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Document 52011IP0268

    Gipfel EU-Russland Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2011 zum Gipfeltreffen EU-Russland

    ABl. C 380E vom 11.12.2012, p. 123–128 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    11.12.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 380/123


    Donnerstag, 9. Juni 2011
    Gipfel EU-Russland

    P7_TA(2011)0268

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2011 zum Gipfeltreffen EU-Russland

    2012/C 380 E/15

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf das derzeit geltende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits (1) sowie auf die 2008 eingeleiteten Verhandlungen über ein neues Abkommen zwischen der EU und Russland und auf die 2010 eingeleitete „Partnerschaft für Modernisierung“,

    unter Hinweis auf das in der Gemeinsamen Erklärung vom 31. Mai 2003 im Anschluss an das 11. Gipfeltreffen EU-Russland in Sankt Petersburg dargelegte Ziel der EU und Russlands, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen gemeinsamen Raum der äußeren Sicherheit und einen gemeinsamen Raum der Forschung und Bildung, der auch kulturelle Aspekte umfasst, (die „vier gemeinsamen Räume“) zu schaffen,

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland und zu den Beziehungen EU-Russland, insbesondere auf seine Entschließungen vom 17. Februar 2011 zur Rechtsstaatlichkeit (2), vom 17. Juni 2010 zum Gipfeltreffen EU-Russland (3), vom 12. November 2009 zu den Vorbereitungen auf das Gipfeltreffen EU-Russland am 18. November 2009 in Stockholm (4), vom 17. September 2009 zur Ermordung von Menschenrechtsaktivisten in Russland (5) und vom 17. September 2009 zu externen Aspekten der Energieversorgungssicherheit (6),

    unter Hinweis auf die Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland und die jüngste Tagung in diesem Rahmen, die am 4. Mai 2011 stattgefunden hat,

    unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen EU-Russland in Rostow am Don am 31. Mai und 1. Juni 2010 unterzeichneten Abkommen und die dort abgegebenen gemeinsamen Erklärungen,

    unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, zum Fall Michail Chodorkowski und Platon Lebedew vom 24. Mai 2011,

    unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Ko-Vorsitzenden des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Russland vom 18. Mai 2011 in Sotschi,

    in Kenntnis der Tagesordnung des Gipfeltreffens zwischen der EU und Russland in Nischni Nowgorod am 9. und 10. Juni 2011,

    gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass Russland, das ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ist, gemeinsam mit der Europäischen Union Verantwortung für die Erhaltung der weltweiten Stabilität trägt, in der Erwägung, dass eine engere Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland für die Stabilität, die Sicherheit und den Wohlstand in Europa und darüber hinaus von besonderer Bedeutung sind, und in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass die Europäische Union mit einer Stimme spricht, sich in ihren Beziehungen zur Russischen Föderation solidarisch zeigt und diese Beziehungen auf die beiderseitigen Interessen und gemeinsame Werte stützt,

    B.

    in der Erwägung, dass der Abschluss eines Abkommens über strategische Partnerschaft zwischen der EU und der Russischen Föderation weiterhin größte Bedeutung für den Ausbau und die Intensivierung der Zusammenarbeit beider Seiten hat,

    C.

    in der Erwägung, dass die EU und Russland wirtschaftlich und politisch aufeinander angewiesen sind, und in der Erwägung, dass sich die Europäische Union weiterhin um eine Vertiefung und den Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Russland bemüht, die auf einem klaren Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen beruhen,

    D.

    in der Erwägung, dass nach wie vor Bedenken bestehen, was die Achtung und den Schutz der Grundrechte und der Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit, die politische Kontrolle der Medien, repressive Maßnahmen gegen Journalisten und Oppositionsvertreter und die Fairness von Wahlen in Russland anbelangt, und in der Erwägung, dass die Russische Föderation Vollmitglied des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist und sich damit den Grundsätzen der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte verpflichtet hat,

    E.

    in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Russische Föderation in vielen Rechtssachen und Urteilen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen verurteilt hat, und in der Erwägung, dass die Umsetzung der Urteile nach wie vor unzureichend ist,

    F.

    in der Erwägung, dass zahlreiche internationale Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf den Nahen Osten, Libyen, Iran, den Terrorismus, die Energieversorgungssicherheit, den Klimawandel und die Finanzkrisen, nicht ohne verantwortungsvolle und kooperative Beziehungen zu Russland bewältigt werden können,

