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Document 52014DC0451

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Bessere Lageerfassung durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Meeresüberwachungsbehörden: nächste Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen Informationsraum für den maritimen Bereich der EU

    /* COM/2014/0451 final */

    52014DC0451

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Bessere Lageerfassung durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Meeresüberwachungsbehörden: nächste Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen Informationsraum für den maritimen Bereich der EU /* COM/2014/0451 final */


    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    Bessere Lageerfassung durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Meeresüberwachungsbehörden: nächste Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen Informationsraum für den maritimen Bereich der EU

    1. Einleitung

    Ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den Meeresüberwachungsbehörden ist eines der wichtigsten strategischen Ziele der Union im Rahmen der integrierten Meerespolitik und ein entscheidender Baustein der Strategie für Maritime Sicherheit[1]. Zudem bildet die Verbesserung der Sicherheit unserer Meere und Ozeane einen wesentlichen Bestandteil der Agenda für blaues Wachstum zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung.

    Der Aufbau eines gemeinsamen Informationsraums (CISE) für den maritimen Bereich der EU ist ein laufendes Kooperationsprojekt, das bereits 2009 und 2010 jeweils Gegenstand einer Mitteilung der Kommission war[2]. Zu den positiven Ergebnissen zählen die verstärkte Zusammenarbeit zwischen EU-Agenturen, Initiativen verschiedener maritimer Sektoren auf EU-Ebene sowie mehrere Initiativen auf nationaler Ebene. Der gemeinsame Informationsraum für den maritimen Bereich wird von den Interessenträgern in den Mitgliedstaaten, vom Rat und vom Europäischen Parlament unterstützt[3].

    Die Behörden der Mitgliedstaaten haben zahlreiche verschiedene operative Überwachungsaufgaben, von denen viele dazu dienen, den gemäß EU-Recht bestehenden Verpflichtungen nachzukommen, die Sicherheit unserer Meere und Ozeane zu gewährleisten. Hierzu bedarf es spezifischer Kompetenzen und Kapazitäten auf unterschiedlichen Gebieten: Verteidigung, Zoll, Grenzkontrollen, allgemeine Durchsetzung von Rechtsvorschriften, Fischereiaufsicht, Schutz der Meeresumwelt/Bekämpfung von Umweltverschmutzung und Sicherheit auf See.

    Maritime Risiken und Bedrohungen machen nicht an nationalen oder administrativen Grenzen halt und können sich über das offene Meer ausbreiten. Vor dem Hintergrund, dass sich diese Behörden zunehmenden Risiken gegenübersehen und lediglich über begrenzte operative und finanzielle Ressourcen verfügen, kann ein verbesserter Informationsaustausch die Wirksamkeit und Kosteneffizienz erhöhen. Alle, die an operativen Überwachungsmaßnahmen beteiligt sind, wünschen sich, zeitnah Zugang zu relevanten und möglichst präzisen Informationen zu erhalten, um ihre Tätigkeiten durchführen und nahtlos Daten zwischen ihren Systemen, Koordinierungsstellen und für Patrouillen bzw. Überwachungsmaßnahmen eingesetzten Schiffen, Flugzeugen, Satelliten usw. austauschen zu können.

    Ziel dieser Mitteilung ist es, die gegenwärtige Lage darzustellen und zu ermitteln, in welchen Bereichen auf der Grundlage der bislang erzielten Erfolge weitergearbeitet werden sollte.

    2. Was ist der gemeinsame Informationsraum für den maritimen Bereich und welche Vorteile bringt er?

    Der gemeinsame Informationsraum für den maritimen Bereich ist eine freiwillige Zusammenarbeit in der Europäischen Union, durch die der Informationsaustausch zwischen den an der Meeresüberwachung beteiligten Behörden weiter ausgebaut und gefördert werden soll. Dadurch werden keine neuen oder Doppelstrukturen geschaffen, sondern es wird auf bestehenden Systemen und Plattformen für den Austausch und die gemeinsame Nutzung von Informationen aufgebaut. Ziel sind letztendlich effizientere, bessere, flexiblere und enger abgestimmte Überwachungsmaßnahmen im europäischen maritimen Bereich sowie die Förderung von Innovationen, um so den Wohlstand und die Sicherheit der EU und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

