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Document 52012DC0417
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL AND THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE Security Industrial Policy Action Plan for an innovative and competitive Security Industry
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Eine Industriepolitik für die Sicherheitsbranche Maßnahmenkatalog für eine innovative und wettbewerbsfähige Sicherheitsbranche
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Eine Industriepolitik für die Sicherheitsbranche Maßnahmenkatalog für eine innovative und wettbewerbsfähige Sicherheitsbranche
/* COM/2012/0417 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Eine Industriepolitik für die Sicherheitsbranche Maßnahmenkatalog für eine innovative und wettbewerbsfähige Sicherheitsbranche /* COM/2012/0417 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS Eine Industriepolitik für die
Sicherheitsbranche
Maßnahmenkatalog für eine innovative und
wettbewerbsfähige Sicherheitsbranche 1.1. Einleitung Für Sicherheit zu sorgen, ist eine der
wichtigsten Aufgaben jeder Gesellschaft. Jeder Politikbereich enthält eine
wichtige Sicherheitskomponente. Jede stabile Gesellschaft ist auf ein sicheres
und geschütztes Umfeld angewiesen. Eine wettbewerbsfähige, in der EU ansässige
Sicherheitsindustrie, die optimierte Sicherheitslösungen anbietet, kann einen
wesentlichen Beitrag zur Widerstandskraft der europäischen Gesellschaft
leisten. Die Sicherheitsindustrie ist eine Branche mit
erheblichem Wachstums- und Beschäftigungspotenzial. In den vergangenen zehn
Jahren hat sich das Volumen des Sicherheitsweltmarkts von rund 10 Mrd. EUR
auf etwa 100 Mrd. EUR 2011 nahezu verzehnfacht. Zahlreiche Studien
zeigen, dass die Wachstumsrate des Sicherheitsmarkts sowohl in der EU als auch
weltweit über dem durchschnittlichen BIP-Wachstum liegen wird.[1] Die Kommission hat dieses enorme
Wachstumspotenzial aufgegriffen, indem sie die Sicherheitsindustrie zu einem
Kernelement der Leitinitiative „Eine integrierte Industriepolitik für das
Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und
Nachhaltigkeit“ der Strategie „Europa 2020“[2] gemacht hat. Dieser Maßnahmenkatalog ist die erste Stufe
ebendieser Initiative. Sein übergeordnetes Ziel besteht darin, das Wachstum der
EU-Sicherheitsindustrie zu steigern und die Beschäftigung in dieser Branche zu
erhöhen. Da die Unternehmen der EU (in der
Sicherheitsbranche) auf einem hohen technischen Entwicklungsstand sind, können
sie sich nach wie vor in den meisten Branchensegmenten neben den
Weltmarktführern behaupten. Allerdings weisen jüngste Trends und Marktprognosen
darauf hin, dass die Anteile europäischer Unternehmen auf dem Weltmarkt in den
kommenden Jahren konstant schrumpfen werden. In Wirtschaftsprognosen und
unabhängigen Studien wird vorhergesagt, dass der derzeitige Marktanteil der
EU-Unternehmen im Sicherheitsgewerbe von rund 25 % des Weltmarktes im Jahr
2010 bis 2020 um etwa ein Fünftel auf 20 % einbrechen könnte, wenn nichts
unternommen wird, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Sicherheitsindustrie zu
stärken. Die Marktführer sind US-Firmen, weil sie
technisch führend sind und zusätzlich von einem einheitlichen rechtlichen
Umfeld und einem stabilen Inlandsmarkt profitieren. Damit verfügen sie nicht
nur über eine komfortable Ausgangsbasis, sondern auch über eine US-Marke mit
hohem Wiedererkennungswert, was sich im internationalen Wettbewerb als äußerst
wertvoller Vorteil gegenüber den EU-Unternehmen erwiesen hat. Dass eine vergleichbare „EU-Marke“ nicht
existiert, ist besonders bedenklich, wenn man sich vor Augen führt, dass die
wichtigsten Märkte für Sicherheitstechnik künftig nicht in Europa, sondern in
den aufstrebenden Volkswirtschaften Asiens, Südamerikas und des Nahen und
Mittleren Ostens liegen werden. Asien schließt außerdem technologisch immer
schneller zu den EU-Unternehmen auf. Geht ihr technologischer Vorsprung einmal
verloren, wird der Wettbewerb für die EU-Unternehmen besonders schwierig, weil
sie auch durch die in der EU höheren Produktionskosten häufig benachteiligt
sind. Vorrangiges Ziel der Kommission ist es daher,
einen besser funktionierenden europäischen Binnenmarkt für
Sicherheitstechnologien aufzubauen. Die Schaffung positiver Bedingungen auf dem
Binnenmarkt, eine Verbesserung des Wettbewerbs und die Senkung der
Produktionskosten durch die Nutzung von Skaleneffekten sind weitere
Grundvoraussetzungen dafür, die Position der EU-Sicherheitsindustrie in jenen
Schwellenländern zu stärken, in denen die Zukunft der Sicherheitsbranche liegt.
