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Document 52014DC0561

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT 7. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT HAUSHALTSJAHR 2013

/* COM/2014/0561 final */

52014DC0561

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT 7. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT HAUSHALTSJAHR 2013 /* COM/2014/0561 final */


INHALT

1............ HAUSHALTSVERFAHREN.. 3

2............ KASSENFÜHRUNG UND MITTELBEWIRTSCHAFTUNG.. 6

3............ VOLLZUG DES EGFL-HAUSHALTS 2013. 8

4............ ANMERKUNGEN ZUM EGFL-HAUSHALTSVOLLZUG FÜR 2013. 9

5............ VOLLZUG ZWECKGEBUNDENER EINNAHMEN.. 12

6............ AUFSCHLÜSSELUNG NACH AUSGABENARTEN.. 12

Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4-I Anhang 4-II Anhang 5 Anhang 6 || Haushaltsverfahren 2013 – EGFL-Mittel Anteil des Haushalts des EGFL am Gesamthaushalt der EU 2007-2013 Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL – Haushaltsjahr 2013 Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL im Haushaltsjahr 2013, zweckgebundene Einnahmen. C4 Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL im Haushaltsjahr 2013, zweckgebundene Einnahmen. C5 Haushaltsvollzug für den EGFL nach Artikeln und Mitgliedstaaten – Haushaltsjahr 2013 Entwicklung der Verteilung der Ausgaben des EGFL - Haushaltsjahre 2007 bis 2013

Anmerkung: Diesem Bericht ist ein ausführliches Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen beigefügt. Der Text (in englischer Sprache) und die dazugehörigen Tabellen (ebenfalls in englischer Sprache) sind auch auf der Website der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verfügbar (http://ec.europa.eu/agriculture/cap-funding/financial-reports/eagf/index_de.htm).

 

1.           HAUSHALTSVERFAHREN[1]

1.1.        Haushaltsverfahren 2013

Die beiden Teile der Haushaltsbehörde (Rat und Europäisches Parlament) konnten auf der Grundlage des ersten Haushaltsentwurfs (HHE) 2013 einschließlich des diesbezüglichen Berichtigungsschreibens keine Einigung gemäß Artikel 314 Absätze 4 bis 7 AEUV über eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für 2013 erzielen. Die Kommission legte daher am 23. November 2012 gemäß Artikel 314 Absatz 8 AEUV einen neuen HHE 2013 vor und versuchte, die Standpunkte der beiden Teile der Haushaltsbehörde in Einklang zu bringen. Unter Berücksichtigung der Kompromisse, die das Europäische Parlament und der Rat bei mehreren Punkten geschlossen hatten, wurde der Haushaltsplan 2013 schließlich verabschiedet.

1.2.        Erster Haushaltsentwurf 2013 und Berichtigungsschreiben 1/2013

Der erste Haushaltsentwurf (HHE) 2013 wurde von der Kommission am 15. April 2012 angenommen und der Haushaltsbehörde vorgelegt. Für den aus Rubrik 2 des Finanzrahmens 2007-2013 finanzierten Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) wurden Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 44 130,3 Mio. EUR vorgeschlagen.

Der Rat und das Europäische Parlament gaben am 25. Juli 2012 bzw. am 23. Oktober 2012 eine Stellungnahme zum ersten Haushaltsentwurf 2013 ab, in der sie eine Kürzung der EGFL-Mittel für Verpflichtungen um 335 Mio. EUR bzw. 43,8 Mio. EUR vorsahen.

Am 19. Oktober 2012 genehmigte die Kommission das Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Haushaltsentwurf 2013. Mit diesem Berichtigungsschreiben wurde der Mittelbedarf für den EGFL um 29,8 Mio. EUR niedriger festgesetzt als im ersten Haushaltsentwurf.

