzahl von Schlüsselsektoren präzise Ziele festgelegt und entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Um die bestmögliche Ausführung zu gewährleisten und eine Verbindung zwischen den Zielen und den Fortschritten beim Erreichen dieser Ziele einerseits und der gewährten Unterstützung andererseits herzustellen, wird durch den Assoziationsausschuss und die im Rahmen des Assoziierungsabkommens eingerichteten Unterausschüsse sowie durch eigene Fortschrittsberichte jeder Vertragspartei ein regelmäßiges Follow-up sichergestellt.

Die beiden Vertragsparteien führen eine Überprüfung der Unterausschüsse durch, um deren Zusammensetzungen und Befugnisse an die neuen Ziele des privilegierten Status anzupassen.

II.          AKTIONSPLAN

Die Vertragsparteien, die diesem Aktionsplan einen strategischen und gleichzeitig operativen Charakter verleihen möchten, verpflichten sich, ihre Zusammenarbeit auf eine begrenzte Anzahl von Bereichen und zu erreichenden Zielen (siehe Zusammenfassung in der Tabelle in Anhang 1) zu konzentrieren.

Außerdem muss zum Erreichen der Ziele des Aktionsplans der Dialog über die sozioökonomischen Reformen, insbesondere die Politik im Bereich von Beschäftigung und sozialer Eingliederung und die Wiederbelebungsstrategien für die Schaffung eines nachhaltigen, wissensbasierten Wachstums, verstärkt und die sektorale Zusammenarbeit in Schlüsselbereichen wie Energie, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, Tourismus, Entwicklung der Kompetenzen, Umwelt und Klimawandel ausgedehnt werden.

Der Aktionsplan bleibt das Referenzdokument für die Umsetzung des Assoziierungsabkommens. Er deckt sämtliche Bereiche ab, die Gegenstand des Assoziierungsabkommens sind, und umfasst die gesamte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Tunesien, worin die Arbeit des Assoziationsausschusses und der Unterausschüsse eingeschlossen ist. Die Unterausschüsse haben die Aufgabe, anhand der im Aktionsplan angegebenen vorrangigen Ziele konkrete Maßnahmen festzulegen, die für das Erreichen dieser Ziele erforderlich sind.

Für den kommenden Zeitraum legen die Vertragsparteien ihre Schwerpunkte auf die folgenden Bereiche:

Rechtsstaatlichkeit und Demokratie

1)           Einrichtung eines demokratischen Wahlsystems, insbesondere im Zuge der Konsolidierung der Unabhängigkeit und Arbeitsweise der „unabhängigen öffentlichen Instanz“, die mit der Verwaltung und Organisation der Wahlen betraut ist.

2)           Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Professionalität und Effizienz (Zugang zur Justiz, Dauer der Verfahren), Sicherstellung der Achtung der Menschenrechte, der Unschuldsvermutung und des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren.

3)           Umsetzung der Reform des Sicherheitssektors im Rahmen einer globalen und umfassenden Reform, um die Einhaltung der internationalen Normen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und das Völkerrecht sicherzustellen.

4)           Festigung des Schutzes der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Frauen und der Kinder.

5)           Umsetzung der Reform der Medien und der Professionalisierung des Sektors.

6)           Stärkung der Rolle und der Fähigkeiten der Zivilgesellschaft.

Zusammenarbeit im Bereich der Migration, Mobilität und Sicherheit

7)           Dialog über die Migration, Mobilität und Sicherheit und Abschluss einer Mobilitätspartnerschaft.

Erweiterte wirtschaftliche und soziale Integration

8)           Wirtschaftsreform für inklusives Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung des Umfelds für Geschäfte und Investitionen.

9)           Vertiefung der wirtschaftlichen Integration und Abschluss eines DCFTA und Angleichung an den Besitzstand der EU.

10)         Entwicklung der Kompetenzen, Zugang zu Wissen und Innovation.

11)         Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt und Integration und kommunale und regionale Entwicklung.

12)         Landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung.

Nachhaltige Entwicklung

13)         Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Programmen zur Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung, einschließlich der Verbesserung des Umweltschutzes im Einklang mit der erklärten Absicht der Europäischen Kommission, den Anteil der Haushaltsmittel, die dem Klima zugewiesen sind, um 20 % zu erhöhen, wie in der Mitteilung der Kommission über den mehrjährigen Finanzrahmen vom Juni 2011[3] festgelegt.

Die Tabelle in Anhang 1 liefert einen Bezugsrahmen für die Überprüfung dieser Prioritäten unter Angabe der Indikatoren, der Umsetzungstermine und der eingesetzten Ressourcen.

A.          Politische Zusammenarbeit

I.            Dialog und politische und strategische Zusammenarbeit

1.           Verstärkung des politischen und strategischen Dialogs

            Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Verstärkung des politischen Dialogs, insbesondere über die Organisation von Gipfeltreffen zwischen Tunesien und der EU auf ad hoc-Basis, Abhaltung von regelmäßigen Sitzungen auf Ministerebene sowie auf der Ebene von hochrangigen Beamten.

· Förderung der Teilnahme von Vertretern Tunesiens an informellen Treffen der Ausschüsse und Arbeitsgruppen des Rates, die für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union zuständig sind, auf ad hoc-Basis.

· Intensive Abstimmung in multilateralen Gremien (Vereinte Nationen usw.) zur Angleichung und Koordinierung der politischen Standpunkte zu Fragen von gemeinsamem Interesse.

· Zusammenarbeit im diplomatischen Bereich, insbesondere über den Aufbau von Beziehungen zur Zusammenarbeit sowie zum Erfahrungsaustausch zwischen dem „Institut Diplomatique pour la Formation et les Études“ Tunesiens und den Universitätseinrichtungen und diplomatischen Akademien der Mitgliedstaaten.

2.           Parlamentarische Zusammenarbeit

            Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Ausbau der parlamentarischen Zusammenarbeit, insbesondere über die Unterstützung der Parlamentarischen Versammlung, Einrichtung eines gemischten parlamentarischen Ausschusses zwischen dem Europäischen Parlament und dem tunesischen Parlament, Verstärkung der Zusammenarbeit und der Partnerschaft zwischen dem tunesischen Parlament und der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum sowie Intensivierung des Austauschs zwischen den politischen Parteien und parlamentarischen Gruppen Tunesiens und der EU.

3.           Verstärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit im Bereich der Konfliktprävention und des Krisenmanagements

            Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Verstärkung der Zusammenarbeit und des Dialogs EU-Tunesien im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP).

· Beitrag zur Entwicklung der Partnerschaft für Frieden und Sicherheit unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien.

· Intensivierung der Beteiligung Tunesiens an der Mittelmeerpartnerschaft der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über die Gruppe für Kontakte und durch bilaterale Beiträge auf freiwilliger Basis.

4.           Vertiefung der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) und ihrer Trägermittel, der Kontrolle der Verbringung konventioneller Waffen und der Bekämpfung der Verbreitung von Leicht- und Kleinkaliberwaffen.

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

Massenvernichtungswaffen und Güter mit doppeltem Verwendungszweck:

· Zusammenarbeit und Beitrag zur vollständigen Einhaltung der bestehenden internationalen Verpflichtungen bei der Bekämpfung der Verbreitung von MVW und ihrer Trägermittel sowie Unterstützung der Rolle der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO).

· Fortsetzung der Errichtung eines Systems zur effektiven Kontrolle auf nationaler Ebene von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und strafrechtliche Verfolgung der Verbreitung von MVW und ihrer Trägermittel – gemäß den internationalen Verpflichtungen der Vertragsparteien und insbesondere den einschlägigen internationalen Resolutionen, einschließlich der Resolution 1540/2004 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

· Ergreifen der notwendigen Maßnahmen für die Unterzeichnung, Ratifizierung oder Anknüpfung an andere internationale Verträge und Instrumente zur Bekämpfung der Verbreitung von MVW und ihrer Trägermittel.

· Verabschiedung von nationalen Rechtsvorschriften, nach denen die Verbreitung von MVW und ihrer Trägermittel strafbar ist.

· Einrichtung eines wirksamen nationalen Systems mit Unterstützung durch die EU zur Kontrolle der Ausfuhren und der Verbringung von Gütern in Verbindung mit Massenvernichtungswaffen, einschließlich einer Kontrolle der Endverwendung von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.

Konventionelle Waffen:

· Ausbau eines regelmäßigen politischen Dialogs über die Verbringung von konventionellen Waffen und Verstärkung der Zusammenarbeit zur Verhütung des illegalen Handels.

· Verstärkung der Abstimmung zur Verabschiedung eines Vertrags der Vereinten Nationen, in dem die gemeinsamen Normen für den globalen Handel mit konventionellen Waffen festgelegt werden.

· Durch die EU logistisch unterstützte Einrichtung eines wirksamen nationalen Systems zur Kontrolle der Ausfuhren von konventionellen Waffen und der entsprechenden Munition, einschließlich Kontrollen beim Endbenutzer.

5.           Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Fortsetzung der regionalen Zusammenarbeit zur Verhütung, Vorbereitung, Schulung, Erkennung, Frühwarnung und Reaktion in Bezug auf Naturkatastrophen und durch den Menschen verursachte Naturkatastrophen, einschließlich der technologischen Risiken.

· Festlegung von operativen Vereinbarungen zwischen den tunesischen Stellen und denjenigen der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Beobachtungs- und Informationszentrum (Monitoring and Information Centre, MIC) im Falle einer Aktivierung des Katastrophenschutz-Mechanismus.

II.          Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung

6.           Angleichung des Rechtsrahmens Tunesiens an denjenigen der EU bzw. des Europarates in diesen Bereichen

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Tunesien und dem Europarat in Bezug auf die Förderung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie, insbesondere im Hinblick auf den eventuellen Beitritts Tunesiens zu Übereinkommen des Europarates.

7.           Verstärkung der Institutionen zur Gewährleistung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Annahme von Verfassungs-, Gesetzes- und Rechtsbestimmungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit (Rolle des Parlaments, Unabhängigkeit der politischen Parteien usw.).

· Verstärkung der Verwaltungskapazitäten der demokratischen Institutionen und Akteure (Parlament, politische Parteien usw.).

· Annahme von demokratischen Rahmenbedingungen für Wahlen, Errichtung einer unabhängigen Kommission für die Organisation von Wahlen und Kapazitätsverstärkung der Organisationen der tunesischen Zivilgesellschaft in Bezug auf die Wahlbeobachtung, Annahme von Rechtsbestimmungen über die Wahlbeobachtung (einschließlich durch internationale Akteure).

8.           Verstärkung der Unabhängigkeit und der Effizienz der Justiz und der Bemühungen zur Verbesserung der Bedingungen in den Gefängnissen

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Reform und Modernisierung des Justizsektors, um die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Professionalität, Verantwortung und verbesserte Arbeitsweise der Justiz ggf. unter Anlehnung an die von den Vereinten Nationen und dem Europarat entwickelten Normen zu gewährleisten.

· Im Rahmen der Reform der Justiz begleitende technische Unterstützung der Bemühungen Tunesiens zur Modernisierung des Sektors, einschließlich der Informatisierung seiner Verwaltung, der Verbesserung des Zugangs zur Justiz und der Kapazitätsverstärkung der Akteure innerhalb des Systems.

· Einrichtung der Mechanismen/Maßnahmen in Bezug auf die Übergangsjustiz.

· Reform des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung, um diese mit internationalem Recht im Bereich der Menschenrechte in Einklang zu bringen.

· Intensivierung der Maßnahmen zur Verbesserung der Haftanstalten und der Bedingungen im Strafvollzug, insbesondere für Minderjährige, und Gewährleistung der Rechte der Häftlinge, einschließlich der Ausbildung und des Aufbaus der Kapazitäten der für die Anwendung der Rechtsvorschriften zuständigen Personen.

III.         Dialog und Zusammenarbeit in Fragen der Menschenrechte und Grundfreiheiten

9.           Dialog und Zusammenarbeit in Fragen der Menschenrechte und Grundfreiheiten

            Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Tunesien in Bezug auf die Achtung und Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

· Vertiefung des Dialogs über die Zusammenarbeit innerhalb von internationalen Institutionen, insbesondere der UNO.

10.         Umsetzung der internationalen Übereinkommen in Bezug auf die Menschenrechte und Kooperation mit den spezifischen Verfahren und Mechanismen der Vereinten Nationen

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Gewährleistung der Achtung des Grundsatzes des Primats der ratifizierten internationalen Übereinkommen gegenüber nationalem Recht.

· Schrittweiser Abschluss des Prozesses der Umsetzung der durch Tunesien ratifizierten internationalen Übereinkommen[4] mit dem Ziel der Aufhebung von Vorbehalten.

· Zusammenarbeit mit dem Büro des Hochkommissariats für Menschenrechte der Vereinten Nationen und ihren Sondermechanismen für Menschenrechte, insbesondere infolge der ständigen Einladung durch die tunesischen Behörden seit Februar 2011.

· Unterstützung der Umsetzung der von Tunesien akzeptierten Empfehlungen im Anschluss an den „Universal Periodic Review (UPR)“-Prozess (Mai 2012).

11.         Achtung der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit im Einklang mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR)

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Verstärkung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Meinungsfreiheit auf der Grundlage der einschlägigen Empfehlungen des ICCPR sowie der UPR des UNO-Menschenrechtsrats, einschließlich in Bezug auf NRO und nichtstaatliche Akteure.

· Verbesserung des neuen Pressegesetzes zur Angleichung an internationale Standards, Abschaffung von Freiheitsstrafen für Vergehen der Presse und Diffamierung und Gewährleistung des Schutzes der Informationsquellen.

· Gewährleistung des freien und unbeschränkten Zugangs zu neuen Technologien, einschließlich des Internets, und Sicherstellung der Meinungsfreiheit und der freien Verbreitung von Informationen über das Internet gemäß internationalen Normen.

· Unterstützung des Austauschs und Förderung von Initiativen zur Zusammenarbeit zwischen tunesischen und europäischen Vereinigungen.

12.         Förderung und Schutz der Rechte der Frauen und Kinder

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, CEDAW) und des Grundsatzes der Rechtsgleichheit und der zivilen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Freiheiten.

· Konsolidierung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung sämtlicher Formen der Diskriminierung, zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie zur Ausdehnung der Beteiligung und Integration der Frauen in das öffentliche, politische, kulturelle und ökonomische Leben.

· Fortsetzung der begonnenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter sowie zur Bekämpfung der Diskriminierung und der Gewalt gegenüber Frauen in Anwendung der einschlägigen internationalen Übereinkommen, Verstärkung des Rechtsrahmens zur Verbesserung des Schutzes der Frauen vor sämtlichen Formen von Gewalt, einschließlich häuslicher Gewalt.

· Verstärkung der Rolle der Zivilgesellschaft bei der Förderung und dem Schutz der Rechte der Frauen und Kinder und Unterstützung der Vernetzung in dieser Hinsicht.

· Konsolidierung der Rechte des Kindes auf der Grundlage der Empfehlungen des UNO-Ausschusses für die Rechte des Kindes, insbesondere der Schutz des Kindes vor sämtlichen Formen der Gewalt, einschließlich Vernachlässigung und Ausbeutung.

13.         Abschaffung der Todesstrafe und Bekämpfung der Folter und sämtlicher Formen der Diskriminierung

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Einhaltung des De-facto-Moratoriums zur Todesstrafe.

· Fortsetzung des Dialogs über die Überarbeitung der Bestimmungen des Strafgesetzbuchs im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe.

· Planung des Beitritts zur überregionalen Initiative in Bezug auf die Todesstrafe, die von der EU im Rahmen der UN-Generalversammlung unterstützt wird.

· Bereitstellung der technischen Unterstützung zur Umsetzung des „Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ und seiner Instrumente, einschließlich der Unterstützung bei der Umsetzung der im Protokoll vorgesehenen nationalen Präventionsstelle, im Anschluss an die Ratifizierung des Protokolls durch die tunesischen Behörden.

14.         Unterstützung der Rolle der Zivilgesellschaft und Schutz von Menschenrechtsaktivisten

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Intensivierung der Einbindung der gesamten tunesischen Gesellschaft in das öffentliche und politische Leben, insbesondere durch die Konsolidierung der Garantien hinsichtlich der Grundfreiheiten und der Einrichtung von Abstimmungs- und Dialogmechanismen.

· Verstärkung des Engagements der verschiedenen Akteure der Zivilgesellschaft und der anderen Beteiligten an der Entwicklung, Ausarbeitung und Verfolgung der Umsetzung von Verfassungs- und Rechtsreformen.

15.         Zusammenarbeit im Hinblick auf die universelle Anwendung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Verabschiedung von nationalen Rechtsvorschriften über die Umsetzung des römischen Statuts und Erfahrungsaustausch bei den erforderlichen Gesetzesanpassungen für die Anwendung des Römischen Statuts.

· Unterstützung der Ausbildung der Richter, Anwälte und Sicherheitskräfte in den Zuständigkeitsbereichen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), insbesondere durch Prüfung der Rechtsprechung des IStGH und der nationalen Rechtsprechung in den durch den IStGH abgedeckten Gebieten.

IV.         Zusammenarbeit und kontinentale und regionale Initiativen

16.         Unterstützung der Umsetzung von Initiativen und Projekten zur kontinentalen und regionalen Integration

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Unterstützung der innerregionalen Integration, einschließlich zwischen den Maghreb-Ländern, insbesondere innerhalb der Union des Arabischen Maghreb und des Agadir-Prozesses.

· Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb der regionalen Maghreb-Institutionen, des Forums 5+5, des Mittelmeer-Forums, der Union für den Mittelmeerraum, der Partnerschaft Afrika-EU und der regionalen Organisationen, wie beispielsweise der Beobachtungsstelle für die Sahara und den Sahel.

· Einleitung eines Dialogs über die Möglichkeiten einer triangulären Zusammenarbeit zwischen tunesischen und europäischen Akteuren aus dem öffentlichen und privaten Sektor, um die Entwicklung in Afrika voranzutreiben.

V.          Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und Sicherheit

17.         Förderung der Rechtsvorschriften über die juristische und justizielle Zusammenarbeit zwischen Staaten und Einrichtung von geeigneten begleitenden Maßnahmen

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Möglichst baldiges Anstellen von Überlegungen über die wichtigsten internationalen Übereinkommen, insbesondere diejenigen, die im Rahmen der Haager Konferenz für internationales Privatrecht in Bezug auf das Familienrecht ausgearbeitet wurden.

· Fortsetzung der Unterstützung von konkreten Lösungen zur Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten über die elterliche Verantwortung, einschließlich Angelegenheiten von Kindern getrennt lebender, konfessionsverschiedener Paare.

· Fortsetzung des Dialogs über den internationalen Schutz des Kindes und des Familienrechts im Rahmen der Beteiligung Tunesiens an der Justizkonferenz von Malta über Angelegenheiten des grenzüberschreitenden Familienrechts (Malta-Prozess).

· Untersuchung einer möglichen Unterzeichnung, Ratifizierung und Umsetzung der wichtigsten internationalen Übereinkommen, wie beispielsweise: Haager Übereinkommen von 1965 zur Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen, Haager Übereinkommen von 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen, Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, Haager Übereinkommen von 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern.