    Der gemeinsame Informationsraum für den maritimen Bereich wird sich weder auf die Verwaltungsstrukturen der Mitgliedstaaten noch auf die bestehenden einschlägigen EU-Rechtsvorschriften oder die Durchführung laufender EU-Initiativen auswirken, insbesondere nicht auf Initiativen, die auf rechtlichen Bestimmungen der Union beruhen. Da die Mitgliedstaaten unterschiedliche Verwaltungsstrukturen haben, hängt es von der Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten ab, welche administrativen Anstrengungen zur Umsetzung dieser Initiative auf nationaler Ebene erforderlich sind.

    Ziel ist es zu gewährleisten, dass Meeresüberwachungsdaten, die von einer Meeresbehörde gesammelt wurden und für die operativen Tätigkeiten anderer Behörden als notwendig erachtet werden, an diese weitergegeben und für mehrere Zwecke verwendet werden können, anstatt mehrfach erhoben oder für einen einzigen Zweck gesammelt und gespeichert zu werden. Bei Meeresüberwachungsdaten kann es sich um Rohdaten bzw. unverarbeitete Daten handeln, die in einer bestimmten Form aufbereitet wurden, oder um Informationen, die aus verarbeiteten und mit einer bestimmten Bedeutung versehenen Daten gewonnen werden. Es kann sich um elementare oder detaillierte Informationen handeln. Zu den Meeresüberwachungsdaten zählen beispielsweise Schiffspositionen und ‑routen, Frachtdaten, Sensordaten, Pläne und Karten, Wetter- und Meeresdaten usw. Wird durch solche Daten eine Einzelperson identifiziert oder identifizierbar, müssen die EU-Datenschutzbestimmungen[4] eingehalten werden[5]. Dadurch, dass Daten zunehmend für mehrere Zwecke verwendet und bestehende Meeresüberwachungssysteme interoperabel[6] gemacht werden, wird die Datenerfassung weniger zeitaufwendig und ressourcenintensiv, und im Optimalfall haben die Behörden jederzeit Zugriff auf die besten verfügbaren Informationen über die Situation auf See.

    Eine nicht optimale Zusammenarbeit zwischen den Behörden kann indirekt zu erhöhtem Aufwand durch Doppelerhebung von Daten führen. Dies kann sich auch auf die Anschaffung, die Wartung und den Einsatz von Überwachungsmitteln wie Radaranlagen, Kommunikationssystemen, Schiffen, Hubschraubern, Flugzeugen und Satelliten auswirken. Durch einen verstärkten Informationsaustausch könnte vermieden werden, dass solche Ressourcen doppelt beschafft werden, dasselbe Seegebiet zweimal abgesucht wird, dieselben Informationen mehrmals gesammelt werden und sich Missionen auf See überlappen.

    Ein verstärkter Informationsaustausch ist die Grundvoraussetzung für eine reibungslose praktische Zusammenarbeit auf See zwischen den an der Meeresüberwachung beteiligten nationalen Behörden.

    Die bislang erzielten Ergebnisse haben gezeigt, dass ein gemeinsamer Informationsraum für den maritimen Bereich eine Reihe eindeutiger Vorteile brächte. Insbesondere ist ein verstärkter Informationsaustausch eine wichtige Voraussetzung für

    · die Erweiterung der Kenntnisse und eine bessere Lageerfassung auf See. Dadurch ist es möglich, Sicherheitszwischenfällen auf See im Zusammenhang mit grenzüberschreitender und organisierter Kriminalität (z. B. illegaler Handel, illegale Fischerei, Piraterie, bewaffnete Raubüberfälle, Terrorismus), mit der Sicherheit auf See und mit illegalen Einleitungen oder unbeabsichtigter Meeresverschmutzung wirkungsvoller vorzubeugen, besser darauf vorbereitet zu sein und schneller reagieren zu können. Bewertungen, an denen auch Sachverständige aus den Mitgliedstaaten beteiligt waren[7], haben klar gezeigt, dass die Behörden Maßnahmen zur Meeresüberwachung wirksamer durchführen könnten, wenn ihnen alle wichtigen Informationen während der Planung und Durchführung operativer Tätigkeiten zur Verfügung stünden. Dadurch könnten diese Gefahren und Risiken möglicherweise um durchschnittlich 30 % verringert werden. Entsprechende Beispiele wären ein Informationsaustausch zwischen zivilen und militärischen Einrichtungen über den Zustrom von Migranten, die über das Mittelmeer in den Schengen-Raum einwandern, oder die Möglichkeit, gemeinsame routinemäßige Überwachungs- und Notfallmanagementinstrumente um ein Meeresbecken herum im Notfall mit einem Klick zusammenschalten zu können;