Besonderes Augenmerk sollte dabei der Unterstützung der KMU gelten, die sich um
Zugang zu Auslandsmärkten in Drittländern bemühen. Im Europäischen Forum für Sicherheitsforschung
und Innovation (ESRIF) sowie in der darauf aufbauenden Mitteilung der
Kommission[3]
wurden bereits eine ganze Reihe dieser Fragen aufgegriffen. Für die IKT-Branche
stellt die Erhöhung der Sicherheit ein unverzichtbares Element der Geräte und
Produkte dar, die von den IKT-Firmen angeboten werden, und ist entscheidend für
die künftige Wettbewerbsfähigkeit. Dies wird auch Gegenstand der Europäischen
Strategie für Internetsicherheit sein, die gerade ausgearbeitet wird. Bislang
gab es jedoch keinen EU-weit einheitlichen Ansatz, um die
EU-Sicherheitsindustrie wettbewerbsfähiger und innovativer zu machen. Wie aktuelle Studien und das Meinungsbild der
Interessenträger[4]
zeigen, sind dem internationalen Wettbewerbsdruck nicht so sehr die
Dienstleistungen ausgesetzt, sondern vielmehr die Herstellung der Produkte und
Technologien, weil der Löwenanteil der potenziellen Ausfuhren in der
Sicherheitsindustrie auf sie entfällt. Deshalb erstreckt sich dieser
Maßnahmenkatalog nicht auf Sicherheitsdienstleistungen an sich (z. B. vor
Ort eingesetztes Sicherheitspersonal), sondern nur auf jene Leistungen, die im
Zusammenhang mit Aufbau und Wartung von Sicherheitsgeräten erbracht werden. Die Kommission wird mit allen verfügbaren
Mitteln einen echten Binnenmarkt für Sicherheitstechnik schaffen und so der
EU-Sicherheitsindustrie zu einer starken Binnenbasis verhelfen, von der ausgehend
sie neue Anteile auf den sich entwickelnden Märkten gewinnen kann. Die Kommission wird sicherstellen, dass alle
zur Entwicklung des Binnenmarktes für Sicherheitstechnik ergriffenen
Initiativen mit der EU-Grundrechtecharta im Einklang stehen und insbesondere
das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre und Schutz der personenbezogenen
Daten achten. 2.2. Die EU-Sicherheitsindustrie und ihr Markt Schätzungen zufolge weist die
Sicherheitsindustrie weltweit ein Marktvolumen von etwa 100 Mrd. EUR
auf (im Jahr 2011) und bietet Arbeitsplätze für rund 2 Mio. Menschen.
In der EU liegt der Sicherheitsmarkt bei einem Volumen in der Größenordnung von
26 Mrd. EUR bis 36,5 Mrd. EUR und bei einem Beschäftigungsstand
von 180 000 Mitarbeiten (im Jahr 2011). Bislang gibt es jedoch noch keine klare
Definition der Sicherheitsindustrie und die methodische Erfassung dieses
Wirtschaftszweigs in einer Systematik scheitert aus mehreren Gründen: ·
Die Sicherheitsindustrie selbst wird von den
wichtigsten statistischen Systematiken (NACE, Prodcom usw.) nicht erfasst. ·
Die Herstellung von sicherheitsbezogenen Produkten
verbirgt sich in zahlreichen Positionen. In den Statistiken über diese
Positionen wird nicht zwischen sicherheitsbezogenen und nicht
sicherheitsbezogenen Tätigkeiten unterschieden. ·
Auf Seiten der Industrie selbst gibt es keine
Quelle für europaweite statistische Daten. ·
Von der Angebotsseite betrachtet, sind die Abnehmer
von Sicherheitsanlagen und ‑systemen häufig nicht bereit, Angaben zu
ihren Sicherheitsausgaben zu machen. Um diesem Mangel an Daten über die
Sicherheitsindustrie und ihren Markt abzuhelfen, wird die Kommission eine
empirische Grundlage entwickeln, von der ausgehend verlässlichere Zahlen über
die Sicherheitsmärkte gewonnen werden können. Für dieses Vorhaben bedarf es der
Zusammenarbeit mit den wichtigsten Branchenverbänden. Immerhin lässt sich die
EU-Sicherheitsindustrie grob in folgende Branchen unterteilen[5]: ·
Luftsicherheit, ·
Sicherheit des Seeverkehrs, ·
Grenzschutz, ·
Schutz kritischer Infrastrukturen, ·
Informationsgewinnung zur Terrorismusbekämpfung
(einschließlich Cybersicherheit und Kommunikation), ·
Krisenbewältigung/Katastrophenschutz ·
physische Sicherheit durch Schutz und ·
Schutzkleidung. Der Sicherheitsmarkt
wird von drei Merkmalen gekennzeichnet: (1)
Es handelt sich um einen stark zersplitterten
Markt, der durch nationale oder sogar regionale Grenzen unterteilt ist. Gerade in der Sicherheitspolitik, einem der sensibelsten
Politikbereiche, sind die Mitgliedstaaten am wenigsten bereit dazu, ihre
nationalen Souveränitätsrechte abzutreten. (2)
Es handelt sich um einen institutionellen Markt. Der Sicherheitsmarkt ist zu großen Teilen noch immer ein
institutioneller Markt, d. h. die Käufer sind Behörden. Selbst dort, wo
der Markt inzwischen kommerziell geprägt ist, sind die Sicherheitsanforderungen
noch immer von gesetzlichen Vorgaben bestimmt. (3)
Es handelt sich um einen Markt mit starker
gesellschaftlicher Dimension. Sicherheit ist nicht nur
eines der menschlichen Grundbedürfnisse, sondern auch ein äußerst sensibler
Bereich. Sicherheitsmaßnahmen und -technologien können Folgen für die
Grundrechte haben und schüren häufig die Angst vor einer möglichen Beschneidung
der Privatsphäre. 3.3. Die Hauptprobleme für die EU-Sicherheitsindustrie Durch diese drei Merkmale des Sicherheitsmarkts
sind auch die folgenden drei Hauptprobleme der EU-Sicherheitsindustrie bedingt: (1)
Die Zersplitterung des EU-Sicherheitsmarkts Das größte aller Probleme ist die starke
Zersplitterung des EU-Sicherheitsmarktes (d. h. das Fehlen einheitlicher
Zertifizierungsverfahren und Normen). Durch unterschiedliche Ansätze bildeten
sich in der Tat wenigstens 27 verschiedene Sicherheitsmärkte heraus, die
ihrerseits jeweils in eine Unzahl von Sicherheitsbranchen zerfallen. Dieser Umstand bringt nicht nur eine eher
ungewöhnliche Situation in Bezug auf den Binnenmarkt mit sich, sondern auch
negative Auswirkungen sowohl auf die Angebotsseite (Industrie) als auch auf die
Nachfrageseite (öffentliche und private Käufer von Sicherheitstechnologien).
