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Document 52013IP0314

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2013 zu dem Thema „Straßenverkehrssicherheit 2011–2020 — Erste Meilensteine auf dem Weg zu einer Strategie zur Vermeidung von Verletzungen“ (2013/2670(RSP))

    ABl. C 75 vom 26.2.2016, p. 49–52 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.2.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 75/49


    P7_TA(2013)0314

    Straßenverkehrssicherheit

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2013 zu dem Thema „Straßenverkehrssicherheit 2011–2020 — Erste Meilensteine auf dem Weg zu einer Strategie zur Vermeidung von Verletzungen“ (2013/2670(RSP))

    (2016/C 075/08)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine Entschließung zur europäischen Straßenverkehrssicherheit 2011–2020 vom 27. September 2011 (1),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2011 zu dem Thema „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum — Wege zu einem wettbewerbsbestimmten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ (2),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit: Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011–2020“ (COM(2010)0389),

    unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „On the Implementation of objective 6 of the European Commission’s policy orientations on road safety 2011–2020 — First milestone towards an injury strategy“ („Zur Verwirklichung von Ziel 6 der Leitlinien der Kommission für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011–2020 — ein erster Meilenstein auf dem Weg zu einer Strategie zur Verhütung von Verletzungen“) (SWD(2013)0094),

    in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen mit dem Titel „Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011–2020“ (3),

    unter Hinweis auf den 2004 von der Weltbank und der WHO gemeinsam veröffentlichten Bericht mit dem Titel „World report on road traffic injury prevention“ (Weltbericht über die Verhütung von Verletzungen im Straßenverkehr),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2012 über das Thema „eCall: ein neuer Notruf 112 für die Bürger“ (4),

    in Kenntnis der Anfrage an die Kommission mit dem Titel „Straßenverkehrssicherheit 2011–2020 — Erste Meilensteine auf dem Weg zu einer Strategie zur Vermeidung von Verletzungen“ (O-000061/2013 — B7-0211/2013),

    gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass 2011 über 30 000 Tote und fast 1,5 Mio. Verletzte (davon über 250 000 Schwerverletzte) bei Straßenverkehrsunfällen in der Europäischen Union zu beklagen waren;

    B.

    in der Erwägung, dass auf jeden Unfall mit Todesfolge vier weitere, zu dauerhaften Behinderungen führende Unfälle sowie 40 Unfälle mit Leichtverletzten und 10 Unfälle mit Schwerverletzten kommen;

    C.

    in der Erwägung, dass über die Hälfte aller schweren Verletzungen im städtischen Raum verursacht werden und insbesondere Fußgänger, Motorradfahrer, Radfahrer (auch auf Elektrofahrrädern) und andere schwächere Straßenverkehrsteilnehmer davon betroffen sind;

    D.

    in der Erwägung, dass technisches Versagen, die Straßenführung, der mangelhafte Straßenzustand und das Fahrerverhalten — auch in Bezug auf die situationsadäquate Geschwindigkeit — die Hauptursachen von Verkehrsunfällen und schweren Verletzungen sind; in der Erwägung, dass die Geschwindigkeit in direktem Zusammenhang mit der Schwere der Verletzungen steht und dass einige Mitgliedstaaten in Betracht ziehen, die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf ihren Autobahnen anzuheben;

    E.

    in der Erwägung, dass bei EU-Bürgern unter 45 Jahren die Verwicklung in Verkehrsunfälle eine der Hauptursachen für eine Einweisung ins Krankenhaus ist und dass viele schwere Verletzungen zu lebenslangem Leiden oder zu dauerhaften Behinderungen führen;

    F.

    in der Erwägung, dass die Reaktionszeit der Rettungskräfte (das Prinzip der „entscheidenden ersten Stunde“), auch für die lebensrettende Erste Hilfe, und die Qualität der Behandlung von erheblicher Bedeutung dafür sind, Unfälle zu überleben;

    G.

    in der Erwägung, dass die Kosten, die 2012 in Wirtschaft und Gesellschaft durch Verletzungen im Straßenverkehr entstanden sind, auf 2 % des BIP oder etwa 250 Mrd. EUR geschätzt werden (5);

    H.

    in der Erwägung, dass EU-weite Maßnahmen in dieser Hinsicht positive Wirkung zeitigen;

