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Document 52013IR5292

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU

    ABl. C 114 vom 15.4.2014, p. 37–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.4.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 114/37


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU

    2014/C 114/08

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.

    begrüßt die Mitteilung der Kommission „Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU“ und unterstreicht, dass der Aquakulturerzeugung — ebenso wie den anderen Erzeugungsbereichen des Primärsektors — strategische Bedeutung beigemessen werden sollte, um den künftigen Herausforderungen im Bereich Nahrungsmittel und natürliche Ressourcen sowie der Regionen gerecht zu werden;

    2.

    betont die Bedeutung des blauen Wachstums und bekräftigt, dass auf europäischer Ebene eine Strategie für eine nachhaltige Entwicklung der Aquakultur erforderlich ist, um im Einklang mit der Europa-2020-Strategie zur Wiederankurbelung der Wirtschaft in der EU die Ziele des Sektors im Hinblick auf die Beschäftigung und Produktivitätssteigerung zu erreichen;

    3.

    fordert als ein wesentliches Ziel der Leitlinien, die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei mithilfe eines Multi-Level-Governance-Ansatzes zu verringern.

    4.

    weist darauf hin, dass er bereits in einer Reihe früherer Stellungnahme für die Aquakultur eingetreten ist und gefordert hat, diese Politik als solche anzuerkennen und angemessen zu finanzieren und zu fördern, damit sie sich zu einer tragfähigen Alternative für den traditionellen Fischfang entwickeln kann. Daher sollte der Ausschuss als grundlegender Partner bei der Förderung dieser Politik anerkannt werden;

    5.

    macht auf die Schätzungen der FAO aufmerksam, denen zufolge derzeit 47% aller für den menschlichen Verzehr bestimmten Fische aus der Aquakultur stammen, und bedauert, dass der Anteil der EU an der weltweiten Aquakulturerzeugung nach Menge lediglich 2,3% und nach Wert 4% beträgt (1);

    6.

    ist zutiefst darüber besorgt, dass die EU, die bei der Fischzucht führend war, nun mehr als 60% der Aquakulturerzeugnisse einführen muss, obwohl sie durchaus in der Lage ist, dieses Nahrungsmittel in der Union zu erzeugen, wodurch Arbeitsplätze für die Unionsbürger geschaffen und höchste Standards gewahrt würden;

    7.

    hält es für geboten, das Potenzial der Aquakultur auszubauen und diese stagnierende Branche zu einem florierenden Wirtschaftszweig zu machen;

    8.

    begrüßt, dass die Notwendigkeit anerkannt wird, die Kluft zwischen der Menge an auf dem EU-Markt verzehrten Meereserzeugnissen und der Fangmenge des Fischereisektors der EU zu überwinden, sowie die Rolle, die der Aquakultursektor bei der Verwirklichung dieses Ziels spielen muss;

    9.

    unterstreicht, dass die Nachhaltigkeit der Entwicklung auf europäischer Ebene zu einer unerlässlichen Voraussetzung für jegliches soziales und wirtschaftliches Wachstum geworden ist, auf die in den einzelnen Branchen das politische Engagement und die Ressourcen ausgerichtet werden müssen;

    10.

    ist der Auffassung, dass die Nachhaltigkeit der Entwicklung der Aquakultur von strategischer Bedeutung ist, weil sämtliche Regionen und Gemeinden (auch diejenigen außerhalb von Küstengebieten) ein unmittelbares Interesse daran haben und Umweltpolitik, Wasserqualität (der Meere und Binnengewässer) und wirtschaftliche Leistung dieser Branche eng miteinander verflochten sind;

    11.

    weist darauf hin, dass es sich bei der Aquakultur in der EU um keinen einheitlichen Sektor handelt. Aquakultur ist vielmehr geprägt von einer Vielfalt an Zuchtmethoden — darunter Systeme mit geschlossenem bzw. offenem Kreislauf und Extensiv- oder Intensivzucht; sie wird zu Lande, in Seen, Teichen, Flusstälern oder Becken, in Küstennähe oder auf dem offenen Meer betrieben; sie umfasst die Zucht von Süßwasser- und Meeresfischen sowie Krustentieren und erstreckt sich von den kalten Gewässern in Skandinavien bis hin zu den warmen Meeren in Südeuropa. Unabhängig von diesen Unterschieden benötigt die Aquakultur in Europa jedoch Unterstützung, um zu einem wettbewerbsfähigen und wertvollen Wirtschaftszweig und auf lokaler Ebene zu einer Quelle für neue Arbeitsplätze und Know-how zu werden und Anlass zum Stolz zu geben;