18.         Konsolidierung der justiziellen Zusammenarbeit und Angleichung der Rechtsordnungen der beiden Vertragsparteien

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Bestandsaufnahme der justiziellen Zusammenarbeit zwischen Tunesien und der EU sowie der Maßnahmen zur Intensivierung dieser Zusammenarbeit.

· Fortsetzung der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen in den von Tunesien ratifizierten UN-Konventionen (UN-Konvention zur Bekämpfung des internationalen organisierten Verbrechens (UN Convention against Transnational Organised Crime, UNTOC) und UN-Konvention gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption, UNCAC).

· Einrichtung eines Programms zur Förderung der Modernisierung und Unabhängigkeit der Justiz in Tunesien.

19.         Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Justiz- und Polizeibehörden Tunesiens und der Mitgliedstaaten

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Durchführen einer Bestandsaufnahme der Zusammenarbeit zwischen Tunesien und der EU im Hinblick auf eine Intensivierung der Zusammenarbeit, insbesondere im Rahmen des Austauschs von Erfahrungen zwischen den Ausbildungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten der EU und ihren tunesischen Pendants im Justiz- und Sicherheitssektor.

· Sicherstellung der Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen in den einschlägigen internationalen Übereinkommen

20.         Verstärkung der Korruptionsbekämpfung

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Austausch von Informationen über die europäischen und tunesischen Rechtsvorschriften sowie über die Anwendung der internationalen Instrumente, Austausch von bewährten Verfahren zur Korruptionsbekämpfung und Entwicklung einer Zusammenarbeit in diesem Bereich, einschließlich im Rahmen der Umsetzung der UN-Konvention von 2003 gegen Korruption.

· Unterstützung der Bemühungen der tunesischen Behörden im Bereich der Korruptionsbekämpfung, einschließlich der Einrichtung einer auf Korruption spezialisierten Stelle am Gericht erster Instanz von Tunis.

· Prüfung der Möglichkeit einer Unterstützung der Operationalisierung der Rechtsverordnung Nr. 120 vom 14. November 2011 über die Instanz zur Korruptionsbekämpfung.

· Weitere Unterstützung der Bemühungen Tunesiens, über gegenseitige Amtshilfe in Strafsachen die Rückführung der Vermögenswerte und Güter, die der gestürzte Präsident und seine Familienangehörigen unrechtmäßig erworben haben und gegenwärtig unter der Gerichtsbarkeit der EU-Mitgliedstaaten eingefroren sind, zu erreichen, und zwar im Rahmen der einschlägigen internationalen Übereinkommen, darunter der UN-Konvention von 2003 gegen Korruption.

21.         Zusammenarbeit im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Verstärkung der Zusammenarbeit im Kampf gegen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Cyberkriminalität zwischen den verschiedenen Justiz- und Sicherheitseinrichtungen, einschließlich auf der Grundlage der Ratifizierung und Umsetzung der entsprechenden internationalen Instrumente, sowie über die Förderung der Beteiligung der tunesischen Verantwortlichen für die spezifische Sonderausbildung im Bereich der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus auf der Ebene der EU-Mitgliedstaaten.

· Zusammenarbeit durch den Austausch von bewährten Verfahren und Fachwissen und Fortsetzung der Bemühungen zur Sensibilisierung junger Menschen für die Gefahren der gewalttätigen Radikalisierung und des Extremismus in allen Formen, um unter ihnen eine Kultur der Offenheit, Toleranz und Solidarität, u. a. mit den Opfern des Terrorismus, zu verankern und sie vor kriminellen Auswüchsen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Terrorismus, zu schützen.

· Unterstützung der Bemühungen Tunesiens, die Achtung der Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus zu garantieren, einschließlich im Rahmen der Reform des Sicherheitssektors.

22.         Internationale Instrumente zum Kampf gegen organisierte Kriminalität

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Austausch von Informationen und Erfahrungen im Bereich der Umsetzung der UN-Konvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (von 2000 und ihre Zusatzprotokolle).

· Entwicklung von Rechtsvorschriften gemäß den einschlägigen internationalen Normen und Instrumenten im Rahmen des Kampfs gegen die organisierte Kriminalität.

23.         Entwicklung von Methoden und Mitteln zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Opfer dieses Handels

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Verabschiedung eines Rechtsrahmens zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Opfer dieses Handels.

· Kapazitätsverstärkung der verschiedenen juristischen Berufe und der Sicherheitskräfte, insbesondere durch gezielte Sonderausbildungsmaßnahmen im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels und des Schutzes der Opfer dieses Handels.

· Einleitung eines Dialogs zur Festlegung eines gemeinsamen Bekämpfungsansatzes, der auf Rekruteure, Personen, die die Opfer transportieren, Ausbeuter, sonstige Mittelsmänner, Kunden und Nutznießer abzielt.

· Intensivierung der Unterstützung der am stärksten gefährdeten Gruppen (Frauen und Kinder).

· Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung der illegalen Zuwanderung, insbesondere in Bezug auf die schwächsten Gruppen, und zwar insbesondere durch Unterstützung (auch auf europäischer Ebene), die auf die Förderung der Ko-Entwicklung, der Schaffung von Einkommensquellen und Beschäftigungsmöglichkeiten und der Verbesserung der Lebensrahmenbedingungen in Regionen mit starkem Abwanderungsdruck abzielt.

VI.         Zusammenarbeit im Bereich der Migration, Mobilität und Sicherheit

24.         Schutz von Asylbewerbern und Flüchtlingen

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Zusammenarbeit zwischen Tunesien und dem Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, um diesem die Erfüllung seines Mandats zu ermöglichen.

· Entwicklung und Umsetzung eines Asylrechts in Anlehnung an internationale Grundsätze und Normen sowie einer Verwaltung, die mit der Identifizierung, dem Schutz, der Unterstützung und der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen betraut ist.

· Unterstützung Tunesiens durch die EU bei der Entwicklung und Umsetzung von nationalen Rechtsvorschriften sowie der Kapazitätsverstärkung einer auf Asyl spezialisierten Verwaltung, einschließlich durch Bereitstellung von Beratung, Ausbildung und fachlicher Unterstützung.

· Austausch von Informationen zwischen der EU und Tunesien über die Politik, die Rechtsvorschriften und die jeweiligen Situationen im Asylbereich.

25.         Zusammenarbeit im Bereich der Migration, Mobilität und Sicherheit

· Entwicklung eines Dialogs über die Migration, Mobilität und Sicherheit mit dem Ziel des Abschlusses einer Mobilitätspartnerschaft. Umsetzung von Maßnahmen, die im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft vorgesehen sind

VII.        Drogen

26.         Verstärkung der Bekämpfung des Drogenhandels und der Drogenabhängigkeit

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Unterstützung bei der Umsetzung der einschlägigen Grundsätze, die in den UN-Konventionen (1967, 1971, 1988) enthalten sind, sowie der Grundsätze, die durch die Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN General Assembly Special Session, UNGASS) festgelegt wurden.

· Start von Sonderausbildungsmaßnahmen für die Einrichtungen, die für die Anwendung der diesbezüglichen Rechtsvorschriften zuständig sind.

· Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur Verhütung der Drogenabhängigkeit sowie zur Behandlung und Wiedereingliederung von Drogenabhängigen.

VIII.      Geldwäsche, Finanz- und Wirtschaftskriminalität

27.         Intensivierung der Bemühungen und der Zusammenarbeit gegen Geldwäsche

Tätigkeiten/spezifische Ziele:

· Fortsetzung der Entwicklung eines wirksamen Rechtsrahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß der europäischen Gesetzgebung und den Grundsätzen der Empfehlungen der Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen (gegen Geldwäsche) (Financial Action Task Force (on Money Laundering), FATF), Identifizierung des Bedarfs an administrativer und fachlicher Unterstützung sowie Ausbildung.

· Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Polizeidienststellen sowie der Kooperation mit internationalen Organisationen, wie beispielsweise GAFI und Europarat, sowie mit den entsprechenden Diensten der EU-Mitgliedstaaten, insbesondere in Bezug auf den Informationsaustausch zwischen den europäischen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIU) und der tunesischen FIU.

B.           Wirtschaftliche und soziale Integration: zur Errichtung eines Gemeinsamen Wirtschaftsraums

Säule 1 -– Makroökonomischer Rahmen und öffentliche Finanzen:

28.         Stabilisierung des makroökonomischen Rahmens

· Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums und Beschleunigung des Wachstumsrhythmus;

· Verstärkung der Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft durch Konsolidierung der makroökonomischen Grundlagen, insbesondere in Bezug auf Auslandszahlungen und Staatshaushalt;

· Wahrung der Vertretbarkeit der Staatsverschuldung und der nationalen Verschuldung im Ausland;

· Fortsetzung der Umsetzung der Schlussfolgerungen der Studie über eine verbesserte Verwaltung der Staatsverschuldung im Zuge der Überwachung der Emissionen der Staatskasse und der Kontrolle des staatlichen Liquiditätsmanagements.

29.         Konsolidierung des öffentlichen Finanzmanagements

· Einleitung von Beratungen über die Reform der Subventionen im Agrar- und im Energiebereich im Hinblick auf die gezielte Ausrichtung der Transfers auf benachteiligte Gruppen.

· Fortsetzung der Umsetzung der zielorientierten Haushaltsführung;

· Verbesserung der Transparenz in Haushaltsangelegenheiten durch mittelfristige Umsetzung der Veröffentlichung der konsolidierten Ergebnisse der Finanzgeschäfte des Staates, der lokalen Gebietskörperschaften, der Sozialversicherungskassen und der öffentlichen Einrichtungen mit Verwaltungscharakter.

30.         Fortsetzung der Reform des Steuerwesens

· Fortsetzung der Reform des Steuersystems für eine bessere Steuergerechtigkeit;

· Fortsetzung der Modernisierung der Steuerverwaltung (Berufsausbildung, Informatisierung und Einsatz von neuen Kommunikationstechnologien, Führung der Steuerbehörden und Informationssystem);

· Fortsetzung und Vertiefung des Dialogs über die Grundsätze der guten Regierungsführung in Steuerfragen, einschließlich des EU-Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung, im Hinblick auf die Gewährleistung einer fairen Umgebung im Verlauf des Prozesses zur Integration Tunesiens in den Binnenmarkt;

· Förderung des Austauschs von Erfahrungen und Fachwissen über die Steuersysteme der EU-Mitgliedstaaten.

31.         Konsolidierung der Transparenz und Effizienz der öffentlichen Auftragsvergabeverfahren, insbesondere in Bezug auf öffentliche Aufträge und Konzessionen (diese Maßnahmen wird im Unterausschuss „Binnenmarkt“ erörtert)

· Fortsetzung der Annäherung der tunesischen Gesetzgebung an die internationalen Standards und die europäischen Normen zur Sicherstellung der schrittweisen Öffnung, der Effizienz, der Verantwortlichkeit, der Transparenz, der Gleichheit beim Zugang zu Informationen und des Wettbewerbs;

· Fortsetzung der Modernisierung der Verfahren zur Verwaltung, Lenkung und Überwachung der Durchführung von öffentlichen Verträgen und insbesondere der Umsetzung der Dematerialisierung bei öffentlichen Aufträgen;

· Weiterführung der Programme zur effizienten Ausbildung der staatlichen Einkäufer/Anweisungsbefugten und der lokalen Gebietskörperschaften sowie der Beamten, die für die Auftragsvergabe und -durchführung zuständig sind;

· Verstärkung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustauschs im Bereich der Überwachung und des Datenmanagements zwischen den für öffentliche Aufträge zuständigen tunesischen und europäischen Stellen, insbesondere der Beobachtungsstelle für das öffentliche Auftragswesen und der zuständigen Dienste der Europäischen Kommission;

· Förderung der Zusammenarbeit und des Erfahrungs- und Informationsaustauschs im Bereich der Beilegung von Streitigkeiten bei der Auftragsvergabe gemäß internationalen und europäischen Standards im Hinblick auf eine eventuell erforderliche Anpassung.

Säule 2 – Governance, Wettbewerbsfähigkeit und Geschäftsumfeld:

2.1: Governance und Verwaltungsreform

32.         Verstärkung der öffentlichen Governance

· Umsetzung einer Kommunikationsstrategie in Bezug auf Governance;

· Entwicklung des partizipatorischen Portals in Bezug auf Governance;

· Durchführung von Umfragen zur Wahrnehmung der öffentlichen Politik und Verbesserung ihrer Bewertung sowie Entwicklung von Leistungsindikatoren, die eine Bewertung und Entscheidungsfindung ermöglichen;

· Einrichtung eines nationalen Integritätssystems.

33.         Verstärkung der internen Finanzkontrolle im öffentlichen Bereich

· Ausarbeitung eines Dokuments über die Politik und Strategie für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen (Finanzmanagement, Finanzkontrolle und internes Audit) unter Bezugnahme auf bewährte internationale Verfahren und Standards, einschließlich einer Vergleichsanalyse zwischen den internationalen Rahmen und Standards und der gegenwärtig praktizierten internen öffentlichen Kontrolle in Tunesien;

· Berücksichtigung der Ergebnisse der Vergleichsstudie und des strategischen Dokuments, Verstärkung des Rechts- und Verordnungsrahmens und ggf. Koordinierung im Bereich der internen Finanzkontrolle innerhalb des öffentlichen Sektors und Förderung des Aufbaus einer angemessenen administrativen und institutionellen Kapazität (Ausbildung, Leitlinien, Prüfhandbücher, Audit-Software, Zertifizierung usw.);

· Durchführung einer allmählichen Harmonisierung mit international anerkannten Normen und Methoden sowie bewährten Verfahren der Europäischen Union für die Kontrolle und Überprüfung der Einnahmen, öffentlichen Ausgaben, Aktiva und Passiva.

34.         Intensivierung der Überprüfung und des internen Audits

· Schrittweise Angleichung der Modalitäten für die Prüfung durch den Rechnungshof und Corps de Contrôle Général an internationale Standards sowie an bewährte Verfahren der EU im Bereich des externen Audits;

· Verstärkung der verwaltungs- und verfahrenstechnischen Kapazität des Rechnungshofs als Oberste Rechnungskontrollbehörde (ORKB) durch Konzentration seines Aufgabenbereichs auf externe Audits, und zwar im Zuge der Stärkung seiner Unabhängigkeit und der Gewährleistung, dass sein Haushalt vom Parlament genehmigt wird und sein Bericht öffentlich zugänglich ist;

· Verstärkung der institutionellen Kapazität des hohen Verwaltungs- und Finanzausschusses in Bezug auf die Koordinierung der Kontrollaufgaben (Programmierung, Kontrollmodalitäten, Arbeitsinstrumente) und Weiterverfolgung der entsprechenden Berichte;

· Verstärkung der Verwaltungskapazität und Ausbau des Erfahrungsaustauschs in Bezug auf die frühzeitige Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen, die sich auf die Zuteilung und Verwaltung der nationalen und internationalen Finanzmittel, einschließlich der gemeinschaftlichen Finanzmittel, auswirken können;

· Unterstützung der Evaluierung von Projekten, Maßnahmen und öffentlicher Politik und Entwicklung der Audit- und Evaluierungsinstrumente;

· Kapazitätsverstärkung im Hinblick auf die Prüfung der Opportunität der Maßnahme und der öffentlichen Verwaltung sowie im Rahmen des „Value for Money“-Ansatzes;

· Einführung eines Zertifizierungssystems für öffentliche Rechnungsprüfer;

· Gewährleistung der Zusammenarbeit mit den entsprechenden Institutionen und Instanzen der EU im Rahmen der operativen Kontrolle in Bezug auf die Verwaltung und Kontrolle der EU-Finanzmittel.

35.         Unterstützung der Angleichung der Statistikmethoden an die europäischen Normen (Artikel 60 des Assoziierungsabkommens)

· Ausarbeitung einer Strategie für die Konsolidierung der Angleichung an die europäischen und internationalen Konzepte, Klassifikationen, Normen und Methoden, insbesondere in den Bereichen der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltstatistik;

· Verbesserung der Qualität der Statistiken (u. a. Relevanz der nachhaltigen Entwicklung und der Entwicklungen in anderen Bereichen im Hinblick auf die Millenniums-Entwicklungsziele), der Zugänglichkeit und der Klarheit (Verbreitung von Statistiken und Sensibilisierung bei den Nutzern), der Aktualität und Pünktlichkeit (bei der gesamten Datenübermittlung zwischen Eurostat und dem Nationalen Institut für Statistik Tunesiens („Statistiques Tunisie“));

· Festlegung eines mittelfristigen Aktionsplans für die Modernisierung von „Statistiques Tunisie“ und der anderen Statistikstrukturen (institutionelle und justizielle Aspekte), was insbesondere die Humanressourcen, die Programmierung und die Statistikerstellung, -analyse und -verbreitung usw. betrifft;

· Unterstützung von „Statistiques Tunisie“ bei der Einrichtung eines Qualitätssiegels für öffentliche Statistiken gemäß den bewährten Verfahren auf europäischer Ebene;

· Intensivierung der Kooperationsmaßnahmen zwischen der EU und Tunesien im Statistikbereich zur Weiterentwicklung des nationalen Statistiksystems Tunesiens sowie zur Gewährleistung der optimalen Integration dieses Systems in das internationale Statistiksystem;

· Aktive Teilnahme an der Ausarbeitung und Umsetzung einer regionalen Strategie (Maghreb, Mittelmeerraum) für die Entwicklung von Statistiken;

· Förderung der regionalen und subregionalen Zusammenarbeit sowie des Austauschs bewährter Verfahren, um die Qualität der generierten Statistikdaten zu verbessern und deren Vergleichbarkeit auf internationaler Ebene zu gewährleisten.

36.         Fortsetzung der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung

· Weiterführung der qualitativen Verbesserung der Verwaltungsdienste und des Prozesses zur Erleichterung der Verwaltungsverfahren und Verringerung ihrer Zeitverzögerungen sowie Verstärkung der elektronischen Verwaltung;

· Verbesserung der Beziehung zwischen den Nutzern und Ausbau der Kommunikation, insbesondere durch Einrichtung von Anhörungsmechanismen und Durchführung von Meinungserhebungen usw.;

· Einrichtung eines partizipatorischen Evaluierungssystems für Verwaltungsdienste innerhalb der verschiedenen öffentlichen Strukturen;

· Gewährleistung eines Nachbarschaftsdienstes für Verbraucher insbesondere über öffentliche Dienstleistungsgebäude, und zwar speziell in Regionen mit geografisch geringer Abdeckung durch Verwaltungsdienste;

· Einrichtung der erforderlichen Mechanismen und Instrumente, um die Anwendung der Rechtsverordnung über den Zugang zu Verwaltungsdokumenten sicherzustellen;

· Beitrag zur Korruptionsbekämpfung durch Einrichtung von Mechanismen zur Meldung von Korruptionshandlungen;

· Förderung der Ausbildung der tunesischen Beamten in Politikbereichen und Programmen der Gemeinschaft.