    1.

    unterstützt die Initiative der Kommission, der Verhütung schwerer Verletzungen im Zusammenhang mit der Straßenverkehrssicherheit hohe Priorität beizumessen;

    2.

    begrüßt, dass die Kommission eine gemeinsame EU-Definition für schwere Verletzungen angenommen hat, die auf der weltweit akzeptierten Klassifikation der Verletzungsschwere gemäß der vereinfachten Verletzungsskala (MAIS; Maximum Abbreviated Injury Scale) beruht;

    3.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die gemeinsame EU-Definition für schwere Verletzungen im Straßenverkehr rasch umzusetzen und auf dieser Grundlage im Jahr 2014 nach Verkehrsträgern und der Art der Straßenverkehrsinfrastruktur aufgeschlüsselte Daten zu erheben und entsprechende Statistiken vorzulegen, auch in Bezug auf schwächere Straßenverkehrsteilnehmer;

    4.

    fordert die Kommission auf, auf der Grundlage der erhobenen Daten das anspruchsvolle Ziel festzulegen, die Zahl straßenverkehrsbedingter Verletzungen im Zeitraum von 2014 bis 2020 um 40 % zu verringern und die Verhütung aller Todesopfer im Straßenverkehr („Vision Zero“) als langfristiges allgemeines Ziel weiterzuverfolgen;

    5.

    ist der Ansicht, dass durch die Ausarbeitung eines gemeinsamen Mechanismus zur Datenerhebung und Berichterstattung nicht verhindert werden sollte, dass zur Verringerung der Zahl der Schwerverletzten im Straßenverkehr Sofortmaßnahmen auf EU-Ebene getroffen werden;

    6.

    begrüßt die Prioritäten der Kommission bei der Ausarbeitung ihrer allgemeinen Strategie, zu denen die Verringerung der Aufprallfolgen, eine Strategie für das Unfallmanagement, die Erste Hilfe und die Rettungsdienste sowie Verfahren für die langfristige Rehabilitation zählen, und fordert, diese Prioritäten rasch umzusetzen;

    Unverzügliche Verringerung der Zahl der Schwerverletzten auf den Straßen Europas

    7.

    betont, dass zahlreiche geltenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen unverzüglich besser umgesetzt werden müssen, um die Aufprallfolgen zu verringern, die Sicherheit der Straßenverkehrsteilnehmer zu verbessern und die Zahl der Schwerverletzten zu senken;

    8.

    fordert die Kommission auf, die Rechtsvorschriften über die passive und aktive Fahrzeugsicherheit so zu überarbeiten, dass sie am aktuellen Stand des technischen Fortschritts ausgerichtet werden, und den Einbau von in das Fahrzeug integrierten Technologien zur Durchsetzung von Vorschriften zu unterstützen;

    9.

    fordert die Kommission auf, die Ausarbeitung einer sicheren und intelligenten Straßenverkehrsinfrastruktur zu fördern;

    10.

    fordert die Kommission auf, ausführliche Informationen darüber bereitzustellen, inwieweit die Mitgliedstaaten die Richtlinie 2011/82/EU zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte umsetzen;

    11.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, die darauf abzielen, dem Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen entgegenzuwirken und bewährte Verfahren für die Beurteilung und Rehabilitierung von Verkehrssündern auszutauschen;

    Schutz schwächerer Straßenverkehrsteilnehmer

    12.

    stellt fest, dass Fußgänger und Radfahrer zusammengenommen 50 % der Todesopfer im städtischen Straßenverkehr und einen erheblichen Anteil der Schwerverletzten ausmachen;

    13.

    unterstützt die Überwachung und Weiterentwicklung technischer Normen und Vorschriften für den Schutz der schwächsten Straßenverkehrsteilnehmer — ältere Menschen, Kleinkinder, Menschen mit Behinderungen und Radfahrer — als Teil der konzertierten Bemühungen, die Rechte schwacher Verkehrsteilnehmer in den Rechtsvorschriften und der Verkehrspolitik der EU zur Geltung zu bringen;

    14.

    fordert die Kommission auf, eine Übersicht über die städtischen Gebiete bereitzustellen, in denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt, und in dieser Übersicht darauf einzugehen, wie sich diese Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Verringerung der Zahl der Todesopfer und Schwerverletzten auswirkt;