1.3.        Feststellung des Haushaltsplans 2013

Die Kommission übermittelte am 23. November 2012 einen neuen Haushaltsentwurf, mit dem der Mittelbedarf für den EGFL auf 44 056,5 Mio. EUR festgesetzt wurde. Nach der Vorlage dieses neuen Haushaltsentwurfs für 2013 fand am 28. und 29. November 2012 ein intensiver Trilog zwischen den drei Beteiligten (Kommission, Rat und Europäisches Parlament) statt. Der Rat stimmte dem Kompromisspaket am 6. Dezember 2012 zu. Schließlich wurde der Haushaltsplan 2013 am 12. Dezember 2012 vom Europäischen Parlament angenommen. Er umfasst folgende Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen:

– Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 43 654,7 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 43 660 Mio. EUR für Agrarmarktmaßnamen und Direktbeihilfen (Politikbereich 05 – Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums).

– Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 274,7 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 247,3 Mio. EUR für Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen (Politikbereich 17 – Gesundheit und Verbraucherschutz).

– Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 27,2 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 26,9 Mio. EUR für Fischereimärkte (Politikbereich 11 – Maritime Angelegenheiten und Fischerei).

Insgesamt sind im Haushaltsplan für den EGFL Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 43 956,5 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 43 934,2 Mio. EUR veranschlagt. Die Differenz zwischen den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen ist darauf zurückzuführen, dass für bestimmte von der Kommission direkt durchgeführte Maßnahmen getrennte Mittel verwendet werden. Dies gilt in erster Linie für die Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Politikstrategie und die Koordinierungsmaßnahmen in der Landwirtschaft sowie für die Fischerei und Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen.

Von den bewilligten EGFL-Mitteln für Verpflichtungen für den Politikbereich 05 in Höhe von 43 654,7 Mio. EUR waren 2771,4 Mio. EUR für Marktmaßnahmen im Rahmen von Kapitel 05 02, 40 931,9 Mio. EUR für Direktbeihilfen im Rahmen von Kapitel 05 03, - 84,9 Mio. EUR für das Audit der Agrarausgaben im Rahmen von Kapitel 05 07 und 27,3 Mio. EUR für allgemeine operative Unterstützung und Koordinierung im Rahmen von Kapitel 05 08 vorgesehen.

Einzelheiten siehe Anhang 1.

1.4.        Zweckgebundene Einnahmen des EGFL[2]

Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Bestimmungen können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung jeglicher EGFL-Ausgaben verwendet werden. Ungenutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2013 wurden die Höhe der Einnahmen im Haushaltsjahr 2013 und die Höhe der vom Haushaltsjahr 2012 auf das Haushaltsjahr 2013 zu übertragenden Einnahmen geschätzt. Diese Schätzung belief sich auf 1533 Mio. EUR und wurde bei der Annahme des Haushaltsplans 2013 durch die Haushaltsbehörde berücksichtigt. Im Einzelnen:

– Die Einnahmen aus Berichtigungen beim Konformitätsabschluss und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden mit 389 Mio. EUR bzw. 161 Mio. EUR, die Einnahmen aus der Milchabgabe mit 78 Mio. EUR veranschlagt. Somit wurde der Betrag der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres 2013 auf 628 Mio. EUR geschätzt.

– Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2012 auf das Haushaltsjahr 2013 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 905 Mio. EUR angesetzt.

Im Haushalt 2013 hat die Kommission diese ursprünglich angesetzten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1533 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen. Im Einzelnen:

– 500 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

– 1033 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung (Direktbeihilfen).

Für diese beiden Regelungen bewilligte die Haushaltsbehörde schließlich entsprechend den Vorschlägen der Kommission Beträge in Höhe von 267 Mio. EUR bzw. 30 635 Mio. EUR. Die Summe der bewilligten Mittel und der erwähnten zweckgebundenen Einnahmen entspricht geschätzten verfügbaren Mitteln von insgesamt 767 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und 31 668 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

1.5.        Anteil des Mittelvolumens des EGFL am Gesamthaushalt der EU

Für den Anteil des endgültigen Mittelvolumens des EGFL (Mittel für Verpflichtungen) am Gesamthaushalt der EU im Zeitraum 2007–2013 wird auf Anhang 2 verwiesen.