    G.

    in der Erwägung, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen, Frieden und Stabilität in den gemeinsamen Nachbarstaaten im Interesse sowohl Russlands als auch der EU sind, in der Erwägung, dass Russland nahezu drei Jahre nach dem Konflikt mit Georgien die Vereinbarungen vom 12. August und 8. September 2008 über den Truppenrückzug aus den besetzten georgischen Provinzen Südossetien und Abchasien auf die Stellungen vor Ausbruch des Konflikts noch immer nicht einhält und dass es der Überwachungsmission der Europäischen Union keinen Zugang zu diesen Gebieten gewährt,

    1.

    bekräftigt seine Überzeugung, dass Russland weiterhin einer der wichtigsten Partner der Europäischen Union beim Aufbau einer strategischen Zusammenarbeit ist, mit dem die EU nicht nur Wirtschafts- und Handelsinteressen gemeinsam hat, sondern auch das Ziel, in Europa und auf internationaler Bühne eng zusammenzuarbeiten;

    2.

    stellt fest, dass auf dem Gipfeltreffen in Nischni Nowgorod insbesondere jene Herausforderungen behandelt werden, vor denen sowohl die EU als auch Russland stehen (beispielsweise die Wirtschafts- und Finanzkrise, die Partnerschaft für Modernisierung, der Beitritt Russlands zur WTO, energiepolitische Fragen und die Energieversorgungssicherheit, Mobilität und visumfreier Reiseverkehr zwischen der EU und Russland, internationale und regionalpolitische Angelegenheiten, die Zusammenarbeit beim Krisenmanagement, die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit);

    3.

    fordert die EU und Russland auf, ausgehend davon, dass sie aufeinander angewiesen sind, die Gelegenheit auf dem anstehenden Gipfeltreffen zu nutzen und die Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zu intensivieren und dann zu gegebener Zeit abzuschließen, und betont seine uneingeschränkte Unterstützung für ein umfassendes und rechtsverbindliches Abkommen in Bezug auf das Politik-, Wirtschafts- und Sozialsystem, in das deshalb auch alle Bereiche einbezogen werden, die mit Demokratie, Rechtstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte, insbesondere der Grundrechte zusammenhängen, die fester Bestandteil des Abkommens sein sollten, sofern Russland zu Maßnahmen bereit ist, mit denen es die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte voranbringt;

    4.

    bekräftigt seine Unterstützung für die Partnerschaft für Modernisierung; begrüßt die Initiative, einen gemeinsamen Fortschrittsbericht vorzulegen, betont aber auch, dass im Einklang mit den bisherigen Ergebnissen im Zusammenhang mit den vier gemeinsamen Räumen der Europäischen Union und Russlands eine Einigung über die nächsten Schritte und die bestehenden Lücken erzielt werden muss; unterstützt insbesondere die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung und betont, dass die vier gemeinsamen Räume auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhen; fordert deshalb die Parteien auf dem anstehenden Gipfeltreffen EU-Russland auf, zu handeln und konkrete Ziele zu formulieren; hält es für besonders wichtig, problematische Sachverhalte wie eine wirksame und unabhängige Justiz und die Intensivierung des Kampfs gegen die Korruption anzugehen; betont, dass die EU bereit ist, auf jede erdenkliche Weise dazu beizutragen, die Unabhängigkeit des Justizsystems in Russland tatsächlich zu verbessern; begrüßt die Ankündigung Russlands, das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger zu unterzeichnen;

    5.

    hofft, dass das Gipfeltreffen einen Beitrag dazu leisten kann, im Anschluss an die bilaterale Vereinbarung zwischen der EU und Russland vom Dezember 2010 über die Unterstützung des Beitritts Russlands zur WTO die noch offenen diesbezüglichen Fragen zu lösen; bekräftigt seine Unterstützung für einen Beitritt Russlands, durch den für die Wirtschaft auf beiden Seiten gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden und der Welthandel gefördert und liberalisiert wird; fordert die russische Regierung auf, einen stabilen und fairen Rechtsrahmen zu schaffen, um die Tätigkeit von Unternehmen angemessen zu regeln; betont, dass eine Voraussetzung für einen Beitritt zur WTO darin besteht, dass Russland sämtliche WTO-Regeln einhält, was auch den Verzicht auf alle protektionistischen Maßnahmen und die Beseitigung von Handelshemmnissen betrifft, beispielsweise die Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Belarus, die zu höheren konsolidierten Zöllen geführt hat;