    · eine erhebliche Verringerung des Datenerhebungsaufwands. Die Interessenträger haben darauf hingewiesen, dass es eine große Nachfrage nach mehr Datenaustausch, insbesondere zwischen zivilen und militärischen Einrichtungen, gibt und dass über 40 % der in der EU gesammelten Daten, wie Angaben zu nicht-kooperierenden Schiffen und zur Schiffsidentifizierung, von mehreren Behörden gleichzeitig erhoben werden;

    · die Verringerung von Verwaltungskosten und operativen Kosten von Maßnahmen zur Meeresüberwachung. Berechnungen von Sachverständigen der Mitgliedstaaten zufolge könnten die Kosteneinsparungen durch einen verbesserten Informationsaustausch einen Gesamtnutzen von rund 400 Mio. EUR jährlich für die europäische Wirtschaft und direkte Einsparungen bei den Behörden von mindestens 40 Mio. EUR pro Jahr bringen. Die entsprechenden Investitionskosten würden sich in den ersten zehn Jahren auf etwa 10 Mio. EUR jährlich belaufen.

    3. Auf dem Weg zu einer verstärkten Meeresüberwachung – Was wurde bislang erreicht?

    Bereits seit einiger Zeit laufen Initiativen zur Verbesserung des Informationsaustausches im maritimen Bereich. Seit 2002 wurden auf nationaler Ebene wie auch auf EU-Ebene, insbesondere von zivilen Stellen, wichtige Schritte unternommen. Durch eine Reihe von Rechtsinstrumenten auf EU-Ebene, durch die Systeme eingeführt wurden, die in verschiedenen Politikbereichen eingesetzt werden und mitunter auch über einen Sektor hinausgehen, wurden bereits Fortschritte erzielt.

    Zu diesen Systemen gehören: das System der Union für den Seeverkehrsinformationsaustausch (SafeSeaNet), das u. a. integrierte Dienste[8] zur Überwachung des Seeverkehrs (Lageerfassung) bereitstellt und die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften sicherstellen soll. Dieses System der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) wird von der Generaldirektion Mobilität und Verkehr (MOVE) der Kommission gemeinsam mit den EU-/EWR-Mitgliedstaaten in der hochrangigen Lenkungsgruppe[9] betrieben; das Gemeinsame Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle (CECIS), durch das die Kommunikation bei Zwischenfällen und Katastrophen auf See erleichtert wird und das von der Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (ECHO) der Kommission betrieben wird; das von den Mitgliedstaaten betriebene Schiffsüberwachungssystem, die Datenautobahn (Data Exchange Highway – DEH) und das System für den allgemeinen Datenaustausch in der Fischerei (Fisheries Language for Universal eXchange – FLUX), das von der Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei (MARE) der Kommission zur Unterstützung der Gemeinsamen Fischereipolitik betrieben wird; das von der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) betriebene Netzwerk für Meeresüberwachung (MARSUR) zur Unterstützung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik; das Europäische Grenzüberwachungssystem (EUROSUR) zur Verbesserung der Lageerfassung und der Reaktionsfähigkeit der Mitgliedstaaten und der EU-Grenzschutzagentur (FRONTEX) an den Außengrenzen; die Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (SIENA), das Informationsaustauschsystem von EUROPOL; die Blue-Hub-Plattform der Gemeinsamen Forschungsstelle, durch die die Forschung und Entwicklung der EU im Bereich Meeresüberwachung und Lageerfassung unterstützt und mit bislang unerschlossenen Datenquellen experimentiert wird.