2.           KASSENFÜHRUNG UND MITTELBEWIRTSCHAFTUNG

2.1.        Mittelbewirtschaftung

2.1.1.     Für das Haushaltsjahr 2013 verfügbare Mittel

in EUR ||

Ausgabenteil des Haushaltsplans (1) || Mittel für Verpflichtungen || Mittel für Zahlungen || Einnahmenteil des Haushaltsplans (AR) (2) || Prognosen

1. Ursprüngliche Mittelansätze für den EGFL, davon: || 43 956 548 610 || 43 934 188 711 || 1. Konformitäts-abschluss || 389 000 000

1a. Mittelansätze unter geteilter Verwaltung || 43 610 600 000 || 43 610 600 000 || 2. Unregelmäßigkeiten || 161 000 000

1b. Mittelansätze unter direkter Verwaltung (3) || 345 948 610 || 323 588 711 || 3. Zusatzabgabe der Milcherzeuger || 78 000 000

2. Berichtigungshaushalt || || || Gesamtprognose AR || 628 000 000

3. Übertragung zum/aus dem EGFL im Jahr || -7 944 450 || -12 869 715 || ||

4. Endgültige Mittelansätze für den EGFL, davon: || 43 948 604 160 || 43 921 318 996 || ||

4a. Mittelansätze unter geteilter Verwaltung || 43 610 250 000 || 43 610 250 000 || ||

4b. Mittelansätze unter direkter Verwaltung || 338 354 160 || 311 068 996 || ||

(1)    In den Haushalt 2013 eingesetzte Mittel nach Abzug der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2013 sowie der gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 966/2012 des Rates voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2012 auf das Haushaltsjahr 2012 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen. (2)    AR: Einzuziehende zweckgebundene Einnahmen. Diese Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (p.m.)[3], werden jedoch in den Erläuterungen zum Haushaltsplan angeführt. (3)    79 % der Mittel für Verpflichtungen betreffen Ausgaben für Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen im Rahmen des Politikbereichs 17 – Gesundheit und Verbraucherschutz. Der Rest betrifft Ausgaben für allgemeine operative Unterstützung und Koordinierung im Politikbereich 05 – Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (13 %) und im Politikbereich 11– Maritime Angelegenheiten und Fischerei (8 %).

2.1.2.     Ausführung der für das Haushaltsjahr 2013 verfügbaren Mittel

in EUR

|| Ausführung der Mittel für Verpflichtungen || Ausführung der Mittel für Zahlungen

Geteilte Verwaltung (1) || 44 961 909 263,95 || 44 961 909 263,95

Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung || 340 229 347,87 || 312 088 996,62

Insgesamt || 45 302 138 611,82 || 45 273 998 260,57

 (1) Gebundene Beträge. Verpflichtungen und Zahlungen abzüglich zweckgebundener Einnahmen für die geteilte Verwaltung: 44 132 955 071,43 EUR.

Im Haushaltsjahr 2013 wurden Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 45 302 138 611,82 EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt 45 273 998 260,57 EUR in Anspruch genommen.

2.1.3.     Ausführung der bewilligten Mittel – Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung der Kommission

in EUR ||

Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung || Mittel für Verpflichtungen || Aufgehobene Mittel-bindungen || Mittel für Zahlungen || Übertrag auf 2014 (2)

Mittelansätze (C1) (1) || 338 354 160,00 || - || 311 068 995,90 || -

Ausführung (C1) || 332 522 151,49 || - || 292 180 573,98 || 13 121 493,82

In Abgang gestellte Mittel || 5 832 008,51 || - || 3 911 831,14 || -

(1) C1 bezeichnet die bewilligten Haushaltsmittel. Dieser Betrag umfasst Übertragungen zum /aus dem EGFL: ‑ 7 594 450,00 EUR für Mittel für Verpflichtungen und -12 519 715,10 EUR für Mittel für Zahlungen. (2) Übertrag auf 2014 nur für nichtgetrennte Mittel. Für Haushaltsposten der Titel 11 bzw. 17 wurden die Restbeträge aus dem Haushaltsvollzug 2013 auf Haushaltsposten der Rubrik 2 (Nicht-EGLF) bzw. Rubrik 3 übertragen.