2.2: Wissensorientierte wettbewerbsfähige Wirtschaft

37.         Verbesserung der Leistung und Wettbewerbsfähigkeit der tunesischen Wirtschaft

· Fortsetzung der strukturellen Reformen im Hinblick auf eine Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und Förderung des Wirtschaftsdialogs zwischen Tunesien und der EU sowie Unterstützung der Koordinierung im Hinblick auf die Wiederbelebungsstrategie im Sinne der Initiative 2020 (nachhaltiges Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen);

· Unterstützung des strukturellen Wandels der Wirtschaft hin zu einer Wirtschaft, die von Sektoren mit hoher Wertschöpfung angetrieben wird, Steigerung der Produktivität und Erhöhung ihres Beitrags zum Wirtschaftswachstum;

· Fortsetzung des Programms zur Modernisierung der Industrie, Weiterverfolgung der tunesisch-europäischen Strukturprogramme zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Innovation, wie z. B. das Programm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie zur Vereinfachung des Marktzugangs (Programme d'appui à la compétitivité des entreprises et à la facilitation de l'accès au marché (PCAM)) sowie das Projekt zur Unterstützung von Forschung und Innovation (Projet d'appui au système de recherche et de l'innovation (PASRI)), und durch die EU unterstützte Beschleunigung der Programme zur Modernisierung des Agrarsektors;

· Durch die EU unterstützte Beschleunigung der Umsetzung des Programms zur Modernisierung der Dienste, der Einrichtung eines Informations- und Überwachungssystems, der Entwicklung einer besseren Abstimmung zwischen Angebot und Nachfrage im Beschäftigungssektor sowie der Verstärkung der Zusammenarbeit im Bereich Qualität und Zertifizierung sowie Unternehmertum, Bündnisse und Vernetzung;

· Umsetzung der Regierungsstrategie im Bereich der Entwicklung von privaten Investitionen, einschließlich Privatisierung;

· Entwicklung der Regierungsstrategie zur Öffnung des Infrastruktursektors für die Beteiligung des Privatsektors und Ausarbeitung des Gesetzesrahmens für die öffentlich-private Partnerschaft.

2.3: Attraktiveres Geschäftsumfeld

38.         Verbesserung des Geschäftsumfelds

· Überprüfung und Verstärkung des Rechtsrahmens zur Regelung der Investitionen und Geschäftspraktiken für mehr Einfachheit, Transparenz und Effizienz;

· Schaffung einer nationalen Instanz für Investitionen, die als einzige Ansprechpartner für lokale und ausländische Investoren dienen soll, und Einrichtung eines Staatsfonds für Investitionen;

· Förderung eines günstigen Umfelds für Unternehmen, insbesondere durch Weiterverfolgung der Reform des Justizwesens, einschließlich der gerichtlichen Vollstreckungsverfahren, sowie durch Verstärkung der Spezialisierung der Richter und der Reform des Konkursrechts;

· Einrichtung von Mechanismen zur Beobachtung und Begleitung des administrativen Geschäftsumfelds in Tunesien und der internationalen Praktiken in diesem Bereich;

· Erhöhung der Attraktivität des Standorts Tunesien durch innovative Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung und Förderung von Investitionen in der Region, einschließlich durch Erkennung und Nutzung der regionalen Möglichkeiten und Besonderheiten.

39.         Förderung von Investitionen und Partnerschaften und Verbesserung der lokalen Verankerung von Investitionen

· Unterstützung der Entwicklung von Partnerschaften zwischen tunesischen und europäischen Unternehmen und Clustern und Förderung des Technologietransfers:

· Mobilisierung der lokalen Unternehmen im Hinblick auf Auslandsinvestitionen zur Förderung von Innovation und endogener wirtschaftlicher Entwicklung;

· Förderung und Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen tunesischen und europäischen Arbeitgeberverbänden und Unterstützung der Organisation eines Wirtschaftsforums Tunesien-EU.

40.         Harmonisierung des Gesellschaftsrechts zur Gewährleistung des Schutzes sämtlicher Parteien und Unterstützung der Unternehmenstätigkeiten

· Förderung der Angleichung des Gesellschaftsrechts an europäische und internationale Normen;

· Sicherstellung des Schutzes der Aktionäre im Einklang mit den diesbezüglichen europäischen Normen und Praktiken;

· Im Einklang mit den europäischen und internationalen Normen: i) Begleitung des Privatsektors bei der Fertigstellung von Leitlinien für gute Governance für die verschiedenen Arten von Unternehmen und ii) Ausarbeitung von Leitlinien für gute Governance für öffentliche Einrichtungen;

· Modernisierung der praktischen Verwaltung des Handelsregisters und der Offenlegung im Handelsblatt zur Information Dritter.

41.         Annahme von europäischen und internationalen Normen der Finanzprüfung und Reform des Buchführungssystems der tunesischen Unternehmen im Einklang mit den europäischen und internationalen Rechnungslegungsnormen

· Fortsetzung der Bemühungen zur Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfung;

· Fortsetzung der Bemühungen zur Weiterentwicklung des Buchführungssystems der Unternehmen im Hinblick auf die Annahme der europäischen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätze;

· Gewährleistung der Zusammenarbeit mit den Institutionen und Instanzen der EU, die für die Rechnungslegungsstandards und die Überwachung der Abschlussprüfung zuständig sind.

42.         Verstärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Unternehmenspolitik

· Verstärkung der Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der Politik zur Förderung der KMU durch Umsetzung der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer, insbesondere in Anlehnung an den Small Business Act sowie unter Beseitigung der Unzulänglichkeiten bei den Unterstützungsdiensten für KMU;

· Förderung einer engeren Integration der tunesischen KMU im Enterprise Europe Network durch Abschluss einer Vereinbarung;

· Förderung der Beteiligung Tunesiens am Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen;

· Verbesserung der Unternehmensgründungsmechanismen und Unterstützung des Zugangs der KMU zu Finanzierung im Zuge der Verstärkung der Eigenkapitalfinanzierungsinstrumente und der Pre-Seed-Mechanismen zugunsten von Jungunternehmern und innovativen Tätigkeiten;

· Begleitung der Verstärkung der institutionellen Kapazität der Unterstützungsstrukturen für die KMU, insbesondere bei der Betreuung von Investoren, beim Marketing und bei der Ausarbeitung von Businessplänen usw.;

· Ausbau der Geschäftstätigkeit von Investmentfonds und Verstärkung ihrer Intervention in den Regionen.

Säule 3 – Vertiefung der Integration und Abschluss eines vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens

Die beiden Vertragsparteien unterstreichen ihre Bereitschaft, die schrittweise Integration ihrer jeweiligen Volkswirtschaften voranzutreiben, um mittelfristig im Zuge einer stärkeren Erleichterung des Handels und der Einleitung von Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA) im Rahmen des durch Tunesien eingeleiteten demokratischen und wirtschaftlichen Reformprozesses einen Gemeinsamen Wirtschaftsraum zu schaffen.

Das DCFTA sieht eine Verbesserung der Marktzugangsmöglichkeiten und des Investitionsklimas sowie eine verstärkte Unterstützung der zu diesem Zweck durchzuführenden Wirtschaftsreformen vor. Somit würde das CDFTA, das integraler Bestandteil des Assoziierungsabkommens wäre, eine erweiterte Liste von Bereichen von gemeinsamem Interesse abdecken (nicht erschöpfende Liste; der Schwerpunkt wird auf die vorrangigen Sektoren gelegt, die von den beiden Vertragsparteien im Rahmen der Rechtsangleichung ausgewählt werden):

· Stärkere Liberalisierung zur Verbesserung der Marktzugangsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse, landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, Fischereierzeugnisse und gewerbliche Produkte unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände der beiden Vertragsparteien;

· Technische Vorschriften über gewerbliche Produkte, Normen, Konformitätsbewertung und Marktaufsicht;

· Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen;

· Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und Schutz von Investitionen;

· Öffentliche Aufträge;

· Wettbewerbspolitik;

· Kapital- und Zahlungsverkehr;

· Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich des Schutzes der tunesischen und europäischen geografischen Angaben;

· Zölle;

· Erleichterung des Handels;

· Dialog über handelspolitische Schutzinstrumente;

· Handel und nachhaltige Entwicklung.

Bei der Aushandlung des DCFTA werden die Vertragsparteien die Empfindlichkeit bestimmter Bereiche in Betracht ziehen und angesichts des Entwicklungsgefälles zwischen den beiden Vertragsparteien eine Asymmetrie bei den Zusagen vorsehen müssen. Im DCFTA sollten ferner die Prioritäten im Hinblick auf eine Annäherung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand der Gemeinschaft auf der Grundlage der gegenseitigen Interessen sowie unter Anwendung eines dynamischen Ansatzes, der eine spätere zusätzliche Annäherung sowie eine Progressivität bei der Umsetzung erlaubt, festgelegt werden.

Die beiden Vertragsparteien möchten somit im Rahmen des DCFTA Folgendes erreichen:

3.1 Besserer Zugang zu den Warenmärkten durch Beseitigung von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen:

43.         Landwirtschaftliche Erzeugnisse und gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen

· Wiederaufnahme und ggf. Abschluss der Verhandlungen über eine Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen und Fischereierzeugnissen;

· Verstärkung der Zusammenarbeit zur Verbesserung der Tier- und Pflanzengesundheit sowie der Lebensmittelsicherheit unter Berücksichtigung des Tierwohls sowie im Hinblick auf die Erleichterung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen Tunesien und der EU;

· Fortsetzung der Umsetzung des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher oder pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) sowie der internationalen Normen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE), des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) und des Codex Alimentarius;

· Schrittweise Angleichung (auf der Grundlage der Normen der einschlägigen Organisationen) der tunesischen Rechtsvorschriften an die geltenden Rechtsvorschriften der EU im gesundheitspolizeilichen oder pflanzenschutzrechtlichen Bereich sowie auf dem Gebiet des Tierwohls, um einen gleichwertigen Schutz der lebenden Tiere, der Tierfuttermittel und der Lebensmittel zu erreichen, worin auch die Hygiene-, Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften eingeschlossen sind;

· Verabschiedung und Einleitung der Umsetzung der Rechtsverordnung in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit;

· Verstärkung und Modernisierung der Institutionen und Labors, worin die Akkreditierung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingeschlossen ist;

· Zusammenarbeit im Hinblick auf eine Verbesserung der Maßnahmen zur Verhütung und Ausmerzung von Tierkrankheiten und Schadorganismen der Pflanzen, einschließlich der Einrichtung von Gesundheitsorganisationen;

· Austausch von Fachwissen und Erfahrungen, einschließlich durch Teilnahme an Workshops im Rahmen des Schulungsprogramms der Europäischen Kommission „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ (Better Training for Safer Food, BTSF);

· Weiterführung der Zusammenarbeit bei Warnmeldungen hinsichtlich Lebensmitteln, insbesondere im Rahmen des Schnellwarnsystems der EU;

· Modernisierung und Verstärkung der gesundheitspolizeilichen oder pflanzenschutzrechtlichen Kontrolle an den Grenzen, einschließlich der Infrastrukturen an den Grenzkontrollstellen (Border Inspection Posts, BIP).

44.         Gewerbliche Produkte

· Abschluss der Ausrichtung der horizontalen Rechtsvorschriften im Bereich der Akkreditierung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung im Hinblick auf eine Angleichung an den Neuen Rechtsrahmen für horizontale Zusammenarbeit von 2008;

· In Bezug auf die gewählten vorrangigen Sektoren Abschluss der Ausrichtung der sektoralen Rechtsvorschriften und der Verabschiedung der europäischen Normen sowie der Beseitigung von widersprüchlichen Normen und Identifizierung von zusätzlichen potenziellen Sektoren;

· Fortsetzung und Abschluss der Modernisierung der zuständigen Institutionen für die Akkreditierung, Standardisierung, Konformitätsbewertung, Metrologie und Marktüberwachung, insbesondere zur Umsetzung der Empfehlungen aus Vorhaben für Twinning und technische Unterstützung sowie über den Austausch von Informationen und Erfahrungen und durch Integration in europäische und internationale Strukturen;

· Abschluss der Vorbereitung für die Sektoren Baustoffe und Elektroerzeugnisse, Aushandlung und Abschluss eines Abkommens über die Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (Agreement on Conformity Assessment and Acceptance of Industrial Products, ACAA) für diese beiden vorrangigen Sektoren; die anderen vorrangigen Sektoren, insbesondere Maschinen, Druckgeräte und Messinstrumente, können entsprechend dem Grad der Rechtsangleichung dem Abkommen hinzugefügt werden;

· Fortsetzung der Sensibilisierung der Wirtschaftsteilnehmer und insbesondere der tunesischen KMU und Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung für die Anwendung der von Tunesien angenommenen europäischen Richtlinien und Normen;

· Umsetzung des ACAA, der diesbezüglichen Ausweitung und Erhaltung mit entsprechender Unterstützung durch die EU.

45.         Erleichterung und Ausbau des Handels

· Neufassung der Außenhandelsregelung im Hinblick auf die Verringerung der nichttarifären Handelshemmnisse und Verstärkung der Instrumente und Organe zur Handelserleichterung, Sensibilisierung, Kontrolle und Anwendung der Rechtsvorschriften;

· Weitestgehende Verstärkung der Zusammenarbeit, insbesondere durch den Austausch von Informationen über Handelsschutz;

· Verstärkung der TBT (Technical Barriers to Trade)-Kontaktstellen zur Verbesserung der Informationsweiterleitung und Zusammenarbeit zwischen der EU und Tunesien sowie zur Bereitstellung einer Vermittlungsstelle für die Wirtschaftsteilnehmer.

46.         Überarbeitung der Ursprungsregeln

· Abschluss des regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln;

· Weiterführung der Verhandlungen über die Überarbeitung dieser Regeln im Hinblick auf ihre Vereinfachung sowie unter Berücksichtigung des technischen und technologischen Wandels im gewerblichen Bereich sowie der Entwicklungsschwerpunkte in bestimmten strategischen Sektoren in Tunesien, wie beispielsweise Textilien- und Agrar-Lebensmittelsektor, um die Auswirkungen der Preiserosion in der Zone abzuschwächen.

47.         Zusammenarbeit im Zollbereich

· Weitere Umsetzung der Maßnahmen im Zollbereich zur Erleichterung des Handels unter Gewährleistung der Sicherheit der internationalen Logistikkette (verstärkte Nutzung der computergestützten Risikoanalyse, nachträgliche Kontrollen, vereinfachte Zollabfertigungsverfahren bei bekannten und zertifizierten Wirtschaftsteilnehmern, Transparenz der Rechtsvorschriften, Ausweitung des Pilotprojekts einer einzigen Anlaufstelle usw.);

· Fortsetzung der Arbeiten für eine integrierte Verwaltung mit den anderen Beteiligten auf Grenzebene;

· Verstärkung des Dialogs über das System des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten zur Angleichung der tunesischen Vorschriften an diejenigen der EU im Hinblick auf ein Abkommen (sofern die Bedingungen erfüllt sind) über die gegenseitige Anerkennung des Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten zwischen den tunesischen und europäischen Zollbehörden;

· Weitere Verstärkung der institutionellen Kapazität des tunesischen Zolls;

· Beteiligung am Programm DOUANE 2020.

48.         Rechte an geistigem Eigentum: Schrittweise Angleichung der tunesischen Rechtsvorschriften an die europäischen Normen und Verstärkung der effektiven Anwendung dieser Bestimmungen, auch auf justizieller Ebene

· Weitere Angleichung der tunesischen Rechtsvorschriften an die Normen der EU in den Bereichen des gewerblichen Eigentums, des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte und Abschluss des Beitritts zu den im Assoziierungsabkommen vorgesehenen internationalen Übereinkommen (Analyse der Abweichung von den Normen der EU, Umsetzung einer angeglichenen Gesetzgebung);

· Angleichung der tunesischen Rechtsvorschriften an die Rechtsvorschriften der EU im Bereich der geografischen Angaben und der Ursprungsbezeichnungen (Analyse der Abweichung von den Normen der EU, Umsetzung einer angeglichenen Gesetzgebung);

· Verstärkung der administrativen und justiziellen Kapazität, insbesondere für den Kampf gegen Piraterie und Fälschung, in Abstimmung mit den Institutionen, den Organisationen und dem Privatsektor auf EU-Ebene (Einleitung von regelmäßigen Maßnahmen: Aktionsplan, Dialog);

· Verstärkung der Ressourcen zur Gewährleistung eines wirksamen und abschreckenden Schutzes des geistigen Eigentums (Verstärkung der Befugnisse und Kapazitäten der Zollbehörden, der strafrechtlichen und gerichtlichen Verfolgung, der wirtschaftlichen Bewertung der Auswirkungen von Marken- und Produktpiraterie auf das Schaffen und nationale Innovation);

· Fortsetzung der Maßnahmen zur Sensibilisierung und Ausbildung im Bereich des geistigen Eigentums.

3.2 Verbesserter Zugang der Dienstleistungen und Dienstleister zu den Märkten und Niederlassungsfreiheit

49.         Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und des Niederlassungsrechts

· Fortsetzung und Abschluss der Verhandlungen über die Liberalisierung des Dienstleistungshandels und des Niederlassungsrechts;

· Gewährleistung, dass die Bedingungen für die Niederlassung von Unternehmen weniger streng als bei Abschluss des Assoziierungsabkommens sind;

· Vereinbarung eines Rahmens für die Erleichterung der Diskussionen über i) die gegenseitige Anerkennung der beruflichen Qualifikationen, um die Umsetzung der durch die beiden Vertragsparteien ausgetauschten Konzessionen zu vereinfachen und die Mobilität der Dienstleister zu unterstützen, und ii) die Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen gemäß Randnummer 25.

50.         Entwicklung des Dienstleistungssektors in Tunesien

· Vereinfachung der Verwaltungsverfahren unter der Gewährleistung, dass die Verfahren in Bezug auf den Zugang und die Ausübung der Dienstleistungstätigkeiten transparent und verhältnismäßig sind und auf objektiven Kriterien beruhen, um den Dienstleistern Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit zu bieten;

· Reform der Finanzdienstleistungen (in Bezug auf die Regulierung und Überwachung durch Angleichung an die europäischen und internationalen Normen):

· Weitere Verstärkung des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens für die Märkte und Finanzakteure in Anlehnung an denjenigen der EU, um eine schrittweise Liberalisierung zu erreichen;

· Verstärkung der Prärogativen, der Wirksamkeit und der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden für die Finanzmärkte gemäß internationalen Standards;

· Konsolidierung der finanziellen Grundlagen von Krediteinrichtungen und Verstärkung der Aufsichtsmaßnahmen, um eine stärkere Annäherung an die internationalen Normen zu erreichen. Ausbau des Garantiesystems für Bankeinlagen;

· Entwicklung des Mikrofinanzsektors, insbesondere im ländlichen Raum, und Entwicklung von Finanzdienstleistungen, die an die Bedürfnisse der Landwirte in kleinen und mittleren Betrieben angepasst sind;

· Ausbau der Tätigkeit von Rating-Agenturen und Umsetzung des entsprechenden Rechtsrahmens in Anlehnung an die Grundsätze der Internationalen Vereinigung der Wertpapieraufseher (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und die europäischen Vorschriften in dieser Hinsicht.

· Fortsetzung des Prozesses zur Entwicklung des Postsektors in Tunesien und Erleichterung dieses Prozesses durch Einrichtung eines angemessenen sektoralen Regulierungsrahmens;

· Erfahrungs- und Wissensaustausch in Bezug auf die Regulierung des Postsektors zur Angleichung des Regulierungsrahmens an denjenigen der EU;

· Durch die EU unterstütztes Tätigwerden zur Einführung einer Regulierungsbehörde im Markt für Postdienstleistungen.