    Auf EU-Ebene ist insbesondere die Richtlinie über Meldeformalitäten[10] von Belang, durch die nationale einzige Fenster eingerichtet werden. Wenn diese Fenster im Juni 2015 vollständig betriebsbereit sind, werden sie zentrale nationale Plattformen für den Informationsaustausch bieten, über die Schiffsdaten zwischen allen zuständigen Behörden ausgetauscht werden können. Zudem werden sie an das System der Union für den Seeverkehrsaustausch und andere Systeme angebunden, so dass relevante sektor- und grenzübergreifende Informationen im maritimen Bereich für alle Behörden, insbesondere für zivile Stellen, bereitgestellt werden. Weitere Initiativen zur Verbesserung des Informationsaustausches sind die künftige Strategie zum Zollrisikomanagement und zur Sicherheit der Lieferkette im Zusammenhang unter anderem mit dem Zollkodex der Union[11], die Bestimmungen der neuen Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik[12] sowie das Europäische Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerk (EMODNET)[13].

    Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine weitere Zusammenarbeit einen Mehrwert bringen würde. Ein Beispiel dafür ist die operative Nutzung der integrierten maritimen Dienste (verbessertes Lagebild auf See), die FRONTEX und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) von der EMSA zur Verfügung gestellt werden. Dies könnte als Anregung dafür dienen, wie die Zusammenarbeit auf nationaler Ebene künftig gestaltet werden könnte.

    Auf nationaler Ebene haben mehrere Mitgliedstaaten bereits Mechanismen wie nationale Koordinierungsstellen unter Einbeziehung aller zuständigen (zivilen und militärischen) Behörden eingerichtet, um die Abstimmung zu verbessern. Diese Stellen könnten als Vorbild für andere dienen.

    Seit der Mitteilung von 2010 über den gemeinsamen Informationsraum wurden auch Fortschritte bei der Umsetzung des Zeitplans für den gemeinsamen Informationsraum erzielt. Die Mitgliedstaaten haben in den Projekten „BlueMassMed“, „MARSUNO“ und „Cooperation“[14] eng zusammengearbeitet.

    Die an BlueMassMed mitarbeitenden Mitgliedstaaten[15] entwickelten das Konzept nationaler „IT-Knoten“, die künftig als nationale Informationsdrehscheiben genutzt werden könnten.

    Die an MARSUNO beteiligten Mitgliedstaaten[16] überprüften insbesondere die Rechtslage und machten Vorschläge für eine mögliche Führungsstruktur.

    Die am Projekt Cooperation mitwirkenden Mitgliedstaaten[17] berechneten den potenziellen Mehrwert eines gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich in tatsächlich im Bereich der Meeresüberwachung eintretenden Szenarien. Sie führten zudem eine Studie zu den Rechten der Behörden durch, auf ausgetauschte Informationen zuzugreifen, und entwickelten ein Konzept für eine flexible „gemeinsame Computersprache“ (gemeinsames Datenmodell), auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann, um die Interoperabilität von Informationssystemen im Bereich der Überwachung sicherzustellen.

    Diese Initiativen haben den operativen Bedarf an einem sektorübergreifenden Informationsaustausch bestätigt und dazu beigetragen, diesen präziser zu definieren. Sie wurden regelmäßig in einer von den Mitgliedstaaten gebildeten Expertengruppe zur Meeresüberwachung sowie in dem aus Vertretern der verschiedenen maritimen Behörden und EU-Agenturen bestehenden Beratergremium zum gemeinsamen Informationsraum diskutiert, um dessen kohärente Entwicklung zu gewährleisten.

    4. Wie geht es weiter?

    Die bisherigen Ergebnisse bilden eine Grundlage für weitere Arbeiten, so dass der Schwerpunkt nun auf die verbleibenden Herausforderungen gelegt werden kann und gezeigt wird, dass das Ziel eines gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene verfolgt wird. Eine der vordringlichen Aufgaben ist es, den Informationsaustausch zwischen militärischen und zivilen Einrichtungen zu verbessern. Es ist wichtig, den Verteidigungssektor einzubeziehen und zu ermitteln, welche Informationen in einem gemeinsamen Informationsraum für den maritimen Bereich zwischen zivilen und militärischen Stellen ausgetauscht werden könnten, da militärische Einrichtungen über umfangreiche Daten im Bereich der Meeresüberwachung verfügen.