Im Haushaltsplan 2013 waren Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 338,4 Mio. EUR für Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung vorgesehen. Im Jahr 2013 wurde ein Betrag von 332,5 Mio. EUR gebunden. Der Saldo dieser Mittel (5,8 Mio. EUR) ist verfallen. 79 % der Mittel für Verpflichtungen betreffen Ausgaben des Politikbereichs 17 (Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen). Der Rest verteilt sich auf den Politikbereich 05 - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (13 %) und den Politikbereich 11 – Fischerei (8 %) auf.

Bei den EGFL-Mitteln für Verpflichtungen für Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung durch die Kommission handelt es sich größtenteils um getrennte Mittel. Der automatische Übertrag auf 2014, der sich lediglich auf nichtgetrennte Mittel bezieht, beläuft sich auf 13,1 Mio. EUR.

2.2.        Monatliche Zahlungen

2.2.1.     Monatliche Zahlungen an die Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

2.2.1.1.  Monatliche Zahlungen auf der Grundlage der buchmäßigen Erfassung

Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik[4] lautet: „Die Kommission leistet die monatlichen Zahlungen [...] für die Ausgaben, die die zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten im Laufe des Referenzmonats getätigt haben“. Die monatlichen Zahlungen werden dem Mitgliedstaat spätestens am dritten Arbeitstag des zweiten Monats überwiesen, der auf den Monat folgt, in dem die Ausgaben getätigt wurden.

Bei den monatlichen Zahlungen handelt es sich um eine Rückerstattung der Nettoausgaben (nach Abzug der Einnahmen), die bereits angefallen sind. Sie erfolgen auf der Grundlage der monatlichen Ausgabenerklärungen der Mitgliedstaaten[5]. Die monatliche buchmäßige Erfassung der Ausgaben und Einnahmen unterliegt Überprüfungen und Berichtigungen auf der Basis der detaillierten Ausgabenerklärung[6]. Zudem werden diese Zahlungen nach den Prüfungen der Kommission im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens endgültig.

Die von den Mitgliedstaaten vom 16. Oktober 2012 bis 15. Oktober 2013 getätigten Zahlungen unterliegen der Regelung der monatlichen Zahlungen. Die verbleibenden Zahlungen werden für eine begrenzte Anzahl von Maßnahmen direkt von der Kommission geleistet.

Für das Haushaltsjahr 2013 belief sich der Nettogesamtbetrag der getätigten monatlichen Zahlungen nach Abzug von Rechnungsabschluss- und anderen Berichtigungen, auf 44 132 955 071,43 EUR.

2.2.1.2.  Beschlüsse über monatliche Zahlungen für 2013

Für das Haushaltsjahr 2013 hat die Kommission zwölf Beschlüsse über die monatlichen Zahlungen erlassen. Im Dezember 2013 wurde darüber hinaus ein zusätzlicher Beschluss über monatliche Zahlungen erlassen, um die bereits gewährten Zahlungen entsprechend den zulasten des Haushaltsjahres zu verbuchenden Ausgaben zu berichtigen.

3.           VOLLZUG DES EGFL-HAUSHALTS 2013

3.1.        Inanspruchnahme der EGFL-Haushaltsmittel

Die ausgeführten Haushaltsmittel beliefen sich auf insgesamt 45 302,1 Mio. EUR. Diese Ausgaben wurden durch die ursprünglichen Mittelansätze und unter Verwendung der zweckgebundenen Einnahmen für den Politikbereich 05 (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) finanziert, die sich aus dem gesamten Betrag der aus dem Haushaltsjahr 2012 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1245,6 Mio. EUR sowie einem Teil der zweckgebundenen Einnahmen von 2013 (118,7 Mio. EUR von insgesamt 829 Mio. EUR) zusammensetzen.