Dies führt zu hohen Schranken für den Markteintritt und erschwert echte
Skaleneffekte außerordentlich bzw. verhindert sie ganz und gar. Darüber hinaus
geht damit ein fehlender Wettbewerb unter den Anbietern und ein suboptimaler
Einsatz der öffentlichen Mittel einher. (2)
Die Kluft zwischen Forschung und Markt Wenn FuE an neuen Technologien betrieben wird,
kann die EU-basierte Sicherheitsindustrie oft nur sehr schwer vorhersagen, ob
sich das Ergebnis am Ende vermarkten lassen wird, oder auch nur einigermaßen
absehen, ob es überhaupt einen Markt dafür geben wird. Dieses Problem ist zwar
weit verbreitet und tritt auch in vielen anderen Industriebranchen auf, in der
Sicherheitsindustrie ist es aber besonders ausgeprägt, weil sie hauptsächlich
auf einem institutionellen Markt agieren muss. Dies hat einige negative Konsequenzen: So
werden potenziell aussichtsreiche FuE-Ansätze nicht weiterverfolgt, was
wiederum bedeutet, dass manche Technologien, die einen Sicherheitsgewinn für
die Bürger darstellen könnten, gar nicht für die Nachfrageseite verfügbar sind.
(3)
Die gesellschaftliche Dimension der
Sicherheitstechnologien Die Akzeptanz neuer Produkte und Technologien
durch die Gesellschaft ist ein generelles Problem für alle Industriebranchen.
Es gibt jedoch eine Reihe von Besonderheiten, die Sicherheitstechnologien von
anderen Bereichen unterscheiden. Sicherheitstechnologien betreffen mittelbar
oder unmittelbar die Grundrechte wie das Recht auf Achtung des Privat- und
Familienlebens, auf den Schutz personenbezogener Daten, auf Privatsphäre oder
Menschenwürde. Die Problematik der gesellschaftlichen
Akzeptanz der Sicherheitstechnologien hat eine Reihe negativer Konsequenzen zur
Folge. Für die Industrie bringt sie das Risiko mit sich, in Technologien zu
investieren, die dann aber nicht von der Öffentlichkeit akzeptiert werden, so
dass die Investition verloren ist. Für die Abnehmer bedeutet es, dass sie
stattdessen ein weniger umstrittenes Erzeugnis erwerben müssen, das jedoch den
Sicherheitsanforderungen nicht voll und ganz gerecht wird. 4.4. Lösungsansätze Die Kommission hat eine Reihe von zentralen
politischen Maßnahmen ermittelt, durch die die Wettbewerbsfähigkeit der
EU-Sicherheitsindustrie gestärkt, ihr Wachstum stimuliert und die Schaffung von
Arbeitsplätzen ausgebaut werden können, und die Folgendes umfassen: ·
Überwindung der Marktzersplitterung, durch Schaffung von EU-weiten/internationalen Normen,
Vereinheitlichung der Zertifizierungs-/Konformitätsbewertungsverfahren für
Sicherheitstechnologien in der EU und eine bessere Nutzung der Synergien
zwischen den Sicherheits- und den Verteidigungstechnologien; ·
Schließen der Lücke zwischen Forschung und Markt, durch Anpassung der Finanzierungsprogramme und verbesserte Nutzung
der Rechte des geistigen Eigentums sowie umfassenden Einsatz der
vorkommerziellen Auftragsvergabe bei der Sicherheitsforschung im Rahmen von
„Horizont 2020“[6]; ·
bessere Einbeziehung der gesellschaftlichen
Dimension durch gründliche Bewertung der sozialen
Folgen, einschließlich der Auswirkungen auf die Grundrechte, und durch
Schaffung von Mechanismen zur Prüfung der gesellschaftlichen Auswirkungen
während der FuE-Phase. 4.1. Überwindung der Marktzersplitterung 4.1.1. Normung Normen spielen eine wichtige Rolle bei der
Defragmentierung der Märkte und unterstützen die Industrie bei der Erzielung von
Skaleneffekten. Normen sind zudem von höchster Bedeutung für die Abnehmer, weil
sie vor allem die Interoperabilität der Technologien sicherstellen, die
u. a. von Ersthelfern und Strafverfolgungsbehörden eingesetzt werden.