    12.

    ist der Auffassung, dass eine Informationskampagne durchgeführt werden muss, mit der dieser Reichtum und diese Vielfalt zur Geltung gebracht werden, und schlägt vor, auch bei der Etikettierung von Aquakulturerzeugnissen größere Transparenz walten zu lassen, dank derer zwischen Erzeugnissen aus der Intensivzucht und aus weitgehend die natürlichen Bedingungen (z. B. Meeresbecken usw.) respektierenden Zuchtmethoden unterschieden werden kann;

    13.

    ist der Ansicht, dass die EU bei der Entwicklung ökologischer und nachhaltiger Fischzuchtmethoden eine Führungsrolle übernehmen und mit dem Einsatz innovativer, in der Union entwickelter Produktions-, Nahrungsmittel-, Schlupf- und Fischfangtechniken und -systeme den Weg für die „blaue Revolution“ ebnen sollte;

    14.

    teilt die Besorgnis hinsichtlich der stagnierenden Aquakulturerzeugung in der EU, die nach wir vor den Wettbewerbsvorteil aufgrund der hohen Qualitäts- und Lebensmittelhygienestandards der europäischen Fischerzeugnisse zu wenig nutzt;

    15.

    empfiehlt, dass die EU auch importierte Aquakulturerzeugnisse, die häufig als Ausgangserzeugnisse für die anschließende Weiterverarbeitung durch europäische Unternehmen dienen, strengsten Kontrollen unterzieht und einen standardisierten Rahmen für Hygiene-, Gesundheits-, Arbeits- und Umweltvorschriften für importierte wie auch für in der EU hergestellte Erzeugnisse gewährleistet;

    16.

    macht auf die positiven wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen aufmerksam, die ein dauerhaftes Wachstum der Aquakulturbranche (und der damit verknüpften Produktionskette) haben könnte, da dadurch eine wachsende, heutzutage durch Importe gedeckte interne Nachfrage befriedigt und ein Beschäftigungswachstum in der EU in Gang gesetzt werden könnte;

    17.

    begrüßt das Engagement der Kommission, ein Verfahren zur freiwilligen Zusammenarbeit einzuleiten, bei der die Mitgliedstaaten in die Aufstellung mehrjähriger nationaler Strategiepläne einbezogen werden, empfiehlt jedoch, dass die Schaffung von Indikatoren zur Messung der Fortschritte für die Betriebe und Kommunalverwaltungen keine erhebliche bürokratische Mehrarbeit mit sich bringen darf;

    18.

    bedauert, dass die Kommission nicht auf die Rolle hinweist, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Aquakultur spielen können, beispielsweise indem mittels Informationsprogrammen in den Schulen die Kenntnis bezüglich Aquakulturerzeugnisse verbessert und der Verzehr lokaler und saisonaler Erzeugnisse (kurze Produktionskette) gefördert wird;

    19.

    empfiehlt, den Beitrag der Regionen, die in einigen Mitgliedstaaten Zuständigkeiten im Bereich der Wirtschaftsentwicklung besitzen, im Rahmen des vorgeschlagenen Beirats für Aquakultur zu nutzen;

    20.

    stimmt zu, dass die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz und ökologische Nachhaltigkeit, für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur von Bedeutung sein kann; die gemeinsamen Ziele der mehrjährigen strategischen nationalen Pläne müssen im Einklang damit aufgestellt werden;

    21.

    hält es ebenfalls für erforderlich, die Durchsetzung der europäischen Rechtsvorschriften im Umweltbereich möglichst stark zu fördern, ohne den Wirtschaftsteilnehmern dieser Branche unnötige Belastungen aufzubürden; in dieser zentralen Frage kann sich im Rahmen des Beirats für Aquakultur das Know-how der Erzeuger selbst und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als entscheidender Faktor erweisen;

    22.

    unterstreicht, wie wichtig die durchgeführten Konsultationen der Interessenträger sind und hofft, dass diese im Rahmen der vorgesehenen Halbzeitbilanz der nationalen Pläne bis Ende 2017 erneut vorgeschlagen werden;

    23.