Im Politikbereich 05 (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) betrugen die Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen 3193,2 Mio. EUR und diejenigen für Direktbeihilfen 41 658,3 Mio. EUR. Die für bestimmte Marktmaßnahmen und Direktbeihilfen angefallenen Ausgaben überschritten die bewilligten Haushaltsmittel und wurden zum einen Teil durch die Übertragung von Mitteln aus anderen Haushaltsposten und zum anderen Teil durch Einnahmen gedeckt, die dem EGFL-Haushalt zugewiesen waren.

Darüber hinaus umfasst die genannte vollständige Ausführung Ausgaben im Politikbereich 11 (Marktmaßnahmen Fischerei) in Höhe von 32,2 Mio. EUR (Mittel für Verpflichtungen) sowie Ausgaben im Politikbereich 17 (Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen) in Höhe von 265,9 Mio. EUR (Mittel für Verpflichtungen).

Einzelheiten zum Haushaltvollzug in den einzelnen Politikbereichen finden sich in Anhang 3.

In Anhang 5 sind die Ausgaben für Marktmaßnahmen, Direktzahlungen und das Audit der Agrarausgaben nach Artikeln und Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt.

4.           ANMERKUNGEN ZUM EGFL-HAUSHALTSVOLLZUG FÜR 2013

Es folgen Bemerkungen zur Ausführung der Haushaltsmittel des EGFL 2013 sowie zur Verwendung der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen 2013 auf der Grundlage der in Anhang 3 genannten Einzelheiten.

4.1.        Kapitel 05 02: Marktbezogene Maßnahmen

4.1.1.     Einleitung

Die Gesamtzahlungen für dieses Kapitel des Haushalts beliefen sich auf 3193,2 Mio. EUR und wurden aus den bewilligten Haushaltsmitteln in Höhe von 2771,4 Mio. EUR und zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 532,5 Mio. EUR, die für die Ausgaben im Obst- und Gemüsesektor verwendet wurden (NB: Einzelheiten zu diesem Sektor werden unter Ziffer 4.1.3 erläutert), sowie durch Mittelübertragungen aus anderen Teilen des EGFL-Haushalts in Höhe von 162,7 Mio. EUR finanziert. Der verbleibende Saldo der zweckgebundenen Einnahmen 2013 in Höhe von 710,2 Mio. EUR wurde auf 2014 übertragen. Die aus Haushaltsposten, bei denen ein Minderverbrauch der Mittel zu verzeichnen war, verfügbar gemachten Mittel wurden auf andere Haushaltsposten übertragen, um zusätzliche Ausgaben je nach Bedarf zu decken.

4.1.2.     Nahrungsmittelhilfeprogramme

Der Minderverbrauch gegenüber den im Haushaltsplan 2013 für Nahrungsmittelhilfeprogramme vorgesehenen Mittel beläuft sich auf 8,5 Mio. EUR. Er ergibt sich daraus, dass ein Mitgliedstaat gegen Ende des Haushaltsjahres Probleme mit der Programmdurchführung hatte. Hier sei darauf hingewiesen, dass 2013 das letzte Jahr war, in dem Nahrungsmittelhilfeprogramme im Rahmen des EGFL durchgeführt wurden.

4.1.3.     Obst und Gemüse

Die Ausgaben für diesen Sektor beliefen sich auf 1138,1 Mio. EUR. Die Mittelüberschreitung ist in erster Linie auf die Ausgaben der Mitgliedstaaten für die Beihilfe für Erzeugergruppierungen zur vorläufigen Anerkennung zurückzuführen.