    Im Rahmen der bereits genannten Projekte MARSUNO, BlueMassMed und Cooperation wurden Schwerpunktbereiche für eine stärkere sektor- und grenzübergreifende Zusammenarbeit definiert. Dazu zählen unter anderem:

    - Austausch der Positionen von Patrouillenschiffen und ‑flugzeugen sowie Austausch von Funktionsmerkmalen in Echtzeit, um schnellstmöglich großangelegte Rettungsmaßnahmen und/oder andere Aktionen auf See durchführen zu können;

    - gemeinsame Instrumente für das grenzübergreifende Krisenmanagement;

    - Konsolidierung der Daten und Austausch von Informationen über verdächtige Schiffe in EU-Gewässern;

    - nationale Register der Freizeitboote: computergestützte Verarbeitung von Auskunftsersuchen zwischen Mitgliedstaaten.

    Entscheidend wird sein, weiterhin auf bestehenden Instrumenten und Errungenschaften aufzubauen, um Doppelarbeit zu vermeiden.

    Durch weitere Maßnahmen soll der Informationsaustausch erleichtert werden. Deshalb sollten dadurch weder neue Verpflichtungen zur Datenerhebung noch Vorschriften zu den auszutauschenden Informationen erlassen werden. Darüber entscheidet derjenige, der im Besitz der Daten ist.

    Die Kommission plant folgende weitere Maßnahmen:

    · Die Kommission beabsichtigt, 2014 im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms ein Projekt auf den Weg zu bringen, durch das der gemeinsame Informationsraum für den maritimen Bereich, insbesondere hinsichtlich des Austausches zwischen zivilen und militärischen Stellen, umfangreich getestet wird. Darüber hinaus wird die Kommission Innovationen fördern, die durch die Rahmenprogramme der Europäischen Union für Forschung und Innovation finanziert werden.

    · Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bis Ende 2016 ein unverbindliches Handbuch für den gemeinsamen Informationsraum für den maritimen Bereich ausarbeiten. Dieses wird Empfehlungen zu bewährten Verfahren und nützliche Informationen zur Umsetzung des gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich enthalten. Durch diese Empfehlungen soll bei den an der Meeresüberwachung beteiligten nationalen Behörden unter anderem das Bewusstsein dafür geweckt werden, innerhalb von Sektoren wie auch sektorübergreifend eine Kultur des Austausches zu pflegen. Des Weiteren erläutert das Handbuch, wie die zuständigen Behörden am besten mit personenbezogenen Daten oder sensiblen Geschäftsinformationen umgehen sollten. Im Handbuch sollten die Ergebnisse mehrerer vorbereitender Maßnahmen berücksichtigt werden; hierzu zählen unter anderem das Projekt des 7. Rahmenprogramms, das Kooperationsprojekt und Pilotprojekte wie MARSUNO, BlueMassMed sowie ein Projekt mit dem Titel „Weiterentwicklung des SafeSeaNet zur Unterstützung des gemeinsamen Informationsraums und anderer Zusammenschlüsse“, das im Rahmen des Programms zur integrierten Meerespolitik gefördert wird.

    · Die Kommission wird Maßnahmen zur Erarbeitung, Einhaltung und Verbreitung von Standards fördern, durch die maritime Überwachungssysteme interoperabel gemacht werden. Durch solche Standards werden der Austausch zwischen Meeresüberwachungsbehörden und die Entwicklung von IT-Lösungen erleichtert, die große Herausforderungen bei der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, bei der industriellen Entwicklung und bei der Wettbewerbsfähigkeit darstellen. Dies würde auch die Entwicklung eines gemeinsamen Datenmodells[18] einschließen, das auf bereits bestehenden und gemäß EU-Recht geforderten technischen Lösungen aufbaut und das als Schnittstelle zwischen den verschiedenen Meeresüberwachungssystemen, insbesondere zwischen zivilen und militärischen Systemen, dienen soll. Bis 2017 wird eine technische Referenzarchitektur für öffentliche Dienste festgelegt, die mit der europäischen Interoperabilitäts-Referenzarchitektur im Einklang steht, die im Rahmen der digitalen Agenda für Europa durch das Programm zu „Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen“ (ISA-Programm) entwickelt wurde. Des Weiteren werden auch Spezifikationen zur Unterstützung einer virtuellen Zusammenarbeit auf der Grundlage bestehender IT-Systeme[19] benötigt.