51.         Förderung und Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs

· Entwicklung einer Zusammenarbeit zur Förderung der Network Marketing-Tätigkeiten;

· Annahme der bewährten Verfahren auf europäischer und internationaler Ebene;

· Einrichtung einer angemessenen Regulierung und Unterstützung junger Hochschulabsolventen bei der Integration in die Tätigkeiten der immateriellen, wertschöpfenden Wirtschaft und Eröffnung von Beschäftigungsmöglichkeiten.

52.         Kapital- und Zahlungsverkehr: Abschluss der Liberalisierung des Zahlungsverkehrs und Fortsetzung der Liberalisierung des Kapitalverkehrs:           

· Schrittweise Vollendung der Liberalisierung des Zahlungsverkehrs und Fortsetzung der Liberalisierung des Kapitalverkehrs gemäß Artikel 34 des Assoziierungsabkommens;

· Informationsaustausch über bewährte Verfahren für die Beseitigung von Hemmnissen für den freien Kapitalverkehr.

3.3 Faire Wettbewerbsbedingungen

53.         Wettbewerbspolitik: Fortsetzung der Umsetzung und Konsolidierung der eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die Rechtsvorschriften und die Umsetzung einer effizienten Wettbewerbspolitik (Artikel 36 und 37 des Assoziierungsabkommens)

· Bewertung des gegenwärtigen Systems (geltender und umgesetzter Rechtsrahmen) und Verabschiedung geeigneter Maßnahmen, insbesondere im Kartellbereich, um die Angleichung der tunesischen Rechtsvorschriften an diejenigen der Europäischen Union unter Gewährleistung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Transparenz und Gerechtigkeit zu vereinfachen;

· Weitere Stärkung des Status des Wettbewerbsrats.

54.         Staatliche Monopole: Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen gemäß Artikel 37 und 38 des Assoziierungsabkommens

· Austausch von Informationen über die staatlichen Monopole, öffentlichen Unternehmen und Unternehmen, denen Sonder- oder Exklusivrechte zugewiesen wurden, um die Fortschritte Tunesiens bei der Umsetzung des Artikels 37 des Assoziierungsabkommens zu unterstützen.

55.         Staatliche Beihilfen: Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf staatliche Beihilfen gemäß Artikel 36 des Assoziierungsabkommens;   

· Schaffung von Transparenzbedingungen in Bezug auf staatliche Beihilfen.

3.4 Stärkere Süd-Süd-Integration

56.         Beitrag zur Verwirklichung einer Freihandelszone zwischen der EU und sämtlichen Partnern im Mittelmeerraum

· Weitere Umsetzung der Freihandelsabkommen (FTA) mit den Partnern im Mittelmeerraum auf regionaler, intraregionaler oder bilateraler Ebene;

· Sicherstellung der Umsetzung des Freihandelsabkommens Arabien-Mittelmeerraum (Agadir) und dessen Ausweitung auf andere Partner im Mittelmeerraum gemäß den Bestimmungen des besagten Abkommens;

· Vereinbarung und Einrichtung von Mechanismen zur Erleichterung von Handel und Investitionen und Unterstützung einer stärkeren Süd-Süd-Integration.

3.5 Angleichung an den Besitzstand der Gemeinschaft

· Schrittweise und strukturierte Fortsetzung der Angleichung des tunesischen Rechts- und Regulierungsrahmens an den Besitzstand der Gemeinschaft, insbesondere in Anlehnung an die Gemeinschaftsinstrumente zur institutionellen Unterstützung und insbesondere in den einschlägigen Bereichen des Binnenmarkts.

· Zu diesem Zweck wird ein gemeinsamer Mechanismus zur Identifizierung der vorrangigen Bereiche, in denen eine Angleichung erforderlich ist, der verschiedenen Schritte und der notwendigen Ressourcen für deren Konkretisierung eingerichtet. Durch Tunesien wird mit Unterstützung der EU ein nationales Programm für die Angleichung an den Besitzstand eingeführt, um den Aktionsplan erfolgreich umsetzen zu können.

Säule 4 – Zusammenarbeit in Bezug auf Beschäftigung, Sozialpolitik und Sozialversicherung

57.         Umsetzung der Reformen der Beschäftigungspolitik, einschließlich der Verstärkung der Beschäftigungsfähigkeit und der Gewährleistung menschenwürdiger Arbeit

· Entwicklung und Umsetzung einer integrierten nationalen Beschäftigungsstrategie unter Berücksichtigung des Wirtschafts- und Sozialprogramms nach der Verfassungsgebung sowie der Leitlinien der europäischen Beschäftigungsstrategie und der neun Prioritäten, die im Rahmen der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer über Beschäftigung und Arbeit festgelegt wurden;

· Gewährleistung einer besseren Anpassung der Qualifikationen unter Berücksichtigung der Anforderungen des Arbeitsmarkts sowie Unterstützung der Einrichtung eines Informations-, Beratungs- und Unterstützungssystems im Bereich der beruflichen Eingliederung;

· Unterstützung der Entwicklung eines Zertifizierungssystems zur Vereinfachung der Anerkennung von Qualifikationen sowie zur Förderung der Mobilität, beruflichen Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit;

· Fortsetzung der Abstimmung und des Dialogs über Beschäftigung, Beschäftigungsfähigkeit und menschenwürdige Arbeit, insbesondere im Rahmen der EuroMed-Ministerkonferenz über Beschäftigung und Arbeit im Einklang mit den Grundsätzen der Flexicurity, der Justiz und der sozialen Gerechtigkeit;

· Ausbau der Beteiligung am produktiven und formellen Arbeitsmarkt, insbesondere der Jugendlichen und Frauen, und Gewährleistung der Gerechtigkeit der aktiven Beschäftigungspolitik, speziell durch Verstärkung der Eingliederung von Frauen und Langzeitarbeitslosen unter den jungen Hochschulabsolventen;

· Verstärkung des Systems zur regelmäßigen Bewertung der aktiven Beschäftigungspolitik im Hinblick auf die Verbesserung deren Effizienz und Angleichung an die Anforderungen des Arbeitsmarkts;

· Kapazitätsverstärkung und Modernisierung der Leistungen der für Beschäftigung und Arbeitsmarktbeobachtung zuständigen öffentlichen Dienste, insbesondere in Bezug auf das Beschäftigungsinformationssystem und die Vernetzung der öffentlichen und privaten Wirtschaftsteilnehmer und der Zivilgesellschaft.

58.         Vollständige Umsetzung der sozialen Grundrechte und grundlegenden Arbeitsnormen und Verstärkung der Strukturen des Sozialdialogs

· Fortsetzung des Dialogs und Zusammenarbeit in Bezug auf die Umsetzung der Grundsätze, der Grundrechte, der Normen und der Kernarbeitsnormen gemäß der Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von 1998;

· Entwicklung der Arbeitsgesetzgebung zur Flexibilisierung des Arbeitsmarkts bei gleichzeitigem Schutz der Rechte der Arbeitnehmer;

· Dynamisierung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels in Tunesien durch Abschluss eines neuen Sozialvertrags und einen effektiven Sozialdialog zwischen den Sozialpartnern: Verstärkung der dreigliedrigen Strukturen sowie der autonomen zweigliedrigen Dialoge, einschließlich der Kapazitäten der Sozialpartner;

· Umsetzung des tunesischen Programms für menschenwürdige Arbeit nach dessen Annahme durch Tunesien und die ILO und Verfolgung der zugehörigen Ziele und Indikatoren.

· Verstärkung des Sozialdialogs innerhalb der Unternehmen und zwar durch Fortbildung der Mitglieder der Unternehmensberatungskommissionen im Hinblick auf eine Verbesserung der Vorbeugung von Arbeitskonflikten sowie der Produktivität und Beschäftigungsfähigkeit im Unternehmen;

· Verstärkung des Systems zur Förderung und Überwachung der Gesundheit der Arbeitnehmer, der Hygiene und der Sicherheit am Arbeitsplatz, einschließlich diesbezüglicher Fortbildungsmaßnahmen, der Institutionalisierung des Vorsorgegrundsatzes, der Verhütung berufsbedingter Gefahren in Verbindung mit der Handhabung von gefährlichen oder toxischen Stoffen und des Austauschs bewährter Verfahren und Analysen in diesem Bereich;

· Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften über die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Entwicklung einer Präventionsstrategie zur Verringerung von tödlichen und schweren Arbeitsunfällen, Ausarbeitung von Zertifizierungsstandards und -leitlinien und kartografische Erfassung berufsbedingter Risiken;

· Verstärkung und Neustrukturierung des Instituts für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, um eine Anpassung an neue nationale und internationale Anforderungen an die Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz, die Verhütung berufsbedingter Risiken und die Aneignung neuer Planungs- und Programmansätze im Bereich des Wohlergehens der Arbeitnehmer erfüllen zu können;

· Umsetzung des Nationalen Programms für das Management der berufsbedingten Risiken (Programme National de Gestion des Risques Professionnels, PNGRP), einschließlich der Einrichtung eines spezifischen Präventionssystems für die Exposition gegenüber berufsbedingten Gefahren im Landwirtschafts- und Fischereisektor;

· Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen und Unterstützung der Entwicklung von Unternehmenspraktiken unter Einhaltung des Globalen Pakts der Vereinten Nationen und der dreigliedrigen Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik sowie der diesbezüglichen Praktiken der OECD.

59.         Förderung der Politik der sozialen Eingliederung und Fortsetzung der Reformen für den sozialen Schutz

· Fortsetzung der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Verstärkung und Konsolidierung einer integrierten und leistungsfähigen Politik der sozialen Eingliederung unter Einbindung der Zivilgesellschaft;

· Verringerung des Anteils der Bevölkerung, der in absoluter oder relativer Armut lebt oder sich in einer extrem gefährdeten Lage, wie durch die internationalen Standards anerkannt, befindet, und Reduzierung der sozialen Ungleichheiten sowie Einrichtung eines Informationssystems über arme Bevölkerungsgruppen;

· Gewährleistung der aktiven sozialen Eingliederung aller unter Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt und zwar insbesondere für die schwächsten Gruppen;

· Förderung der Rolle der sozialen Strukturen und Akteure der Zivilgesellschaft im Rahmen des Prozesses zur Begleitung und Unterstützung der von Ausschluss bedrohten Bevölkerungsgruppen und weitere Umsetzung der Politik der gesellschaftlich-beruflichen Eingliederung von Personen mit Behinderungen;

· Reform des Rentensystems und Gewährleistung der finanziellen Nachhaltigkeit der institutionellen Kapazität der öffentlichen Einrichtungen, die für die Verwaltung der Rentensysteme und des Gesundheitswesens zuständig sind;

· Tätigwerden in Richtung einer Verallgemeinerung der sozialen Absicherung und Fortsetzung des Dialogs über die Verbesserung der Regelung zur sozialen Absicherung von Arbeitnehmern, die ihre Beschäftigung aus wirtschaftlichen oder technologischen Gründen verloren haben, insbesondere im Rahmen der Einrichtung einer nationalen sozialen Grundsicherung.

60.         Gewährleistung der Anwendung der Grundsätze der Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Gesetzgebung und Umsetzung der Koordinierungsgrundsätze der Sozialversicherung zwischen Tunesien und der Europäischen Union

· Sicherstellung der vollständigen Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in den Arbeitsbedingungen, Vergütungen und Entlassungen, und zwar sowohl im Hinblick auf die tunesischen Arbeitnehmer als auch die rechtmäßig beschäftigten Arbeitnehmer der Europäischen Union;

· Vollständige Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der Bestimmungen des Assoziierungsabkommens über die Koordinierung der sozialen Sicherheit für die Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen;

· Gewährleistung der integralen Anwendung des Nichtdiskriminierungsgrundsatzes im Bereich der sozialen Sicherheit für die Staatsangehörigen Tunesiens und der Europäischen Union und ihre Familienangehörige.

Säule 5 – Ausgewogene und inklusive regionale und lokale Entwicklung:

61.         Unterstützung der regionalen Entwicklungsbemühungen zur Verringerung der Ungleichheiten zwischen den Regionen und Förderung der lokalen Entwicklungskapazitäten;

· Unterstützung der Umsetzung der Politik und Programme zur Verringerung der Ungleichheiten zwischen den Regionen (insbesondere durch Umsetzung von Maßnahmen zur Erneuerung und Entwicklung der soziokollektiven Infrastrukturen), zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Armut und sozialen Unsicherheit und zur Entfaltung der Investitionstätigkeit, insbesondere in den benachteiligten Regionen im Landesinnern;

· Unterstützung der Umsetzung der integrierten Entwicklungsprogramme (Land/Stadt) und Durchführung von gezielten Maßnahmen in Regionen mit besonderer Problematik (starker Abwanderungsdruck, hohe Arbeitslosenquote, Grenzregionen);

· Verbesserung der lokalen Kapazitäten hinsichtlich der Selbstentwicklung der Regionen, Förderung der ländlichen Entwicklung und Verbesserung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum, jeweils unter Einbindung der Zivilgesellschaft;

62.         Verstärkung der dezentralisierten Zusammenarbeit sowie der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

· Verstärkung der territorialen Zusammenarbeit mit der EU, insbesondere bei der Diagnose und Festlegung von regionalen Strategien zur Wirtschaftsentwicklung, für territoriales Marketing und zur Wirtschaftsförderung;

· Verstärkung der institutionellen Kapazitäten der Einrichtungen, die für die Entwicklung auf regionaler Ebene und die wirtschaftliche Governance zuständig sind, und Förderung der Programme zur Modernisierung und Kapazitätsverstärkung der lokalen Gebietskörperschaften, um die Entwicklung auf lokaler Ebene anzukurbeln;

· Verbesserung, Mobilisierung und Nutzung der multisektoralen regionalen Informationen zugunsten des territorialen Fachwissens, der Programmierung und der regionalen Planung (Bündelung der Nutzung eines „territorialen Wirtschaftsinformationssystems“, Entwicklung von Einheiten für Überwachung und territoriale wirtschaftliche Intelligenz, Einrichtung einer nationalen Beobachtungsstelle für die regionale Entwicklung und die Verstärkung der dezentralisierten Zusammenarbeit);

· Förderung der Angleichung an das europäische Modell der regionalen Entwicklung und des Zusammenhalts und Ausbau der dezentralisierten Zusammenarbeit zwischen Institutionen für regionale und lokale Entwicklung sowie Förderung des Austauschs von Kenntnissen und Fähigkeiten sowie der Kooperationsbeziehungen im Rahmen der Projekte, die in Partnerschaft mit europäischen Einrichtungen ausgearbeitet und durchgeführt werden.

63.         Unterstützung des Prozesses der Dezentralisierung und der lokalen Governance

· Institutionelle Unterstützung der Einführung einer Politik der Dezentralisierung und der Förderung der Weiterentwicklung der Aufgaben der staatlichen Dienststellen auf zentraler und regionaler Ebene bei der Durchführung der Dezentralisierung;

· Unterstützung der Reform der rechtlichen und regulatorischen (Gesetze und Vorschriften), institutionellen und organisatorischen (Fähigkeiten und Aufgaben) und finanzbezogenenen (lokale Steuererhebung) Systeme für die Gebietskörperschaften;

· Unterstützung der Festlegung einer Strategie für die Verwaltung der Humanressourcen und der Programme zur Kapazitätsverstärkung und Wertschöpfung des Humankapitals auf lokaler Ebene über gezielte Aus-, Weiterbildungs- und Exzellenzprogramme und Einrichtung von Ausbildungs- und Unterstützungsstrukturen für Mandatsträger;

· Unterstützung der Einrichtung einer Governance basierend auf partizipativer Demokratie und Förderung der Einrichtung von Projekten, mit denen die Zustimmung der Bevölkerungsgruppen über die lokalen Gebietskörperschaften sichergestellt werden kann;

64.         Städtische Entwicklung und Raumordnung

· Förderung der Governance in Bezug auf die Raum- und Städteplanung und Verbesserung der Verbindung zwischen den zentralen und lokalen Ebenen;

· Kapazitätsverstärkung der Kommunen bei der Städteplanung und Raumordnung;

· Verbesserung der Überwachung der Städteplanung und Raumordnung, einschließlich der Schaffung von spezifischen Beobachtungsstellen.

Säule 6 – Moderne Infrastruktur zugunsten einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft:

6.1: Verkehr und Logistik

65.         Umsetzung der nationalen Politik für den Verkehr und die nachhaltige Verkehrsentwicklung

· Umsetzung einer nachhaltigen nationalen Verkehrspolitik zur Verbesserung sämtlicher Verkehrsmittel, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung von wirksamen und sicheren Systemen, mit denen die Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt und den Klimawandel verringert werden können, und Unterstützung des Ausbaus der Forschung;

· Fortsetzung, insbesondere der Programme MedaMos und SafeMed, im Rahmen des Dialogs über den Verkehr Europa-Mittelmeer (Euromed);

· Fortsetzung der Entwicklung einer Infrastrukturpolitik mit Identifizierung und Bewertung von Infrastrukturprojekten für die verschiedenen Verkehrsmittel, insbesondere unter Berücksichtigung der internationalen Ziele im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgase;

· Verstärkung und Modernisierung der Hafen- und Flughafeninfrastrukturen und Modernisierung der kommerziellen Seehäfen;

· In Bezug auf die als „Hochgeschwindigkeitsseewege“ identifizierten Häfen Gewährleistung von bestimmten Qualitätszusagen (Hafeninfrastrukturen, Hafendienste, Verfahren und administrative Koordinierung der Inspektionen und intermodalen Seeverkehrsdienste);

· Entwicklung von sektoralen Strategien im Hinblick auf die Ziele, die sich aufgrund der Handelsbeziehungen mit der Europäischen Union sowie im Rahmen der Umsetzung der Union für den Mittelmeerraum ergeben.

· Förderung der Anwendung der technischen Spezifikationen der Europäischen Union für die Interoperabilität durch das tunesische Eisenbahnnetz;

· Weitere Beteiligung an der Planung der Verkehrsinfrastrukturen im Mittelmeerraum, insbesondere des zukünftigen transmediterranen Verkehrsnetzes, sowie der Verbesserung der Anbindung an das transeuropäische Verkehrsnetz.

66.         Regulatorische Angleichung und Verstärkung der Institutionen

· Einleitung von Verhandlungen über das Europa-Mittelmeer-Abkommen im Bereich des Luftverkehrs (Open Sky);

· Weitere Angleichung des Regulierungs- und Rechtsrahmens an die europäischen und internationalen Normen für sämtliche Verkehrsmittel und Verstärkung der institutionellen Kapazitäten der für den Verkehr zuständigen tunesischen Strukturen;

· Stärkung der Strukturen der Seeschifffahrtsbehörde und Unterstützung der Harmonisierung seiner Beziehungen zur Hafenbehörde;

· Förderung des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren im Bereich des nachhaltigen Verkehrs sowie für sämtliche Verkehrsmittel.