Für die Betriebsfonds für Erzeugerorganisationen, aus denen die Programme zur Verbesserung der Erzeugnisqualität sowie zur Absatzförderung und zur Vermarktung finanziert werden, wurde der Gesamtbedarf zur Deckung der geschätzten Ausgaben der betreffenden Mitgliedstaaten mit 767 Mio. EUR veranschlagt. Von diesem Gesamtbetrag bewilligte die Haushaltsbehörde Mittel in Höhe von 267 Mio. EUR, weil sie den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen (500 Mio. EUR), die im Haushaltsplan 2013 für die Finanzierung dieser Regelung bestimmt waren, Rechnung trug. Die Mitgliedstaaten tätigten letztendlich Zahlungen in Höhe von 726,8 Mio. EUR, also weniger als die verfügbaren Haushaltsmittel. Die ist hauptsächlich auf niedrigere Zahlungen für die zweite Tranche der 2012 genehmigten Pläne zurückzuführen, da einige Mitgliedstaaten ihre Ausgabenvoranschläge zu hoch angesetzt hatten.

Die Ausgaben der Mitgliedstaaten für die Beihilfe für Erzeugergruppierungen zur vorläufigen Anerkennung überschritten die Haushaltsmittel um rund 90,4 Mio. EUR, weil in manchen Mitgliedstaaten viele Erzeugergruppierungen diese Regelung in Anspruch genommen haben.

Die Mittel 2013 für das Schulobstprogramm wurden um rund 23,3 Mio. EUR vor allem deswegen unterschritten, weil die Ausgaben einiger Mitgliedstaaten unter ihren Mittelzuweisungen für das Schuljahr 2011/12 lagen. Die Ausgaben, die die Mitgliedstaaten bis zum Ende des Haushaltsjahrs 2013 für das am 1. August 2013 angelaufene Schuljahr 2012/13 getätigt haben, entsprachen dem Mittelansatz des Haushaltsplans 2013.

4.1.4.     Weinbauerzeugnisse

Die Reform des Sektors Weinbauerzeugnisse gilt seit dem Haushaltsjahr 2009. Die derzeit wichtigste Maßnahme, die diesem Sektor geblieben ist, sind die nationalen Stützungsprogramme für Wein. Für alle anderen Maßnahmen enthielt der Haushalt 2013 Mittel, die die geschätzten Restbeträge für noch offene Zahlungen decken sollten.

Was die nationalen Stützungsprogramme anbelangt, so tätigten vier Mitgliedstaaten etwas geringere Ausgaben, als in ihren Programmen vorgesehen. Alle anderen im Rahmen dieser Regelung vorgesehenen Programme wurden jedoch vollständig durchgeführt, mit der Folge, dass insgesamt mehr als 98,1 % der für 2013 veranschlagten Mittel in Anspruch genommen wurden.

Die Ausgaben der Mitgliedstaaten für die Zahlung noch offener Beträge im Rahmen der 2011 ausgelaufenen Rodungsregelung waren außerdem deutlich geringer und bewirkten somit, dass der Mittelansatz des Haushaltsplans um 4,6 Mio. EUR unterschritten wurde.

4.1.5.     Milch und Milcherzeugnisse

Im Laufe des Haushaltsjahrs fanden keine Interventionskäufe von Magermilchpulver oder Butter statt.

Für die Beihilfe für die private Lagerhaltung von Butter waren im Haushalt 2013 Mittel in Höhe von 9 Mio. EUR vorgesehen, die Ausgaben beliefen sich aber auf lediglich 7,1 Mio. EUR, weil die betreffenden Buttermengen im Durchschnitt weniger lang gelagert wurden.

Was Schulmilch anbelangt, so wurden in allen betroffenen Mitgliedstaaten geringere Mengen verteilt, als im Haushalt 2013 vorgesehen, so dass die entsprechenden Mittel um rund 10,8 Mio. EUR unterschritten wurden.

4.1.6.     Rindfleisch

In diesem Sektor wurden Ausgaben in Höhe von 6,5 Mio. EUR für Ausfuhrerstattungen für Rind- und Kalbfleisch sowie für lebende Tiere getätigt, während im Haushalt 2013 Mittel in Höhe von 7,1 Mio. EUR für diese Zahlungen vorgesehen waren, so dass es zu einem Minderverbrauch um rund 0,6 Mio. EUR kam.

