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Document 52011AE0538
Opinion of the European Economic and Social Committee on the ‘Proposal for a directive of the European Parliament and of the Council amending Directive 2000/75/EC as regards vaccination against bluetongue’ COM(2010) 666 final — 2010/0326 (COD)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/75/EG hinsichtlich der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit“ KOM(2010) 666 endg. — 2010/0326 (COD)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/75/EG hinsichtlich der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit“ KOM(2010) 666 endg. — 2010/0326 (COD)
ABl. C 132 vom 3.5.2011, p. 92–93
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
3.5.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 132/92 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/75/EG hinsichtlich der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit“
KOM(2010) 666 endg. — 2010/0326 (COD)
2011/C 132/18
Berichterstatter: Ludvík JÍROVEC
Der Rat beschloss am 26. Januar 2011, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 43 Absatz 2 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:
„Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/75/EG hinsichtlich der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit“
KOM(2010) 666 endg. — 2010/0326 (COD).
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 28. Februar 2011 an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 470. Plenartagung am 15./16. März 2011 (Sitzung vom 15. März) mit 185 gegen 2 Stimmen bei 12 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1 Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss empfiehlt, auch die Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit sowie der Beschränkungen, die für Verbringungen bestimmter Tiere von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Arten gelten, in diesem Sinne zu ändern.
1.2 Der Ausschuss verweist auf die Situation nach Einstellung der Impfungen gegen Maul- und Klauenseuche (MKS) und Schweinepest, für die damals als ein Hauptargument ins Treffen geführt wurde, dass die Kosten für die Beseitigung etwaiger Herde geringer wären als für die Impfungen.
1.3 Der Ausschuss hält es für erwähnenswert, dass den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt wird, in dieser Frage selbst zu entscheiden, da sich sowohl die Seuchensituation als auch der Typ der Blauzungenkrankheit zwischen den Mitgliedstaaten mit gemäßigtem Klima und den südlichen Mitgliedstaaten unterscheidet. Mitgliedstaaten, die sich gegen eine Impfung entscheiden, können Seuchenausbrüche leichter entdecken. Es besteht eine gewisse Gefahr des Auftauchens neuer exotischer Stämme aus Asien, die nur schwerer nachzuweisen sind.
1.4 Nach Meinung des Ausschusses wird in diesem Richtlinienvorschlag den jüngsten technologischen Entwicklungen bei der Impfstoffherstellung angemessen Rechnung getragen, die auch außerhalb der Gebiete, in denen Verbringungsbeschränkungen bestehen, eingesetzt werden können. In diesem Vorschlag wird außerdem explizit sichergestellt, dass er sich – abgesehen von Informationen über die Durchführung einer etwaigen Impfkampagne – in keiner Weise auf den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten auswirkt. Darüber hinaus sind keine bedeutenden sozialen Auswirkungen zu erwarten. Der Ausschuss befürwortet ausdrücklich dieses Ziel und begrüßt auf der Grundlage dieser Zusicherung den Vorschlag.
2. Einleitung – Inhalt des Kommissionsvorschlags
2.1 Mit diesem Vorschlag sollen die derzeit geltenden Impfvorschriften der Richtlinie 2000/75/EG geändert und flexibler gestaltet werden; dabei wird berücksichtigt, dass nunmehr inaktivierte Impfstoffe zur Verfügung stehen, die auch außerhalb der Gebiete, in denen Verbringungsbeschränkungen bestehen, erfolgreich eingesetzt werden können.
2.2 Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass die Rechtsvorschriften geändert werden müssen, damit sie dem technologischen Fortschritt bei der Impfstoffentwicklung Rechnung tragen. Die vorgeschlagene Änderung wird es erleichtern, die Entscheidung über Strategien zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit je nach Lage im betreffenden Mitgliedstaat ohne unnötiges Eingreifen der Union zu treffen.
2.3 Es besteht nunmehr breiter Konsens darüber, dass die Impfung mit inaktivierten Impfstoffen das Mittel der Wahl für die Bekämpfung der Blauzungenkrankheit und die Prävention klinischer Fälle in der Union darstellt. Für eine präventive Impfung außerhalb der Gebiete, in denen Verbringungsbeschränkungen gelten, besteht kein Hinderungsgrund mehr, wenn diese Impfstoffe verwendet werden.
3. Bemerkungen
3.1 In den letzten drei Jahren sind moderne inaktivierte Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit verfügbar geworden, die ohne Bedenken außerhalb der Sperrzone verwendet werden könnten. Damit können die Mitgliedstaaten ihre nationalen Strategien zur Prävention und Bekämpfung dieser Seuche ohne unnötiges Eingreifen der Union weiterentwickeln.
3.2 Der Vorschlag soll die nachteiligen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen verringern, indem mehr Optionen für die Bekämpfung der Seuche zur Verfügung gestellt werden. Diese Vorteile genau zu quantifizieren ist jedoch schwierig, da sie je nach der unvorhersehbaren Entwicklung der Seuche in Europa variieren, wo sie nun nicht mehr als exotisch gilt.
3.3 Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf geltende Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung. Daher wird er sich nicht direkt auf die Jahres- und Mehrjahresprogramme der EU zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung bestimmter Tierseuchen auswirken.
3.4 Da dieser Vorschlag den breiten Einsatz der Impfung in der Union ermöglicht, kann er möglicherweise die negativen wirtschaftlichen Folgen der Blauzungenkrankheit durch sowohl direkte als auch indirekte Verluste, die die Seuche verursacht, abmildern.
3.5 Der Vorschlag wird einen breiteren Einsatz der Impfung ermöglichen und einen potenziell größeren Markt für die pharmazeutischen Unternehmen eröffnen, die inaktivierte Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit herstellen.
Brüssel, den 15. März 2011
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Staffan NILSSON