    · Parallel dazu sollten die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, ihre IT-Ausstattung im Bereich der Meeresüberwachung bei Bedarf weiter zu modernisieren und den Informationsaustausch zwischen den an der Meeresüberwachung beteiligten Behörden weiter zu intensivieren. Auf EU-Ebene stehen einige Mittel zur Verfügung, um kleine Verbesserungen zu fördern.

    · Die Mitgliedstaaten sollten auch die zuständigen nationalen Datenschutzbehörden so früh wie möglich einbeziehen, um zu gewährleisten, dass die operativen Mittel und Ziele mit den nationalen Datenschutzvorschriften im Einklang stehen. Nationale Initiativen könnten beispielsweise durch vorab durchgeführte Folgenabschätzungen unterstützt werden, um sicherzustellen, dass die wirksamsten und kosteneffizientesten Maßnahmen ergriffen werden.

    · Die Kommission wird weiterhin die auf EU-Ebene bestehenden sektorspezifischen Rechtsvorschriften überprüfen, um etwaige verbleibende rechtliche Hindernisse für einen sektorübergreifenden Informationsaustausch zu beseitigen und gleichzeitig die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten. Die Kommission ist zwar der Auffassung, dass die meisten dieser Hindernisse aus dem Weg geräumt wurden, allerdings könnte es sein, dass sie aufgrund der Organisationsstrukturen der Behörden in den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene weiterbestehen[20].

    · Es bedarf weiterer Überlegungen zu den Verwaltungsstrukturen, die für die Verwaltung eines gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich erforderlich sind, insbesondere zur Notwendigkeit von Leistungsvereinbarungen zwischen den nationalen Behörden.

    Bis 2018 wird die Kommission zudem eine Überprüfung einleiten, um zu bewerten, wie der gemeinsame Informationsraum für den maritimen Bereich umgesetzt wird und ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

    Die Kommission weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sind, eine wirksame Überwachung von Gewässern unter ihrer Hoheit und Gerichtsbarkeit und gegebenenfalls auf Hoher See zu gewährleisten. Ebenfalls in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt es, den operativen Austausch von Meeresüberwachungsdaten zwischen diesen Behörden sicherzustellen, wobei in einigen Fällen EU-Agenturen Unterstützung leisten können. Daher müssen die operativen Aspekte eines solchen Informationsaustausches gemäß dem Grundsatz der Subsidiarität weitgehend dezentralisiert und auf die nationalen Behörden übertragen werden.

    Gleichzeitig sind auch Maßnahmen auf EU-Ebene zu ergreifen, da der Austausch von Informationen auch eine grenzübergreifende Komponente aufweist und auf regionaler Ebene bzw. Ebene der Meeresbecken erfolgt. Darüber hinaus gibt es auf EU-Ebene bereits Vorschriften und Bedingungen für den Austausch mancher Informationen. Neben der Aufgabe, die Umsetzung der bereits bestehenden EU-Rechtsvorschriften zu gewährleisten, sollte die Rolle der Kommission daher auch darin bestehen, den Aufbau des gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich zu unterstützen und zu koordinieren, um den Austausch relevanter Informationen weiter zu verstärken und zu fördern, insbesondere zwischen den an der Meeresüberwachung beteiligten zivilen und militärischen Stellen, und um – aufbauend auf bestehenden Systemen und Lösungen, ohne ein neues System zu schaffen – die Interoperabilität von Meeresüberwachungssystemen auf EU-Ebene zu gewährleisten.

    5. Schlussfolgerung

    Der gemeinsame Informationsraum für den maritimen Bereich ist ein wichtiger Baustein der geplanten EU-Strategie für Maritime Sicherheit und entspricht als sektorübergreifende, kohärente und kosteneffiziente Initiative den festgelegten Grundsätzen und Zielen. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Meeresüberwachung in der EU zu unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt werden auch weiterhin die übergeordneten Grundsätze sein, Doppelarbeit zu vermeiden und wirksame und kosteneffiziente Lösungen umzusetzen. Die Arbeiten werden auf den in dieser Mitteilung vorgestellten Maßnahmen und auf den in allen Behörden und Funktionen in den Mitgliedstaaten sowie in den zuständigen Agenturen gemachten umfangreichen Erfahrungen basieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht die Kommission keine Notwendigkeit für eine sektorübergreifende Rechtsetzungsinitiative.