    15.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, Informations- und Schulungskampagnen zum sicheren Verhalten als Radfahrer und Fußgänger und Leitlinien zur Förderung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs als wichtig hervorzuheben, da die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern in städtischen Gebieten eng damit zusammenhängt, wie sehr der Fahrrad- und Fußgängerverkehr, eventuell auch in Kombination mit öffentlicher und kollektiver Mobilität, als Verkehrsträger bzw. Fortbewegungsart verbreitet ist;

    16.

    fordert die Kommission auf, Leitlinien für die Sicherheit städtischer Straßen auszuarbeiten, die in Pläne für die nachhaltige Mobilität in Städten integriert werden könnten, und in Erwägung zu ziehen, die EU-Kofinanzierung von Stadtverkehrsprojekten daran zu koppeln, dass derartige Pläne den Zielen der EU für die Verringerung der Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr Rechnung tragen;

    Verbesserungen bei der Ersten Hilfe und den Rettungsdiensten

    17.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die europäische Notrufnummer 112 zu unterstützen, die Notrufabfragestellen wie gefordert bis 2015 vollständig in Betrieb zu nehmen und schnellstmöglich eine einschlägige Sensibilisierungskampagne durchzuführen;

    18.

    begrüßt den Vorschlag der Kommission, dafür zu sorgen, dass die Einführung eines verbindlichen, öffentlichen, auf dem 112-Notruf basierenden eCall-Systems bis 2015 bei allen Neuzulassungen in den Mitgliedstaaten unter Beachtung der Datenschutzvorschriften sichergestellt wird;

    19.

    fordert die Kommission auf, ausgehend von einer Prüfung der bewährten Verfahren in den Mitgliedstaaten die Einführung des Konzepts „begleitetes Fahren“ für ältere Minderjährige zu erwägen;

    20.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, Erste-Hilfe-Kurse systematisch zu fördern, um auf diese Weise dafür zu sorgen, dass bei einem Unfall mehr unbeteiligte, umstehende Personen tätig werden und den Opfern vor dem Eintreffen der Rettungskräfte helfen;

    21.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, auf mehr Zusammenarbeit zwischen den Rettungsdiensten, Fahrzeugdesignern und Fahrzeugherstellern hinzuwirken, damit die Rettungskräfte wirksam und unbedenklich eingreifen und die Verletzten bei Einsätzen sicher versorgt werden können;

    22.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einführung von Systemen der elektronischen Gesundheitsdienste zu fördern, insbesondere die Nutzung intelligenter Transportkommunikationssysteme durch die Rettungskräfte, auch in Rettungsfahrzeugen;

    Unfallnachsorge und langfristige Rehabilitation

    23.

    legt den Mitgliedstaaten nahe, die Unfallnachsorge als wichtiges Element in ihren Vorschriften für das Gesundheitswesen in den Vordergrund zu stellen sowie die Langzeitpflege im Krankenhaus, die Krankenhausnachsorge und die Rehabilitation weiter zu verbessern, auch durch die Behandlung von Traumata und die psychologische Betreuung der Überlebenden und Zeugen eines Straßenverkehrsunfalls, beispielsweise durch die Einrichtung von Anlaufstellen, die sie bei der Verbesserung ihrer Lebensqualität unterstützen;

    24.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, stärker für die Folgen schwerer Verletzungen zu sensibilisieren — beispielsweise im Hinblick auf den Grad der Beeinträchtigung, Behinderung oder Funktionsstörung –, indem sie engere Verbindungen zu anderen Maßnahmen mit sozialen Auswirkungen herstellen und Schulungsprogramme zur Straßenverkehrssicherheit ausarbeiten;

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    25.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 56 E vom 26.2.2013, S. 54.

    (2)  ABl. C 168 E vom 14.6.2013, S. 72.

    (3)  ABl. C 166 vom 7.6.2011, S. 30.

    (4)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0274.

    (5)  Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „On the Implementation of objective 6 of the European Commission’s policy orientations on road safety 2011–2020 — First milestone towards an injury strategy“ („Zur Verwirklichung des Ziels 6 aus den Leitlinien der Kommission für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011–2020 — ein erster Meilenstein auf dem Weg zu einer Strategie zur Verhütung von Verletzungen“).


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