    6.

    betont, dass eine WTO-Mitgliedschaft Russland dabei helfen wird, durch einen Regelungsrahmen, durch den das Vertrauen der Investoren gestärkt wird, mehr Auslandsinvestitionen anzuziehen und seine Wirtschaft zu diversifizieren; fordert die russischen Behörden auf, den Gesundheitsschutz nicht als Vorwand für ungerechtfertigte protektionistische Maßnahmen zu missbrauchen; fordert die russischen Behörden auf dieser Grundlage auf, das gegenwärtige umfassende Einfuhrverbot für Gemüse aus der EU zu überdenken;

    7.

    nimmt den laufenden Dialog zwischen der EU und Russland über weitere Visumerleichterungen zur Kenntnis; bekräftigt seinen Einsatz für das langfristige Ziel des visumfreien Reiseverkehrs zwischen der EU und Russland, das mit einem auf den Inhalt und praktische Fortschritte ausgerichteten Ansatz Schritt für Schritt verwirklicht werden soll; begrüßt die im Mai 2011 veröffentlichte Liste der gemeinsamen Schritte (den Fahrplan) für den visumfreien Reiseverkehr zwischen Russland und der EU; betont, dass dieser Dialog im Einklang mit den Visumerleichterungen für die Länder der Östlichen Partnerschaft stehen sollte; weist nochmals darauf hin, dass die EU und Russland die geschlossenen Abkommen vollständig umsetzen müssen; fordert die Hohe Vertreterin und die Kommission auf, Russland davon zu überzeugen, das Ausstellen von Reisepässen für Einwohner der besetzten Provinzen Südossetien und Abchasien einzustellen; betont, dass jedwede Beeinträchtigung der Sicherheit in Europa verhindert werden muss; fordert eine weitere Zusammenarbeit im Bereich der illegalen Zuwanderung, verbesserte Grenzkontrollen und einen besseren Informationsaustausch über Terrorismus und organisiertes Verbrechen;

    8.

    hält die Energieversorgungssicherheit für besonders wichtig und ist der Ansicht, dass Russland mit seiner Energiepolitik gegenüber den Mitgliedstaaten und den Staaten in der gemeinsamen Nachbarschaft verdeutlichen kann, inwieweit es wirklich entschlossen ist, auf dem Weg der Modernisierung und Demokratisierung voranzuschreiten; hebt hervor, dass Rohstofflieferungen nicht als Instrument der Politik eingesetzt werden sollten; betont, dass die Grundsätze der gegenseitigen Abhängigkeit und der Transparenz die Grundlage dieser Zusammenarbeit sein sollten, ebenso wie ein gleichberechtigter Zugang zu den Märkten, Infrastrukturen und Investitionen; begrüßt das auch auf russischer Seite gezeigte Interesse an einem rechtsverbindlichen energiepolitischen Rahmen; bekräftigt das Interesse der EU an einer ausgewogenen trilateralen Lösung zwischen der EU, Russland und der Ukraine bezüglich der zukünftigen Erdgaslieferungen an die EU; fordert eine enge Zusammenarbeit der EU und Russlands in Bezug auf die Versorgung mit Rohstoffen und Seltenen Erden, vor allem mit solchen, die als besonders wichtig eingestuft werden, und fordert in diesem Zusammenhang die Einhaltung internationaler und insbesondere der WTO-Regeln;

    9.

    fordert den Rat und die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Grundsätze der Energiecharta und das ihr beigefügte Transitprotokoll in ein neues Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Russland aufgenommen werden, um nach Maßgabe gleicher Standards eine verlässliche und gesicherte Energieversorgung zu gewährleisten; begrüßt die Unterzeichnung eines aktualisierten Frühwarnmechanismus im Februar 2011, durch den die Koordinierung in Notsituationen im Bereich von Angebot und Nachfrage weiter verbessert werden soll; begrüßt die Vereinbarung über die Einrichtung eines Erdgasbeirats, durch den, auch seitens der Wirtschaft, Beiträge zu Entwicklungen auf dem russischen und europäischen Erdgasmarkt geleistet werden sollten;

    10.