Darüber hinaus tragen die Normen wesentlich dazu bei, dass die
Sicherheitsdienste in einheitlicher Qualität erbracht werden. Für die
internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Sicherheitsindustrie kommt es ganz
entscheidend darauf an, EU-weite Normen zu erarbeiten und diese weltweit zu fördern. Leider gibt es derzeit nur wenige EU-Normen im
Sicherheitsbereich. Das Entstehen eines echten Sicherheitsbinnenmarktes wird
durch unterschiedliche nationale Normen stark behindert, die damit die
Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie schwächen. Diese nationalen Unterschiede
abzubauen, ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die EU bei der Ausarbeitung
globaler Normen maßgeblich mitwirken kann. Die Kommission kündigte in ihrer Mitteilung
über eine strategische Vision der europäischen Normung[7] an, dass die Normungsarbeiten
im Sicherheitsbereich beschleunigt werden müssten. Daher beauftragte die
Kommission 2011 die Europäischen Normungsorganisationen, einen detaillierten
Überblick über die bestehenden internationalen, europäischen und nationalen
Normen im Sicherheitsbereich zu erarbeiten und Normungslücken aufzulisten. Die
größten Lücken wurden in folgenden Bereichen festgestellt: –
Chemische, biologische, radiologische und nukleare
Bedrohungen sowie Sprengstoffe – Mindeststandards für die Detektion sowie die
Probenahme, auch im Bereich der Luftverkehrssicherheit; –
Grenzsicherung – gemeinsame Normen für technische
Aspekte und Interoperabilität bei automatischen Grenzkontrollsystemen sowie
Normen für biometrische Identifikatoren und –
Krisenmanagement/Zivilschutz – Normen für
Interoperabilität in der Kommunikation sowie Interoperabilität von Befehl und
Überwachung, einschließlich der organisatorischen Interoperabilität, sowie
Massenbenachrichtigung der Bevölkerung. Maßnahme
1: Ausgehend von diesen ersten Prioritäten wird
die Kommission die Europäischen Normungsorganisationen ersuchen, konkrete und
präzise Normungsfahrpläne auszuarbeiten. Bei diesen Normungsfahrplänen sollte
das Hauptaugenmerk auf der nächsten Generation von Instrumenten und
Technologien liegen. Voraussetzung dafür ist die Einbeziehung der Endnutzer und
der Sicherheitsindustrie sowie eine kohärente Politik. Durchführungszeitraum:
ab Mitte 2012 4.1.2.
Zertifizierungs-/Konformitätsbewertungsverfahren Es gibt heute keine EU-weit geltenden
Zertifizierungssysteme für Sicherheitstechnologien. Die nationalen Systeme
weichen stark voneinander ab und sind somit einer der Hauptgründe für die
Zersplitterung des Marktes. Die Kommission hat die Bereiche ermittelt[8], in denen es in einer ersten
Phase am sinnvollsten wäre, ein EU-weit geltendes Zertifizierungssystem
einzurichten, und zwar zunächst bei: –
Durchleuchtungsgeräten auf Flughäfen (Detektoren)
und –
Alarmanlagen[9]. Für die Durchleuchtungsgeräte auf Flughäfen
gibt es eine ganze Reihe von EU-Rechtsvorschriften, in denen die
Leistungsanforderungen für solche Geräte festgelegt sind.[10] Allerdings enthalten diese
Vorschriften keine Bestimmungen über den vorgeschriebenen
Konformitätsbewertungsmechanismus, so dass die Zertifizierung von
Durchleuchtungsgeräten aus einem Mitgliedstaat durch die gegenseitige
Anerkennung auch in allen anderen Mitgliedstaaten akzeptiert würde. Dass auf
EU-Ebene harmonisierte Normen und eine rechtlich vorgeschriebene
Konformitätsbewertung für Durchleuchtungsgeräte auf Flughäfen fehlen, führt auch
zur Zersplitterung des Binnenmarktes. Für Alarmanlagen bestehen zwar bereits
europäische Leistungsnormen. Zudem gibt es den Zertifizierungsmechanismus
„CertAlarm“, der von der Industrie betrieben wird. Dieses System krankt
allerdings daran, dass es privatrechtlich verwaltet wird und die Behörden der
Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, die im Rahmen dieses Systems
ausgestellten Zertifikate anzuerkennen. Würden Produkte künftig anhand eines EU-weiten
Zertifizierungssystems zertifiziert, könnten sie ein „EU-Zeichen“ tragen, das
der CE-Kennzeichnung für die Produktsicherheit ähneln könnte. Wie vom ESRIF
vorgeschlagen, könnte ein solches Zeichen als Qualitätssiegel für (in der EU
hergestellte und validierte) Sicherheitsprodukte dienen. Zurückhaltenden Schätzungen zufolge könnten
die Hersteller allein bei diesen beiden Produktklassen Prüf- und
Zertifizierungskosten von bis zu 29 Mio. EUR im Jahr einsparen. Eine Vereinheitlichung der
Zertifizierungssysteme für Durchleuchtungsgeräte auf Flughäfen und Alarmanlagen
sollte sich zudem positiv auf die Entstehung einer klaren europäischen
Identität (einer möglichen „EU-Marke“) bei diesen Technologien auswirken. Diese
„Marke“ sollte zur Stärkung der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit der
EU-Unternehmen gegenüber ihren Konkurrenten in den USA und China beitragen. Maßnahme
2: Vorbehaltlich einer gründlichen
Folgenabschätzungsanalyse und einer Konsultation der Interessenträger würde die
Kommission zwei Gesetzesinitiativen vorschlagen: einen Rechtsakt zur Festlegung
eines EU-weit einheitlichen Zertifizierungssystems für Durchleuchtungsgeräte
auf Flughäfen (Detektoren) und einen weiteren Rechtsakt zur Festlegung eines