67.         Entwicklung der Logistik und Förderung der Intermodalität

· Weitere Modernisierung der Dienste und Tätigkeiten im Bereich der Logistik, einschließlich der Unterstützung bei der Einrichtung der Beobachtungsstelle für die Logistik, und Umsetzung der Strategie für die Weiterentwicklung der Logistik und die Schaffung eines Netzwerks bestehend aus Logistikplattformen, um die Flüssigkeit in den Handelsbeziehungen zwischen Tunesien und der EU zu verbessern;

· Ausbau der Zusammenarbeit zur Verbesserung des nationalen Ausbildungssystems im Bereich der Logistik und der Nutzung neuer Kommunikationstechnologien („e-Logistik“);

· Verstärkung des Dialogs mit der EU über die Logistikkette, um Tunesien in die von der EU eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Logistikkette und ihrer Absicherung einzubinden.

6.2: Energie

68.         Schrittweise Annäherung an die Ziele der Energiepolitik der EU;

· Ausarbeitung eines Papiers zur Energiepolitik mit schrittweiser Annäherung an die Energieziele der EU;

· Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und des Technologietransfers.

69.         Verstärkung, Entwicklung und Optimierung der Energienetze und -infrastrukturen

· Entwicklung und Verstärkung der Netze, Infrastrukturen und Verbindungen (Gas, Elektrizität, Erdöl) in Tunesien (insbesondere in den Regionen im Landesinneren) mit den Ländern des Maghreb und der Region Europa-Mittelmeer sowie der Stromverbindungen mit Italien).

70.         Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und der Energieeinsparung

· Verwirklichung des Ziels, bis zum Jahr 2020 20 % an erneuerbaren Energien in der Energiebilanz zu erreichen;

· Zusammenarbeit im Rahmen des so genannten „Plan Solaire Tunisien“ sowie anderen tunesischen Maßnahmen zur Energieeinsparung im Einklang mit dem Solarenergieprogramm für den Mittelmeerraum;

· Stärkung der Institutionen und schrittweise Angleichung der tunesischen Rechtsvorschriften an die Rechtsvorschriften und Verfahren der EU;

· Vorbereitung der Beteiligung am Programm „Intelligente Energie – Europa“ (IEE).

71.         Schrittweise Integration des tunesischen Strom- und Gasmarkts in den europäischen Energiemarkt

· Fortsetzung der Reformen des Gas- und Stromsektors im Einklang mit dem Besitzstand der Gemeinschaft, einschließlich durch Annahme von Strom- und Gasgesetzen; Einrichtung einer Regulierungsbehörde und schrittweise Beseitigung von Preisverzerrungen;

· Schrittweise Integration der Strommärkte Tunesiens, Marokkos und Algeriens.

72.         Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit

· Fortsetzung der energiepolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum, einschließlich der Umsetzung des Solarenergieprogramms für den Mittelmeerraum, sowie der Zusammenarbeit im Rahmen des Regionalen Zentrums für erneuerbare Energie und Energieeffizienz von Kairo.

6.3: Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

73.         Verstärkung der sektoralen Zusammenarbeit

· Weitere Zusammenarbeit im Bereich der IKT im Hinblick auf die Einrichtung einer inklusiven Informationsgesellschaft auf universeller Ebene, einschließlich des Austauschs von Erfahrungen und Kenntnissen in sektoraler Regulierung im Hinblick auf die Annäherung des Rechtsrahmens an denjenigen der EU (z. B. durch die Europa-Mittelmeer-Regulierungsgruppe für elektronische Kommunikation (EMERG));

· Förderung der institutionellen Zusammenarbeit zwischen den europäischen und tunesischen Regulierungsbehörden und Agenturen (Nationale Agentur für elektronische Zertifizierung (Agence Nationale de Certification Électronique, ANCE), Nationale Agentur für die Frequenzvergabe (Agence Nationale des Fréquences), Nationale Telekommunikationsbehörde (Instance Nationale des Télécommunications)), beispielsweise durch Einbindung der ANCE in e-Signatur-Projekte;

· Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich der elektronischen Zertifizierung, beginnend mit der e-Signatur, zur Bewertung der Möglichkeiten eines technischen und/oder juristischen Erfahrungsaustauschs;

· Erfahrungsaustausch im Bereich der digitalen Sicherheit und Zuverlässigkeit (Cybersicherheit)

· Erfahrungs- und Wissensaustausch zur Kapazitätsverstärkung im Bereich der Bewertung der Telekommunikationsmärkte und der durch den elektronischen Geschäftsverkehr eröffneten Wachstumsaussichten;

· Aufbau einer erweiterten Zusammenarbeit im Bereich der Informationsgesellschaft und der digitalen Wirtschaft bei gemeinsamen Themen unter Bezugnahme auf den Aktionsplan;

· Förderung der freien Nutzung des Internet, einschließlich eines Austauschs von Kenntnissen und Erfahrungen über die europäischen, internationalen und tunesischen Entwicklungen in Bezug auf die das Internet beherrschenden Grundsätze

· Weitere Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Kapazitäten des IKT-Sektors in Tunesien

· Fortsetzung und Gewährleistung der Zusammenarbeit in Bezug auf die Forschungs- und Bildungsnetze, insbesondere im Rahmen des Verbunds der Forschungsnetze im Mittelmeerraum (EUROMEDCONNECT), der den Zugang zu spezifischen elektronischen Forschungsressourcen ermöglicht.

74.         Weiterentwicklung der technologischen Infrastruktur

· Entwicklung einer inklusiven Informationsgesellschaft und Förderung der Zusammenarbeit, der Entwicklung von Fähigkeiten und des Austauschs von Erfahrungen in Bereichen in Verbindung mit der Weiterentwicklung der Informationstechnologien im öffentlichen Sektor, insbesondere im Hinblick auf die Umstrukturierung von größeren staatlichen Anwendungen im Rahmen eines neuen Wirtschaftsmodells, das schließlich auf Cloud Computing, Open Gov, Open Data und SaaS („Software as a Service“) basiert;

· Erleichterung des Erfahrungs- und Wissensaustauschs in Bezug auf die Festlegung und Umsetzung von Normen und Standards für Entwicklungen und die Nutzung von Informationstechnologien;

· Darlegung und Erörterung der tunesischen Zielsetzung, sich als regionaler Hub für Telekommunikation und Internet zu etablieren;

· Förderung des kurzfristigen Ausbaus des digitalen terrestrischen Fernsehnetzes und Bewertung der langfristigen Aussichten des terrestrischen Fernsehens.

Säule 7 – Verstärkte sektorale Zusammenarbeit

7.1: Landwirtschaft und Fischerei

75.         Unterstützung der Modernisierung des Landwirtschaftssektors

· Förderung der Einrichtung eines Mehrjahresprogramms für die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung (European Neighbourhood Programme for Agriculture and Rural Developmen, ENPARD);

· Unterstützung der Umsetzung der nationalen Strategie für die landwirtschaftliche Entwicklung im Einklang mit den wesentlichen Leitlinien für die Verbesserung der Lebensmittelsicherheit, der nachhaltigen Verwaltung der natürlichen Ressourcen, der Wertsteigerung der Ausfuhren und der Anpassung an den Klimawandel;

· Fortsetzung und Verstärkung der Zusammenarbeit und des Informations- und Erfahrungsaustauschs im Bereich der Agrarpolitik;

· Förderung des Programms zur Modernisierung der Landwirtschaft in Bereich der Betriebe, Institutionen und Strukturen zur Unterstützung der Landwirtschaft;

· Entwicklung und Konsolidierung der landwirtschaftlichen Berufsverbände in Tunesien im Zuge der Verbesserung ihrer Repräsentativität und Effizienz bei der Förderung und Organisation der landwirtschaftlichen und agroindustriellen Sektoren;

· Förderung von Partnerschaften zwischen den beruflichen Strukturen in Tunesien und ihren Pendants in Europa, um deren Führungsrolle bei der Ausbildung, allgemeinen Verbreitung, Beratung und Kommerzialisierung zu verstärken;

· Umsetzung der nationalen Strategie für die ökologische Landwirtschaft und Unterstützung der Angleichung an die Gesetzgebung und Politik der EU;

· Umsetzung der nationalen Strategie des Fischereisektors im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen, der Konsolidierung der Hafeninfrastruktur, der Wertsteigerung der Fischereierzeugnisse und der Verbesserung seiner Wettbewerbsfähigkeit sowie der Förderung der Meerwasser- und Süßwasser-Aquakultur;

· Ausbau der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union im Rahmen der regionalen Fischereiorganisationen für den Mittelmeerraum (Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas; ICCAT) und Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (General Fisheries Commission for the Mediterranean, GFCM)) im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen.

7.2: Industrie

76.         Unterstützung einer wettbewerbsfähigeren, wachstumsfördernden Industrie mit verbesserter Wertschöpfung

· Unterstützung der Festlegung und Umsetzung von industriepolitischen Strategien, um die Wertschöpfung in der Produktion zu steigern und die Entstehung neuer Sektoren mit großen Wachstumspotenzial zu fördern; sowie Einrichtung von thematischen technologischen und industriellen Netzen und Entwicklung von Innovationsclustern und -polen;

· Entwicklung und Verstärkung der industriellen und technologischen Infrastruktur (Industriezonen, Technopole, Industrie- und Technologiekomplexe) und Förderung ihrer Attraktivität, insbesondere auf internationaler Ebene;

· Verstärkung der Modernisierung der Strukturen zur Unterstützung der Unternehmen und Verbesserung ihrer Interventionen auf regionaler Ebene;

· Optimierung der Beteiligung Tunesiens an der Umsetzung und Verfolgung von horizontalen und sektoralen Maßnahmen und Netzen im Bereich der industriellen Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer, einschließlich der Netze von Wettbewerbspolen;

· Förderung der Referenzierung von Industrieunternehmen bei europäischen und internationalen Beschaffungsstellen und Auftraggebern sowie Unterstützung der Organisation einer Messe für industrielle und technologische Partnerschaften zwischen Tunesien und Europa in Tunesien;

77.         Fortsetzung des Dialogs über die Zukunft des Textilien- und Bekleidungssektors

· Unterstützung des Übergangs von der Vergabe von Unteraufträgen zu gleichgestellten Nebenlieferungen sowie zur Entwicklung von Produkten und Intensivierung der Zusammenarbeit beim Aufbau von Labels zur Unterstützung des Marktzugangs;

· Entwicklung der Zusammenarbeit und des Know-how-Transfers im Bereich der Endbearbeitung (Energie- und Wassereinsparung) und Unterstützung der Zusammenarbeit und des Austauschs von bewährten Verfahren im Bereich der Logistik, des multimodalen Verkehrs, der Abwasseraufbereitung und der Textiltechnik.

7.3: Tourismus

78.         Entwicklung der Zusammenarbeit mit der EU, um die Umsetzung der Strategie zur Entwicklung des Tourismussektors zu unterstützen

· Erleichterung der Anpassung des Tourismussektors und seiner Unternehmen an die Marktentwicklung sowie an neue Informationstechnologien (elektronisches Tourismusgeschäft, Webkompatibilität);

· Verstärkung der Qualität und Diversifizierung des Angebots in allen Dimensionen und Verbesserung der beruflichen Kompetenzen in dem Sektor;

· Förderung der Neustrukturierung der Investitionen und Finanzierung des Tourismussektors.

79.         Förderung der Partnerschaften und des Austauschs bewährter Verfahren im Bereich der Investitionen und Tourismusförderung unter Beteiligung des privatwirtschaftlichen Tourismussektors

· Erleichterung der Beteiligung Tunesiens an verschiedenen EU-Programmen für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Labeling und Förderung der Entwicklung des Angebots;

· Förderung der Organisation von Foren über Investitions- und Partnerschaftsmöglichkeiten im Bereich des Tourismus und der Werbemaßnahmen.

7.4: Verstärkung der Zusammenarbeit im Handwerksbereich

80.         Unterstützung Tunesiens bei der Umsetzung des nationalen Plans zur Entwicklung des Handwerks, insbesondere mit folgender Zielsetzung:

· Konsolidierung und Modernisierung des institutionellen, beruflichen, regulatorischen, steuerlichen und finanziellen Rahmens der Handwerkstätigkeit und Entwicklung einer langfristigen Kommunikationsstrategie für das Handwerk;

· Ausbau der technischen Kenntnisse und Fähigkeiten der Handwerker und Handwerksbetriebe im Zuge einer Modernisierung der Strukturen und Verfahren für Bildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Lehrlingsausbildung, Forschung und Innovation und Unterstützung bei der Unternehmensgründung;

· Förderung der Modernisierung der Handwerksbetriebe, der Entwicklung von Qualität, der Entwicklung der Märkte und der Investition in Produktionsinfrastruktur.

7.5: Verstärkung der Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

81.         Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

· Ausbau des Austauschs von Erfahrungen und Kenntnissen über den Verbraucherschutz im Hinblick auf die Verstärkung der Verwaltungskapazitäten für die Anwendung der Verbraucherschutzpolitik;

· Ausarbeitung für die Angleichung der tunesischen Rechtsvorschriften an diejenigen der EU im Bereich des Verbraucherschutzes. Insbesondere Fortsetzung der Analyse der tunesischen Rechtsvorschriften über die Kennzeichnung, Zusammensetzung, Herstellung und Beschreibung der Produkte für deren Angleichung an die innerhalb der EU geltenden allgemeinen Grundsätze;

· Stärkung der Rolle der Verbände im Verbraucherschutz;

· Umsetzung der Empfehlungen, die im Rahmen des Twinning-Projekts zwischen den für den Verbraucherschutz zuständigen tunesischen und europäischen Institutionen ausgegeben werden.

Säule 8 – Grüne und nachhaltige Wirtschaft

8.1: Umwelt und nachhaltige Entwicklung

82.         Förderung der nachhaltigen Entwicklung und Einführung einer verstärkten Umweltschutzpolitik

· Verbesserung der strategischen Planung für die Umwelt, Förderung der Nachhaltigkeitsbeurteilungen und Verstärkung der für Umwelt und nachhaltige Entwicklung zuständigen nationalen und lokalen Strukturen;

· Verstärkung der Programme zur Erhaltung der biologischen Vielfalt durch Verbesserung des Rechtsrahmens und Anwendung des strategischen Plans für die Erhaltung der Biodiversität gemäß den 20 Zielen des strategischen Plans 2011–2020 des Übereinkommens über biologische Vielfalt;

· Einrichtung eines Programms zur Sanierung von Industriepolen und Förderung der Umsetzung des nationalen Plans für die Abfallbewirtschaftung, die nachhaltige Waldbewirtschaftung und Maßnahmen zum Kampf gegen die Zerstörung der Küste, die Wüstenbildung und die Verschlechterung der Bodenqualität;

· Verstärkung der nationalen Politik zur Mobilisierung der Wasserressourcen durch Rückgriff auf nicht herkömmliche Ressourcen, einschließlich gereinigter Abwässer.

83.         Verbesserung des Umweltmanagements

· Verbesserung der Beteiligung der verschiedenen am Umweltschutz beteiligten Partner (Zivilgesellschaft und wissenschaftliche Welt) im Einklang mit dem Grundsatz 10 der Erklärung von Rio;

· Verstärkung des Systems zur Überwachung, Erhebung und Verarbeitung von Umweltdaten und Verbesserung der Verwaltungskapazität der Strukturen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention, Kontrolle der Umweltverschmutzung und Überwachung des Zustands der Umwelt;

· Annahme von Kommunikationsstrategien im Bereich Umwelt und Unterstützung von Bildungsprogrammen für nachhaltige Entwicklung.

84.         Unterstützung des Übergangs zu einer grünen Wirtschaft

· Ausarbeitung eines Rechtsrahmens für grüne Investitionen und Entwicklung von Instrumenten für die sektorale und territoriale Planung im Hinblick auf den Übergang zur grünen Wirtschaft;

· Förderung der Schaffung von Plattformen und Netzen für Öko-Innovation und -Exzellenz zum Austausch von wissenschaftlichen Kenntnissen über grüne Wirtschaft, zur Förderung von Forschung und technologischer Innovation sowie zur Verbreitung grüner Technologien;

· Unterstützung von Programmen im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen beim Übergang zur grünen Wirtschaft.

85.         Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit in Umweltfragen

· Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit mit den Nachbarländern sowie zwischen regionalen und lokalen Behörden, insbesondere im Rahmen der Initiative „Horizont 2020“ zur Beseitigung der Verschmutzung des Mittelmeers und zwar in Bezug auf Probleme mit dem Wasser und der Wüstenbildung;

· Zusammenarbeit zur Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Barcelona sowie zur Ratifizierung und Umsetzung der Protokolle zu diesem Übereinkommen;

· Einrichtung von innovativen Instrumenten zur Zusammenarbeit mit der EU bei der Umsetzung der Übereinkommen und Protokolle über den Umweltschutz und insbesondere in Bezug auf die biologische Vielfalt, den Kampf gegen die Wüstenbildung und die Abfallbewirtschaftung;

· Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Tunesien und der Europäischen Umweltagentur.

8.2: Klimawandel

86.         Ausbau der Zusammenarbeit

· Verstärkung des institutionellen tunesischen Rahmens, der für Fragen des Klimawandels zuständig ist, und weitere Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC). Insbesondere Umsetzung der Abkommen von Cancun von 2010 und Durban von 2011. Insbesondere:

· Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Strategien für eine CO2-arme Entwicklung in Richtung einer CO2-armen und klimaresistenten Wirtschaft;

· Erstellung von Verzeichnissen mit Treibhausgasen und Umsetzung der Maßnahmen für die Messung, Meldung und Kontrolle (Monitoring, Reporting and Verification, MRV);

· Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Einrichtung einer nach 2012 geltenden Regelung in Bezug auf den Klimawandel, einschließlich angemessener Maßnahmen zur Emissionsminderung (Nationally Appropriate Mitigation Actions, NAMA);

· Erfahrungsaustausch und Umsetzung der Strategien und Pläne zur Emissionsminderung und Anpassung an den Klimawandel.

· Durchführung von ersten vorbereitenden Maßnahmen für ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten;

· Einrichtung von Überwachungs- und Frühwarnsystemen für eine verbesserte Zusammenarbeit im Bereich des Klimawandels auf Europa-Mittelmeer-Ebene.

8.3: Integrierte Meerespolitik

87.         Entwicklung eines integrierten Ansatzes für die Aktivitäten in Bezug oder mit Auswirkungen auf das Meer und die Küstengebiete auf nationaler sowie auf regionaler Ebene nach internationalem Recht

· Entwicklung einer integrierten Meerespolitik unter Berücksichtigung der verschiedenen meeres- und seeverkehrsbezogenen Interessen sowie auf der Grundlage der einschlägigen internationalen/regionalen Übereinkommen;

· Verstärkung der institutionellen Strukturen in der Verwaltung für die Koordinierung zwischen den verschiedenen Sektoren mit Auswirkungen auf das Meer und Verbesserung des Managements der verschiedenen Tätigkeiten im Bereich des Seeverkehrs auf den entsprechenden Ebenen;

· Förderung der Schaffung und Verwaltung von biologischen Schutzgebieten/Reservaten unter Beachtung der Empfehlungen und Aktivitäten, die gegenwärtig im Rahmen der internationalen und regionalen Zusammenarbeit entwickelt werden, insbesondere des Abkommens von Barcelona und der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer, und der Ratifizierung und Umsetzung des Protokolls über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum zum Übereinkommen von Barcelona (Integrated Coastal Zone Management, ICZM).