    fordert die Russische Föderation auf, sich im Kampf gegen den Klimawandel stärker zu engagieren, indem sie ihre Treibhausgasemissionen verringert und insbesondere die Energieeffizienz verbessert; fordert eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland im Hinblick auf internationalen Verhandlungen über einen umfassenden klimapolitischen Rahmen für die Zeit nach 2012 im Einklang mit dem UNFCCC und dem Kyoto-Protokoll;

    11.

    erwartet, dass die Teilnehmer des Gipfeltreffens EU-Russland sich darum bemühen, im Lichte der Erfahrungen mit der andauernden Nuklearkrise im Kernkraftwerk Fukushima die Partner in der EU zur Einhaltung der höchsten Sicherheitsnormen, zu anspruchsvollen Stresstests für Kernkraftwerke und zu einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit zu bewegen; ist der Ansicht, dass dies vor allem für noch in Betrieb befindliche Kernreaktoren des in Tschernobyl genutzten Typs gilt;

    12.

    hebt hervor, dass das Gipfeltreffen zu einem entscheidenden Zeitpunkt im Hinblick auf die Vorbereitungen auf die Wahlen zur Staatsduma stattfindet, und hält es für wichtig, dass diese Wahlen frei und fair ablaufen, indem die einschlägigen Vorgaben des Europarats und der OSZE befolgt werden; weist darauf hin, dass sich bestimmte Verfahren für die Registrierung politischer Parteien und die Aufstellung von Kandidatenlisten als ungerechtfertigt und deshalb als Hindernis für freie und faire Wahlen erwiesen haben; missbilligt grundsätzlich die hohen Auflagen für Oppositionsparteien bei der Registrierung für die Wahlen, und fordert Russland auf, Maßnahmen zu treffen, um die einschlägigen Vorgaben des Europarats und der OSZE umzusetzen; fordert die russischen Behörden auf, eine langfristige Wahlbeobachtungsmission der OSZE und des Europarats so früh wie möglich einreisen zu lassen, und fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission auf, sich nachdrücklich für die Einrichtung einer solchen Mission einzusetzen;

    13.

    bekräftigt, dass Russland fundamentale Grundsätze der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Medienfreiheit als Grundlage der Zusammenarbeit rasch umsetzen muss; fordert Russland auf, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage zu treffen und Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Minderheiten und Oppositionsvertreter vor Gewalt und Einschüchterung zu schützen;

    14.

    begrüßt die Bereitschaft der russischen Seite, sich offen und konstruktiv mit den Hauptpunkten zu befassen, die von den Vertretern der EU auf der Tagung im Rahmen der Menschenrechtskonsultationen am 4. Mai 2011 vorgebracht wurden; fordert, diesen Prozess so zu öffnen, dass das Europäische Parlament und die Staatsduma effizient daran mitwirken und sich die zuständigen russischen Behörden, darunter auch das Ministerium für Justiz und das Ministerium für innere Angelegenheiten, sowie im Bereich Menschenrechte tätige nichtstaatliche Organisationen daran beteiligen können, unabhängig davon, ob der Dialog in Russland oder in einem EU-Mitgliedstaat stattfindet; betont, dass enge Kontakte und Unterstützungsprogramme für den Aufbau der Zivilgesellschaft in Russland beibehalten werden müssen; äußert sich sehr besorgt über den Status nichtstaatlicher Organisationen und der Menschenrechtsverteidiger in Russland; begrüßt die Entscheidung des russischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, einen Sonderbotschafter für den Dialog über Menschenrechtsfragen zu ernennen;

    15.

    weist die Kommission auf den vom Europäischen Parlament im Haushaltsplan 2011 angenommenen Vorschlag hin, in Verbindung mit den zweimal jährlich stattfindenden Gipfeltreffen EU-Russland einen Meinungsaustausch der Zivilgesellschaft zwischen der EU und Russland zu veranstalten; fordert, das Forum der Zivilgesellschaft EU-Russland in den Rahmen der Partnerschaft für Modernisierung aufzunehmen;

    16.

