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Document 52008AP0434

Extraktionslösungsmittel zur Verwendung bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten (Neufassung) ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden (Neufassung) (KOM(2008)0154 — C6-0150/2008 — 2008/0060(COD))
P6_TC1-COD(2008)0060 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 23. September 2008 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2008/ …/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden (Neufassung)

ABl. C 8E vom 14.1.2010, p. 132–132 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.1.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 8/132


Dienstag, 23. September 2008
Extraktionslösungsmittel zur Verwendung bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten (Neufassung) ***I

P6_TA(2008)0434

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden (Neufassung) (KOM(2008)0154 — C6-0150/2008 — 2008/0060(COD))

2010/C 8 E/34

(Verfahren der Mitentscheidung — Neufassung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0154),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0150/2008),

in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 17. September 2008 gemachten Zusage, den Vorschlag in der geänderten Fassung gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 erster Spiegelstrich des EG-Vertrags zu billigen,

in Kenntnis der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten (1),

gestützt auf die Artikel 80a und 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0284/2008),

A.

in der Erwägung, dass gemäß der beratenden Gruppe, bestehend aus den Juristischen Diensten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, der vorliegende Vorschlag keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als jene, die als solche im Vorschlag bereits ausgewiesen sind, und in der Erwägung, dass hinsichtlich der Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der vorangegangenen Rechtsakte zusammen mit diesen Änderungen der Vorschlag eine klare Kodifizierung der vorhandenen Rechtstexte ohne substanzielle Änderungen enthält,

1.

billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission und mit den nachstehenden Änderungen;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 77 vom 28.3.2002, S. 1.


Dienstag, 23. September 2008
P6_TC1-COD(2008)0060

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 23. September 2008 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2008/…/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden (Neufassung)

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2009/32/EG.)


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