C.          Menschliche und wissenschaftliche Dimension: Annäherung zwischen den Völkern

Säule 1 – Entwicklung der Kompetenzen und Zugang zu Wissen:

1.1: Ausbildung

88.         Verbesserung der Qualität des Bildungssystems und des Inhalts der Programme

· Weitere Verbesserung der Qualität und der Leistung des Bildungssystems, insbesondere in Bezug auf Schulversagen, Ausbildung der Lehrkräfte und schulische Programme und Handbücher;

· Bereitstellung von technischem und technologischem Unterricht von hoher Qualität und Förderung der Orientierung der Schüler in Richtung dieser Sektoren;

· Verstärkung des Fremdsprachenunterrichts und Entwicklung der interaktiven Aus- und Weiterbildung;

· Verstärkung und Verallgemeinerung der Informationstechnologien (IKT) im Bildungssystem.

1.2: Berufsbildung

89.         Modernisierung des nationalen Berufsbildungssystems mit Schwerpunkt auf Ausbildungen, die die Beschäftigungsfähigkeit steigern

· Verstärkung der institutionellen Kapazitäten des Ministeriums für Berufsbildung und Beschäftigung im Hinblick auf die Lenkung der Strategie und die ergebnisorientierte Verwaltung;

· Ausarbeitung und Umsetzung einer Strategie zur Reform der Berufsbildung in Abstimmung mit derjenigen, die im Bereich der Hochschulbildung vorzusehen ist, für eine stärkere Angleichung an die Anforderungen des Arbeitsmarkts;

· Weitere Umsetzung im Rahmen des Nationalen Qualifikationsrahmens (National Qualification Frame, NQF);

· Weitere Umsetzung der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer im Hinblick auf die Förderung der innerbetrieblichen Ausbildung, die Entwicklung des Unternehmertums bei Auszubildenden und die Verbesserung der Fortbildung im Hinblick auf eine Internationalisierung; gemeinsame Bewertung der erzielten Fortschritte anhand der auf regionaler Ebene festgelegten Indikatoren.

1.3: Hochschulbildung

90.         Unterstützung der Reform des tunesischen Hochschulbildungssystems und der Angleichung des Systems an die Grundsätze des Bologna-Prozesses

· Verstärkung des Dialogs zur Unterstützung der Reform des tunesischen Hochschulbildungssystems und der Angleichung des Systems an die Grundsätze des Bologna-Prozesses;

· Abschluss der Reform des Systems LMD (Licence/Master/Doctorat = Bachelor/Master/Promotion), Konsolidierung der Entwicklung von Doktorstudiengängen, Einrichtung eines nationalen Systems zur Bewertung, Qualitätssicherung und Akkreditierung und des Nationalen Qualifikationsrahmens;

· Verstärkung der Programme für Co-Diplome und die gemeinsame Betreuung von Dissertationen zwischen Tunesien und den EU-Mitgliedstaaten und Förderung der Mobilität der Studierenden, Lehrkräfte und Forscher;

· Einführung von Werkzeugen zur Erleichterung der Transparenz, Vergleichbarkeit und Anerkennung von Studien wie das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System, ECTS);

· Verstärkung des Fremdsprachenunterrichts.

91.         Verbesserung der Qualität und des Managements des Hochschulbildungssystems in Tunesien und Verstärkung der Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventen

· Verstärkung des Managements, der Autonomie der Hochschulen und des Zertifizierungsprozesses, u. a. über den Erfahrungsaustausch und bewährte Verfahren;

· Verstärkung der Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventen durch Verbesserung des Informations- und Beratungssystems in Zusammenarbeit mit dem Bildungssystem, dem Hochschulbildungswesen und den Arbeitgebern;

· Verbesserung des Informations- und Zertifizierungssystems in Zusammenarbeit mit dem Bildungssystem, dem Hochschulbildungswesen und den Arbeitgebern;

· Entwicklung von berufsorientierten Studiengängen im Bereich der Hochschulbildung.

92.         Verstärkung der Beteiligung Tunesiens an den europäischen Programmen für externe Zusammenarbeit

· Förderung der Beteiligung Tunesiens an bestehenden Programmen zur Unterstützung der Reform des Systems für Hochschulbildung, Partnerschaft und akademische Mobilität sowie an den zukünftigen europäischen Programmen in diesem Bereich;

· Fortsetzung der Kampagnen zur Aufklärung der potenziellen Bewerber, Studierenden und Akademiker über die Programme.

1.4: Wissenschaftliche und technologische Forschung und Innovation

93.         Verstärkung der Rolle des nationalen Systems für Forschung und Innovation im Rahmen des Aufbaus der wissensorientierten Wirtschaft

· Verbesserung des Managements des nationalen Systems für Forschung und Innovation und der Koordinierung zwischen den verschiedenen Akteuren;

· Verstärkung der Synergien zwischen dem System für Forschung und Innovation und den produktiven Sektoren im Zuge der Einrichtung von Wertschöpfungs- und Schnittstellenstrukturen, der Entwicklung von thematischen sektoralen Innovationsnetzwerken unter Einbindung der Forschungsstrukturen, der Schnittstellenstrukturen und der Wirtschaftsunternehmen und Förderung von Projekten zwischen diesen Netzwerken und ihren europäischen Pendants;

· Ausweitung des tunesischen Netzwerks von Analyse- und Prüflabors;

· Unterstützung der Entwicklung der Forschungs-, Technologie- und Innovationsstrukturen;

· Weitere Umsetzung der Unternehmenscharta Europa-Mittelmeer bei den Aspekten in Bezug auf Innovation und die Konsolidierung der erzielten Fortschritte anhand der auf regionaler Ebene festgelegten Indikatoren;

· Förderung der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Austauschs von Informationen über Patente und Technologietransfer;

· Durch die EU unterstützte Entwicklung von Finanzierungsinstrumenten, die an Innovation angepasst sind;

· Verstärkung des bilateralen und regionalen politischen Dialogs im Bereich Forschung und Innovation, insbesondere durch Förderung der Angleichung der nationalen/regionalen Systeme für Innovation auf beiden Seiten des Mittelmeers sowie durch Verstärkung der Synergien zwischen der Forschung und der Produktionswelt sowie der Innovationskapazität der Unternehmen im gesamten Europa-Mittelmeerraum.

94.         Beteiligung Tunesiens am Europäischen Forschungsraum

· Verstärkung der Kenntnisse und der Kapazität der Institutionen für Forschung und Innovation Tunesiens, um deren Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum auszuweiten (FP7, CIP, Horizont 2020, COST und Agenturen);

· Identifizierung der Themen von gemeinsamem Interesse im Bereich Forschung und Innovation, weitere Verstärkung des Austauschs der Forscher in Forschungs- und Innnovationsprojekten und Verstärkung der Zusammenarbeit im bilateralen und regionalen Kontext;

· Förderung des gegenseitigen Austauschs von Informationen über Strategien für Innovation und technologische Entwicklung (insbesondere derjenigen im Rahmen der EU-Strategie 2020);

· Konsolidierung des Netzes der nationalen und thematischen Kontaktstellen für das Rahmenprogramm für Forschung;

· Vereinfachung der Mobilität und der Freizügigkeit der Forscher und des Personals, das an tunesisch-europäischen wissenschaftlichen und technologischen Kooperationsmaßnahmen beteiligt ist.

Säule 2 – Entwicklung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen

95.         Verbesserung des Gesundheitsniveaus sowie der Gesundheitsforschung und -überwachung in Tunesien

· Förderung der Reform des Gesundheitssektors zur Verbesserung der Leistung und der Verringerung der regionalen Ungleichheiten und Einrichtung eines Qualitätssystems für das tunesische Gesundheitswesen;

· Unterstützung der Informatisierung des Krankenhausinformationssystems und der Verallgemeinerung des medizinisch-wirtschaftlichen Bewertungssystems für Krankenhausaufenthalte;

· Förderung der Reform des Systems zur Finanzierung des Gesundheitswesens: Finanzierungsstruktur, Pflegepakete und Solidaritätsniveau;

· Unterstützung der Maßnahmen für einen gleichberechtigteren Zugang zu einer Gesundheitsversorgung von guter Qualität, der Umsetzung eines Plans zur Ausstattung, Sanierung und Umstrukturierung der Krankenhäuser (Gesundheitskarte, Studien zur medizinischen, architektonischen und umweltbezogenen Programmierung von hoher Qualität sowie zur Finanzierung der Investitionspläne);

· Verstärkung der nationalen Strategie für Organtransplantate durch Einrichtung eines nationalen Registers über das Versagen von Organen;

· Verstärkung der Zusammenarbeit mit den internationalen und europäischen Einrichtungen, u. a. im Bereich der Forschung und Entwicklung im Gesundheitswesen-

96.         Verhütung und Kontrolle übertragbarer und nichtübertragbarer Krankheiten

· Umsetzung von internationalen Vorschriften im Bereich Gesundheit wie beispielsweise den Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie Umsetzung der WHO-Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle;

· Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gesundheitsindikatoren über internationale Netzwerke zum Austausch von Informationen über die Verhütung und Kontrolle übertragbarer und nichtübertragbarer Krankheiten;

· Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Strategie zur Verhütung und Behandlung von Suchtverhalten und Unterstützung der Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und gesunder Verhaltensweisen in allen Altersgruppen, um das Auftreten chronischer Krankheiten zu verhindern oder zu verzögern;

· Kapazitätsverstärkung bei der Erkennung und Reaktion auf Gesundheitsbedrohungen, einschließlich der Ausbildung, insbesondere durch Einrichtung eines informatisierten epidemiologischen Überwachungssystems, Ausarbeitung von Strategien und Programmen für das Management von Gesundheitsrisiken.

Säule 3 – Annäherung zwischen den Völkern im Bereich der Jugendkultur und der Medien:

3.1: Kulturelle Zusammenarbeit

97.         Verstärkung der kulturellen Zusammenarbeit

· Verstärkung der Kulturpolitik und der Kapazität der kulturellen Akteure, insbesondere durch die Einbindung Tunesiens in die europäischen Programme und Projekte, der Unterstützung von Projekten zur Umstrukturierung und Institutionalisierung des kulturellen Sektors und der Förderung des Austauschs von bewährten Verfahren sowie der Ausarbeitung von gemeinsamen Studien und Projekten im Bereich des lokalen Kulturmanagements;

· Förderung des kulturellen Austauschs durch eine verstärkte Beteiligung Tunesiens an Programmen zur kulturellen Zusammenarbeit im Mittelmeerraum;

· Förderung des Zugangs der tunesischen Kulturproduktion zum europäischen Raum durch Förderung der Mobilität der tunesischen Künstler und Kulturschaffenden, Einrichtung von Netzwerken und Partnerschaften für die Förderung der Kulturbranchen;

· Im Zuge der obigen Maßnahmen Förderung der Umsetzung des Übereinkommens der UNESCO von 2005 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, bei dem Tunesien Vertragspartei ist.

3.2: Jugend

98.         Verstärkung der Zusammenarbeit im Jugendbereich

· Verstärkung der Zusammenarbeit im Bereich der nichtformellen Ausbildung von Jugendlichen und sozialpädagogischen Betreuern zur Förderung des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren über Themen von gemeinsamem Interesse, des interkulturellen Dialogs und der Entwicklung der Zivilgesellschaft;

· Verstärkung der Zusammenarbeit im Jugendbereich und Konsolidierung des Vereinslebens und des bürgerlichen Lebens, insbesondere in Bezug auf den Umweltschutz, das Freiwilligenengagement, die Bekämpfung des Tabak- und Drogenkonsums und die Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten: Aids/HIV.

3.3: Zusammenarbeit im audiovisuellen und Medienbereich

99.         Verstärkung der Zusammenarbeit im Medienbereich

· Förderung und Fortsetzung des Dialogs und der Zusammenarbeit im audiovisuellen und Medienbereich. Besondere Aufmerksamkeit wird der Gewährleistung eines transparenten, effizienten und berechenbaren Regulierungssystems mit einer unabhängigen Regulierungsbehörde im audiovisuellen und Medienbereich gezollt.

D.          Unterstützung und Follow-up der Umsetzung des Aktionsplans

Säule 1 – Technische und finanzielle Unterstützung

1.           Bei der finanziellen Dimension der Partnerschaft zwischen Tunesien und der Europäischen Union wird die Ausarbeitung und Umsetzung von Reformen berücksichtigt, und zwar insbesondere in den vorrangigen Bereichen, die im Rahmen der Umsetzung dieses Aktionsplans und seiner nachfolgenden Änderungen gemäß den Mitteilungen über die Nachbarschaftspolitik von 2011[5] und 2012[6] festgelegt wurden.

Während des Zeitraums für die Umsetzung des Aktionsplans muss Tunesien zahlreichen Herausforderungen gerecht werden, die einerseits mit der Errichtung einer nachhaltigen Demokratie, der Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums und der Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und andererseits mit dem Abschluss des DCFTA im Zusammenhang stehen.

Die Umsetzung dieses Abkommens erfordert erhebliche Anstrengungen im Hinblick auf die Angleichung an den Besitzstand der Gemeinschaft, die Modernisierung der Institutionen und die Aufrüstung der Infrastrukturen.

Die finanzielle Unterstützung der EU, die im Anschluss an die Revolution aufgestockt wurde, sollte der diesbezüglichen Entwicklung folgen, um eine echte Politik der Angleichung an die EU zu unterstützen und Tunesien in seinen Reformbemühungen zu begleiten.

Die Interventionsbereiche der zukünftigen technischen und finanziellen Unterstützung der EU werden auf der Grundlage der in diesem Aktionsplan angegebenen Prioritäten festgelegt und basieren auf den politischen und sozioökonomischen Reformbemühungen Tunesiens, die in diesem Aktionsplan angegeben werden; diese Bereiche werden von den beiden Vertragsparteien im Rahmen der Programmierung außerhalb der Verhandlungen über den Aktionsplan festgelegt.

Während dieses Prozesses wird Tunesien von sämtlichen Finanzierungsinstrumenten, die im Rahmen des außenpolitischen Handelns und der neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zur Verfügung stehen, und dem Know-how der Institutionen der EU und der Mitgliedstaaten profitieren, um diese Integration erfolgreich durchführen zu können.

2.           Die beiden Vertragsparteien sind übereingekommen, die Modalitäten für die Einleitung einer neuen Phase beim Zugang zu angemessenen Finanzmitteln der Gemeinschaft zu prüfen, um Tunesien gemäß der Logik der Regional- und Kohäsionspolitik der EU sowie bei der Annahme von neuen Umsetzungsverfahren zu unterstützen.

Im Rahmen der historischen Veränderungen in Tunesien und der legitimen Erwartungen der Bevölkerung und der jungen Menschen in Tunesien in Bezug auf Fortschritt und Wohlstand muss Tunesien sich zwei absoluten Prioritäten widmen, nämlich der Schaffung von Arbeitsplätzen für die junge und zunehmend besser ausgebildete Bevölkerung und einer gerechteren regionalen Entwicklung.

3.           Die finanzielle Zusammenarbeit mit der EID und der EBWE wird ebenfalls verstärkt, um Investitionen in Infrastruktur, den Finanzsektor und die Entwicklung des Privatsektors und der Partnerschaft zu fördern und die Unterstützung innovativer Sektoren, in denen Arbeitsplätze zugunsten von jungen Hochschulabsolventen geschaffen werden, auszuweiten.

Die Zusammenarbeit mit den beiden Banken erfolgt ferner im Einklang mit den Leitlinien der neuen ENP, um den Zugang von KMU zu Finanzierungen zu verbessern und Garantiemechanismen zu entwickeln.

Im Rahmen der Überlegungen über die in der neuen ENP vorgesehene Ausdehnung des Mandats des Europäischen Investitionsfonds (EIF) auf den Mittelmeerraum wird eine Zusammenarbeit mit dem EIF gemäß den Leitlinien der neuen ENP eingeleitet, um den Zugang der KMU zu Finanzierungen zu verbessern und Garantiemechanismen zu entwickeln.

4.           Abgesehen von der Fortsetzung der finanziellen Unterstützung führen die beiden Vertragsparteien ihre Bemühungen mit folgender Zielsetzung fort:

· Optimierung der Umsetzung der bestehenden Finanzinstrumente dank einer gezielten Ausrichtung der Kooperationsprogramme und einer besseren Zusammenarbeit zwischen Tunesien und der EU, um die Absorptionsfähigkeit Tunesiens zu verbessern;

· Nutzung aller neuen einschlägigen und erforderlichen thematischen Instrumente und Programme, die von der Europäischen Union im Rahmen ihres außenpolitischen Handelns eingerichtet wurden, unter Berücksichtigung der Anforderungen, der erzielten Fortschritte auf dem Reformweg und der Absorptionsfähigkeit Tunesiens sowie im Einklang mit den Grundsätzen der wirksamen Hilfe, insbesondere der gemeinsamen Programmierung.

Säule 2 – Beteiligung an Programmen und Agenturen der Europäischen Union

Beteiligung an Programmen und Agenturen der Europäischen Union

· Förderung der Beteiligung Tunesiens an Drittländern offenstehenden Agenturen und Programmen der Europäischen Union.

· Abschluss eines Rahmenabkommens im Hinblick auf die Beteiligung Tunesiens an Drittländern offenstehenden Programmen der Europäischen Union.

E.           Annahme und Dauer

Dieser Plan wird dem Assoziationsrat Tunesien-EU vorgelegt, der ihn formell annimmt. Er hat eine Laufzeit von fünf Jahren.

Die Europäische Union und Tunesien können von Rechts wegen eigene einseitige Überprüfungen der bei der Umsetzung des Plans erzielten Fortschritte durchführen.