EU-weit einheitlichen Zertifizierungssystems für Alarmanlagen. Bezweckt wird
damit die gegenseitige Anerkennung der Zertifizierungssysteme. Durchführungszeitraum:
Mitte 2012 bis Ende 2014 4.1.3. Nutzung der Synergien zwischen
Sicherheits- und Verteidigungstechnologien Man kann klar zwischen einem (zivilen)
Sicherheits- und einem (militärischen) Verteidigungsmarkt unterscheiden. Doch
könnte man bereits die Existenz dieser beiden getrennten Märkte an sich als
Zersplitterung betrachten. Eine Zersplitterung ist bis zu einem gewissen Grad
normal, da die Industriebasis, die diese beiden Märkte beliefert, nicht voll und
ganz deckungsgleich ist und sich auch die Endnutzer, die Anwendungsbereiche und
die Anforderungen unterscheiden. Diese Zersplitterung setzt sich allerdings
sowohl nach oben bis zur Ebene der FuE und der Fähigkeitenentwicklung als auch
nach unten bis zur Ebene der Normung fort. Dies führt hin und wieder dazu, dass
sich FuE-Aktivitäten überschneiden und Skaleneffekte nicht genutzt werden
können, weil auf beiden Märkten unterschiedliche Standards herrschen. In der FuE werden von der Europäischen
Verteidigungsagentur (EDA) derzeit durch die Europäische Rahmenvereinbarung
für eine Zusammenarbeit Synergien zwischen zivilem und militärischem
Bereich angestrebt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wird eine laufende
Koordinierung zwischen dem Themenbereich „Sicherheit“ des 7. Forschungsrahmenprogramms
(RP7) und der Verteidigungsforschung der EDA gewährleistet. Auf diesem Weg soll
diese Forschung synchronisiert werden, damit Überschneidungen vermieden werden
und mögliche Synergien zum Tragen kommen können. Die Kommission will diese
Kooperation im Rahmen von „Horizont 2020“ fortsetzen. Obwohl eine noch weiter vorgelagerte
Kooperation im Hinblick auf eine bessere Synchronisierung der
Fähigkeitenplanung nützlich wäre, ist die Kommission der Ansicht, dass im
zivilen Bereich der Sicherheit derart viele Behörden beteiligt sind, dass es
heute nicht möglich ist, mit dem Verteidigungsbereich, wo es pro Mitgliedstaat
mit dem jeweiligen Verteidigungsministerium in der Regel nur einen Akteur gibt,
eine gemeinsame Fähigkeitenplanung zu erstellen. Im Zusammenhang mit der nachgelagerten
Kooperation sollte nach dem Dafürhalten der Kommission die Entwicklung von
„Hybridnormen“, also Normen, die sowohl auf die zivilen Sicherheits- als auch
auf die Verteidigungstechnologien anwendbar sind, aktiv vorangetrieben werden,
sofern die Technologien gleich und die Anwendungsbereiche sehr ähnlich sind.
Die Kommission prüft einige vielversprechende Bereiche für solche
„Hybridnormen“, darunter auch software-definierte Funktechnik und bestimmte
technische Anforderungen an unbemannte Luftfahrzeugsysteme (z. B. Erkennungs-
und Ausweichtechnik, Lufttüchtigkeitsanforderungen). Allein bei der
software-definierten Funktechnik wird geschätzt, dass Hybridnormen alles in
allem zu einer Umsatzsteigerung von insgesamt 1 Mrd. EUR führen könnten. Maßnahme
3: Die Kommission will in enger Zusammenarbeit mit
der Europäischen Verteidigungsagentur Normungsaufträge für Hybridnormen an die
Europäischen Normungsorganisationen richten. Der erste davon wird in Kürze für
software-definierte Funktechnik erteilt werden. Durchführungszeitraum:
ab Mitte 2012 4.2. Schließen der Lücke zwischen
Forschung und Markt 4.2.1. Anpassung von Förderprogrammen,
Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums In ihrem Vorschlag zur Strategie „Horizont 2020“
stellt die Kommission eine enge Verbindung zu einigen Politikfeldern,
insbesondere dem Bereich Inneres, her. Aus diesem Grund sind in „Horizont 2020“
besondere Vorschriften für den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in der
Sicherheitsforschung vorgesehen, die der Kommission und den Mitgliedstaaten
nicht nur Zugang zu den bei Projekten der Sicherheitsforschung gewonnenen neuen
Erkenntnissen gewähren, sondern ihnen auch deren Nutzung zu fairen und
angemessenen Bedingungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe gestatten.[11] Dies soll zu einer unmittelbareren und
rascheren Verwertung der Ergebnisse der EU-Sicherheitsforschung durch die
nationalen Behörden und zu einer engeren Zusammenarbeit mit den überwiegend
öffentlichen Endnutzern führen, was wiederum die Bemühungen um den
Lückenschluss zwischen Forschung und Markt im Sicherheitsbereich enorm
unterstützt. Zudem ist in den beiden Komponenten des für
den nächsten Finanzplanungszeitraum vorgeschlagenen Fonds für die innere
Sicherheit, die auf Außengrenzen und Visa, polizeiliche Zusammenarbeit,
Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung sowie Grenzmanagement abgestellt
sind, die Möglichkeit vorgesehen, mit Unionsmaßnahmen die Ergebnisse von
EU-Projekten aus der Sicherheitsforschung zu erproben und zu validieren.[12] Die Sondervorschriften über Rechte des
geistigen Eigentums in der Sicherheitsforschung, die der Kommission die Nutzung
dieser Rechte zu fairen und angemessenen Bedingungen erlauben, sind eine
Voraussetzung dafür, dass diese Möglichkeit wirksam genutzt wird, damit die
Ergebnisse der Sicherheitsforschung durch eine anschließende Erprobung und