    stimmt den von der Kommission genannten wichtigsten Herausforderungen und den entsprechenden Leitlinien zu, in deren Mittelpunkt die Notwendigkeit steht, a) den Verwaltungsaufwand zu verringern, b) den Zugang zu Raum und Wasser zu erleichtern, c) die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu erhöhen und d) dazu beizutragen, durch Nutzung der Wettbewerbsvorteile der EU-Aquakultur gleiche Wettbewerbsbedingungen zu garantieren;

    24.

    weist darauf hin, dass die Aquakultur zu mehr als 90% von KMU betrieben wird, deren globale Rentabilität und nachhaltige Entwicklung von Transparenz, effizienten Verwaltungsverfahren und Planbarkeit abhängen. Ohne einen klaren Rahmen sind die Wirtschaftsteilnehmer nicht in der Lage, wohlüberlegte Entscheidungen zu treffen, um zu investieren und ihre Geschäftstätigkeit auszubauen und somit neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Produktion zu steigern;

    Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

    25.

    bedauert, dass die bereits in der Mitteilung von 2002 und der diesbezüglichen Stellungnahme des AdR angesprochenen Barrieren für die Gründung neuer Aquakulturbetriebe nicht nur noch immer bestehen, sondern den Zugang zu dieser Geschäftstätigkeit noch stärker behindern. Das langwierige durchschnittlich 2 bis 3 Jahre dauernde Verfahren zur Gründung eines neuen Aquakulturbetriebs (im Vergleich zu nur 6 Monaten in Norwegen, dem führenden europäischen Erzeuger dieser Branche) schreckt viele potenzielle Unternehmer ab, was die gesamte EU gegenüber ihren weltweiten Wettbewerbern benachteiligt; Rechtsvorschriften, die die durchschnittlichen Fristen verkürzen und die Unterschiede zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten verringern, scheinen immer dringlicher zu sein;

    26.

    ruft die Kommission auf, dem höchstmöglichen Dauerertrag in ihren strategischen Leitlinien Rechnung zu tragen;

    27.

    befürwortet, dass die Kommission auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten erhobenen Daten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bewährte Verfahren ermittelt und Verbesserungen in puncto Verwaltungseffizienz herbeiführt; darüber hinaus sollte diese Art von Analyse auch auf die Verfahren für die Auszahlung von EU-Zuschüssen an Aquakulturunternehmen angewandt werden;

    28.

    weist darauf hin, dass in Europa häufig die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Erteilung von Fischzuchtlizenzen und die Förderung der auf ihrem Gebiet tätigen kleinen und mittleren Aquakulturunternehmen zuständig sind. Angesichts der strengen Umweltschutzvorschriften, des Drucks nichtstaatlicher Umweltschutzorganisationen und der Tourismusindustrie zum einen und des wirtschaftlichen Niedergangs des traditionellen Fischfangs und der steigenden Arbeitslosigkeit zum anderen könnten klare Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nur von Vorteil sein;

    29.

    hebt hervor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch bei der Förderung bewährter Verwaltungsverfahren einen wichtigen Beitrag leisten können, indem sie die von den Mitgliedstaaten bis Ende 2013 zu erhebenden Daten bereitstellen;

    Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung und des Wachstums der Aquakultur durch koordinierte Raumordnung

    30.

    weist darauf hin, dass die Aquakultur in der Regel empfindlicher auf Umweltverschmutzung reagiert als der Fischfang und dass es wichtig ist, die Mitgliedstaaten zu ermuntern, „Risiko-“ und „Auswirkungskarten“ für das Binnenland, Küstenmeer und Küstengewässer zu erstellen; diese Karten könnten der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs übermittelt werden und sollten Informationen über Infrastrukturen und Nutzungsarten, mit möglichen Auswirkungen auf die Wasserqualität, laufende Eindämmungsmaßnahmen, Überwachungskampagnen, neue Großvorhaben usw. enthalten;

    31.

    erkennt an, dass der Aquakultursektor aus einer koordinierten Raumordnung Vorteile ziehen würde. Eine solche koordinierte Raumordnung ist auch im maritimen Zusammenhang als Mittel zur Reduzierung der Zahl der Konflikte zwischen sich überschneidenden Nutzungsarten unerlässlich, um deren Nachhaltigkeit zu verbessern, die Ungewissheit zu mindern, Investitionen zu erleichtern und die Entwicklung der Aquakulturunternehmen zu beschleunigen;

    32.