4.2.        Kapitel 05 03: Direktbeihilfen

Die bewilligten Mittel für dieses Kapitel des Haushaltsplans 2013 beliefen sich auf 40 931,9 Mio. EUR, während die Direktzahlungen etwa 41 658,3 Mio. EUR betrugen. Ein Teil der Betriebsprämienregelung sollte aus zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden, was zu diesem offensichtlichen Mehrverbrauch führte, der zum einen Teil durch diese Einnahmen und zum anderen Teil durch Übertragungen von bewilligten Mitteln aus anderen Haushaltsposten gedeckt wurde.

4.3.        Kapitel 05 07: Audit der Agrarausgaben

4.3.1.     Artikel 05 07 01: Kontrolle der Agrarausgaben

Dieser Artikel enthält die Maßnahmen, die zur Verstärkung der Mittel der Vor-Ort-Kontrollen und zur Verbesserung der Überprüfungssysteme durchgeführt werden, um das Risiko von Betrug und Unregelmäßigkeiten zulasten des Unionshaushalts zu begrenzen. Er umfasst auch die Beträge, die dem EGFL-Haushalt durch Berichtigungen im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens und des Verfahrens für die Kürzung bzw. Aussetzung von Vorauszahlungen gutgeschrieben werden.

Durch Bindung des im Haushaltsplan 2013 für Kontroll- und Vorbeugungsmaßnahmen - Direktzahlungen der Union vorgesehenen Gesamtbetrags von 6,8 Mio. EUR finanzierte die Europäische Union direkt Maßnahmen vor allem für den Erwerb von Satellitenbildern im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (IVKS).

Beim Rechnungsabschluss früherer Jahre nahm die Kommission statt der erwarteten negativen Berichtigungen insgesamt gegenüber den Mitgliedstaaten positive Berichtigungen in Höhe von rund 3,4 Mio. EUR vor, in denen die den Mitgliedstaaten auferlegten negativen Berichtigungen aus den Strafgeldern wegen Überschreitung der Zahlungsfristen enthalten sind. Der Haushalt 2013 umfasste Mittel in Höhe von - 200 Mio. EUR für negative Berichtigungen aus dem Rechnungsabschluss. Die Kommission hat diesen Posten durch die Übertragung von bewilligten Mitteln in Höhe von 203,6 Mio. EUR aus anderen Haushaltsposten abgeschlossen.

Was den Konformitätsabschluss früherer Jahre anbelangt, so gewährte die Haushaltsbehörde unter diesem Posten Mittel in Höhe von 108,3 Mio. EUR für positive Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses. Die Beschlüsse der Kommission von 2013 sahen jedoch positive Berichtigungen zugunsten der Mitgliedstaaten in Höhe von rund 109,1 Mio. EUR vor. Der daraus resultierende Mehrverbrauch von 0,8 Mio. EUR wurde durch die Übertragung von Mitteln aus anderen Haushaltsposten finanziert.

5.           VOLLZUG ZWECKGEBUNDENER EINNAHMEN

5.1.        Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

Die von 2012 auf 2013 tatsächlich übertragenen zweckgebundenen Einnahmen beliefen sich auf 1245,6 Mio. EUR einschließlich des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie und wurden im Einklang mit Artikel 14 der Haushaltsordnung vollständig zur Finanzierung der Ausgaben des Haushaltsjahrs 2013 verwendet. Wie Anhang 4-II zu entnehmen ist, deckte dieser Betrag Ausgaben in Höhe von 143,5 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse und 1102,2 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

Wie Anhang 4-I zu entnehmen ist, beliefen sich die zweckgebundenen Einnahmen von 2013 auf 829 Mio. EUR und kamen wie folgt zustande:

– Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses in Höhe von ca. 593,6 Mio. EUR;

– Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten in Höhe von ca. 155,1 Mio. EUR;

– Einnahmen aus der Milchabgabe in Höhe von ca. 80,2 Mio. EUR.