Validierung verwertet werden können. Sollten EU-Kapazitäten benötigt werden, wird
die Kommission erwägen, diese Erprobungs- und Validierungsmaßnahmen gegebenenfalls
sogar durch den Ankauf von Prototypen für die EU zu verstärken. Maßnahme
4: Die Kommission wird die neuen Vorschriften von
„Horizont 2020“[13]
über die Rechte des geistigen Eigentums in der Sicherheitsforschung umfassend
nutzen, insbesondere im Rahmen der Möglichkeiten, die die beiden spezifischen
Programme des Fonds für innere Sicherheit zur Erprobung und Validierung der
Ergebnisse von EU-Projekten der Sicherheitsforschung bieten. Durchführungszeitraum:
ab Beginn 2014 4.2.2. Vorkommerzielle Auftragsvergabe Die vorkommerzielle Auftragsvergabe[14] ist sehr nützlich für den
Lückenschluss zwischen Forschung und Markt. Die Kommission hat bereits in ihrer
Mitteilung über die Innovationsunion[15]
deren Bedeutung insbesondere in den Bereichen mit einem institutionellen Markt
oder einem hauptsächlich gesetzlich gesteuerten Markt betont, da öffentliche
Aufträge für innovative Produkte und Dienstleistungen unerlässlich für die
Verbesserung der Qualität und Effizienz öffentlicher Dienstleistungen in einer
Zeit schwieriger Haushaltslagen sind. Die vorkommerzielle Auftragsvergabe
sollte es den öffentlichen Nutzern letztlich erlauben, durch den Ankauf
neuartiger Technologien eine wichtigere Rolle im Innovationszyklus zu spielen.
Auftraggeber sollten als „Entwicklungsmotoren“ fungieren. Trotzdem haben sich bislang nur wenige
Mitgliedstaaten die Programme für vorkommerzielle Auftragsvergabe im
Sicherheitsbereich zunutze gemacht. Auf EU-Ebene wurde im Themenbereich
Sicherheit des RP7 ein präoperatives Validierungsprogramm in die Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen für 2011 aufgenommen, was als Vorläufer für ein
etwaiges künftiges Programm für vorkommerzielle Auftragsvergabe gelten kann. „Horizont 2020“ enthält ein besonderes
einschlägiges Instrument, das wesentlich dazu beitragen dürfte, die praktischen
Hindernisse bei der Einführung der vorkommerziellen Auftragsvergabe zu
überwinden. Aufbauend auf den Erfahrungen, die die USA mit
SBIR[16]
gemacht haben, kann man davon ausgehen, dass ein Anstieg der jährlichen Wachstumsrate
um 1 % der auf die FuE-Förderung durch ein Programm für vorkommerzielle
Auftragsvergabe zurückzuführen ist, in der Sicherheitsindustrie bis 2020 mit
einer Umsatzsteigerung um 2 Mrd. EUR zu Buche schlagen dürfte.[17] Maßnahme
5: Die Kommission will das in „Horizont 2020“
dargelegte Instrument für vorkommerzielle Auftragsvergabe umfassend nutzen und
einen beträchtlichen Teil ihrer Mittel für die Sicherheitsforschung für dieses
Instrument veranschlagen. Dieses neuartige Finanzierungskonzept soll die Forschung
und den Markt einander annähern, indem Industrie, öffentliche Hand und
Endnutzer bereits ab Beginn eines Forschungsprojekts an einem Strang ziehen.
Die Kommission verspricht sich am meisten von der vorkommerziellen
Auftragsvergabe in den Bereichen Grenzsicherheit und Luftfahrtsicherheit. Sie will
außerdem die Mitgliedstaaten dazu auffordern, ähnliche Initiativen auf
nationaler Ebene im Einklang mit dem maßgeblichen EU-Vergaberecht ins Leben zu
rufen. Durchführungszeitraum:
ab Beginn 2014 4.2.3. Zugang zu internationalen
Beschaffungsmärkten Der öffentliche Beschaffungsmarkt der EU weist
traditionell ein hohes Maß an Offenheit auf, was jedoch auf den Märkten unserer
Handelspartner nicht immer in ähnlichem Umfang der Fall ist. Weltweit ist
insgesamt nur ein Viertel der Beschaffungsmärkte für den internationalen
Wettbewerb geöffnet. Die Kommission hat einen Vorschlag für eine
Verordnung[18]
vorgelegt, die vor allem die Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte
weltweit fördern und einen fairen Zugang europäischer Unternehmen zu diesen
Märkten gewährleisten soll. Diese Verordnung dürfte eine Reihe von Instrumenten
bieten, mit denen sich die Erreichung dieser Ziele gewährleisten lässt. Maßnahme
6: Die Kommission wird die ihr zur Verfügung
stehenden Instrumente umfassend nutzen, um der EU-Sicherheitsindustrie einen
gleichberechtigten Zugang zu den internationalen Beschaffungsmärkten zu
sichern. In Anbetracht der Sensibilität der Sicherheitstechnik wird auf die
einschlägigen Ausfuhrregelungen ganz besonders geachtet werden. Durchführungszeitraum:
ab Ende 2013 4.2.4. Haftungsbegrenzung Um den Lückenschluss zwischen Forschung und
Markt zu erreichen und insbesondere sicherzustellen, dass das Haftungsrisiko
die Sicherheitsindustrie nicht von der Entwicklung, dem Einsatz und der
gewerblichen Verwertung von potenziell lebensrettenden Technologien und
Dienstleistungen abhält, haben die Vereinigten Staaten nach den Anschlägen vom 11. September
den US Safety Act eingeführt. Dieses Gesetz enthält eine Beschränkung der gesetzlichen
Haftung für die Anbieter von Technologien und Dienstleistungen der
Terrorismusbekämpfung. Die Marktführer unter den US-Unternehmen könnten durch
dieses Gesetz einen Vorteil gegenüber ihren EU-Wettbewerbern auf
Drittlandsmärkten erhalten. Natürlich ist der US Safety Act im besonderen
rechtlichen Umfeld der USA entstanden, wo Sammelklagen recht häufig vorkommen.