Die Beziehungen zwischen Tunesien und der Europäischen Union: eine privilegierte Partnerschaft

Aktionsplan 2013–2017

Anhang 1: Matrix der Prioritäten (April 2014)

Ziele || Maßnahmen Tunesien || Mögliche Unterstützung EU[7] || Indikatoren und Zeitplan

1) Einrichtung eines demokratischen Wahlsystems, insbesondere im Zuge der Konsolidierung der Unabhängigkeit und Arbeitsweise der unabhängigen öffentlichen Wahlbehörde (Instance Supérieure Indépendante électorale, ISIE), die mit der Verwaltung und Organisation der Wahlen betraut ist. || - Annahme der entsprechenden Verfassungs- und Gesetzesnormen sowie angemessener Übergangsmaßnahmen. - Ausstattung der ISIE mit den erforderlichen Ressourcen für eine autonome Arbeitsweise. - Gewährleistung der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Ausarbeitung des Wahlrechts sowie der Abwicklung und Beobachtung der Wahlen. - Förderung der Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft durch einen partizipativen Ansatz. || - Direkte Unterstützung der ISIE. - Bereitstellung von Know-how in sämtlichen Fragen betreffend das Wahlverfahren, einschließlich in Bezug auf die Sicherheit. - Entsendung einer EU-Wahlbeobachtungsmission. - Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft. || -Grundlagengesetz Nr. 23/2012 vom 20. Dezember 2012 über die ISIE. - Effiziente Arbeitsweise der ISIE. - Organisation allgemeiner Wahlen auf der Grundlage des Besitzstands in Bezug auf demokratische Wahlen vom Oktober 2011. - Dialog über das Wahlverfahren, einschließlich der Befolgung der Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmission von 2011 durch die verschiedenen zuständigen Behörden, in Abhängigkeit von ihren jeweiligen Vorrechten und Befugnissen. - Effiziente Veröffentlichung sämtlicher Wahlergebnisse und Verfahren für die Fehlerbehandlung. Zeitplan: kurzfristig

2) Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, Verbesserung ihrer Professionalität und Effizienz (Zugang zur Justiz, Dauer der Verfahren), Sicherstellung der Achtung der Menschenrechte, der Unschuldsvermutung und des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren. || -Verstärkung der Rechtsstaatlichkeit und Förderung des demokratischen Übergangs durch Unterstützung des Reformprozesses der Justiz und des Strafvollzugs gemäß den internationalen Normen und Standards. - Annahme eines Rechtsrahmens im Einklang mit den internationalen Standards. - Errichtung eines operativen institutionellen Rahmens mit angemessenen Human- und Logistikressourcen. - Modernisierung des Strafvollzugs. - Förderung der Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft und eines partizipativen Ansatzes bei diesen Reformen. - Förderung der Transparenz und des Zugangs zu Informationen. - Annahme und Umsetzung des der Verfassungsgebenden Versammlung (Assemblée Nationale Constituante, ANC) im November 2012 vorgelegten Gesetzesentwurfs über die Übergangsjustiz. - Einrichtung der gesetzlich vorgesehenen nationalen Instanz der Übergangsjustiz (Kommission für Wahrheit und Menschenwürde) || - Technische Unterstützung. - Kapazitätsverstärkung. - Unterstützung der Modernisierung der Justizinfrastruktur. - Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft. - Bereitstellung von Know-how. - Ausbildung. - Technische Unterstützung der nationalen Instanz der Übergangsjustiz. || - Annahme und Umsetzung der Gesetze in Bezug auf die Unabhängigkeit und des Zugangs zur Justiz durch die ANC und das zukünftige Parlament. - Annahme des Gesetzes über das Statut der Justizbeamten und Annahme des Grundlagengesetzes über den Obersten Justizrat. - Oberster Gerichtsrat kann Arbeit aufnehmen. - Die Zivilgesellschaft wird zur Teilnahme an den Sitzungen des Lenkungsausschusses des Programms zur Unterstützung der Justizreform eingeladen (2012 durch EU/Tunesien abgeschlossen). - Schrittweise Erneuerung der Gerichte entsprechend den zugeteilten Mitteln und Budgets gemäß den internationalen Standards. - Harmonisierung des rechtlichen, regulatorischen und institutionellen Rahmens mit den internationalen Standards. - Umsetzung der Bestimmungen zur Genehmigung und Verstärkung des Zugangs von NRO zu den Gefängnissen. - Einrichtung eines Überwachungsmechanismus für die Untersuchungshaft und die Entwicklung der Inhaftierungsraten. Zeitplan: mittelfristig

3) Umsetzung der Reform des Sicherheitssektors im Rahmen einer globalen und umfassenden Reform, um die Einhaltung der internationalen Normen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und das Völkerrecht sicherzustellen. || - Annahme angemessener rechtlicher und regulatorischer Reformen, einschließlich der Mechanismen zur Überwachung der Demokratie und Zuständigkeiten. - Sicherstellung der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Ausarbeitung und am Follow-up der Reformen (partizipativer Ansatz). Bewertung der Ergebnisse. - Gewährleistung der erforderlichen Ausbildung (einschließlich der Achtung der Menschenrechte) des betroffenen Personals. - Ausstattung der Sicherheitskräfte mit den notwendigen bedarfsgerechten Mitteln und Ressourcen im Hinblick auf einen minimalen Rückgriff auf solche Kräfte. Bewertung der Auswirkungen dieser Maßnahme. [- Bereitstellung von Organigrammen und Verhaltenskodizes der internen Sicherheitskräfte für die Öffentlichkeit] || - Finanzielle Unterstützung des Programms zur Reform des Sicherheitssektors. - Bereitstellung von Know-how und Ausbildung. - Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft. || - Annahme und effiziente Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Integration der internationalen Standards in Bezug auf die Governance sowie die Achtung und Förderung des internationalen Rechts und der Menschenrechte gemäß den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit durch die ANC und das zukünftige Parlament. Zeitplan: mittelfristig - Annahme des Mechanismus zur demokratischen Kontrolle der Sicherheitsorgane und -kräfte durch die ANC und das zukünftige Parlament. - Einrichtung von parlamentarischen Ausschüssen für die Überwachung der nationalen Sicherheitsetats. Zeitplan: mittelfristig - Validierung und Beginn der Umsetzung der Empfehlungen aus Peer Reviews über die Grenzen und Migrationen/Reform des Sicherheitssektors. Zeitplan: kurz- und mittelfristig

4) Festigung des Schutzes der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Frauen und Kinder. || - Gewährleistung einer schrittweisen und effizienten Anwendung der internationalen Übereinkommen. - Annahme angemessener Rechts- und Verordnungsreformen. - Sicherstellung der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Ausarbeitung und am Follow-up der Reformen. - Gewährleistung der erforderlichen Ausbildung des betroffenen Personals. - Bestätigung der ständigen Einladung des Hochkommissariats für Menschenrechte und der UN-Sondermechanismen für Menschenrechte. - Einrichtung eines unabhängigen Mechanismus für die Überwachung der Rechte des Kindes. Ausarbeitung eines Rahmengesetzes über die Gewalt gegen Frauen im Einklang mit den internationalen Standards. - Einhaltung des De-facto-Moratoriums zur Todesstrafe. - Fortsetzung des Beitritts zur überregionalen Initiative in Bezug auf die Todesstrafe, die von der EU im Rahmen der UNO-Generalversammlung unterstützt wird. - Erlass des Grundlagengesetzes über die nationale Instanz zur Verhütung der Folter. - Einrichtung der nationalen Instanz zur Verhütung der Folter. - Überarbeitung des Gesetzes über die Instanz für Menschenrechte gemäß den Pariser Grundsätzen (1993). || - Politischer Dialog und Abstimmung in den UN-Gremien. - Bereitstellung von Know-how. - Ausbildung. - Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft. - Technische und institutionelle Unterstützung. || - Erlass und schrittweise Umsetzung der Rechtsvorschriften und Verordnungen in Bezug auf die Anwendung der durch Tunesien ratifizierten internationalen Übereinkommen. Zeitplan: langfristig - Hinterlegung von Ratifizierungsurkunden zur Aufhebung von Vorbehalten im Rahmen des CEDAW. Zeitplan: mittelfristig - Überarbeitung des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung, insbesondere in Bezug auf die Meinungsfreiheit und die Rechte der Frauen und des Kindes, gemäß den internationalen Standards. Zeitplan: mittelfristig - Annahme und Umsetzung der Gesetze zur Einrichtung eines unabhängigen Mechanismus für die Überwachung der Rechte des Kindes. Zeitplan: kurzfristig - Fortschritt in Richtung einer Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Zeitplan: mittelfristig - Annahme und Umsetzung eines Rahmengesetzes über die Gewalt gegen Frauen im Einklang mit den internationalen Standards. Zeitplan: mittelfristig - Fortsetzung des nationalen Dialogs über die Abschaffung der Todesstrafe Zeitplan: mittelfristig. - Annahme und Umsetzung des der ANC im November 2012 vorgelegten Gesetzesentwurfs. Zeitplan: kurzfristig - Überarbeitung des Gesetzes über die Instanz für Menschenrechte und die effiziente Umsetzung der Instanz gemäß den Pariser Grundsätzen (1993). - Annahme und Umsetzung der Satzung der Instanz für Menschenrechte. Zeitplan: kurz- und mittelfristig - Organisation der Ausbildung im Bereich der Menschenrechte für das betroffene Personal. Zeitplan: Umsetzung während der gesamten Dauer des Aktionsplans

5) Umsetzung der Reform der Medien und der Professionalisierung des Sektors. || - Annahme angemessener Verfassungs-, Rechts- und Verordnungsnormen. - Gewährleistung der erforderlichen Ausbildung der betroffenen Institutionen. - Sicherstellung der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Ausarbeitung und am Follow-up der Reformen und insbesondere der Gewerkschaften und aktiven Organisationen im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit. || - Bereitstellung von Know-how. - Ausbildung. - Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft. || - Effiziente Arbeitsweise der Instanz für audiovisuelle Kommunikation. Zeitplan: kurzfristig - Fortsetzung des Dialogs über die Mechanismen zum Schutz der Journalisten bei der Ausübung ihres Berufs Zeitplan: kurzfristig

6) Stärkung der Rolle und der Fähigkeiten der Zivilgesellschaft. || - Gewährleistung eines transparenten und offenen Rahmens für die Organisation und die Tätigkeit der Akteure der Zivilgesellschaft. || - Bereitstellung von Know-how. - Ausbildung. - Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft. || -Annahme der Gesetze zur Sicherstellung der Vereinigungsfreiheit, implementiert durch die Rechtsverordnung Nr. 2011-88 vom 24. September 2011 - Annahme von transparenten Vorschriften für die öffentliche Finanzierung von Vereinigungen. Zeitplan: kurzfristig - Abhaltung von regelmäßigen thematischen und regionalen Konsultationen mit den Komponenten der Zivilgesellschaft, insbesondere im Rahmen des Dialogs mit der EU. Zeitplan: Umsetzung während der gesamten Dauer des Aktionsplans

7) Dialog über Migration, Mobilität und Sicherheit und den Abschluss einer Mobilitätspartnerschaft. || - Fortsetzung des Dialogs über Migration, Mobilität und Sicherheit. - Ausarbeitung und Umsetzung einer nationalen Strategie für Migration und Tunesier im Ausland. - Umsetzung der im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft vorgesehenen Maßnahmen (Kapazitätsverstärkung, Wissensmanagement, Datenerfassung usw.). - Sicherstellung der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Ausarbeitung und am Follow-up der Reformen. - Zusammenarbeit mit dem UNHCR bei der Umsetzung des regionalen Schutzprogramms, der Annahme eines Gesetzes und der Einrichtung von Verwaltungskapazitäten im Asylbereich. - Zusammenarbeit mit der EU im Kampf gegen organisierte Kriminalität, einschließlich des Menschenhandels. - Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Wechselwirkungen zwischen Migration und Entwicklung. - Ausbau der Forschung über Migration, insbesondere der Migrationsprofile. - Förderung des sozialen Schutzes der tunesischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen und Umsetzung des Beschlusses des Assoziationsrats über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen Tunesien und der EU im Rahmen der Artikel 65 bis 68 des Assoziierungsabkommens EU-Tunesien, um die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen, die von tunesischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen in der EU erworben wurden, im Einklang mit Artikel 8 der Mobilitätspartnerschaft zwischen Tunesien, der Europäischen Union und ihren teilnehmenden Mitgliedstaaten zu verbessern. -Schaffung einer nationalen Beobachtungsstelle für Migration und Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten für die Entwicklung von Studien, Migrationsprofilen, Politik und Know-how im Bereich der Migration. - Einleitung von Initiativen und Programmen, die der Beobachtungsstelle die Einbindung der tunesischen Staatsbürger im Ausland in die Entwicklung des Landes ermöglichen. || - Unterstützung bei den im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft vorgesehenen Maßnahmen. - Technische Unterstützung und Ausbildung in der Umsetzung der Strategie. - Technische und institutionelle Unterstützung. - Kapazitätsverstärkung und Bereitstellung von Know-how. - Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den Institutionen und Agenturen der EU und den Mitgliedstaaten. - Ausbildung. - Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft. - Förderung der Ausbildung und technischen Unterstützung. - Ausbildung. - Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft. - Twinning und Austausch zwischen Institutionen. - Kapazitätsverstärkung durch Ausbildung der tunesischen Führungskräfte in Bezug auf die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die offene Methode der Koordinierung und das europäische System für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (Electronic Exchange of Social Security Information, EESSI). - Sitzung(en) des Unterausschusses „Migration und Soziales“ zur Einleitung der Erörterung des Entwurfs eines Beschlusses für die Umsetzung der Bestimmungen über die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme des Assoziierungsabkommens. - Technische Unterstützung. - Twinning. || - Durchführung der Strategie. - Umsetzung der Ziele der Strategie gemäß internationalen Standards. Zeitplan: mittelfristig - Abhaltung von regelmäßigen Konsultationen mit den Komponenten der Zivilgesellschaft, insbesondere im Rahmen der Verhandlungen über die Mobilitätspartnerschaft. Zeitplan: kurzfristig - Im Anhang der Mobilitätspartnerschaft werden die Unterstützungsmaßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten, die der Partnerschaft angehören, festgelegt. Zeitplan: Umsetzung während der gesamten Dauer des Aktionsplans - Einrichtung eines interministeriellen Ausschusses für die Überwachung der Sicherheits- und humanitären Lage im Anschluss an die Schließung des Lagers in Choucha. Zeitplan: kurzfristig - Ständiger Vertreter des HCR in Tunesien beteiligt sich an Arbeit dieses Ausschusses. - Umsetzung der im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft vereinbarten Maßnahmen. Zeitplan: Umsetzung während der gesamten Dauer des Aktionsplans - Vorschlag zur Annahme eines Beschlussentwurfs im Assoziationsrat. Zeitplan: mittelfristig Erlass derzeit in Vorlage-, Annahme- und Umsetzungsphase. Zeitplan: mittelfristig

8) Wirtschaftsreform für inklusives Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung des Umfelds für Geschäfte und Investitionen || - Reform der öffentlichen Governance, Konsolidierung der Modernisierung der Verwaltung und der Transparenz im Bereich des öffentlichen Finanzmanagements. - Verstärkung der Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft durch Festigung der makroökonomischen Grundlagen. - Einleitung von Beratungen über die Reform der Subventionen im Agrar- und Energiebereich. - Umsetzung der Reform des Steuersystems (rechtlicher und institutioneller Rahmen). - Verstärkung der internen und externen Kontrolle, der Überprüfung und des Audits innerhalb des öffentlichen Sektors. - Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft durch Fortsetzung der Programme zur Reform, Wiederbelebung und Modernisierung [und Schaffung eines geeigneten Rahmens] (Industrie, Landwirtschaft, Dienstleistungen, Handwerk und Tourismus). - Verstärkung des grünen Wachstums für die Fortsetzung der Strategie zur Förderung einer grünen Wirtschaft. || - Unterstützung, insbesondere durch die Fortsetzung von Programmen zur Wiederbelebung und zielorientierten Haushaltsführung. - Bereitstellung von Know-how, Ausbildung, institutioneller Unterstützung und Twinning. - Dialog über Wiederbelebungsstrategien. - Unterstützung der Programme zur Modernisierung in den Bereichen Industrie, Landwirtschaft, Handwerk und Tourismus. - Unterstützung der Zivilgesellschaft. || - Validierung und Umsetzung der nationalen Strategie in Bezug auf Governance und Korruptionsbekämpfung. Zeitplan: langfristig - Weitere Umsetzung der zielorientierten Haushaltsführung. Zeitplan: mittelfristig Zeitplan: langfristig - Einrichtung der aktiven Verwaltung der Staatskasse. Zeitplan: mittelfristig - Studie über das Subventionssystem im Agrar- und Energiebereich in Angriff genommen. Zeitplan: kurz- und mittelfristig - Steuerreformprogramm angenommen. Zeitplan: mittelfristig - - Plan zur Dematerialisierung der Verfahren bei öffentlichen Aufträgen umgesetzt. Zeitplan: mittelfristig - Neue Generation von Großanwendungen auf Staatsebene (e-Gov, Open Data) eingeführt. - Zeitplan: langfristig - Erstellung und Umsetzung eines neuen Aktionsplans für die Bestätigung des Zugangs zu Informationen angesichts des neuen diesbezüglichen Grundlagengesetzes. - Zeitplan: kurzfristig - Ausarbeitung eines strategischen Rahmens für die Bürgerbefragung. Zeitplan: mittelfristig - Strategie zur Umstrukturierung und Verstärkung der internen und externen Kontrolle, der Überprüfung und des Audits innerhalb des öffentlichen Sektors und Umsetzung. Zeitplan: langfristig - Programm zur Modernisierung des Tourismussektors eingeleitet und Fortsetzung der Modernisierungsprogramme (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen und Handwerk). Zeitplan: mittelfristig

|| - Überarbeitung des Rechts- und Verordnungsrahmens und Verstärkung der unternehmensfreundlichen Politik und Instrumente in Bezug auf Investitionen, geschäftliches Umfeld und Partnerschaften, insbesondere durch Verstärkung des Schutzes ausländischer Investoren. - Sensibilisierung der Wirtschaftsteilnehmer, insbesondere der tunesischen KMU, und Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung für die Anwendung der von Tunesien angenommenen europäischen Richtlinien und Normen. || - Bereitstellung von Know-how und Ausbildung. - Unterstützung der Politik und der Finanzierungsprogramme für Innovationen und den privaten Sektor. - Unterstützung in Bezug auf die Anziehung von Investitionen aus der EU. - Institutionelle Unterstützung und Twinning. - Unterstützung des gemischten Rats für Unternehmertum. - Unterstützung der Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), u. a. über die Zusammenarbeit zwischen europäischen und tunesischen KMU im Rahmen des „Enterprise Europe Network“. || - Juristischer und institutioneller Rahmen für öffentlich-private Partnerschaften abgeschlossen. Zeitplan: kurzfristig - Investitionskodex überarbeitet. Zeitplan: kurzfristig - Nationale Instanz für Investitionen eingerichtet. Zeitplan: mittelfristig - Gemischter Rat für Unternehmertum einsatzbereit. Zeitplan: kurzfristig - Entwicklungsquote für lokale und ausländische Investitionen in Tunesien. Zeitplan: langfristig - Aufnahme der Anträge auf Partnerschaft mit europäischen KMU in die Datenbank des „Enterprise Europe Network“. - Zeitplan: mittelfristig - Erhöhung der Anzahl der teilnehmenden KMU an durch das „Enterprise Europe Network“ organisierten Treffen. Zeitplan: mittelfristig

|| - Verbesserung des Managements des nationalen Statistiksystems sowie der Qualität und Zugänglichkeit zu Statistikprodukten. || - Bereitstellung von Know-how und Ausbildung. - Unterstützung von Modernisierungsprojekten des nationalen Statistiksystems. - Institutionelle Unterstützung und Twinning. || - Aktionsplan für die Modernisierung des nationalen Statistiksystems angenommen. Zeitplan: mittelfristig - Zahl der statistischen Reihen auf der Website der Nationalen Instanz für Investitionen verfügbar. - Zahl der Veröffentlichungen der statistischen Reihen und amtlichen Methoden gemäß den internationalen Normen und Standards auf der Website der Nationalen Instanz für Investitionen verfügbar. Zeitplan: kurzfristig - Zahl der Anfragen auf der Website der Nationalen Instanz für Investitionen im Rahmen der Neufassung der Website. Zeitplan: kurzfristig - Vorliegen von Qualitätsberichten je Statistikgebiet. Zeitplan: kurzfristig - Vorliegen eines Kalenders der Datenveröffentlichungen. Zeitplan: kurzfristig

|| - Einrichtung einer Politik zur Entwicklung der Dienstleistungen und Infrastrukturen im Bereich Verkehr sowie einer nationalen Strategie für nachhaltigen Verkehr. - Unterstützung der Umsetzung der nationalen Strategie zur Entwicklung der Logistik. - Förderung der Entwicklung von Telekommunikationsnetzen und -infrastrukturen. - Entwicklung und Verstärkung der Energienetze, -infrastrukturen und -verbindungen. || - Bereitstellung von Know-how und Ausbildung. - Unterstützung in Bezug auf die Anziehung von Investitionen aus der EU. - Institutionelle Unterstützung und Twinning. || - Verkehrspolitik verabschiedet. Zeitplan: langfristig - Einleitung von Verhandlungen über ein Abkommen zur Liberalisierung des Luftverkehrs („Open Sky“). Zeitplan: kurzfristig - Umsetzung der nationalen Strategie zur Entwicklung der Logistik. Zeitplan: kurz- und mittelfristig - Telekommunikationsgesetz überarbeitet, um die Verfügbarkeit und den Zugang zu leistungsfähigen IKT-Netzen/Diensten in allen Regionen nachhaltig zu gewährleisten. Zeitplan: mittelfristig - Papier zur Energiepolitik mit Festlegung der Ziele und Strategien ausgearbeitet. Zeitplan: langfristig

|| - Festlegung und Umsetzung von sektoralen Strategien zur Unterstützung der Entwicklung der Sektoren mit hohem Wachstumspotenzial. - Festlegung und Umsetzung des nationalen strategischen Plans „Tunisie Digitale“. || - Bereitstellung von Know-how und Ausbildung. - Institutioneller Dialog. - Institutionelle Unterstützung und Twinning. || - Neue Industriestrategie zur Förderung der Sektoren mit hohem Wachstumspotenzial festgelegt. Zeitplan: kurz- und mittelfristig - Rahmen für sektorale Partnerschaften mit Festlegung gemeinsamer Ziele (Textilien/Bekleidung und Kfz-Ersatzteile). Zeitplan: mittelfristig - Zuwachsrate der Investitionen in die industrielle Infrastruktur und Technologie. Zeitplan: mittelfristig - Einrichtung des nationalen strategischen Plans und Aktionsplans „Tunisie Digitale“ (2013–2018). Zeitplan: mittelfristig