Ein Teil dieser zweckgebundenen Einnahmen von 2013 (118,7 Mio. EUR) wurde verwendet, um die in diesem Jahr für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse aufgetretenen Ausgaben zu decken.

Der Restbetrag der zweckgebundenen Einnahmen von 2013 (710,2 Mio. EUR) wurde automatisch auf das Haushaltsjahr 2014 übertragen, um den Mittelbedarf in dem Jahr zu finanzieren.

Einzelheiten siehe die Anhänge 4-I und 4-II.

6.           AUFSCHLÜSSELUNG NACH AUSGABENARTEN

Die Ausgaben des EGFL belaufen sich auf 45 302,1 Mio. EUR. Im Folgenden werden diese Ausgaben nach den wichtigsten Berichterstattungskategorien aufgeschlüsselt, wobei der jeweilige Anteil an den Gesamtausgaben des EGFL für 2013 angegeben wird.

Lagerhaltung

Auf die Lagerhaltung entfielen Ausgaben in Höhe von 25,1 Mio. EUR (d. h. 0,06 % der Gesamtausgaben). Dieser Betrag entspricht im Wesentlichen den Ausgaben, die für die private Lagerhaltung von Butter und Olivenöl getätigt wurden.

Ausfuhrerstattungen

Die Ausgaben für Ausfuhrerstattungen beliefen sich auf 62,4 Mio. EUR, d. h. 0,1 % der Gesamtausgaben, und betrafen vor allem Rindfleisch, Geflügel, Schweinefleisch und nicht unter Anhang I fallende Erzeugnisse.

Sonstige Marktmaßnahmen

Die Ausgaben für andere Marktmaßnahmen als Lagerhaltung und Ausfuhrerstattungen beliefen sich auf 3217,2 Mio. EUR, d. h. 7,1 % der Gesamtausgaben des Jahres. Zu dieser Kategorie gehören Ausgaben hauptsächlich für die Nahrungsmittelhilfeprogramme, Olivenöl, Obst und Gemüse, Wein, Textilpflanzen, POSEI und Hopfen, Milch und Milchprodukte, Rind- und Schweinefleisch sowie Bienenzucht. Diese Ausgaben umfassen auch andere kleinere Beträge und die Berichtigungen. die sich aus dem Rechnungsabschluss ergeben.

Direktzahlungen

Die Ausgaben für Direktbeihilfen beliefen sich auf 41 658,3 Mio. EUR (d. h. 92 % der Gesamtausgaben).

Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung

Diese Ausgaben in Höhe von 340,2 Mio. EUR (Mittel für Verpflichtungen) (d. h. 0,8 % der Gesamtausgaben) wurden direkt von der Kommission getätigt, und es handelte sich hauptsächlich um Ausgaben für Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie landwirtschaftliche Buchführung, Erhebungen über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe, Informationen über die GAP usw.

Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der Abteilung Garantie des ehemaligen EAGFL

Für diese Programme können keine Mittel für Verpflichtungen mehr gebunden werden. Die Mitgliedstaaten sind jetzt dabei, diese Programme abzuschließen und unrechtmäßig gezahlte Beträge wiedereinzuziehen. Der endgültige Nettobetrag der Wiedereinziehungen für diesen Haushaltsartikel belief sich auf etwa 1 Mio. EUR.

Die Entwicklung der Aufgliederung nach Ausgabenarten im Zeitraum 2007-2013 ist Anhang 6 zu entnehmen.

[1]               Das Haushaltsverfahren wird in Anhang 1 erläutert.

[2]               Diese Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (Artikel 670 enthält die für den EGFL zweckgebundenen Einnahmen), werden jedoch in den Erläuterungen zu diesem Artikel angeführt.

[3]               p.m.: „pro memoria“.

[4]               ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1.

[5]               Die Mitgliedstaaten übermitteln diese monatlichen Ausgabenerklärungen am 10. des Monats N+1.

[6]               Die Mitgliedstaaten übermitteln die detaillierten Erklärungen monatlich (anhand der Tabelle 104) am 20. des Monats N+1.

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