Zwar soll der US Safety Act nicht in Europa kopiert werden, aber wir müssen
genauer verstehen und untersuchen, wie stark Haftungsprobleme die Industrie
davon abhalten, vielversprechende Technologien und Dienstleistungen zu
vermarkten. In dieser Frage gibt es keinen breiten Konsens
unter den Interessenträgern der Branche, weshalb die Vereinbarkeit mit
nationalen oder EU-Vorschriften erst noch eingehend juristisch analysiert
werden muss. Maßnahme 7: Die Kommission hat eine maßgebliche Studie zur Analyse der rechtlichen
und wirtschaftlichen Folgen einer Beschränkung der Haftung gegenüber Dritten
ausgeschrieben. Darin wird auch untersucht, welche Alternativen es zu einer
Haftungsbeschränkung gibt, wie sie durch den US Safety Act eingeführt wurde,
beispielsweise einen freiwilligen Fonds der Industrie oder eine Empfehlung der
Kommission usw. In dieser Studie werden auch die Folgen für die Wahrung der
Grundrechte gebührend berücksichtigt. Durchführungszeitraum:
2012 bis Mitte 2013 4.3. Bessere Einbeziehung der
gesellschaftlichen Dimension 4.3.1. „Prüfung“ der gesellschaftlichen
Tragweite in der FuE-Phase Durch eine bessere Einbeziehung der
gesellschaftlichen Dimension in die Tätigkeiten der Sicherheitsindustrie ließe
sich die Unsicherheit der gesellschaftlichen Akzeptanz verringern. Dies soll
nicht nur einen effizienten Einsatz der FuE-Investitionen ermöglichen, sondern
den Abnehmern den Kauf von Produkten erlauben, die einerseits deren
Sicherheitserfordernisse voll und ganz erfüllen und andererseits von der
Gesellschaft auch akzeptiert werden. Daher sollten die Auswirkungen auf die
gesellschaftlichen Rechte und die Grundrechte nach Auffassung der Kommission
bereits vor und während der FuE-Phase durch Einbeziehung der Gesellschaft
berücksichtigt werden. Damit könnten gesellschaftliche Probleme in einem frühen
Stadium thematisiert werden. Die Kommission hat bereits mehrere Maßnahmen
eingeleitet, mit denen sie die gesellschaftliche Dimension im Themenbereich
Sicherheit des RP7 als Querschnittsthema verankern will. Im Hinblick auf
„Horizont 2020“ ist es nun aber an der Zeit, diese Bemühungen um Einbeziehung
der Gesellschaft in Forschung und Entwicklung auf festere Grundlagen zu stellen
und eine systematischere Prüfung der gesellschaftlichen Folgen einzuführen. Die Kommission wird die Gesellschaft
einbeziehen und eine Gesellschaftsfolgenabschätzung für alle ihre künftigen
Forschungsprojekte im Sicherheitsbereich vorschreiben.[19] Die Kommission wird die
gesellschaftlichen Folgen neuer Technologien in allen ihren bereits erörterten
Programmen für die vorkommerzielle Auftragsvergabe im Sicherheitsbereich
gesondert „prüfen“. 4.3.2. Datenschutz durch Technik und
datenschutzfreundliche Voreinstellungen in der Entwurfsphase Einerseits ist es äußerst schwierig,
gesellschaftliche Erwägungen in technologische Anforderungen umzusetzen; dies
wird dadurch zusätzlich erschwert, dass es eine große Vielfalt von
Sicherheitsprodukten auf dem Markt gibt. Andererseits unterscheidet sich die
gesellschaftlichen Problematik im Zusammenhang mit der Sicherheit enorm von
Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Aus diesem Grund ist die Kommission der
Auffassung, dass sich am ehesten Fortschritte erzielen lassen, indem man in der
Entwurfsphase die Konzepte Datenschutz durch Technik (privacy by design)
und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (privacy by default)[20] einführt. Der
Wirtschaftsteilnehmer, der seinen Produktionsprozess als mit dem Datenschutz
durch Technik vereinbar auditieren lassen will, müsste ein Paket von
Anforderungen erfüllen, die in einer entsprechenden EU-Norm festgelegt wären.