9) Vertiefung der wirtschaftlichen Integration und Abschluss eines tief greifenden und umfassenden Freihandelsabkommens und Angleichung an den Besitzstand der EU || - Abschluss der Vorbereitungsphase für die Verhandlungen über ein DCFTA. - Einleitung der Verhandlungen über ein DCFTA. - Verbesserung der Marktzugangsbedingungen für Güter, Dienstleistungen und Dienstleister. - Angleichung der horizontalen und sektoralen Rechtsvorschriften (im Bereich der Akkreditierung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung). - Fortsetzung und Beschleunigung der Modernisierung der zuständigen Institutionen für die Akkreditierung, Standardisierung, Konformitätsbewertung, Metrologie und Marktüberwachung. - Aushandlung eines Abkommens über die Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA) für die Sektoren Baustoffe und Elektroerzeugnisse und anschließende Ausdehnung des Abkommens auf andere vorrangige Sektoren. - Fortsetzung der Angleichung der tunesischen Rechtsvorschriften an die Normen der EU in den im Rahmen des DCFTA als vorrangig festgelegten Bereichen. - Fortsetzung der Umsetzung der Maßnahmen im Zollbereich zur Erleichterung des Handels. - Verbesserung des Verbraucherschutzes durch: - Verstärkung der Verwaltungskapazitäten für die Anwendung der Verbraucherschutzpolitik; - Stärkung der Rolle der Verbände im Verbraucherschutz. || - Bereitstellung von Know-how und Ausbildung. - Institutioneller Dialog. - Finanzielle Unterstützung des laufenden PCAM im Hinblick auf die Modernisierung der Strukturen für Qualität, Akkreditierung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung. - Stärkung der Kontroll-Infrastruktur. - Twinning. - Unterstützung der Zivilgesellschaft. - Technische Unterstützung und Förderung im Rahmen des P3AT sowie eines eventuell anschließenden Programms zur Unterstützung der Verhandlungen und Umsetzung des Aktionsplans. || - Einleitung der Verhandlungen über das DCFTA entsprechend den Empfehlungen aus der Sondierungsphase. - Konsultation mit der Zivilgesellschaft während dieser Verhandlungen. - DCFTA für die vorrangigen Sektoren unterzeichnet. Zeitplan: mittelfristig - Zahl der abgeschlossenen Twinning-Projekte in den unter das DCFTA fallenden Bereichen. - Zahl der umgesetzten Twinning- und institutionellen Unterstützungsprojekte im Rahmen eines „Programms zur Unterstützung der Verhandlungen und Umsetzung des Aktionsplans“. Zeitplan: kurz- und mittelfristig

10) Entwicklung der Kompetenzen, Zugang zu Wissen und Innovation. || - Reform, Qualitätsverbesserung und Verstärkung der Verwaltung der nationalen Bildungs-, Hochschulbildungs- und Berufsbildungssysteme. || · - Bereitstellung von Know-how und Informationsaustausch. · - Budgethilfe über das laufende Programm PEFESE. · - Institutionelle Unterstützung über die laufenden TEMPUS-Projekte und Twinning. · Methodische Unterstützung durch die Europäische Stiftung für Berufsbildung. · - Finanzielle Unterstützung über das zukünftige Programm Erasmus + im Bereich der Hochschulbildung und der Jugend. || - Annahme und Umsetzung von Strategien zur Verwaltung der Sektoren Bildung, Hochschulbildung und Berufsbildung basierend auf der Beschäftigungsfähigkeit. Zeitplan: kurz- und mittelfristig - Annahme eines nationalen Rahmens für Qualifikationen, zur Validierung von Bildungsleistungen und Erfahrungen, Umsetzung auf der Grundlage der nachfolgenden statistischen Indikatoren. Zeitplan: mittelfristig - Zahl der Programme für Co-Diplome und die gemeinsame Betreuung von Dissertationen zwischen Tunesien und den EU-Mitgliedstaaten. Zeitplan: mittelfristig Vorbehaltlich der Verfügbarkeit dieser Statistiken: - Zahl der Technikgebiete/-bereiche innerhalb des Schulsystems (langfristig). - Prozentsatz der Schulen mit Internetzugang. - Prozentsatz der jungen Hochschulabsolventen, die ein Jahr nach ihrem Abschluss eine Beschäftigung gefunden haben. - Prozentsatz der Schüler, die nach Abschluss der Sekundarstufe eine Berufsberatung durchlaufen haben. Zeitplan: mittelfristig

|| - Verstärkung der Rolle des nationalen Systems für Forschung und Innovation. - Förderung der Annäherung und Integration Tunesiens in den Europäischen Forschungsraum. - Follow-up des Programms zur Förderung des Forschungs- und Innovationssystems (Projet d'Appui au Système de Recherche et Innovation, PARSI) und dessen Konsolidierung auf regionaler Ebene || || - Anzahl der am Europäischen Forschungsraum beteiligten Institutionen für Forschung und Innovation und Zahl der gemeinsamen Projekte. Zeitplan: mittelfristig - Größere Anzahl der Studierenden und Forscher, die an spezifischen europäischen Forschungsprogrammen teilgenommen haben. Zeitplan: mittelfristig

11) Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt und Integration und kommunale und regionale Entwicklung. || - Entwicklung und Umsetzung einer integrierten nationalen Strategie für Beschäftigung und Verstärkung der Beschäftigungsfähigkeit. - Dynamisierung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels über den Abschluss eines neuen Sozialvertrags und einen effektiven Sozialdialog zwischen den Sozialpartnern. - Förderung der Politik für die soziale Eingliederung und Einrichtung von Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und Integration von sozial schwachen Bevölkerungsgruppen. - Entwicklung der Arbeitsvorschriften, um diese im Hinblick auf eine Flexibilisierung des Arbeitsmarkts bei gleichzeitigem Schutz der Rechte der Arbeitnehmer transparenter und moderner zu gestalten. - Einrichtung einer sozialen Grundsicherung. - Umsetzung der Bestimmungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gemäß Artikel 65 sowie entsprechend dem Abkommen im Einklang mit Artikel 8 der Mobilitätspartnerschaft. || - Bereitstellung von Know-how und Ausbildung. - Informationsaustausch und institutioneller Dialog. - Institutionelle und technische Unterstützung. - Unterstützung der Zivilgesellschaft. - Institutionelle Unterstützung und Twinning und insbesondere Verstärkung der institutionellen Kapazität der Sozialversicherungskassen. - Technische Unterstützung im Bereich sozialer Schutz (Rentenreform, Bewertung des neuen Krankenversicherungssystems usw.). - Ausbildung, Erfahrungsaustausch und Know-how, Sensibilisierungskampagnen. - Thematisches Programm und Zusammenarbeit mit den spezialisierten Institutionen der EU. || Integrierte nationale Strategie für Beschäftigung umgesetzt. Zeitplan: mittelfristig - Neuer Sozialvertrag abgeschlossen und technische Unterausschüsse eingerichtet. Zeitplan: kurzfristig - Einrichtung eines Nationalrats für den sozialen Dialog. Zeitplan: kurzfristig - Funktionelle Systeme zur Vernetzung der öffentlichen Akteure sowie zur Information über Beschäftigung, zur Beratung sowie zur Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung. Zeitplan: mittelfristig - System zur regelmäßigen Bewertung der aktiven Beschäftigungspolitik. Zeitplan: mittelfristig - Annahme des tunesischen Programms für menschenwürdige Arbeit. Zeitplan: mittelfristig - Einrichtung eines Informationssystems für bedürftige Familien und Familien mit begrenztem Einkommen. Zeitplan: mittelfristig - Strategie zur Armutsbekämpfung und sozialen Integration ausgearbeitet und Umsetzung eingeleitet. Zeitplan: mittelfristig - Sitzung des Unterausschusses „Migration und Soziales“ zur Einleitung der Erörterung des Entwurfs eines Beschlusses für die Umsetzung der Bestimmungen über die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme des Assoziierungsabkommens. Zeitplan: kurzfristig - Vorschlag zur Annahme eines Beschlussentwurfs im Assoziationsrat. Zeitplan: mittelfristig

|| - Einleitung eines globalen Prozesses zur Dezentralisierung und lokalen Verwaltung sowie zur Entwicklung der Aufgaben der staatlichen Dienststellen. - Verstärkung der Bemühungen im Hinblick auf die regionale und lokale Entwicklung sowie zur Verringerung der territorialen Ungleichheiten. - Verbesserung der Verwaltung der für die regionale Entwicklung zuständigen Institutionen. - Verbesserung der Effizienz der regionalen und lokalen Entwicklungspolitik. || - Institutioneller Dialog und Austausch im Hinblick auf die Unterstützung Tunesiens gemäß der Logik der Regional- und Kohäsionspolitik der EU. - Bereitstellung von Know-how und Ausbildung. - Budgethilfe für die Kapazitätsverstärkung der lokalen Behörden. - Unterstützung der Zivilgesellschaft. - Unterstützung der Politik und Programme zur regionalen Entwicklung. - Institutionelle Unterstützung und Twinning. - Grenzübergreifende und dezentralisierte Zusammenarbeit. - Weitere Unterstützung in Bezug auf die Kapazitätsverstärkung der lokalen Gebietskörperschaften und Ausbildung der lokalen Mandatsträger. - Beitrag zur Entwicklung der für die regionale Entwicklung zuständigen Einrichtungen. || Fahrplan für die Dezentralisierung und lokale Verwaltung angenommen. Zeitplan: mittelfristig - Reform der rechtlichen und regulatorischen (Gesetze und Vorschriften), institutionellen und organisatorischen (Fähigkeiten und Aufgaben) und finanzbezogenen (lokale Steuererhebung) Systeme für die Gebietskörperschaften eingeleitet. Zeitplan: langfristig - Strategie für die Verwaltung der Humanressourcen auf lokaler Ebene angenommen. Zeitplan: langfristig - Aufgaben der staatlichen Dienststellen auf zentraler und regionaler Ebene bei der Durchführung der Dezentralisierung unterstützt. Zeitplan: langfristig - Zahl der umgesetzten Projekte in Zusammenarbeit zwischen den tunesischen und europäischen lokalen Gebietskörperschaften. Zeitplan: kurz- und mittelfristig

|| - Umsetzung einer Reform des Gesundheitssektors zur Verbesserung der Leistung und des Zugangs zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung. || - Bereitstellung von Know-how und Ausbildung. - Beitrag zur Modernisierung der Gesundheitsinfrastruktur. - Institutionelle Unterstützung und Twinning. || - Strategie der Gesundheitsreform ausgearbeitet. Zeitplan: kurzfristig - Umsetzung der Gesundheitsreform. - Zeitplan: kurz- und mittelfristig

12) Landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung. || - Umsetzung eines Mehrjahresprogramms für die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung im Einklang mit den strategischen Leitlinien für die nationale Landwirtschaft und ENPARD. - Stärkung des Programms zur Modernisierung der Landwirtschaft in landwirtschaftlichen Betrieben, Sektoren, Organisationen und Institutionen sowie in Strukturen zur technischen Unterstützung der Landwirtschaft. - Unterstützung der Entwicklung der qualitätsorientierten Landwirtschaft (Bio-Erzeugnisse und geografische Angaben), des Fischereisektors und der Aquakultur. || - Bereitstellung von Know-how und Ausbildung. - Unterstützung, insbesondere über das zukünftige Pilotprojekt ENPARD. - Unterstützung des Programms zur Modernisierung der Landwirtschaft. - Institutionelle Unterstützung und Twinning. - Unterstützung der Organisation von Seminaren über geografische Angaben und geschützte Ursprungsbezeichnungen. || - Mehrjahresprogramms für die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung ausgearbeitet und einsatzbereit. Zeitplan: Umsetzung während der gesamten Dauer des Aktionsplans - Programm zur Modernisierung der Landwirtschaft erneut eingeleitet (Zahl der betroffenen Betriebe und Unterstützungsinstitutionen). - Zeitplan: langfristig - Wichtigste landwirtschaftliche Sektoren (Ackerkulturen, Obst und Gemüse, Fleisch, Milch) reaktiviert. Zeitplan: kurz- und mittelfristig - Abdeckung von 20 % der Bevölkerung durch den genossenschaftlichen Sektor. Zeitplan: langfristig - - Strategie zur Entwicklung des Fischerei- und Aquakultursektors und der biologischen Landwirtschaft umgesetzt. Zeitplan: mittelfristig

13) Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Programmen zur Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung || - Verbesserung des Umweltmanagements und Förderung eines Ansatzes der Nähe (Dezentralisierung, lokale Verwaltung), insbesondere durch Verstärkung der Politik und der nationalen Verwaltung in Bezug auf den Zugang zu Informationen und die Einbindung der Öffentlichkeit. - Einrichtung eines Rahmens für die strategische Planung, insbesondere in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung (grüne Entwicklung, Klimaschutzpolitik, gesellschaftliche Verantwortung der Organisationen, Innovation und Umwelttechnologien). || - Bereitstellung von Know-how und Ausbildung. - Verstärkung der institutionellen Zusammenarbeit und des Twinning. - Unterstützung der Zivilgesellschaft. - Politischer und institutioneller Dialog. || - Strukturen und Umweltmaßnahmen auf regionaler und lokaler Ebene verstärkt. Zeitplan: mittelfristig - Informationssystem für Umwelt und nachhaltige Entwicklung mit Beteiligung der Zivilgesellschaft eingerichtet. Zeitplan: mittelfristig Nationale Strategie für eine nachhaltige Entwicklung und strategische Zielsetzung für eine grüne Wirtschaft ausgearbeitet und durch die verschiedenen Beteiligten validiert. - Zeitplan: mittelfristig

|| - Einrichtung eines nationalen Programms zur Verhütung von Verschmutzung, zur Sanierung, zur Verbesserung des Umweltschutzes sowie zur Abfallbewirtschaftung. || || - Nationales Programm für die Sanierung der Industriepole festgelegt und Umsetzung eingeleitet. Zeitplan: mittelfristig - - Strategische Überprüfung des Abfallsektors abgeschlossen. Zeitplan: kurzfristig

|| - Umsetzung der einschlägigen regionalen und internationalen Abkommen und Übereinkommen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz, Bekämpfung der Wüstenbildung und Erhaltung der biologischen Vielfalt. - Entwicklung der benachteiligten Zonen und Verbesserung der Lebensbedingungen der Einwohner im Landesinneren sowie in der Nähe der im Süden gelegenen Nationalparks und der Oasen durch Förderung der ausgearbeiteten und umgesetzten lokalen Umweltmaßnahmen, die auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung ausgerichtet sind, insbesondere Öko-Tourismus. - Umsetzung der Strategien und Programme zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel. || || - Strategie zur Förderung der biologischen Vielfalt und der Lebensbedingungen der Einwohner im Landesinneren sowie in der Nähe der im Süden gelegenen Nationalparks und der Oasen ausgearbeitet. Zeitplan: mittelfristig - Nationale Strategie zum Klimawandel ausgearbeitet und validiert. Zeitplan: kurzfristig - Aktualisiertes Verzeichnis der Treibhausgase erstellt. Zeitplan: kurzfristig MRV (Monitoring, Reporting and Verification)-System in den Sektoren Energie, Industrie, Landwirtschaft und Abfall eingerichtet. Zeitplan: mittelfristig

[1]        Gemeinsame Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ (KOM(2011) 303 vom 25.5.2011

[2]        Tunesien und die Europäische Union haben 1969 ein erstes Kooperationsabkommen unterzeichnet, dem 1995 der Abschluss eines Assoziierungsabkommens folgte. Im Rahmen dessen und innerhalb des allgemeinen Kontextes der Europäischen Nachbarschaftspolitik wurde 2005 ein erster Aktionsplan verabschiedet.

[3]               „Ein Haushalt für „Europe 2020““ – KOM(2011) 500 endgültig vom 29.6.2011

[4]               Römischer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Internationales Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen, Fakultativprotokoll zum internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

[5]               Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel – KOM(2011) 303 vom 25.5.2011

[6]               Europäische Nachbarschaftspolitik: auf dem Weg zu einer verstärkten Partnerschaft – JOIN(2013) 4 final vom 20.3.2013

[7]      Die mögliche Unterstützung der EU ist zu diesem Zeitpunkt als vorläufig anzusehen. Die Prioritäten der finanziellen Zusammenarbeit werden im Rahmen der gemeinsamen Programmierungsrunden vereinbart und im Dokument über das gemeinsame Förderkonzept festgehalten. Die Unterstützung der EU kann über die verschiedenen verfügbaren Förderungsmodalitäten und Finanzinstrumente (Budgethilfe, Twinning, technische Unterstützung, einschließlich mit der Zivilgesellschaft, und Verstärkung der physischen Kapazität) erfolgen und wird in Abhängigkeit von der Projektermittlung und -formulierung in den verschiedenen Bereichen, in denen die EU ihre Instrumente einsetzen möchte, festgelegt.

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