Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52013IP0304

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2013 zu der politischen Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020 (2012/2799(RSP))

ABl. C 75 vom 26.2.2016, p. 47–49 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 75/47


P7_TA(2013)0304

Politische Einigung über den MFR

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2013 zu der politischen Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020 (2012/2799(RSP))

(2016/C 075/07)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf die Artikel 310, 311, 312 und 323 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2012 im Interesse eines positiven Ergebnisses des Genehmigungsverfahrens für den mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014–2020 (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2013 zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im Rahmen seiner Tagung vom 7./8. Februar-2013 betreffend den mehrjährigen Finanzrahmen (2),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 8. Februar 2013,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2013,

gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

1.

begrüßt die am 27. Juni 2013 auf höchster politischer Ebene zwischen dem Europäischen Parlament, dem Ratsvorsitz und der Kommission erzielte politische Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014–2020 nach langen und mühsamen Verhandlungen; würdigt die erheblichen Anstrengungen des irischen Vorsitzes beim Erzielen dieser Einigung;

2.

betont, dass — dank der Beharrlichkeit des Parlaments in den Verhandlungen — erstmals mehrere Bestimmungen angenommen wurden, die dazu dienen werden, dass der neue Finanzrahmen funktionieren, kohärent und transparent sein und den Anforderungen der EU-Bürger besser gerecht werden wird; unterstreicht insbesondere die neuen Vereinbarungen über die Überprüfung des MFR, die Flexibilität, die Eigenmittel sowie die Einheitlichkeit und Transparenz des Haushaltsplans, welche die entscheidenden Prioritäten des Parlaments in den Verhandlungen waren;

3.

ist bereit, die MFR-Verordnung und die neue Interinstitutionelle Vereinbarung im Frühherbst zur Abstimmung zu stellen, sobald die technischen und rechtlichen Bedingungen für die endgültige Ausarbeitung der einschlägigen Texte erfüllt sind, so dass letztere die zwischen Rat und Parlament erzielte umfassende Einigung widerspiegeln;

4.

bekräftigt allerdings seinen in der vorgenannten Entschließung vom 13. März 2013 zum MFR erläuterten Standpunkt, dass die Zustimmung zu der MFR-Verordnung nur erteilt werden kann, sofern eine absolute Gewähr besteht, dass die ausstehenden Zahlungsanträge für 2013 vollständig beglichen werden; erwartet daher, dass der Rat spätestens auf der Tagung des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister am 9. Juli 2013 einen formellen Beschluss über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2013 über den Betrag von 7,3 Mrd. Euro fasst; fordert mit Nachdruck, dass der Rat seine politische Zusage einhält, ohne Verzögerung einen weiteren Berichtigungshaushaltsplan anzunehmen, damit kein Ausfall bei den Mitteln für Zahlungen entsteht, der zu einem strukturellen Defizit im EU-Haushaltsplan Ende 2013 führen könnte; erklärt, dass es entweder der MFR-Verordnung erst zustimmen oder aber den Haushaltsplan 2014 erst verabschieden wird, wenn dieser neue Berichtigungshaushaltsplan, der das von der Kommission ermittelte verbleibende Defizit abdeckt, vom Rat angenommen wurde;

5.

betont darüber hinaus, dass die MFR-Verordnung erst rechtmäßig angenommen werden kann, wenn eine politische Einigung über die einschlägigen Rechtsgrundlagen erzielt wurde, insbesondere über die Punkte, die auch die MFR-Verordnung beinhaltet; erklärt seine Bereitschaft, die Verhandlungen über die Rechtsgrundlagen für alle mehrjährigen Programme so rasch wie möglich abzuschließen, und bekräftigt, dass es an dem Grundsatz festhält, dass nichts vereinbart ist, solange nicht alles vereinbart ist; fordert nachdrücklich die umfassende Achtung der Gesetzgebungsbefugnisse des Parlaments gemäß dem Vertrag von Lissabon und fordert den Rat auf, über alle Bestandteile der Rechtsgrundlagen mit Bezug zum MFR ordnungsgemäß zu verhandeln; begrüßt die bisher über mehrere neue mehrjährige Programme der EU erzielten politischen Vereinbarungen;

6.

räumt ein, dass die Mitgliedstaaten ihre Haushalte konsolidieren müssen; vertritt allerdings die Auffassung, dass der vom Europäischen Rat beschlossene Gesamtmittelumfang des nächsten MFR in Anbetracht der politischen Ziele der EU und der notwendigen erfolgreichen Umsetzung der Strategie Europa 2020 nicht ausreicht; verleiht seiner Sorge Ausdruck, dass dieser Mittelumfang möglicherweise nicht genügt, um die EU mit den notwendigen Mitteln auszustatten, damit sie die gegenwärtige Krise koordiniert überwinden und gestärkt daraus hervorgehen kann; bedauert die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten die Rolle des EU-Haushalts und dessen Beitrag zur Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung und finanzpolitischen Koordinierung in der gesamten EU weiterhin unterschätzen; befürchtet darüber hinaus, dass derartig niedrige MFR-Obergrenzen jeglichen Spielraum des Parlaments in den jährlichen Haushaltsverfahren erheblich einschränken werden;

7.

unterstreicht die Bedeutung einer obligatorischen Überprüfung und anschließenden Revision des nächsten MFR bis Ende 2016, damit die nächste Kommission und das nächste Parlament die politischen Prioritäten der EU neu bewerten, den MFR an die neuen Herausforderungen und Erfordernisse anpassen und die jüngsten makroökonomischen Prognosen umfassend berücksichtigen können; fordert, dass die obligatorische Überprüfung der Kommission bezüglich der Ausgaben- und Einnahmenseite des EU-Haushalts mit einem Legislativvorschlag für eine Revision der MFR-Verordnung einhergeht, wie in der dieser Verordnung beigefügten Erklärung der Kommission erläutert; beabsichtigt, diese obligatorische MFR-Revision zu einer entscheidenden Forderung beim Amtsantritt des neuen Kommissionspräsidenten zu machen;