    rät, die Möglichkeit, die Aktionsgruppen in den Küstenregionen in der Raumplanungsphase einzubeziehen, bestmöglich zu nutzen. Über diese Gruppen lassen sich die Regionen in die Planung und das Ressourcenmanagement einbinden, wodurch sie zum Sprachrohr einer großen Zahl regionaler Akteure werden;

    33.

    betont, wie wichtig das Zusammenspiel zwischen der Aquakultur und dem Fischfang ist, deren synergetische Entwicklung sich positiv auf die Unternehmen, Küsten- und Inselgemeinden auswirkt, da die vom Fischereisektor freigesetzten Arbeitskräfte in einer wachsenden Aquakulturbranche unterkommen könnten; darüber hinaus kann das Zusammenspiel zwischen der Aquakultur sowie der Verarbeitung und Vermarktung, sofern es ebenfalls synergetisch entwickelt wird, einen Mehrwert für Aquakulturerzeugnisse schaffen;

    34.

    fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, im Zuge der Erstellung der nationalen mehrjährigen strategischen Pläne die Auswirkungen auf in Küstengebieten tätige Aquakulturunternehmen, die Kriterien für die Eindämmung der Auswirkungen und mögliche Ausgleichsmaßnahmen für diese Unternehmen zu untersuchen;

    35.

    teilt die Ansicht, dass die Ermittlung der am besten geeigneten Gebiete für Süßwasseraquakultur wichtig sein kann, und hofft, dass unter den von den Mitgliedstaaten zu ermittelnden nationalen bewährten Verfahren einige in Bezug auf die Süßwasseraquakultur zu finden sein werden;

    36.

    stimmt zu, dass der Verwaltungsaufwand für private Unternehmer verringert werden kann, wenn die Frage der Umweltauswirkungen der Aquakultur im Rahmen des Raumordnungsverfahrens bewertet wird;

    37.

    hofft, dass sich in die strategischen Leitlinien ein Hinweis darauf aufnehmen lässt, wie wichtig es im Rahmen der koordinierten Raumplanung in Küstengebieten ist, die Brackwassergebiete (Täler und Lagunen), die in Krisenzeiten einen erheblichen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung und zur Steigerung der Aquakulturproduktion in der EU leisten können, aufzuwerten;

    Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakulturproduktion in der EU

    38.

    pflichtet der Aussage bei, dass die Aquakulturbetriebe von einer effizienteren Marktorganisation und besser strukturierten Erzeugerorganisationen profitieren können;

    39.

    fordert die Kommission auf, auch weiterhin die Organisationen von in der Aquakulturbranche tätigen Erzeugern direkt zu konsultieren, um zu ermitteln, welches die größten Entwicklungshemmnisse sind, auf die die Organisationen stoßen, und auf welche Lösungsmechanismen ggf. zurückgegriffen wurde;

    40.

    erkennt in den von den Erzeugerorganisationen erstellten Produktions- und Vermarktungsplänen die geeigneten Instrumente, um die Wettbewerbsfähigkeit der Aquakulturunternehmen (samt der Produktionskettenvereinbarungen, Branchenvereinbarungen und der Markenpolitik) zu verbessern und effiziente Lösungen für die zunehmend hohen Erwartungen zu finden, die die Verbraucher in puncto Qualität und Vielfalt der Lebensmittelerzeugnisse stellen;

    41.

    betont die Rolle, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihre (in den Bereichen Forschung und Versuche tätigen) Agenturen dabei spielen können, eine marktorientierte Forschung, die Innovation und den Wissenstransfer voranzutreiben und die Mitgliedstaaten bei der Förderung und Nutzung von Synergien zwischen den verschiedenen nationalen Forschungsprogrammen zu unterstützen;

    42.

    ermutigt die Kommission, den fischfressenden Vögeln und anderen fischfressenden Tierarten (z. B. der Eurasische Fischotter), die für die extensive Aquakultur und die biologische Vielfalt ein äußerst schwerwiegendes Problem darstellen, auch weiterhin große Aufmerksamkeit zu schenken und die Wirksamkeit von Ausnahmeregelungen, die die Mitgliedstaaten womöglich im Hinblick auf die Vogelschutz- und die Habitatrichtlinien angenommen haben, zu bewerten; darüber hinaus sollte unmittelbar geprüft werden, ob der strenge Schutz fischfressender „problematischer Tierarten“ in bestimmten Regionen überhaupt noch mit dem EU-Recht übereinstimmt, um die notwendigen Ausnahmeregelungen in den Mitgliedstaaten auf der Grundlage geänderter Klassifizierungen problemlos begründen zu können;

