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Document 52011AP0252

    Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge ***II Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2011 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (15145/1/2010 – C7-0045/2011 – 2008/0147(COD))
    P7_TC2-COD(2008)0147 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 7. Juni 2011 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2011/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge
    ANHANG

    ABl. C 380E vom 11.12.2012, p. 156–158 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    11.12.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 380/156


    Dienstag, 7. Juni 2011
    Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge ***II

    P7_TA(2011)0252

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2011 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (15145/1/2010 – C7-0045/2011 – 2008/0147(COD))

    2012/C 380 E/27

    (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Standpunkts des Rates in erster Lesung (15145/1/2010 – C7-0045/2011),

    in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. Dezember 2009 (1),

    in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 12. Februar 2009 (2),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission (KOM(2011)0069),

    unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung (3) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0436),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf Artikel 66 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr für die zweite Lesung (A7-0171/2011),

    1.

    legt den folgenden Standpunkt in zweiter Lesung fest;

    2.

    billigt seine dieser Entschließung beigefügte Erklärung;

    3.

    nimmt die Erklärung der Kommission und die gemeinsame Erklärung des ungarischen Vorsitzes und der künftigen polnischen, dänischen und zyprischen Vorsitze des Rates zur Kenntnis, die dieser Entschließung beigefügt sind;

    4.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 255 vom 22.9.2010, S. 92.

    (2)  ABl. C 120 vom 28.5.2009, S. 47.

    (3)  ABl. C 87 E vom 1.4.2010, S. 345.


    Dienstag, 7. Juni 2011
    P7_TC2-COD(2008)0147

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 7. Juni 2011 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2011/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2011/76/EU.)


    Dienstag, 7. Juni 2011
    ANHANG

    Erklärung des Europäischen Parlaments

    Das Europäische Parlament bedauert, dass der Rat nicht die vorgeschriebene Veröffentlichung der Entsprechungstabellen im Rahmen des Vorschlags zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG akzeptiert hat. Hiermit wird erklärt, dass die Einigung, die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat im Trilog vom 23. Mai 2011 über die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (Eurovignette) erreicht wurde, das Ergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen über Entsprechungstabellen nicht vorwegnimmt.

    Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, es innerhalb von 12 Monaten nach Annahme dieser Vereinbarung im Plenum zu informieren und am Ende der Frist für die Umsetzung einen Bericht darüber zu erstatten, wie die Mitgliedstaaten dabei vorgegangen sind, eigene Tabellen aufzustellen, denen im Rahmen des Möglichen die Entsprechungen zwischen dieser Richtlinie und den Umsetzungsmaßnahmen zu entnehmen sind, und diese zu veröffentlichen.

    Erklärung der Kommission zu den Entsprechungstabellen

    Die Kommission erinnert an ihre Zusage, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten Entsprechungstabellen mit ihren Umsetzungsvorschriften und den jeweiligen Vorschriften der Richtlinie erstellen und dass sie diese der Kommission im Rahmen der Umsetzung der EU-Vorschriften übermitteln. Dies entspringt dem Willen, die Interessen der Bürger zu schützen, die Rechtsetzung und die Rechtsklarheit zu verbessern und eine Überprüfung der Konkordanz zwischen den einzelstaatlichen Gesetzen und den Bestimmungen der Europäischen Union zu erleichtern.

    Die Kommission bedauert die fehlende Unterstützung für die Bestimmung in ihrem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (Eurovignette), wonach die Erstellung von Entsprechungstabellen verbindlich vorgeschrieben werden sollte.

    Im Interesse einer Kompromisslösung und der umgehenden Annahme dieses Vorschlags ist die Kommission bereit, zu akzeptieren, dass die im Text enthaltene verbindliche Vorschrift über Entsprechungstabellen durch einen entsprechenden Erwägungsgrund ersetzt wird, wonach die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Entsprechungstabellen zu erstellen. Sie wird innerhalb von 12 Monaten nach Annahme dieser Vereinbarung im Plenum informieren und am Ende der Frist für die Umsetzung einen Bericht darüber erstatten, wie die Mitgliedstaaten dabei vorgegangen sind, eigene Tabellen für ihre eigenen Zwecke und im Interesse der Union aufzustellen, denen im Rahmen des Möglichen die Entsprechungen zwischen dieser Richtlinie und den Umsetzungsmaßnahmen zu entnehmen sind, und diese zu veröffentlichen.

    Der Standpunkt der Kommission in dieser Sache sollte aber nicht als Präzedenzfall verstanden werden. Die Kommission wird sich weiterhin bemühen, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Rat eine angemessene Lösung für diese bereichsübergreifende institutionelle Frage zu finden.

    Erklärung des ungarischen Vorsitzes und der künftigen polnischen, dänischen und zyprischen Vorsitze des Rates

    Hiermit wird erklärt, dass die Einigung, die zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament im Trilog vom 23. Mai 2011 über die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (Eurovignette) erreicht wurde, das Ergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen über Entsprechungstabellen nicht vorwegnimmt.


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