8.

bekräftigt die entscheidende Bedeutung der gestärkten Flexibilität im MFR 2014–2020 im Hinblick auf eine uneingeschränkte Nutzung der vom Rat vorgegebenen MFR-Obergrenzen für die Mittel für Verpflichtungen (960 Mrd. Euro) und Zahlungen (908,4 Mrd. Euro); begrüßt daher, dass der Rat zwei entscheidende Vorschläge des Parlaments gebilligt hat, nämlich die Einführung eines Gesamtspielraums für Mittel für Zahlungen und eines Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen, so dass nicht verwendete Mittel von einem Haushaltsjahr automatisch auf das nächste übertragen werden können; betrachtet allerdings die vom Rat (in Bezug auf Termin oder Betrag) durchgesetzten Beschränkungen, die die umfassende Nutzung dieser Instrumente verhindern könnten, als bedauerlich; ist der Ansicht, dass eine Verbesserung dieser Mechanismen ein integraler Bestandteil einer von der Kommission vorzuschlagenden Revision des MFR nach den Wahlen sein sollte;

9.

betont, dass die neuen Flexibilitätsbestimmungen bei den Verpflichtungen im Verlauf des MFR 2014–2020 zu zusätzlichen Mitteln für Programme für Wachstum und Beschäftigung und insbesondere die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen führen sollten, um eine kontinuierliche Finanzierung sicherzustellen und die wirksame Nutzung der vereinbarten Obergrenzen zu optimieren;

10.

begrüßt die Vorziehung von Mitteln für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen 2014/2015 und vertritt die Auffassung, dass 2016 zusätzliche Mittel erforderlich sein werden, um die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit dieses Programms sicherzustellen;

11.

betont, dass infolge der Beharrlichkeit des Parlaments 2014/2015 auch die Finanzierung für Horizont 2020, Erasmus und COSME vorgezogen wird, um die Finanzierungslücke zwischen den entsprechenden Mitteln in den Haushaltsplänen 2013 und 2014 zu verringern; unterstreicht darüber hinaus, dass auch die Bereitstellung weiterer Finanzmittel für die digitale Agenda wesentlich ist;

12.

begrüßt, dass für eine weitere Mittelerhöhung von bis zu 1 Mrd. Euro für das Nahrungsmittelhilfeprogramm für die Mitgliedstaaten Vorsorge getroffen wurde, die diese Erhöhung nutzen möchten, um die bedürftigsten Personen in der Union zu unterstützen; erwartet, dass sich Rat und Parlament im Kontext der laufenden Verhandlungen über die Rechtsgrundlage für das betreffende Programm möglichst rasch auf die konkreten Modalitäten für die Umsetzung dieser Verpflichtung einigen;

13.

bedauert, dass der Rat nicht in der Lage war, auf der Grundlage der Legislativvorschläge der Kommission irgendwelche Fortschritte bezüglich der Reform des Eigenmittelsystems zu erzielen; betont, dass der EU-Haushalt, wie im Vertrag vorgesehen, durch echte Eigenmittel finanziert werden sollte, und bekundet sein Engagement für eine Reform, durch die der Anteil der Beiträge zum EU-Haushalt auf der Grundlage des BNE auf höchstens 40 % reduziert wird; erwartet daher, dass die zwischen den drei EU-Organen vereinbarte gemeinsame Erklärung zu den Eigenmitteln messbare Fortschritte ermöglicht, insbesondere mit Blick auf die Halbzeitüberprüfung/-änderung des MFR; fordert deshalb, dass die hochrangige Gruppe zu den Eigenmitteln zum Zeitpunkt der formellen Annahme der MFR-Verordnung einberufen und ihr ein Mandat erteilt wird, alle Aspekte einer Reform des Eigenmittelsystems zu prüfen;

14.

begrüßt das Ergebnis der Verhandlungen über die Einheitlichkeit und Transparenz des EU-Haushalts; ist der Ansicht, dass ein möglicher Haushalt für das Euro-Währungsgebiet, der künftig erwogen werden könnte, entweder in den EU-Haushaltsplan einbezogen werden oder als Anhang dazu Gestalt annehmen sollte;

15.

erachtet das Verfahren, das zu der Einigung über den MFR 2014–2020 führte und durch das dem Parlament de facto seine im AEUV verankerten realen Haushaltsbefugnisse entzogen wurden, als sehr bedauerlich; ist der Ansicht, dass die zahlreichen Treffen der vergangenen Jahre zwischen seiner Delegation und den aufeinanderfolgenden Ratspräsidentschaften im Rahmen der jeweiligen Tagungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ sowie seine Teilnahme an den informellen Ratstagungen, bei denen der MFR behandelt wurde, ihren Zweck nicht erfüllten, da sie keinen Einfluss auf Atmosphäre, Zeitplan oder Inhalt der Verhandlungen oder auf den Standpunkt des Rates hatten, was auch für die Notwendigkeit gilt, zwischen den legislativen und haushaltsspezifischen Aspekten der Eignung über den MFR zu unterscheiden;

16.

fordert daher seinen Haushaltsausschuss in Zusammenarbeit mit seinem Ausschuss für konstitutionelle Fragen auf, die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen und neue Vorschläge bezüglich der Modalitäten solcher Verhandlungen vorzulegen, damit das gesamte Haushaltsverfahren demokratisch und transparent verläuft;

17.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0360.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0078.


Top