    43.

    hält die Förderung und Entwicklung von Bildungs- und Berufsförderprogrammen, die den Erfordernissen des Aquakulturmarkts entsprechen, durch die Mitgliedstaaten und die Kommunen und Regionen für sehr sinnvoll; Diese sollten aufgefordert werden, Erkenntnisse über das aktuelle Angebot und die verfolgten Entwicklungsstrategien zu liefern;

    44.

    ist im Hinblick auf den Wissenstransfer, bewährte Verfahren und die Innovation der Auffassung, dass die Kommission sowohl die vorgesehene europäische Marktbeobachtungsstelle einrichten als auch die Mitgliedstaaten dazu ermutigen kann, die künftigen operativen Programme auf eine breitere Unterstützung der Aquakulturunternehmen (insbesondere der Genossenschaften) auszurichten, die Projekte zum Wissenstransfer durchführen und innovativ sind;

    Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen durch Ausschöpfung ihrer Wettbewerbsvorteile

    45.

    weiß, dass die Verbraucher ständig über die Qualität sämtlicher Aquakulturerzeugnisse in und außerhalb Europas auf dem Laufenden gehalten werden müssen; durch eine korrekte Information kann die Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors nur gesteigert werden;

    46.

    hält es im Bereich Etikettierung und freiwilliger Zertifizierungssysteme für sinnvoll, dass die nationalen mehrjährigen strategischen Pläne die aktuelle Lage widergeben, eine umfassende Bewertung des Entwicklungsstands enthalten sowie die Einheitlichkeit auf EU-Ebene fördern;

    47.

    hofft, dass im Rahmen der strategischen Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU die Rolle betont wird, die die Erzeugerorganisationen und die Gruppen für Küstenaktionen bei der integrierten Förderung der Aquakulturproduktion und der Erzeugungsgebiete spielen können, wobei die Regionen einen konkreten Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele leisten können;

    48.

    ist im Hinblick auf die Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse und kurze Nahrungsmittelketten der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten und Regionen die vom Agrarsektor gesammelten positiven Erfahrungen auswerten und deren Anwendung auf die Aquakulturunternehmen fördern sollten, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu steigern;

    49.

    ist der Ansicht, dass die lokalen Bewirtschaftungspläne für die Fischerei mit Blick auf mögliche Synergien mit dem Aquakultursektor untersucht werden sollten, da es darin um Fragen wie Aufzuchtgebiete, Saisonabhängigkeit der Erzeugung, Marktversorgung, vom Fischereisektor frei gesetzte Arbeitskräfte usw. geht;

    50.

    unterstreicht, wie wichtig es ist, dem Beitrag, den die ständig steigende Nachfrage nach biologischen Erzeugnissen im Hinblick auf das Wachstum dieser Branche leisten kann, größte Aufmerksamkeit zu schenken;

    51.

    stimmt der Aufteilung der Ziele (auf die Mitgliedstaaten, die Kommission und den Beirat für Aquakultur) zu; zu den Zielen der Mitgliedstaaten könnte seines Erachtens auch die Aufwertung der lokalen öffentlich-privaten Partnerschaften hinzugefügt werden, auf denen die Gruppen für Küstenaktionen, die zur nachhaltigen Entwicklung des Aquakultursektors beitragen können, basieren;

    Eine neue Politik zur Förderung der Aquakultur

    52.

    nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Kommission die (in der Stellungnahme CdR20/2003 ausgesprochene) Empfehlung des AdR berücksichtigt hat, einen eigenen Beratenden Ausschuss für Aquakultur einzurichten, der die Aufgabe hat, den verantwortlichen Entscheidungsträgern objektive Elemente an die Hand zu geben; erinnert darüber hinaus daran, dass sich der Ausschuss „als Vermittler für die Verbreitung und als Garant für die Mitwirkung und Unterrichtung der Öffentlichkeit über mit der Aquakultur zusammenhängende Aspekte an[bietet], um gemeinsam mit der Kommission zu einer verantwortungsvolleren Verwaltung der Aquakulturwirtschaft beizutragen“ (2).

    Brüssel, den 29. November 2013

    Der Präsident des Ausschusses der Regionen

    Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


    (1)  Die Gemeinsame Fischereipolitik in Zahlen 2012.

    (2)  ABl. C 141 vom 29.5.2010, S. 37.


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