    nimmt das Urteil des russischen Berufungsgerichts vom 26. Mai 2011 gegen Michail Chodorkowski und seinen Geschäftspartner Platon Lebedew als Fortsetzung politisch motivierter Gerichtsurteile mit Besorgnis zur Kenntnis; verurteilt die politische Einmischung in das Gerichtsverfahren; begrüßt Präsident Medwedews Entscheidung, diesen Fall vom Menschenrechtsrat des Präsidenten untersuchen zu lassen; begrüßt das einschlägige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in dem er sich den Standpunkt von Michail Chodorkowski, ohne Rechtsgrundlage inhaftiert worden zu sein, zu eigen gemacht hat; nimmt die Entscheidung von Präsident Medwedew zur Kenntnis, eine Untersuchung der strafrechtlichen Vorwürfe gegen Sergei Magnizki einzuleiten; ermuntert den mit der Untersuchung beauftragten Ausschuss, schnellstmöglich einen unabhängigen und ausführlichen Bericht vorzulegen; begrüßt die Schuldsprüche in Bezug auf die Morde an Anastassija Baburowa und Stanislaw Markelow, und fordert die russischen Behörden auf, ihre Arbeit in dieser Angelegenheit fortzusetzen; nimmt die Verhaftung des mutmaßlichen Mörders von Anna Politkowskaja zur Kenntnis;

    17.

    bedauert, dass entgegen der Verpflichtung Russlands als Mitglied des Europarats, die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, friedliche Zusammenkünfte von Bürgern nach wie vor verboten oder gewaltsam aufgelöst werden, darunter auch im sechsten Jahr in Folge die Gay-Pride-Parade in Moskau, und zwar unter Missachtung des endgültigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom April 2011; erwartet, dass Delegationen und Diplomaten der EU den Maßnahmenkatalog zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen zukünftig aktiv umsetzen;

    18.

    macht darauf aufmerksam, dass Russland dringend die Angelegenheit im Zusammenhang mit den Aufenthaltstiteln der zahlreichen Nichtstaatsangehörigen in Russland lösen muss;

    19.

    äußert seine Besorgnis angesichts der tödlichen Zwischenfälle in Bergkarabach und begrüßt die gemeinsame Erklärung der G8-Partner vom 26. Mai 2011, in der betont wird, dass hinsichtlich eines entscheidenden Schritts zur friedlichen Beilegung des Bergkarabach-Konflikts Einvernehmen besteht; fordert Russland auf, bei der Konfliktbeilegung behilflich zu sein, anstatt beiden Konfliktparteien Waffen zu liefern; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission auf, Schritte zur Verhinderung einer möglichen Ausweitung des Konflikts zu unternehmen, und fordert Maßnahmen, mit denen die Konfliktparteien davon abgehalten werden sollen, das Waffenstillstandsabkommen von Bischkek zu brechen;

    20.

    fordert Russland auf, die von ihm unterzeichneten Vereinbarungen einzuhalten, alle Bedingungen des Sechs-Punkte-Waffenstillstandsabkommens zu erfüllen und seine Truppen unverzüglich aus den besetzten georgischen Gebieten Südossetien und Abchasien auf die Stellungen vor Ausbruch des Konflikts zurückzuziehen sowie der Überwachungsmission der Europäischen Union Zugang zu diesen Gebieten zu gewähren;

    21.

    fordert Russland auf, in Transnistrien und in den Verhandlungen über den dortigen Konflikt konstruktiv zu agieren, ist der Ansicht, dass Transnistrien ein Testfall für die gegenseitige Unterstützung der EU und Russlands ist, wenn es um die Beilegung schwelender Konflikte geht, und fordert in diesem Zusammenhang die Wiederaufnahme der offiziellen Fünf-plus-zwei-Verhandlungen mit der Absicht, in nächster Zukunft zu einer Lösung zu kommen (Meseberg-Initiative);

    22.

    stellt fest, dass Russland als Vetomacht im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen seiner Verantwortung in internationalen Krisen gerecht werden und die Souveränität seiner Nachbarstaaten in vollem Umfang gewährleisten und achten muss; fordert Russland in diesem Zusammenhang auf, davon abzusehen, Druck auf die Ukraine auszuüben, damit sie der Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Belarus beitritt;

    23.

    fordert eine Fortsetzung des umfassenden Dialogs zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten über Sicherheitsfragen, auch über den Aufbau des Raketenabwehrschirms;

    24.

    fordert die Vertreter der EU auf dem Gipfeltreffen EU-Russland auf, alle in dieser Entschließung genannten Angelegenheiten zur Sprache zu bringen;

    25.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, dem Europarat sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 1.

    (2)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0066.

    (3)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0234.

    (4)  ABl. C 271 E vom 7.10.2010, S. 2.

    (5)  ABl. C 224 E vom 19.8.2010, S. 27.

    (6)  ABl. C 224 E vom 19.8.2010, S. 23.


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