    An der Umsetzung des gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich muss weiterhin sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene gearbeitet werden.

    Auf nationaler Ebene müssen Maßnahmen ergriffen werden, durch die sichergestellt wird, dass ein solcher Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden, insbesondere zwischen zivilen und militärischen Stellen, stattfinden kann. Daher ruft die Kommission die Mitgliedstaaten dazu auf, voneinander zu lernen und sich von den Erfahrungen inspirieren zu lassen, die bei der Einführung nationaler Koordinierungsmechanismen in mehreren Ländern bereits gemacht wurden, und auf nationaler Ebene einen gemeinsamen Informationsraum für den maritimen Bereich einzuführen, der mit dem auf EU-Ebene hierfür entwickelten Konzept im Einklang steht, und dabei die bestehenden Mechanismen für den Informationsaustausch voll auszunutzen.

    Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, politische Orientierung zu geben und zu erklären, dass sie bereit sind, die in dieser Mitteilung gemachten Vorschläge zu unterstützen.

    [1]              Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des EAD vom 6. März 2014, Join(2014) 9 final.

    [2]              KOM(2009) 538 endg. und KOM(2010) 584 endg.

    [3]              Siehe beispielsweise die sogenannte Erklärung von Limassol, die 2013 von den europäischen Ministern verabschiedet und vom Ministerrat gebilligt wurde, und die Schlussfolgerungen des Rates zur Meeresüberwachung 2009–2013, auf die auch in der Folgenabschätzung Bezug genommen wird.

    [4]              Richtlinie (EG) Nr. 46/1995, Rahmenbeschluss 2008/977/JHA des Rates und Verordnung (EG) Nr. 45/2001.

    [5]              Zu den Meeresüberwachungsdaten, die den Datenschutzbestimmungen unterliegen, zählen beispielsweise Angaben zum Kapitän und anderen Besatzungsmitgliedern eines Schiffs. In solchen Fällen dürfen Daten nur für ganz spezielle Zwecke ausgetauscht werden, und der Austausch sollte gemäß dem Grundsatz der Datenminimierung auf Situationen beschränkt werden, in denen ein operativer Bedarf festgestellt wurde.

    [6]              Interoperabilität bedeutet, dass Informationen automatisch vom System einer Meeresüberwachungsbehörde an ein anderes System übermittelt werden können.

    [7]              Berichte über die vorbereitenden Maßnahmen und Projekte siehe Abschnitt 3.

    [8]              SafeSeaNet, CleanseaNet, LRIT-Datenzentrum der EU und THETIS.

    [9]              Beschluss der Kommission 2009/584/EG.

    [10]             Richtlinie (EU) Nr. 65/2010.

    [11]             Verordnung (EU) Nr. 952/2013.

    [12]             Verordnung (EU) Nr. 1380/2013.

    [13]             www.emodnet.eu

    [14]             www.bluemassmed.net, www.marsuno.eu, http://www.coopp.eu/

    [15]             Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Portugal und Spanien.

    [16]             Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen und Schweden mit Russland als Beobachter.

    [17]             Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Norwegen, Portugal, Rumänien, Schweden und Spanien.

    [18]             D. h. eine Liste von Begriffen, Bedeutungen, Benennungsregeln, Datenformaten und den Beziehungen der Daten zueinander.

    [19]             Sofortnachrichten, Video-Streaming, Video- und Audiokonferenzdienste.

    [20]             Eine häufige Hürde ist – wie im Rahmen vorbereitender Maßnahmen festgestellt wurde –, dass das Mandat der in den Mitgliedstaaten im Bereich der Meeresüberwachung tätigen Beamten auf eine Funktion innerhalb eines Sektors beschränkt ist, so dass sie daran gehindert werden, mit anderen Behörden zusammenzuarbeiten und Informationen auszutauschen. Daher wird die Kommission die Beseitigung dieser rechtlichen Beschränkungen auf nationaler Ebene fördern.

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