Die Einhaltung dieser Norm ist freiwillig. Die Kommission ist allerdings
überzeugt, dass die Unternehmen unter einem starken Druck durch ihre
Wettbewerber stehen würden, diese Norm ebenfalls einzuhalten, so dass sie einen
ähnlichen Wiedererkennungswert entwickeln würde wie die ISO 9000 Normenreihe
über das Qualitätsmanagement.[21] Maßnahme
8: Die Kommission wird einen Normungsauftrag an
die Europäischen Normungsorganisationen richten, die eine Norm entwickeln
sollen, die sich an bestehenden Qualitätsmanagementsystemen orientiert, aber
die Behandlung der Datenschutzproblematik in der Entwurfsphase zum Gegenstand
hat. Durchführungszeitraum:
Mitte 2012 bis Mitte 2015 5.5. Überwachung Die Überwachung der angekündigten politischen
Maßnahmen wird durch eine von der Kommission einzurichtende gesonderte
Sachverständigengruppe verfolgt. In dieser Gruppe werden alle maßgeblichen
Akteure des Sicherheitsbereichs vertreten sein. Sie wird wenigstens einmal im Jahr zur
Überwachung des Fortschritts zusammentreten. 6.6. Schlussfolgerung Dieser erste Maßnahmenkatalog der Kommission
ist speziell auf die Sicherheitsindustrie ausgerichtet. Daher sind nicht nur
die angekündigten Maßnahmen, sondern auch die umfassende Herangehensweise, die
von der FuE-Phase bis zur Normung und Zertifizierung reicht, völlig neuartig.
Von den künftigen Bewertungen wird abhängen, welche Bereiche für eine Harmonisierung
vorgesehen werden könnten; in Frage kämen Bereiche wie der Land- und Seeverkehr
oder auch die Haftungsbeschränkung. Dabei ist stets zu bedenken, dass alle in
diesem Dokument aufgeführten Maßnahmen stark von der Bereitschaft der
Mitgliedstaaten abhängen, mit den EU-Organen, den Normungsorganisationen sowie
den öffentlichen und privaten Interessenträgern zusammenzuarbeiten, um die
Zersplitterung der Märkte der EU-Sicherheitsbranche zu überwinden. Die
Kommission fordert daher die Mitgliedstaaten auf, ihre Initiative zur Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der EU-Sicherheitsbranche und zum
Abbau der bestehenden Hindernisse für den Markteintritt mitzutragen. Die Kommission ist fest davon überzeugt, dass
die Maßnahmen dieses Katalogs enorm dazu beitragen können, die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Sicherheitsindustrie zu stärken. Ziel der
Kommission ist es, der EU-Sicherheitsindustrie zu einer starken Binnenbasis zu
verhelfen, von der ausgehend sie auf den neuen und sich entwickelnden Märkten
expandieren kann, auf denen auch künftig mit einem Wachstum des
Sicherheitsmarktes zu rechnen ist. Dieses Wachstum innerhalb und außerhalb der EU
muss mit einer Verstärkung jener Maßnahmen einhergehen, mit denen die
gesellschaftliche Dimension besser in die Aktivitäten der Sicherheitsindustrie
einbezogen werden soll. Der Datenschutz durch Technik (privacy by design)
und die Achtung der Grundrechte müssen zu Schlüsselelementen aller
EU-Sicherheitstechnologien werden. [1] Sämtliches Zahlenmaterial und alle Studien, die in
diesem Maßnahmenkatalog genannt werden, werden in der begleitenden
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen im Detail aufgeführt. [2] KOM(2010) 614 endg. [3] KOM(2009) 691 endg. [4] Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen. [5] Diese Auflistung ist nicht vollständig. Einen
ausführlicheren Überblick über die Einzelbranchen und die von ihnen
repräsentierten Technologien enthält die Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen. [6] KOM(2011) 809 endg. [7] KOM(2011) 311 endg. [8] Genauere Informationen über die Grundüberlegung und die
Kriterien, nach denen die Zielbereiche ausgewählt wurden, sind der
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu entnehmen. [9] Es ist darauf hinzuweisen, dass die Alarmanlagen mit
einem Volumen von 4,5 Mrd. EUR oder einem Anteil von 50 % des
Marktes für Objektschutz ein extrem wichtiges Segment darstellen. [10] Siehe Verordnung (EG) Nr. 300/2008, Verordnung (EG) Nr.
272/2009 und Verordnung (EU) Nr. 185/2010. [11] KOM(2011) 810 endg. [12] KOM(2011) 750 und 753 endg. [13] Zur Verabschiedung dieser Vorschriften bedarf es jedoch
noch der Annahme durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament. [14] Die vorkommerzielle Auftragsvergabe ist hier als Ansatz
für den Einkauf von FuE-Diensten zu verstehen, bei dem die Rechte des geistigen
Eigentums nicht (ausschließlich) bei der Vergabebehörde liegen. Siehe KOM(2007)
799 endg. [15] KOM(2010) 546 endg. [16] SBIR – „Small Business Innovation and Research“: ein
Programm in den USA zur Förderung der Innovation in KMU mit Hilfe eines
Projekts der vorkommerziellen Auftragsvergabe. [17] Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen. [18] COM(2012) 124 final. [19] Davon ausgenommen bleiben „ungeeignete“ Bereiche wie
technologische Grundlagenforschung und Projekte zu weit in die Zukunft reichenden
Themen und Szenarios. [20] Ausführlichere Informationen zum Datenschutz durch Technik
sind der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu entnehmen. [21] COM(2012) 11.